Bundesverfassungsgericht segnet Coronapolitik ab

Wenige Stunden vor der Corona-Bund-Länder-Konferenz veröffentlicht Deutschlands höchstes Gericht sein Urteil zur „Bundesnotbremse“ und zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.

Die Verfassungsbeschwerden werden „verworfen“ bzw.  „zurückgewiesen“. Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen seien „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere (…) verhältnismäßig“ (Pressemitteilung des Gerichts).

Leitsatz 3c: „Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht.“  Wann auch sonst? 

„Langlebigkeits-Risiko“ und Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Von Alexander Heumann[1] 

A. „Langlebigkeits-Risiko“

2018 verkündete die damalige IWF-Chefin und jetzige EZB-Vorsitzende, Christine Lagarde: „Alte Menschen leben zu lange und es ist ein Risiko für die Weltwirtschaft; etwas muss getan werden.“[2]

Ökonomen und Versicherungsmathematiker sprechen vom „Langlebigkeitsrisiko.“ Es bestehe weniger für den Langlebigen selbst, als für dessen Umwelt und die Gesellschaft im Ganzen. Das Wort war 2005 in der engeren Auswahl für das „Unwort“ des Jahres. The European klärt auf: „Gemeint sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass einerseits die Menschen immer länger leben, und andererseits die Geburten zurückgehen.“ [Auch in der ´dritten Welt´ steigt die Lebenserwartung. Nur sinken dort – anders in Industrienationen – nicht gleichzeitig die Geburtenraten.]
So befürchtete der spanische Ökonom und Investmentbanker José Viñals auf einer Pressekonferenz, dass „die Lebenserwartung bis 2050 um drei Jahre über das vorgesehene Maß hinaus“ ansteige. Die Kosten des Alterns würden dann in fortgeschrittenen Volkswirtschaften um 50% anwachsen. „Wir müssen uns jetzt um die Risiken der Langlebigkeit sorgen, damit uns die Kosten in Zukunft nicht ersticken.“[3]

„Die nutzlose Klasse“.

Obendrein analysierte Yuval Noah Harari, der Vordenker des Weltwirtschaftsforums (WEF), neulich in Davos: „Nach tausenden von Jahren, in denen der homo sapiens die Welt beherrschte, verlagert sich Autorität und Macht nun vom Menschen zu Computern und Maschinen. Die meisten Menschen werden wirtschaftlich nutzlos. Und politisch machtlos. Die Revolution der künstlichen Intelligenz beginnt nun, eine nutzlose Klasse von Menschen zu produzieren. Wir sehen eine neue Klasse von Menschen entstehen: Die nutzlose Klasse.“
https://twitter.com/nf_freiheit/status/1528983520219103232?s=20&t=B8Juo9ZGJTsddKbhQpiP4g

Als Gegenmaßnahmen, damit uns „die Kosten in Zukunft nicht ersticken“, sind – neben globalem digitalem Zentralbankgeld  auf Knopfdruck für ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ und kostensparenden Digital-Technologien im Gesundheitswesen (eHealth) – im Gespräch: Beitragserhöhungen, spätere oder reduzierte Altersrenten, private Vorsorge auf Kapitalbasis. Oder die „umgekehrte Hypothek“: Im Todeszeitpunkt geht das Haus auf die Bank über, um bis dahin ein Einkommen zu sichern. Tote brauchen nichts mehr.

B.
Ein Urteil aus Karlsruhe

Als „Lösung“ ganz anderer Art erscheint die kommerzielle Förderung des Selbstmords am Horizont. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das bisherige Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ gegen das Grundgesetz verstößt und erklärte es für nichtig.[4] „Weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung“, und damit die Selbstbestimmung am Lebensende „faktisch entleert.“[5]
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Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik

Durch sein Schweigen wird das Gericht zum Totengräber der Demokratie. Wenn ihm in drei Jahren keine Rechtfertigung für die „Grenzöffnung“ einfällt, dann gibt es wohl keine. Die „Unabhängigkeit der Gerichte“ zählt zum Kernbestand „europäischer Werte“ (s. EU-Sanktionen gegen Polen). Wie steht es mit der Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichts?

Von Alexander Heumann

Die Hüter der Verfassung in Karlsruhe haben bei der Auslegung des Grundgesetzes das letzte Wort. Doch niemand scheint antragsbefugt, die Asylpolitik der offenen Grenzen auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Schon 2016 nahm das Gericht Verfassungsbeschwerden „nicht zur Entscheidung an“, obwohl das bei „grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung“ eigentlich gesetzeswidrig ist (§ 93a BVerfG-Gesetz). Jetzt verwarfen die Richter die auf den Parlamentsvorbehalt gestützte Organklage der AfD als unzulässig. Kurz zuvor auch Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung der Kanzlerin zum UNO-Migrationspakt. Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik weiterlesen

BVerfG zum ´Global Compact for Migration´

Am 7. Dezember 2018 hat das Bundesverfassungsgericht insgesamt 13 Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen, der Bundeskanzlerin zu untersagen, den UN-Migrationspakt zu unterzeichnen.

Begründung: „Die [in der Hauptsache] zu erhebenden Verfassungsbeschwerden wären unzulässig, weil die Zustimmung der Bundesregierung zum Migrationspakt und zum Flüchtlingspakt keinen tauglichen Beschwerdegegenstand gemäß § 90 I BVerfGG darstellen.“ BVerfG zum ´Global Compact for Migration´ weiterlesen

Anne Will & Co: Deutschlands posttraumatische Belastungsstörung als Endlossschleife

Das Thema „Mord in Chemnitz durch Asylbewerber“ wurde zum Thema „illegitime Zusammenrottungen“ ummodelliert, die man „nicht hinnehmen“ werde (Regierungssprecher Seibert). Seibert drohte hier nicht kriminellen Messergangs, sondern protestierenden Bürgern, die es wagen, rechtmäßig auf der Straße zu demonstrieren. Seine Kollegin Sawsan Chebli, die Scharia-Apologetin mit Integrationshindernisgrund, verlangte sogar, „noch radikaler“ zu werden.

Jetzt passierte mitten in der Hexenjagd gegen ´aufmarschierende Rechte´ etwas Unerwartetes: Verfassungsschutz-Chef Maaßen fiel der Kanzlerin mäßigend in den Arm. Er verbreitete in der BILD-Zeitung Skepsis hinsichtlich des einzig bekanntgewordenen „Hetzjagd-Videos“. Es könne sich um „gezielte Falschinformationen“ handeln. Klarer Fall: Maaßen muss eingenordet oder wegen Zersetzung zurückgetreten werden.

Merkel und Seibert legten ihre angeblichen „Videos“ über „Hetzjagden“ bis heute nicht vor. Forderungen danach sind auch verstummt. Stattdessen drehte man die Beweislast um: Maaßen soll die Nichtexistenz von Hetzjagden belegen. Anne Will & Co: Deutschlands posttraumatische Belastungsstörung als Endlossschleife weiterlesen

Sein oder Nichtsein im Zuwanderungsrecht

  1. Mai 2018

Politik » Deutschland

Organklage der AfD beim Bundesverfassungsgericht 

Von Alexander Heumann

Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 14. April 2018 – stellvertretend für den Bundestag – beim Karlsruher Verfassungsgericht eine Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht (Az. 2 BvE 1/18). Sie richtet sich gegen die seit Herbst 2015 gültige Anordnung, Asylbewerbern, die über sichere Drittstaaten wie etwa Österreich kommen, die Einreise nach Deutschland zu gestatten. Sein oder Nichtsein im Zuwanderungsrecht weiterlesen

Der böse, böse ´Zeitgeist´ …

„Als Sprachrohr des Zeitgeistes macht sich die Kirche überflüssig“, schreibt Konrad Adam in der aktuellen Ausgabe der Jungen Freiheit/JF.

Zurecht. Die christlichen Kirchen knicken in ähnlicher Weise vor dem Zeitgeist ein, wie das Bundesverfassungsgericht.

Schon seinerzeit in der Abtreibungsfrage und heutzutage vor ökonomischen „Sachzwängen“ (EU, EURO, Privatisierung, Globalisierung), vor dem ´Gender Mainstreaming´, vor dem Islam, und der Wellcome-Hysterie in der „Flüchtlingskrise“.

Tausende Jahre europäischer Zivilisation geraten unter Räder, die sich immer schneller drehen. Wenn wir „Kinder der Freiheit“ weiterhin am dem Ast sägen, auf dem wir sitzen, sorgen wir für die Wiederkehr der Barbarei, für den Rückfall in den Kampf der Nomaden gegen die Seßhaften, und den Endsieg des in der Bibel angekündigten Anti-Christen.

Kommt der ominöse „Zeitgeist“ von ungefähr?

Ist er Resultat unbeeinflussbarer geschichtlicher Kräfte wie etwa der „Aufklärung“? Ist er gar ´alternativlos´ wie die Windmühlen des Don Quichotte? Oder verbergen sich langfristige politische Kräfte und Ideen dahinter? Und vor allem: Wem nützt er?

Cui bono? 

Den international aufgestellten Macht- und Geldeliten. Den ´global Playern´, Investoren, Heuschrecken und Groß-´Bankstern´. Vordergründig auch den ´Yuppies´, den ´young urban professionals´ in den miteinander vernetzten europäischen Hauptstädten.

Aber auch dem kurzsichtigen Egoismus und Hedonismus der Einzelnen und in einer fragmentierten Gesellschaft Vereinzelten, was die Sache kompliziert macht und dem atheistischen „Humanismus“ seine fatale Dynamik verleiht.

Dem Gemeinwohl nützt der Zeitgeist nicht. Den Völkern nicht; am allerwenigsten dem deutschen.

Ob es uns passt oder nicht: Das seit Jahrzehnten von internationalen Eliten ausgeplünderte Deutschland spielt eine besondere Rolle in der Weltgeschichte. Ebenso wie das Christentum. Beides darf nicht untergehen.

Frohe Weihnachten!

Überfremdung Deutschlands beschlossene Sache 

Der Anteil an Migranten bei den „unter Sechsjährigen“ liegt in vielen Städten bereits bei 60% (München, Düsseldorf, Stuttgart) bis 70 % (Frankfurt, Nürnberg)! http://www.uni-stuttgart.de/zlw/bilder/stuttgart_6_2016_El-Mafaalani.pdf

Natürlich ist das alles eine Frage des Blickwickels. Aus Sicht hochgebildeter Migranten verläuft alles nach Plan; Zitat:

»Warum wird nicht wahrgenommen, dass die Integration von Migranten immer besser gelingt ?
Gelungene Integration führt dazu,  dass der Anteil der Menschen, die teilhaben können und wollen, wächst, diese Menschen ihre Bedürfnisse und Interessen artikulieren (Interessenkonflikte: „Kopftuchstreit“, Muttersprachlicher & Religionsunterricht) die Konkurrenz zunimmt (Ressourcenkonflikte: Arbeits- & Wohnungsmarkt) und die Häufigkeit von Differenz- und Fremdheitserfahrung zunimmt«
(Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani | Professor für Politikwissenschaft, in seiner aktuellen Publikation).


Lüge der „Menschenrechte“
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Rendsburger Schulschwänzerfall – 3. (ergänzte) Auflage der Verteidigerschrift

„Der ´Rendsburger Schulschwänzer-Fall´
– eine Verteidigerschrift für die breite Öffentlichkeit.“
Von Rechtsanwalt Alexander Heumann Fachanwalt für Familienrecht

>> Dritte (ergänzte) Auflage ©2016: URL zum PDF: heumann-rendsburg

„Dass die Öffnung deutscher Schulkinder für den strengkonservativen Islam sich wohl kaum mit den neuen ´Bildungsplänen´ für eine progressive minderheitenorientierte schulische Sexualaufklärung unter einen Hut bringen lässt, bei der schon Achtjährige ´Puff´ spielen müssen, hat Herr Wiedenroth in seiner aktuellen Karikatur auf geniale Weise satirisch verarbeitet.“ Oder soll die neue „Frühsexualisierung“ etwa auf die künftige Dominanz einer fremden Kultur vorbereiten, die bereits ´Kinderehen´ erlaubt?“

wiedenroth-karikatur-renate-ii
Hier beim RT-Interview zum Rendsburger ´Schulschwänzer-Fall´: 
„German parents due in court after refusing son’s school trip to mosque“ — RT News: http://on.rt.com/7t5g

Hintergrundwissen: Mein Artikel in der ´Jungen Freiheit´  zu den Kopftuch-Beschlüssen des Bundesverfassungsgericht: 2015-04-17-jf-17-15-seite-18-rubrik-forum

Bundesverfassungsgericht vs. EuGH: „Endspiel“

Von „Solange I und II“ bis zum OMT-Programm der Europäischen Zentralbank

„Der OMT-Beschluss der EZB gilt als Wendepunkt in der Schuldenkrise – allein die Ankündigung des Programms beruhigte die Märkte. Denn der Kauf von Staatsanleihen drückt die Zinslast eines Krisenstaates: Er muss weniger für Kredite ausgeben und bleibt so zahlungsfähig.“ http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ezb-kritiker-rufen-bverfg-in-muendlicher-verhandlung-zum-einschreiten-auf

Naturgemäß mit dem Risiko behaftet, dass Zentralbanken und letztlich die Steuerzahler anderer EU-Mitgliedstaaten dafür aufzukommen haben. Mit anderer Leute Bürgschaften lässt es sich eben leichter leben, wie jedes ausgeschlafene ´Milchmädchen´ weiss. Nur ist das eben rechtswidrig, wenn diese anderen Leute da nicht auch ein Wörtchen mitzureden haben.

Nicht nur EU-Vertrags-widrig (Verstoß gegen ´No-Bail-Out´-Klausel und Verbot der Staatsfinanzierung, Art 123 AEUV), sondern auch verfassungswidrig im Hinblick auf das in Art 20 I, II, 38 GG verankerte Wahlrecht der Bürger dieser anderen Mitgliedstaaten. Wenn diese „Bürger“ nicht nach demokratischen Regeln darüber abstimmen dürfen und die von ihnen gewählten „Abgeordneten“ mehrheitlich schlafen. Bundesverfassungsgericht vs. EuGH: „Endspiel“ weiterlesen