Die „Nazis“ von Clausnitz …

„Schandfleck braunes Sachsen“: Hier wird sogar der ´Generalverdacht´ salonfähig – es muss halt nur die Windrichtung stimmen. Tausende empören sich lauthals in den sozialen Medien über Demonstranten im sächsischen Dorf Clausnitz. Auch Martin Dulig von der SPD Sachsen beklagt „verbale und tätliche Angriffe“ auf Flüchtlinge. Aber „Gewalt“ wurde von den Demonstranten offensichtlich weder ausgeübt, noch wurde dazu aufgerufen. https://www.facebook.com/dulig/posts/822213354556864?comment_id=822858034492396&notif_t=feed_comment_replyaber&pnref=story

Zudem: „Die Flüchtlinge im Bus hätten die Demonstranten beleidigt. Die Polizei habe daher keine andere Wahl gehabt, als sie gewaltsam aus dem Bus zu zerren. Ermittlungen gegen die Flüchtlinge schließt Reißmann nicht aus.“ http://www.deutschlandfunk.de/polizeieinsatz-in-clausnitz-polizei-gibt-fluechtlingen.1818.de.html?dram%3Aarticle_id=346238

Insbesondere >>der Flüchtlingsjunge, der von dem Beamten hinausgetragen wurde, habe zuvor massiv die um den Bus herumstehende Menge provoziert:

„Er hat den rechten Demonstranten vor dem Fahrzeug mehrfach den Stinkefinger gezeigt und zudem mit seiner Hand am Hals das Kopf-Ab-Zeichen gemacht“, sagt [Polizeigewerkschafter Rainer] Wendt. Mit dieser Handbewegung, die ein symbolisches Kopfabschlagen zeigt, soll dem Gegenüber gezeigt werden, dass man ihn umbringen will.<<] http://www.huffingtonpost.de/2016/02/20/story_n_9281194.html

Und er war angeblich nicht der Einzige im Bus, der mit dieser netten Geste aufgefallen ist: http://www.mmnews.de/index.php/politik/66139-clausnnitz-fluchtlinge

Und die verächtlich ausspuckende Dame mit Kopftuch wurde aus dem Tagesschau-Bericht einfach rausgeschnitten.

Die unisono geschmetterte Parole „Wir sind das Volk“ ist sicherlich keine strafbare Volksverhetzung i.S.v. § 130 StGB zulasten der Flüchtlinge im Bus. Was Einzelne sonst noch gerufen haben (mögen), muss die Polizei ermitteln und gfs. selbstverständlich ahnden.

Aber es ist vorschnell, alle Versammlungsteilnehmer in Clausnitz moralisch oder sogar juristisch pauschal als unverzüglich zu inhaftierende „Nazis“ zu verurteilen – und Irrsinn, öffentlich zu drohen, das sächsische Dorf in Schutt und Asche zu legen. http://journalistenwatch.com/cms/planen-linke-im-auftrag-der-medien-in-clausnitz-einen-terrorangriff/?fb_ref=Default

Gerade Links-Grün-Autonome, denen sonst ihr „Recht“ auf „zivilen Ungehorsam“ so am Herzen liegt – und sei es gegen die Auslieferung der BILD-Zeitung -, sollten vorsichtiger sein. Immerhin ist die derzeit stattfindende millionenfache Masseneinwanderung sog. „Flüchtlinge“ über den Kopf der Bevölkerung hinweg von diversen namhaften Staatsrechtlern öffentlich als rechts- und verfassungswidrig bezeichnet worden.

Ziviler Ungehorsam

Ziviler Ungehorsam wird seit den Sitzblockaden von Atomwaffentransportern mit Notstand gerechtfertigt(§ 34 StGB). „In den Auseinandersetzungen der 1980er Jahre ging es juristisch vor allem um die Frage, ob Sitzblockaden als ´nötigende Gewalt´ zu verstehen sind. 1995 hat das Bundesverfassungsgericht diese Frage verneint mit der Folge, dass die meisten Sitzblockierer Jahre später freigesprochen wurden.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade

Blockade nur eines Wagens [Busses] sei nur „psychische“ Gewalt, also keine Nötigung i.S.d. § 240 StGB; hier würde eine Bestrafung gegen das Bestimmheitsgebot des Art 103 II GG verstoßen, urteilte des BVerfG. Ab dem zweiten Wagen läge jedoch „Gewalt“ i.S.d. § 240 StGB vor, denn schon der zweite Wagen stieße auf ein unüberwindliches Hindernis in Gestalt des ersten Wagens … http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Rassismus/dresden-gericht.html

 

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3 Gedanken zu „Die „Nazis“ von Clausnitz …“

  1. Es erinnert mich langsam auf die Zeiten vor Revolution vor 27 Jahren…? Wer handelt,was sich die Regierung nicht wünscht, wird gleich angezeigt und ermittelt… Ich bin auf die deutschen Einwohner vor dem Bus sehr stolz! Nur so weiter!

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