Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik

Durch sein Schweigen wird das Gericht zum Totengräber der Demokratie. Wenn ihm in drei Jahren keine Rechtfertigung für die „Grenzöffnung“ einfällt, dann gibt es wohl keine. Die „Unabhängigkeit der Gerichte“ zählt zum Kernbestand „europäischer Werte“ (s. EU-Sanktionen gegen Polen). Wie steht es mit der Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichts?

Von Alexander Heumann

Die Hüter der Verfassung in Karlsruhe haben bei der Auslegung des Grundgesetzes das letzte Wort. Doch niemand scheint antragsbefugt, die Asylpolitik der offenen Grenzen auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Schon 2016 nahm das Gericht Verfassungsbeschwerden „nicht zur Entscheidung an“, obwohl das bei „grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung“ eigentlich gesetzeswidrig ist (§ 93a BVerfG-Gesetz). Jetzt verwarfen die Richter die auf den Parlamentsvorbehalt gestützte Organklage der AfD als unzulässig. Kurz zuvor auch Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung der Kanzlerin zum UNO-Migrationspakt. Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik weiterlesen

Gunnar Heinsohns Youth Buldge

Der Soziologe Gunnar Heinsohn predigt, dass Geschichte wesentlich von demographischen Faktoren bestimmt wird. Wie insbesondere den von ihm sog. „youth buldges“ (´Jugend-Beulen´ oder -´Blasen´ in den Bevölkerungspyramiden).  Aber entscheidend ist, wie Zivilisationen geistig-mental auf neuartige explosive Entwicklungen reagieren.

Unbestreitbar kann der Überschuss an „zweiten bis fünften Söhnen“ und deren dadurch verursachte „Frustration“ (einer meiner ´Lieblingsbegriffe´ 🙂 ) zu „Aggression“ (noch so einer!) führen. Der Überschuss kann dynamische, sich hochpotenzierende Entwicklungen in Gang setzen, die zu Kolonialisierungsbewegungen oder Völkerwanderungen führen. Technisch-industrieller Fortschritt und weltweite digitale Vernetzung sind solche geschichtlichen Kräfte. Die „Globalisierung“ hat unseren Planeten wohl unabänderlich zum ´globalen Dorf´ gemacht. Das ist aber nur die materialistische Sichtweise, oder besser gesagt: Die materielle Seite der Medaille: ´Erst kommt das Fressen, dann die Moral´. Oder in der Sprache der ´humanistischen Psychologie´: Abraham Maslows ´Motivations-Pyramide´.

Gunnar Heinsohns Erkenntnis ändert aber nichts daran, dass die letztendlichen Resultate wesentlich von ideologischen und religiösen Faktoren abhängen (Samuel Huntingtons ´Kulturkampf´). Eben davon, wie Zivilisationen geistig-mental auf neuartige explosive Entwicklungen reagieren. Wie und warum haben die alten Griechen die persische Übermacht zurückgeschlagen und Europa vor gänzlich anderer zivilisatorischer Entwicklung bewahrt? Wie und warum wurden die Türken vor Wien zurückgeworfen? (Ohne das Europa einigende Band des Christentums wohl undenkbar). Oder umgekehrt: Wie war der Genozid der Engländer, Franzosen und Spanier an den indianischen Ureinwohnern der ´neuen Welt´ möglich?

Die jetzige Flüchtlingskrise verdeutlicht das: Weltweite Flüchtlingsströme erscheinen – einmal in Gang gesetzt (wodurch auch immer) – so unbeeinflussbar wie das (Un-)Wetter. Ursachen mögen kriegerisch-„demokratische“ Interventionen oder schwierig zu beeinflussende Faktoren wie Überbevölkerung, Arbeitslosigkeit, Armut, religiöse Konflikte (sic!) oder klimatische Veränderungen sein – oder schlicht die unendliche Dummheit und Korrumpierbarkeit des Menschen, insbesondere seiner Entwicklungshilfe-gepamperten Führer und Funktionseliten.

Aber entscheidend für den Ausgang von ´Tsunamis´ ist allemal die gesellschaftliche Antwort darauf: ob man überhaupt Häuser auf festem Fundament gebaut hat, zu stabilem Schirm und festem Schuhwerk greift oder – ganz im Gegenteil – aus ideologischen Gründen auch noch alle Fenster und Türen aufreißt und die Badehose auspackt. Als könne man dem Sturm trotzen, indem man ihm möglichst wenig Widerstand entgegensetzt. Wie ein Judoka, der die Kraft des Gegners nutzt. Was im Zweikampf oder bei der Paartherapie durchaus rational sein kann, ist beim Wetter bestenfalls naiver Aberglaube.

Kein Wunder also – und durchaus clever -, dass „die noch-hegemonialen Kräfte es nicht [wagen], die Inhalte, Ziele und ideologischen Grundlagen ihrer Politik zu thematisieren und zur Diskussion freizugeben“ (Thorsten Hinz in der Jungen Freiheit vom 21.10.2016).   

[„Die Folge wäre die allgemeine Erkenntnis, daß ihr Handeln sich gegen die Interessen des Staatsvolkes richtet und zu seiner Unterminierung führt. Deshalb unternehmen sie alles, um den politischen, fakten-orientierten Diskurs über die Euro-Rettung, die Energiewende, den Gender-Wahn und vor allem über die Zuwanderung zu verhindern, indem sie ihm einen erpresserischen Moral-Diskurs überstülpen. Die Maßnahmen gegen die sogenannte Haßsprache gehören dazu.“
https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2016/das-monopol-wankt/]

Ralf Stegner im ´offenen Schlagabtausch´

Politiker wie Ralf Stegner sind eigentlich eher Priester, die dem Bürger eine überrationale Glaubensentscheidung abverlangen: pro ´One-World´ und ´Multi-Kulti´, gegen Nationalstaaten und Grenzen, pro EU, pro EURO. Wobei sie mit der unduldsamen Rigorosität von Sektengurus vorgehen. Hätten sie orange Hari-Krischna-Gewänder an, würde das deutlicher werden.

Im „offenen Schlagabtausch“ jenseits staatlich gelenkten Infotainments (bislang selten!) wird das schnell deutlich: Er hat – wie überhaupt die Altparteien – außer Dämonisierung des politischen Gegners als „populistisch“, „rassistisch“ oder „ausländerfeindlich“ argumentativ wenig zu bieten; s. hier:
https://www.facebook.com/Dr.Bernd.Baumann/videos/1683287451999038/?pnref=story)]

Direkte Demokratie

Krux ist ihr Vorwurf der „Demokratiefeindlichkeit“ – lehnt doch gerade Stegners SPD direkte Demokratie auf Bundesebene dezidiert ab: das Volk sei zu dumm dafür. „Komplexe Fragen“ seien einem schlichten „Ja/Nein“ nicht zugänglich. Jeder, der so redet – ob links- oder rechtsstehend – IST KEIN Demokrat. Als Politiker hat er zudem den falschen Beruf ergriffen, denn seine Aufgabe ist, die Komplexität hinter vermeintlich einfachen Fragen zu kommunizieren und dadurch die notwendig polare demokratische Entscheidung vorzubereiten; statt sich dieser Aufgabe durch dummdreiste Agitation – und dem Bürger die direktdemokratische Entscheidung – von vorne herein zu verweigern.

Wozu auch direkte Demokratie? Stegner weiss im Gegensatz zum Volk, dass „die realen Probleme“ in Wahrheit überhaupt nichts mit Massenzuwanderung, Flüchtlingskrise oder Islam zu tun haben. Z.B. „Wohnungsnot“, „Renten“, Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse oder Explosion der Kriminalität, schwindende Sicherheit auf den Straßen …
„Keinem wird etwas genommen!“ behauptete er schon an anderer Stelle. [Oder war es  Schäuble oder De Maiziere? Egal, sie gehören alle zur gleichen Sekte.] Es ist ein bißchen wie mit dem Manna aus der Bibel: Eigentlich ist immer genug für alle da – alles nur ein Problem des richtigen (kommunistischen) Bewußtseins und der globalen Verteilungsgerechtigkeit. Daher: SPD!

Politiker wie er sind eigentlich eher Priester, die dem Bürger eine überrationale Glaubensentscheidung (pro ´One-World´ und ´Multi-Kulti´, gegen Nationalstaaten und Grenzen, pro EU, pro EURO) abverlangen, wobei sie mit der unduldsamen Rigorosität von Sektengurus vorgehen. Hätten sie orange Hari-Krischna-Gewänder an, würde das deutlicher werden.


„Friedensprojekt EU“

Die EU hätte „70 Jahre Frieden in Europa“ gebracht (obwohl es sie erst seit 1993 gibt; die vorherige EWG war noch keine überstaatliche Umerziehungs-Bürokratie mit eigener Rechtspersönlichkeit und EURO-Abenteuer, die sich auf totalitäre Weise in jeden Lebensbereich einschließlich der frühkindklichen Sexualerziehung einmischte oder Gender-Sprachregelungen erließ etc.). Wer gegen die EU sei, sei „gegen Europa“? Das Gegenteil ist richtig.

Hinsichtlich Stegners Hinweis auf Art 23 GG und dessen „Auftrag zu einem vereinten Europa“ ist wichtig zu wissen, dass dieser GG-Artikel erst 1990 im Zuge der Wiedervereinigung von den Altparteien im Wege der Verfassungsänderung inkorporiert wurde und jedenfalls nach wie vor keine Legitimation bietet, den Kern der deutschen Verfassung (Art 20 GG) auszuhöhlen (Art 79 III i.V.m. Art 146 GG) oder den Souverän, das deutsche Staatsvolk, durch ´Umvolkung´ gegen eine Bevölkerung aus der dritten Welt auszutauschen. Alle diese Bestrebungen von Stegner & Konsorten sind VERFASSUNGSWIDRIG (man kann es nicht oft genug wiederholen).

„Grenzkontrollen vernichten Arbeitsplätze“

Halt! Ein (einziges) Argument hat Stegner in den ca. 2 Stunden vorgebracht: Wer angesichts der Flüchtlingsflut aus Drittstaaten bis auf Weiteres wieder für nationale Grenzen und deren strikte Kontrollen im Schengenraum plädiere, würde Handel, Export und „Arbeitsplätze zunichte machen“. Werner Sinn, ehemaliger IfO-Chef, hat diese Phobie allerdings schon letztes Jahr als „Unsinn“ zurückgewiesen: Auswirkungen von Grenzkontrollen für Handel und Logistik seien durch zusätzliches Zoll-Personal mit geringen Kosten begrenzbar, die „Peanuts“ seien im Vergleich zu den „Integrations“-Kosten der mehr oder weniger unreglementierten Flut der Flüchtlinge. Diese belaufen sich nach aktuellen Zahlen übrigens auf fast 100 Milliarden pro Jahr (!). Details hierzu referiert Nicolaus Fest auf unterhaltsame Weise in einem kurzen Video, hier: https://www.youtube.com/watch?v=5I4da6K60J8

Aber es geht ja ohnehin nicht nur um Ökonomie, wie seit der Kölner Sylvesternacht jedem bekannt sein dürfte …

„Flüchtlinge“ – und kein Ende der Bürger-Verarschung in Sicht

  1. Obrigkeit und Medien nennen alles undifferenziert „Flüchtlinge“ – von vergewaltigenden Fikilanten bis zu „Fachkräften, Ingenieuren und Herzchirurgen“, vom Bürgerkriegsopfer bis zum IS-Schläfer, vom religiös verfolgten Christen bis zum ´Go-West´-Goldgräber. Warum?
  2. Man spricht von morgens bis abends in der Talkshow von „Integration“, obwohl doch zunächst einmal das Bleiberecht zu klären wäre! Dieses steht – schon nach offizieller Lesart – höchstens 30% zu (1 bis 2% Asyl, der Rest ´subsidiärer Schutz´ für Bürgerkriegsflüchtlinge). Nach Auffassung namhafter Verfassungsrechtler sind es de jure: 0% – in Worten: Null – weil alle auf dem Landweg über sichere Transitstaaten wie etwa Österreich kommen (Art 16a Absatz 2 GG)!
  3. „Asyl“ und – erst recht(!) – „subsidiärer internationaler Schutz“ sind von ihren Grundgedanken her zeitlich begrenzt. Sie sind also etwas völlig anderes als unreglementierte Masseneinwanderung oder großspurige „Neuansiedlung“!
  4. Hunderte Gewalttäter, die vor der mazedonischen Grenze – wie gestern – mit Rammböcken die Grenzzäune stürmen, Steine auf Polizistenketten werfen und hierbei ihre(?) Kinder als Schutzschild(!) und Daumenschrauben der moralischen Erpressung benutzen,  Bahngleise stundenlang blockieren etc., müßten doch Beleg genug dafür sein, dass dieser pauschale Willkommenswahnsinn nicht nur rechts- und verfassungswidrig ist, sondern sich in jeder Hinsicht FATAL auswirken kann. Die Folgen werden nicht beherrschbar sein. Jedenfalls nicht ohne Einsatz der Bundeswehr im Inneren – aber wer will das schon? Die Grünen?! Oder die „Liberalen“ von der FDP?https://www.facebook.com/ZeitimBild/videos/vb.182146851877/10153855530676878/?type=2&Theater

    Mir wäre es lieber, man würde unsere ´Verteidigungsarmee´ dort einsetzen, wo man sie braucht: Bei der Sicherung der Außengrenzen gegen widerrechtlich eindringende Invasoren! Ist das nicht der primäre Sinn jedes Militärhaushalts? Nein? Dann würde ich vorschlagen, ihr löst den teuren Laden auf und verteilt die freiwerdenden Milliarden auf UN-Flüchtlingslager!

    Für Griechenland gilt das erst recht: Wenn die Griechen mit ihrem überproportionalem Militärhaushalt auf der Ägäis den Anfängen gewehrt und a´ la Australien die Schlauchboote freundlich lächelnd, aber konsequent zur türkischen Grenze zurückgebracht hätten („no way“!) , hätten wir den Schlamassel jetzt gar nicht! (Sie hätten natürlich den zu erwartenden ´Menschenwürde´-Urteilen von EuGMR und EuGH, die sich schon Italien zu Lampedusa eingefangen hatte, gelassen entgegensehen müssen, so what? Interessierte sich Orban dafür? Interessiert sich irgendwer dafür? Hat sich jemals irgend eine Regierung für EU-Recht oder die lächerlichen Blockwarte von der „Kommission“ interessiert, solange Deutschland zahlt?!)
  5. Ständig wird auf allen Kanälen in ritualisierter Form die „Lage der Flüchtlinge“ beleuchtet, vorwärts, rückwärts, seitwärts, mal mehr, mal weniger intelligent: Talkshows als postmoderner ´Gottesdienst´.
    Hingegen wird die Situation einheimischer Bürger vorsätzlich ausgeblendet. Weder deren ökonomische Ausplünderung, noch die Gefahren für Leben und körperliche Unversehrtheit, die man mit der Willkommenshysterie heraufbeschwört, scheinen beachtlich. Wer diese bornierte Einseitigkeit kritisiert, dem wird neuerdings „Neid“ vorgeworfen. Sind wir im Kindergarten hier?! Man beleidigt unsere Intelligenz!
  6. Da brüstet sich jemand bei ´Hart, aber fair´, der es vom Hilfsschüler bis in den Aufsichtsrat bei Porsche geschafft hat, lauthals, wie er mit faulen Flüchtlings-Azubis Fraktur redet, um sie zu Disziplin und Lerneifer anzuspornen. Fordern und Fördern! Und auch mal „Schmusen“. Prima!! Nur: Bei verzogenen jungen Deutschen– mit oder ohne Migrationshintergrund – , etwa Hauptschülern mit unzureichendem Zeugnis oder Einsatzwillen, ginge das nicht?! Bei denen ist – im Gegensatz zu Schwarzafrikanern und Orientalen – Hopfen und Malz verloren? Wie das?!
  7. Merkelanten behaupten, ihre Kritiker würden nur „ständig analysieren, wie schlecht die Welt ist“, „ohne Lösungen“ parat zu haben – während der Schrei nach Grenzschließung aus immer mehr Stimmen und immer lauter erklingt, sie sich aber schlicht taub stellen! Im Augenblick ist dank Österreich und des Ostblocks in der EU die Balkanroute versperrt und vorübergehend relative Windstelle eingekehrt (´nur´ ca. tausend pro Tag), aber die nächsten großen Flüchtlingswellen erreichen uns gewiss schon bald. Vieles deutet sogar darauf hin, dass der wahre ´Tsunami´ noch gar nicht begonnen hat. Es geistert eine Zahl durch die Gazetten: „60 Millionen“ … Wie will man ohne effektive Grenzsicherung jemals auch nur die Option haben, schon bei der „Einreise“ großer Menschenmassen die Spreu vom Weizen zu sieben? Seit Sept. 2015 lief das alles eher wie bei ALDI an der Kasse: Es wurde halt – so gut es eben gerade geht – „registriert“, was das Zeug hält. Oft ging es schlecht. Wenn 70% der ´syrischen Pässe´ gefälscht sind, ist das ja auch witzlos. Also wird die Sache in Millionen „Asylverfahren“ nebst anschließenden verwaltungsgerichtlichen Prozessen über zwei Instanzen auf Kosten des Steuerzahlers (staatliche ´Verfahrenskostenhilfe´) verlagert. Bei monate-, wenn nicht jahrlanger voller Kost & Logis, versteht sich, all-inklusive. Rundumbetreuung samt Sozialarbeitern, Dolmetschern, ehrenamtlichen ´Lotsen´, Gesundheitskarte … Schließlich die Kosten zighunderttausender erforderlicher Abschiebungen und Bestechungsgelder an die Herkunftsländer, die ihre honorigen Herrschaften oft nur ungern ´zurücknehmen´? Das hat doch bisher alles schon im Großen und Ganzen nicht funktioniert!
  8. Der Islamkritiker Michael Stürzenberger gibt zu bedenken: »Auch in Syrien gibt es viele Regionen, in denen überhaupt keine Kriegshandlungen stattfinden. Dorthin sollten sich die syrischen „Flüchtlinge“ begeben, oder maximal in die Auffanglager der islamischen Nachbarländer Jordaniens, der Türkei oder des mittlerweile schon mehrheitlich von Moslems bevölkerten Libanons. In Syrien tobt ein Islam-Krieg zwischen Sunniten, Schiiten und Alawiten, daher sollten auch folgerichtig islamische Länder die Verantwortung dafür übernehmen. [Anm.: Na ja, USA und NATO hatte er gerade vergessen, dennoch hat er recht:] Einzig und allein Christen sollten in Europa als wirklich Verfolgte anerkannt werden, da sie in islamischen Ländern ihres Lebens bedroht sind. Für alle anderen muss gelten: In der Region bleiben!«
    Aber natürlich würde niemals ein deutscher Islamkritiker in eine deutsche Talkshow eingeladen werden – Gott bewahre!
  9. Einmal – immerhin – muss kürzlich ein Satz in einer Talkshow gefallen sein, der das Palaver endlich durchschnitt wie das Messer die Butter: „Wenn Sie einen Wasserschaden haben, müssen Sie zunächst einmal das Hauptleitungsrohr abstellen …“


    Clausnitz-Silvester-Tabelle

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Politik und Psychiatrie

Broder hat im Dt. Ärzteblatt ein fantastisches Kompendium über psychiatrische Auffälligkeiten veröffentlicht, bei denen die politische Wissenschaft derzeit ratlos ist. Symptome: Bürgerphobie, Totalitarismus; nackte Angst, mit AfD-Funktionären zusammen in Politrunden zu sitzen und ihnen hierbei „ein Millionenpublikum zu bescheren“ (Sigmar Gabriel); zwanghafte Sorge, kriminelle „Flüchtlinge“ könnten wegen ´traumatisch bedingter´ Verhaltensweisen, wie etwa Vergewaltigung oder Rentnerprügeln, mangelnde Gastfreundlichkeit erleben oder gar nach Recht & Gesetz bestraft werden; rezidivierender Wunsch, Atombomben auf Sachsen zu werfen; ständige Angst vor Landtagswahlen oder dass Putin in Syrien den IS besiegen könnte; etc.

Wir wünschen gute Besserung!

http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/der_wahnsinn_ist_ein_meister_aus_deutschland_2

 

Die „Nazis“ von Clausnitz …

„Schandfleck braunes Sachsen“: Hier wird sogar der ´Generalverdacht´ salonfähig – es muss halt nur die Windrichtung stimmen. Tausende empören sich lauthals in den sozialen Medien über Demonstranten im sächsischen Dorf Clausnitz. Auch Martin Dulig von der SPD Sachsen beklagt „verbale und tätliche Angriffe“ auf Flüchtlinge. Aber „Gewalt“ wurde von den Demonstranten offensichtlich weder ausgeübt, noch wurde dazu aufgerufen. https://www.facebook.com/dulig/posts/822213354556864?comment_id=822858034492396&notif_t=feed_comment_replyaber&pnref=story Die „Nazis“ von Clausnitz … weiterlesen

Strafverfahren gegen Merkel & Co.

Es pfeifen nicht nur die Spatzen, sondern donnern auch renommierteste (Ex-) Verfassungsrichter von den Dächern: „Verpflichtung des Bundes zur Grenzsicherung“, „Eklatantes Politikversagen“, „Leitplanken des Rechts selbstherrlich gesprengt“, etc. http://www.welt.de/politik/deutschland/article150982804/Rechtssystem-in-schwerwiegender-Weise-deformiert.html

Und jetzt? Auf welche Weise sollen Recht und Grundgesetz wieder in Kraft gesetzt werden? Eröffnen Strafverfolgungsbehörden nun endlich Ermittlungsverfahren gegen Frau Merkel & Co., beantragen sie die Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität? Nein.

Vielmehr nimmt die Staatskrise seit der Silvesternacht erst richtig Fahrt auf. Nicht nur wegen der Unfähigkeit zur Außengrenzsicherung und Bruchs der EU-vertraglichen No-Bail-out-Klausel, sondern auch aus Mitleid mit unseren europäischen Nachbarn sollte Deutschland aus der EU austreten bzw. den EU-Vertrag nach Art 50 EUV kündigen (mit sodann 2-jährigem Zeitfenster für Nachverhandlungen auf diplomatischer Ebene) . Was wir Europa mit dem erneutem deutschen ´Sonderweg´ einzubrocken drohen, kann kein Geld der Welt – schon gar nicht EZB-Spielgeld – wieder gutmachen, weil es die kulturellen Fundamente abendländischer Zivilisation aus den Angeln reißt, auf denen jede Volkswirtschaft und die Wissenschaft von ihr wie selbstverständlich aufsetzt. Geraten sie ins Wanken, erweist sich der Primat des Ökonomischen als Irrtum.

Die Kanzlerin hat am 5. September 2015 die massenhafte unerlaubte Einreise der sich an der ungarischen Grenze stauenden Flüchtlinge über sichere Drittstaaten, insb. Österreich, nach Deutschland aktiv gefördert. Ebenso auch der Hamburger Innensenator Neumann mit nachstehendem internem Schreiben an die Hamburger Polizeibehörden, das m. E. eindeutig dazu bestimmt war, Polizisten von der strafrechtlichen Verfolgung illegal Eingereister abzuhalten:

Screenshot-2015-09-10-17_50_31Das Schlimme ist, dass der tagtägliche tausendfache Zustrom von Flüchtlingen über die deutsche Grenze seit September 2015 bis dato – also jetzt schon seit 1/2 Jahr (!) – unverändert weitergeht, ohne dass die Bundesregierung irgendwelche Anstalten macht, dies zu stoppen!

Mittlerweile habe ich auf meine Strafanzeige gegen den Innensenator wegen Schleuserei und (versuchter) Strafvereitelung im Amte http://www.heumanns-brille.de/strafanzeige-gegen-innensenator/
einen detailliert begründeten Einstellungsbescheid erhalten, wonach die Hamburger Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren einleiten wird. Die Begründung ähnelt sehr einem vor einigen Tagen auf Facebook aufgetauchten Einstellungsbescheid der Berliner Staatsanwaltschaft. Es liegen damit die ersten staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbescheide vor, die überhaupt begründen und argumentieren. Ich werde mich im Folgenden damit auseinandersetzen.

A. Zulässigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens?

Ursprünglich hatte ich vor, gegen einen Einstellungsbescheid das sog. Klageerzwingungsverfahren (§§ 172 ff. StPO) bis zum Oberlandesgericht zu betreiben, um endlich einmal ein Gericht dazu zu bewegen, sich mit den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Regierungsmitglieder und Amtsträger wegen massenhafter Einschleusung von Ausländern zu befassen.

Jedoch kann das sog. Klageerzwingungsverfahren (§§170 f. StPO) nur betreiben, wer „Verletzter“ einer konkreten Straftat ist. http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/zap_f22_s369.htm

Hierzu muss man „durch eine Straftat unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt sein (Meyer-Goßner/Schmitt, Komm. zur StPO, 58. Auflage 2015, Rn 9 ff zu § 172 StPO). Verletzter eines Diebstahls ist z.B. der Eigentümer oder Besitzer der gestohlenen Sache, Verletzter einer unterlassenen Hilfeleistung ist der in Not Geratene. Keine Verletzten sind dagegen etwa diejenigen, die bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs in Gefahr gerieten.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Verletzter_(Strafprozessrecht))

Zitat aus: Richter am OLG Detlef Burhoff, ZAP-Heft 17/2003, F 22, S. 369 (Das Klageerzwingungsverfahren):

Es reicht [also] nicht aus, dass der Antragsteller durch die Tat lediglich wie jeder andere Staatsbürger – mittelbar – betroffen ist, z. B. dadurch dass der Angeschuldigte pornographische Schriften verbreitet (OLG Hamburg NJW 1966, 1933), ein Staatsschutzdelikt (OLG Düsseldorf JZ 1987, 836) oder eine Strafvereitelung gem. §§ 258, 258a StGB begeht, von der der Antragsteller nur als Mitglied der Rechtsgemeinschaft betroffen ist (OLG Düsseldorf wistra 1992, 357; OLG Nürnberg NStZ-RR 2000, 54 [Ls.]) (…)“

Nach alledem ist bei Delikten wie §96 Aufenthaltsgesetz (Schleuserei) oder §81 (Hochverrat) eine individuelle „Verletzten“-Eigenschaft des lediglich ´besorgten Bürgers´ nicht begründbar. Im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens wegen Schleuserei oder Hochverrats nicht einmal dann, wenn er/sie bereits Opfer einer Körperverletzung oder Vergewaltigung durch kriminelle Drittstaatler geworden wäre. Denn selbst dann wären sie von Merkel, Neumann & Co. nicht mit hinreichender Unmittelbarkeit in einem Rechtsgut verletzt worden. Jedenfalls ist dies die ´herrschende Meinung´ im Strafrecht. Möglichkeiten, das sog. Legalitätsprinzip durchzusetzen, stoßen hier an Grenzen.

Nach der Rechtsprechung des BVerfG besteht ein verfassungsrechtlich abgestützter Anspruch auf effektive Strafverfolgung Dritter mit der Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte im Klageerzwingungsverfahren nur ganz ausnahmsweise (grundlegend BVerfGE 51, 176/187), nämlich

  • „bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person,
  • bei Delikten von Amtsträgern („hier kann der Eindruck entstehen, dass der Staat sein Strafverfolgungsmonopol nicht zum Wohle des gesellschaftlichen Friedens einsetzt, (…) weil er selbst ´Partei´ ist“)
  • bei Straftaten, bei denen sich die Opfer in einem besonderen Obhutsverhältnis zur öffentlichen Hand befinden“. http://www.bverfg.de/e/rk20140626_2bvr269910.html;

Aber auch dann ist stets die „Verletzten“-Eigenschaft erforderlich.

Entspricht die deutsche Rechtslage den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wie diese durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ausgelegt wird?
Fall: Türkische Sicherheitskräfte hatten den Tod eines türkischen Staatsangehörigen verursacht. Der EuGMR entschied (Urteil vom 20.05.1999/Az.: 21554/93):

„Im Fall eines behaupteten Verstoßes gegen Art. 2 EMRK (Recht auf Leben) oder Art. 3 EMRK (Verbot der Folter) entspricht ein innerstaatlicher Rechtsbehelf den Anforderungen des Art. 35 Abs. 1 EMRK nur, wenn es auf diesem Wege möglich ist, die Verantwortlichen für das konventionswidrige Verhalten zu identifizieren und sie einer Bestrafung zuzuführen. (…) Insoweit ist es unerheblich, ob, wie hier, der Arbeitgeber des Opfers oder die Beschwerdeführerin selbst (die Mutter des Opfers) den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelf (Antrag auf Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen) ergriffen hat.“ https://www.jurion.de/Urteile/EGMR/1999-05-20/21554_93

Auch das hilft nicht weiter, weil es nicht um Tötung oder Folter, sondern ´nur´ um massenhafte Schleuserei von – zum Teil hochkriminellen – Ausländern aus Nicht-EU-Staaten (und Hochverrat) geht.

Interessant zum Legalitätsprinzip allgemein:
„Jürgen Roth bemängelt, dass einige Staatsanwaltschaften heutzutage derart überlastet und unterfinanziert sind, dass zumindest bei „kleineren“ Straftaten häufig überhaupt keine Ermittlungen mehr stattfinden oder aber sich der Aufwand nur darauf beschränkt, Gründe für eine Einstellung des Verfahrens zu finden. Dadurch werde das Legalitätsprinzip zur bloßen Farce und fast vollständig dem Opportunitätsprinzip geopfert.“ (Wikipedia)

Und: „In Österreich versteht man – völlig abweichend von der Bundesrepublik – unter Legalitätsprinzip den Grundsatz, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden darf (Art. 18 Abs 1 und 2 B-VG), also die Behörden nicht nach Gutdünken, sondern nur auf der Basis von Gesetzen und Verordnungen tätig werden dürfen. Dies ist ein Ausfluss des rechtsstaatlichen Prinzips der Bundesverfassung.“ (Wikipedia)

Genau letzterer Gesichtspunkt wird in den aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Asyl- und Zuwanderungspolitik der Bundesregierung (insb. derjenigen von Prof. Schachtschneider) wie auch in dem Rechtsgutachten von Udo di Fabio fruchtbar gemacht. Im Strafrecht, resp. bei der Durchsetzung des strafrechtlichen Legalitätsprinzips, führt er jedoch wegen des „Verletzten“-Begriffs nicht weiter.

B. Ungeachtet dessen provozieren die Begründungen der Bescheide der Staatsanwaltschaften in der Sache Widerspruch.

I. Es ist auch hier wieder die Rede von einem angeblich bereits den Tatbestand der Schleuserei (§96 AufenthaltsG) ausschließenden „Erlaubnis sui generis“ [eigenständiger Art] seitens der Bundeskanzlerin, resp. „der Bundesregierung“…

Einwand: So etwas gibt es nicht im demokratischen Rechtsstaat. Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG sind das Gemeinwohl tangierende „wesentliche“ Fragen vom Parlament zu entscheiden, also gesetzlich zu regeln (`Wesentlichkeitstheorie´des BVerfG /sog. ´Parlamentsvorbehalt´).

Was sagt das Gesetz? Nach § 14 I Nr.1 bzw. 2 AufenthaltsG ist die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet „unerlaubt“, wenn er einen erforderlichen Pass, Passersatz oder Aufenthaltstitel nicht besitzt. Verstöße von Ausländern gegen diese Vorschrift sind strafbar nach § 95 I Nr. 2 AufenthaltsG.

Und wer Ausländern „dazu Hilfe leistet oder“ sie „anstiftet“, macht sich nach § 96 I AufenthaltsG als Schleuser strafbar, „wenn er dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt“(§ 96 I Nr.1a) oder „wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt“(§ 96 I Nr.1b). Anders, als man der Bevölkerung vorgauckelt, betrifft Schleuserkriminalität also keineswegs nur Ultraböse, die Flüchtlinge sprichwörtlich im LKW verdursten lassen.

Nach § 18 II AsylG ist „dem Ausländer die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist“, er ist notfalls „aus dem grenznahen Raum zurückzuschieben.“ Österreich ist fraglos ein „sicherer Drittstaat.“

Von der Zurückweisung an der Grenze ist zwar nach § 18 Absatz 4 Nr.2 AsylG dann „abzusehen“, wenn der Bundesinnenminister das „aus humanitären Gründen angeordnet“ hat. Laut BILD-Zeitung soll Herr De Maiziere – angeblich – tatsächlich eine solche Anordnung erlassen haben. Allerdings – wenn überhaupt – erst zeitgleich mit der auf der Pressekonferenz vom 13.09.2015 bekanntgegebenen sog. Flüchtlings-´Notbremse´, also erst nach dem Erlaß der hier in Rede stehenden Dienstanweisung der Hamburger „Innenbehörde A20“, welches ja schon am 10.09.15 über Herrn RA Steinhöfels Blog bekannt geworden bzw. in Umlauf war. In der fraglichen Dienstanweisung war auch nicht von einer Anordnung des Bundesinnenministers i.S.v. §18 AsylG, sondern – im Gegenteil – nur von einer ´Erlaubnis sui generis´ der Kanzlerin die Rede, die „im Gesetz nicht vorgesehen ist“. Das lässt die Strafbarkeit des Innensenators also unberührt.

Außerdem ist § 18 Absatz 4 Nr.2 AsylG verfassungswidrig, weil weder mit Art 16a Absatz 2 bis IV GG, noch mit Art 80 GG (fehlende Bestimmtheit des Terminus „humanitären Gründen“) vereinbar, s. http://www.heumanns-brille.de/strafanzeige-gegen-innensenator/).

II. „Schuldausschließender unvermeidbarer Verbotsirrtum“ (§ 17 StGB) der illegal einreisenden Flüchtlinge, so dass Innensenator Neumann „keine Strafe vereitelt“ haben könne …
[§ 17 StGB (Verbotsirrtum): „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.“]

Einwände:

1. Grundsätzlich gilt im deutschen Strafrecht, wie jeder Jura-Erstsemester lernt: ´Dummheit schützt vor Strafe nicht“. Gesetze hat der Bürger also zu kennen. Auch der ausländische. Man stelle sich vor, jemand berufe sich nach einem von ihm durch Missachtung von Verkehrsregeln verursachten Verkehrsunfall darauf, dass er seinerzeit in der thematisch einschlägigen Fahrschulstunde krank gewesen war. Oder ein Engländer darauf, dass in seinem Heimatland die ´Rechts-vor-links´-Regel nicht gilt … Dementsprechend verlangt §17 StGB ja auch einen (ausnahmsweise) „unvermeidbaren“ Verbotsirrtum, was sehr eng ausgelegt und i.d.R. – allenfalls – auf Strafzumessungsebene berücksichtigt wird.

    1. Die Polizei ist verpflichtet, bereits beim bloßen Verdacht einer Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Selbst das Wissen um eine mit an Sicherheit grenzende spätere Einstellung des Verfahrens führt nicht dazu, dass auf die Anzeige verzichtet werden darf. Das gilt selbst dann, wenn der Täter offenkundig schuldunfähig ist. Wie auch im Falle eines Verbotsirrtums oder Strafmilderungsgrundes. Erst recht bei persönlichen Strafverfolgungshindernissen wie desjenigen nach Art 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GfK). Zwar beinhaltet Art 31 GfK für den Flüchtling selbst ein nachträgliches Strafverfolgungshindernis bei illegaler Einreise, aber nur für den Fall, dass dieser im Anschluß daran unverzüglich Asyl beantragt. Das alles lässt aber die Strafbarkeit von Helfern, Anstiftern – und damit auch Schleusern i. S. v. § 96 AufenthaltsG – unberührt.Generell ist für die Strafbarkeit von Gehilfen und Anstiftern nach §§ 26, 27 StGB nur eine „rechtswidrige“ Haupttat erforderlich, also nicht einmal eine schuldhaft begangene – die schuldlos begangene Tat bleibt dennoch „rechtswidrig“ -, so dass Verbotsirrtümer oder erst recht persönliche Strafverfolgungshindernisse von Flüchtlingen irrelevant für die strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens von Herr Innensenator Neumann sind.Das gilt in gleicher Weise auch für die Strafvereitelung, denn auch nach §§258, 258a StGB muss die vereitelte Tat nur „rechtswidrig“ sein, nicht jedoch schuldhaft begangen, es kann sich sogar um die Vereitelung einer „Maßnahme“ der Besserung und Sicherung i.S.v. § 11 I Nr.8 StGB handeln, die auch gegen schuldunfähige Straftäter angeordnet werden kann.

      III. Der „in Rede stehende Flüchtlingsstrom“ im Sept. 2015 vor der ungarischen Grenze hätte „Züge eines rechtfertigenden oder entschuldigenden Notstands“ aufgewiesen. Die rechtstaatlichen Strukturen der BRD“ sähen „für solche Fälle Straflosigkeit vor (vgl. §§ 34 und 35 StGB)“…

Einwand: Handeln im wie auch immer gearteten „Notstand“ kann nur ultima ratio sein, um schuld- bzw. strafausschließend oder sogar rechtfertigend zu sein. §34 StGB stellt klar: „Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“ §35 verlangt dezidiert eine „nicht anders abwendbare Gefahr“.
Die Flüchtlinge befanden sich an der ungarischen Grenze aber nicht (mehr) in einer Gefahrensituation, die man nicht auf andere Weise hätte beheben können, als durch (verfassungswidrigen) Selbsteintritt Deutschlands nach Art 17 der EU-Dublin-III-VO – mit erwartbaren und nun immer sichtbareren apokalyptischen Folgen für Bestand und Staatlichkeit Deutschlands, über die man sich nun weltweit kaputtlacht! Wozu gibt es eigentlich z.B. das internationale Rote Kreuz?

IV. Die Berliner STA betrachtet die Genfer Flüchtlingskonvention (GfK) sogar als angeblich „übergesetzliches Völkergewohnheitsrecht“ i.S.v. Art 25 GG und meint, aus Art 33 GfK folge ein (generelles?) „Einreiserecht von Drittstaatlern“ bzw. das „Verbot der Zurückweisung“ an der Grenze. https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1653334618261556&set=pcb.1653334818261536&type=3&theater

Einwände:

  1. Das ist abenteuerlich und atemberaubend. Die BRD wäre der einzige Staat auf der Welt, der sich an eine derartige allgemeine völkerrechtliche Pflicht hielte, pauschal Masseneinwanderung zu ermöglichen, so dass man kaum von „Völkergewohnheitsrecht“ sprechen kann. Auch nicht von einer „allgemeinen Regel des Völkerrechts“ i.S.v. Art 25 GG. Sämtliche europäische Staaten, erst recht unser ewig großer Bruder, die USA, sehen das komplett anders. Im Gegenteil: Als „allgemeine Regel des Völkerrechts“ gilt das Territorialprinzip.
    2. Die GfK gilt ausweislich der Definition von „Flüchtling“ in Art 1 A GfK ohnehin nur für ´politisch Verfolgte´, NICHT jedoch für Wirtschaftsmigranten und nicht einmal für Bürgerkriegsflüchtlinge: Nur bei „Verfolgung wegen (ihrer) Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“. Was sich mit dem Asylgrundrecht des Art 16a GG deckt.

    3. Nach dem allgemeinen völkerrechtlichen ´Grundsatz der Dualität´ verpflichten völkerrechtliche Verträge nur Staaten untereinander, geben jedoch Einzelnen keine subjektiven Individualrechte; maßgeblich bleibt insoweit immer, was ein konventionszeichnender Staat (oder die EU) von der Konvention in nationales (bzw. EU-)Recht ´umgesetzt´ hat (Art 59 GG).

(Fortsetzung folgt).

Menetekel Silvester 2015

„Ansonsten alles friedlich“ …

Köln, Hamburg, Frankfurt, Stuttgart, Bielefeld etc.: Die Spitze des Eisbergs ist erstmals öffentlich sichtbar. Das Datum 31.12.2015 könnte in die Geschichtsbücher eingehen.

Für die Titanic war es seinerzeit zu spät … Für Europa vielleicht noch nicht. Eine entscheidende Rolle spielt wieder einmal Deutschland. Aber das Schweigen der Lämmer ist weit verbreitet, ein „neues 1989“ nicht in Sicht.  http://www.welt.de/vermischtes/article150677643/Verdammt-Leute-Wo-ist-die-Wut.html

Niemand verlangt jetzt „Lynchjustiz“, Frau Kelle, nicht einmal „Dumpfbacken“, aber sogar die WELT fragt zurecht: „Verdammt, Leute: Wo ist die Wut?“
Westdeutsche „Bürger“ bürgen nicht nur seelenruhig für die bail-out-Verbrechen der Altparteien, sondern sind womöglich sogar bereit, ihre Töchter und Frauen den regierungsamtlich herbeigelockten Invasoren zu opfern: Dem lieben Frieden – und der Lebenslügen – willen! Herrgott!! https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/sex-attacken-in-koeln-frau-merkel-hat-mich-eingeladen/

Die Bordkapelle auf der Titanic spielte bekanntlich lange weiter. Lange währte auch die Ablenkungs- und Schweigespirale der Massenmedien. Erst 4 Tage nach der Silvesternacht nahm man sich des Themas „organisierte Kriminalität mit Migrationshintergrund“ an. Das ZDF entschuldigte sich mittlerweile für „redaktionelle Fehlentscheidungen“.

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„Die meisten waren frisch eingereiste Asylbewerber. Sie haben Dokumente vorgelegt, die beim Stellen eines Asylantrags ausgehändigt werden“, wird ein Polizeibeamter zitiert. http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sexuelle-uebergriffe-auch-fluechtlinge-unter-den-verdaechtigen-14003195.html

Neuangekommene „Geflüchtete“, bereits etablierte Asylbewerberprofis oder Bussi-Bussi-Freunde von Claudia Roth? Nordafrika, „Arabien“ oder Syrien? Was spielt es noch für eine Rolle? Entscheidend ist: Der Eisberg wird mit jedem Tag ohne gesicherte Grenzen größer. Und kriminelle ´Asylbewerber´ sollten kein Recht haben, hier zu sein, sondern in Abschiebehaft. Die allzu ´humantitären´ Abschiebe-Hindernisse im Aufenthaltsgesetz (§§ 60 f. – z.B. Heimreise erst ab rechtskräftiger Verurteilung zu drei Jahren Freiheitsstrafe!) gehören endlich ausgemistet! Durch die Kölner Gewaltorgie ist das – hoffentlich – jetzt vor aller Augen. Denn wenn die Titanic untergeht, können wir gar keinem mehr helfen.

Die Vergewaltigungen, das ´Antanzen´, die Raube, all´ das ist nicht neu, nur wurde es bisher vertuscht. http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gewalt-von-koeln-keinesfalls-neu-sie-wurde-totgeschwiegen-sagt-ex-polizist-a1296962.html

Allerdings liegt nun eine konzertierte (Flash-?)Aktion nahe, wenn sich allein am Kölner Hauptbahnhof  „mehrere Tausend“(!), z. T. Feuerwerksböller als Waffe nutzende „Männer nordafrikanischen und arabischen Ursprungs“ Schlachten liefern und „wahllos in die Menge schießen“. Obwohl die Kölner Polizei angeblich „mit massivem Aufgebot präsent“ war, schien sie von allem nichts mitbekommen haben, denn: „Ansonsten alles friedlich“ hieß es zunächst in Verlautbarungen ihrer Führung. In der Handy-Ära, in der jeder über ein Smartphone verfügt, alles mehr als merkwürdig. Hat keiner 110 gerufen? (Ironie off.) Die traurige Wahrheit: Die Polizei war völlig machtlos. „Man habe Verstärkung angefordert, aber keine bekommen, weil alle anderen Polizisten in anderen Städten eingesetzt waren.“ Auch in Bayern an der Flüchtlingsgrenze, wie der Polizeigewerkschaftler Wendt mitteilte.

Ein Strafrechtler: „Zu wenig Polizeibeamte auf zu viele Menschen; Täter, die ihre Beute schnell beiseite schaffen, etc. Da die einzelnen Delikte meist relativ leichter Art sind, muss man die Personen außerdem schon etliche Male erwischen, bevor sie tatsächlich inhaftiert werden – ganz besonders, wenn sie, was häufig der Fall ist, noch unter das Jugendstrafrecht fallen. Die Polizei versucht auf solche Intensivtäter zu reagieren, indem sie sie unter Beobachtung stellt, aber das erfordert sehr viel Personal …“   http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/silvester-koeln-hbf-sexuelle-belaestigung-diebstahl/2/

„Die Einsatzkräfte konnten nicht allen Ereignissen, Übergriffen, Straftaten usw. Herr werden, dafür waren es einfach zu viele zur gleichen Zeit.“ (aus dem polizeil. Einsatzbericht)

Immerhin konnten einige Vergewaltigungen auf offener Straße – im Verein mit aufmerksamen Passanten – verhindert werden. Zwei jedoch nicht! http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/01/07/polizei-berichte-aus-koeln-es-war-viel-schlimmer-als-bisher-bekannt/

Da sind Rücktritte fällig, z. B. des Polizeipräsidenten Albers – der mittlerweile eine Nachrichtensperre verhängte https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/koelner-polizei-verhaengt-nachrichtensperre/, aber auch des nordrheinwestfälischen Innenministers. Denn der von der DPA veröffentlichte interne Einsatzbericht (siehe unten) der Kölner Polizei zeigt:

„Die Behauptung von Politik und der Polizeiführung, dass sich das wahre Ausmaß der Übergriffe in der Silvesternacht erst einige Tage nach den Taten offenbart habe, lässt sich (…) nicht mehr halten.“ http://www.huffingtonpost.de/2016/01/07/koln-ubergriffe-polizei-_n_8928812.html

Mitschuld trifft aber alle verantwortungslosen Welcome-Politiker, „Integrations“-Lügner und Polizei-Dezimierer. Wer wählt sie immer wieder? Wo waren eigentlich die Kölner Politiker in dieser denkwürdigen Silvesternacht? Wo Frau Reker? Offenbar deutlich mehr als eine „Armlänge“ entfernt. Wo waren Kirchenfunktionäre? Haben sie die armen Kriminellen etwa nicht gebührend empfangen und dadurch den Unwillen diskriminierter Drogendealer hervorgerufen? Warum interviewt niemand Merkel in memoriam ihres denkwürdigen Satzes:
„Aber wir müssen akzeptieren, dass die Zahl der Straftaten bei jugendlichen Migranten besonders hoch ist.“ https://www.youtube.com/watch?v=lYPK_HCGoxA Fragen über Fragen.

„Nach anfänglicher Betroffenheit konnten die deutschen Politiker mit der größten Sorge, die sie im Zusammenhang mit dem Blutbad empfanden, nicht lange hinter dem Berg halten: der Angst, ihre Partei könnte dadurch Wählerstimmen verlieren (…)“ http://www.rolandtichy.de/daili-es-sentials/wie-massenvergewaltigungen-in-der-silvesternacht-zum-deutschen-medien-supergau-wurden/

Der Kölner Polizeieinsatzbericht offenbart Zustände wie auf dem Tahirplatz während des „arabischen Frühlings“.

Europas Asyl- und Zuwanderungspolitik hat einen Pferdefuß: Man benötigt dann eben auch entsprechendes Regierungspersonal, das sich mit den hierdurch hervorgerufenen Problemen auskennt: Wie wäre es mit Al-Sisi – oder gleich Putin?

Abgrenzeritis auf der Titanic unheilbar?

Und was macht eigentlich Deutschlands letzte Chance, die AfD in NRW, zur Zeit? Betriebsferien? Oder „sachorientierte Politik“ in unauffälliger Stille? Wen die Mainstreammedien dissen, gehört auf die Straße – mit einer Weck-Glocke in der Hand! Bis 2017 ist möglicherweise längst game over. Und die zu erwartenden 7 bis 12% bei den Landtagswahlen 2016 in Bad.-Württemberg etc. werden daran leider nichts ändern können. Bitte nicht auf eine sich bis 2017 ständig verschlechternde Realität setzen, die quasi die Arbeit machen möge, das wäre ein gefährliches Spiel.

Das Konservative Lager ist mal wieder zersplittert – niemand will mit Niemanden etwa zu tun haben: Die AfD erklärt in NRW die Zusammenarbeit mit Republikanern oder PRO NRW für tabu. Sie ist zwar „auch eine Pegida-Partei“, will aber in westdeutschen Bundesländern mit konkurrierenden Kräften nur ungern gesehen werden, schon gar nicht auf der Straße. Wer will sich jetzt noch einen Zacken aus der Krone brechen, wenn er sich im Geiste schon 2017 als Abgeordneter des Düsseldorfer Landtags sieht? Ganz zu schweigen von der CDU, die man schon lange nicht mehr zum konservativen Lager zählen kann.

Karneval 2016 rückt näher:

Das Ganze dann in „Verkleidung“, die Polizei freut sich schon, verständlich. Das einzig Gute: Kein Politiker – auch nicht De Maiziere – kann jetzt noch lügen: „Das haben wir nicht voraussehen können!“

 

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Hier der interne Einsatzbericht eines leitenden Bundesbeamten (Quelle: dpa):

„Schon bei der Anfahrt zur Dienststelle an den HBF Köln wurden wir von aufgeregten Bürgern mit weinenden und geschockten Kindern über die Zustände im und um den Bahnhof informiert. Am Vorplatz (Domprobst-Ketzer-Str.) angekommen, wurden unsere noch nicht abgestellten Fahrzeuge mit Böllern beworfen.

Am Vorplatz und der Domtreppe befanden sich einige tausend meist männliche Personen mit Migrationshintergrund, die Feuerwerkskörper jeglicher Art und Flaschen wahllos in die Menschenmenge feuerten bzw. warfen.

Am Parkraum angekommen, liefen viele aufgewühlte Passanten auf die Einsatzkräfte zu und berichteten u.a. über die oben beschriebenen Zustände und über Schlägereien, Diebstählen, sex. Übergriffen an Frauen usw. Die Einsatzkräfte befanden sich somit sofort in pol. Maßnahmen.

Selbst das Erscheinen der Polizeikräfte und getroffene Maßnahmen hielten die Massen nicht von Ihrem tun ab, sowohl vor dem Bahnhof wie auch im Bahnhof Köln.

Gegen 22.45 Uhr füllte sich der gut gefüllte Bahnhofsvorplatz und Bahnhof weiter mit Menschen mit Migrationshintergrund. Frauen mit Begleitung oder ohne durchliefen einen im wahrsten Sinne „Spießroutenlauf“ durch die stark alkoholisierten Männermassen, wie man es nicht beschreiben kann.

Da der nicht sachgemäße massive Pyrogebrauch in Form von werfen und abschießen in die Menschenmenge zunahm (…).

 Wir kamen beide zu dem Entschluss, dass die uns gebotene Situation (Chaos) noch zu erheblichen Verletzungen wenn nicht sogar zu Toten führen würde. (…)

Nach Rücksprache mit der Gesamteinsatzleitung der Landespolizei entschlossen wir uns aufgrund der erheblichen Gefährdung aller Personen und Sachen, den Bereich der Domtreppe über den Bahnhofsvorplatz in Richtung Domprobst-Ketzner-Str. zu räumen. (…)

Die Räumung begann ca. 23.30 Uhr oberhalb der Domtreppe in Richtung des Vorplatzes. (…)

Im Verlaufe der Räumung wurden die Einsatzkräfte Land und Bund immer wieder mit Feuerwerkskörpern beschossen und mit Flaschen beworfen. Aufgrund dieser Situation unterstützen wir neben der Absperrung die Räumung des Einsatzraumes mit massivem Zwangseinsatz in Form von einfacher körperlicher Gewalt. Erschwerend bei der Räumung neben der Verständigung waren die körperlichen Zustände der Personen aufgrund des offensichtlichen massiven Alkoholgenusses und anderer berauschender Mittel (z.B. Joint).

Ende der Räumung gegen ca. 00.15 Uhr

Im weiteren Einsatzverlauf kam es immer wieder zu mehrfachen körperlichen Auseinandersetzungen vereinzelter Personen wie auch Personengruppen, Diebstählen und Raubdelikten an mehreren Ereignisorten gleichzeitig. Im Einsatzverlauf erschienen zahlreiche weinende uns schockierte Frauen/Mädchen bei den eingesetzten Beamten und schilderten von sex. Übergriffen durch mehrere männliche Migranten/ -gruppen. Eine Identifizierung war leider nicht mehr möglich (siehe Punkt 8 u.a.)

Die Einsatzkräfte konnten nicht allen Ereignissen, Übergriffen, Straftaten usw. Herr werden, dafür waren es einfach zu viele zur gleichen Zeit.

Aufgrund der Vielzahl der o.a. Taten beschränkten sich die Einsatzkräfte auf die Lagebereinigung mit den notwendigsten Maßnahmen. Da man nicht jedem Opfer einer Straftat helfen und den Täter dingfest machen konnte, kamen die eingesetzten Beamten an die Grenze zur Frustration. Zu spitzen Zeiten war es den eingesetzten Kräften nicht möglich angefallene Strafanzeigen aufzunehmen. Neben den oben geschilderten Situationen kamen noch folgende Ereignisse/Vorfälle, die hier nicht alle aufgeführt werden, hinzu:

  1. Zerreißen von Aufenthaltstiteln mit einem Grinsen im Gesicht und der Aussage:“ Ihr könnt mir nix, hole mir Morgen einen Neuen.“ 2. „Ich bin Syrer, ihr müsst mich freundlich behandeln! Frau Merkel hat mich eingeladen.“
  2. Platzverweise wurden meist mit Zwang durchgesetzt. Betreffende Person tauchten immer wieder auf und machten sich einen Spaß aus der Situation. Ein Gewahrsam kam in dieser Lage aufgrund der Kapazitätsgrenze in der Dienststelle nicht in Betracht.
  3. Bahnsteigsperrung aufgrund der Überfüllung. Reaktion: auf den Nebenbahnsteig, über das Gleis auf den überfüllten/abgesperrten Bahnsteig. Dies führte zu Gleissperrung da sich Personen im Gleis befanden, welche die Situation auf den Bahnsteigen nicht entschärfte
  4. Zustieg in die Züge nur über körperlichen Auseinandersetzungen – Recht des Stärkeren
  5. Im ganzen Bahnhof überall „Erbrochenes“ und Stellen die als Toilette genutzt wurden.
  6. Viele männliche Personen (Migranten) die ohne Reisabsichten in allen Bereichen des Bahnhofes ihren Rausch ausschliefen ( Bankschalter, Warteraum usw.)
  7. Wurden Hilferufe von Geschädigten wahrgenommen wurde ein einschreiten der Kräfte durch herumstehende (Mitglieder?) z.B. durch verdichten des Personenringes/ Massenbildung daran gehindert an die Betreffenden (Geschädigte/Zeugen/Täter) zu gelangen.
  8. Geschädigte/Zeugen wurden vor Ort, bei Nennung des Täters bedroht oder im Nachgang verfolgt.

usw.

Aufgrund der ständigen Präsenz der Einsatzkräfte und aufmerksamer Passanten im Bahnhof, konnten vollendete Vergewaltigungen verhindert werden.

Auffällig war zu dem die sehr hohe Anzahl an Migranten innerhalb der polizeilichen Maßnahmen der Landespolizei und im eigenen Zuständigkeitsbereich.

Maßnahmen der Kräfte begegneten einer Respektlosigkeit wie ich sie in 29 Dienstjahren noch nicht erlebt habe.

Der viel zu geringe Kräfteansatz (…) brachte alle eingesetzten Kräfte ziemlich schnell an die Leistungsgrenze.

Die Einsatzkräfte absolvierten den ganzen Einsatz in schwerer Schutzausstattung und behelmt von 21.45 Uhr bis 07.30 Uhr ohne die Leistungsbereitschaft und den Leistungswillen zu verlieren.

Diese chaotische und beschämende Situation in dieser Silvesternacht, führte zu einer zusätzlichen Motivation innerhalb der (…) Einsatzkräfte (…).“


 

Das Spiel ohne Grenzen geht weiter

Links-Liberale haben ein mentales, spätpubertäres Problem mit Recht, Ordnung & Grenzen, gegen das allenfalls tiefenpsychologisch-fundierte analytische Gesprächspsychotherapie oder leichte Schläge auf den Hinterkopf hilft. Oder heilsame schockartige Erfahrung. Diese wird allerdings nicht mehr lange auf sich warten lassen, wenn man die Flüchtlingsflut nicht bald stoppt! Das Spiel ohne Grenzen geht weiter weiterlesen

Schlepperkönigin Merkel

Von Renate Sandvoß
(Gastbeitrag, ursprünglich erschienen unter http://journalistenwatch.com/cms/schlepperkoenigin-merkel-bittet-das-deutsche-volk-zur-kasse/ )

Was wir lange erwartet haben, scheint nun einzutreffen. Die Bundesregierung und die EU-Kommission erwägen die Einführung des Solidaritätszuschlages zugunsten unserer sogenannten Flüchtlinge.

„Sogenannt“, weil lt. deutscher Rechtsprechung kein Asylbegehrer als Flüchtling anerkannt werden kann, der über das erste, erreichbare, friedliche Land hinaus seine „Flucht“ weiter fortsetzt. Wenn man politisch verfolgt und deswegen traumatisiert ist, wird man jede mögliche Hilfe im nahen Umfeld suchen und nicht über Wochen und Monate in die Länder weiterreisen, die die meisten Unterstützungsgelder bieten (Deutschland und Schweden). Selbstverständlich sollten alle akut politisch Verfolgten und mit dem Tode bedrohten Menschen hier in Deutschland Zuflucht finden können, aber sie sind zwischen den ca. 95 % der Wirtschaftsflüchtlinge, die sich hier bereichern möchten, schwer herauszufinden. Und genau diese 95 % meine ich, wenn ich hier über „sogenannte Flüchtlinge“ spreche. Ein jeder von uns hilft privat selbstverständlich einem jeden, der sich in Not befindet, aber keinem, der es nur auf sein Geld abgesehen hat, oder?

Die deutsche Bundesregierung und die EU-Kommission erwägen nun – oh Wunder –  die Einführung eines Solidaritätszuschlages für unsere sogenannten Flüchtlinge. Und wenn Deutschland und die EU etwas erwägen, von dem sie sich einen finanziellen Nutzen versprechen, dann können sie ungeahnte Kräfte entfalten, um diese Beschlüsse schnellstmöglichst umzusetzen. Klappt ja auch mit den Diäten wunderbar…

Lt. Süddeutscher Zeitung erwägen Deutschland und die EU eine Anhebung von Mehrwertsteuer und Mineralölsteuer. Schnell beeilt sich die Bundesregierung, diesen Bericht zu dementieren. Doch überlegen wir  mal ganz sachlich, wie diese enormen Kosten, die Merkels Alleingang nach sich ziehen wird, gedeckt werden können …
Von Merkels, Schäubles, von der Leyens und Steinmeiers Privatkonten gewiß nicht…
Also muß das Volk herhalten, das durch Leiharbeit, Niedriglohn und 450-Euro-Jobs sowieso schon ausgepresst wird wie eine Zitrone.

Wer gründet unter diesen Umständen noch eine Familie mit mehreren Kindern in Deutschland? Für den Nachwuchs holt man ja lieber gebärfreudige Afrikaner und Araber ins Land … Da können die sogenannten Regierenden wegen der prophezeiten Sreuererhöhungen dementieren wie sie wollen…. Ansonsten erhöhen sie die Hundesteuer, Tabaksteuer oder sonstiges…. Oder man zieht künftig eine Katzensteuer oder eine für Aquariumfische oder Grünpflanzen in Erwägung…… Die kommen schon an ihr Geld!

Sind sich eigentlich all die Gutmenschen –  die mich ständig bedrohen und beschimpfen – dessen bewußt, welche Auswirkungen die Asylanteninvasion auf ihr kleines, heimeliges, kuscheliges Leben in Deutschland haben wird?
Sind sie wirklich so weltfremd, dass sie noch nicht mal die Realität ertragen? Sie stehen strahlend lächelnd, Luftballon reichend, Schwarz-Rot-Gold-Fähnchen schwenkend, Merkelposter überreichend, mit Geld und Geschenken beladen an den Ankunftsstätten der Asylbegehrer und überschlagen sich vor Mitgefühl und zur Schau getragener Willkommenskultur. Selbstverständlich werden diese Bilder per supermodernem Handy (und von uns bezahltem WLAN-Netz) an die Lieben in der Heimat gesendet, die flugs die Rucksäcke packen und den nächsten Schleuser anheuern …

Wie war das noch? Wir brauchen „Facharbeiter“? Auch massenweise Analphabeten und Menschen ohne Ausbildung? Und die, die eine haben, müssen hier den in Deutschland gültigen Schulabschluss und Studienabschluss nachholen, weil dieser hier nicht anerkannt wird. Und all das muss VON UNS  finanziert werden – und braucht etliche Jahre, in denen sie von den von uns finanzierten Sozialleistungen abhängig sein werden.

Wer finanziert die vielen alleinreisenden Kinder, die von herzlosen Müttern auf die lange Reise geschickt werden, – damit sie es hier „mal besser haben“ werden? Ich muß dazu sagen, lt. deutscher Mentalität setzt man nur Kinder in die Welt, die man auch meint, versorgen zu können … Und das ist in diesem Land schon schwer genug. Für alleinerziehende deutsche Mütter wird wenig getan … Wie insgesamt für unsere Armen und Schwachen. Die Zahl der Obdachlosen steigt rasant, darunter auch viele Kinder … SIE haben KEINE Gesundheitskarte und kein Dach über den Kopf, aber den Menschen, die nie in ihrem Leben etwas mit  dem deutschen Staat zu tun hatten und 0 Euro in unsere Sozialkassen eingezahlt haben, wirft man unsere erarbeiteten Gelder entgegen … Und der deutsche Michel schweigt?

Übrigens, 2014 überwiesen die Migranten über 440 Milliarden Dollar in ihre Heimat. Der Geldfluss übersteigt die offizielle deutsche Entwicklungshilfe um das Dreifache … Deutsche Ökonomen unterstützen die Entwicklung, denn ihrer Meinung nach würden sich diese Rücküberweisungen in die Heimat sehr gut mit der (ebenfalls von uns finanzierten) Entwicklungshilfe ergänzen . (Quelle: WELT vom 13.9.2015). Die Art und Weise, wie diese Gelder  zu dem heimischen, meist muslimischen Clans mit diversen Ehefrauen und Kindern gelangen, ist für uns Deutsche sehr obskur… Ganz abgesehen davon, dass die deutschen Sozialgesetze nur für Ehen zwischen 1 Mann und 1 Frau ausgelegt worden sind.

Für die Überweisungen in die Heimat braucht keiner der Asylbegehrer ein Konto … Prostituierte, vornehmlich aus Osteuropa, kommen am jedem Wochenanfang (aus Angst vor Diebstahl) in Scharen in kleine Zeitungsläden im Rotlichtviertel diverser deutscher Städte, in denen es neben Zeitungen, Getränken, Lottoscheinen und Internet einen Extraschalter für Geldtransfer in die jeweilige Heimatstadt gibt. Kein Konto ist nötig. So schicken auch unsere Asylbegehrer jeden Cent, der von unseren mehr als reichhaltig gezahlten Geldern übrig bleibt, an ihren Clan …

Natürlich kann man von all diesen Geldern keine Schulen bauen, zumal ein jeder nur auf sein eigenes Wohl aus ist. Genau aus diesem Grund – so will man uns weismachen – ist eine zusätzliche, von uns ebenfalls finanzierte Entwicklungshilfe natürlich dringend notwendig …

Und was sagt uns unsere „empathische, heimatverbundene“ Bundeskanzlerin ? Sie verkündet, dass diese Steuererhöhungen zum großen Teil den „verbesserten Lebensbedingungen“ der Heimatländer der Asylinvasoren zugute kommen soll – denn dann würde es künftig weniger Flüchtlinge geben. Wir Deutsche – stets auf Wiedergutmachung gepolt, wehren uns nicht. – Und wann würde diese Investition eventuell greifen? Wir finanzieren also die ganze Welt? Das wird in  kürzestens 5 – 10 Jahren passieren …

Aber Deutschland ist bereits heute  dem Untergang geweiht – unwiederbringlich … Der Main-Taunus-Kreis hat gerade den Katastrophenfall ausgerufen, da es sich der Invasion und Landname nicht mehr gewachsen fühlt.

Wir, als gut erzogene, angepasste, gutmütige, friedliebende, traditionsbewußte Bürger, die sich an guter Musik und Literatur ergötzen können, werden in Kürze unsere Basis verlieren … und noch viel mehr … Die Rechnung, die WIR zu bezahlen haben, ist höher, als jede Steuererhöhung …