Neues zur „Volksverhetzung“

„Was zur Hölle ist in diesem Land los?
Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“
(Beatrix von Storch).

Und das soll strafbare „Volksverhetzung“ i.S.d. § 130 I StGB sein? Gibt es etwa keine „muslimischen, gruppen-vergewaltigenden Männerhorden“ in Deutschland? War Silvester 2015/16 und was wir seither erleben, nur Einbildung? Oder etwa ´Fake-News?!

Wenn viele diesen Kampf für die Meinungsfreiheit TEILEN würden, könnten ja schlecht alle zu Unrecht wegen Volksverhetzung verfolgt werden – und schon hätte man eine kleine ´Revolution´!

Wo doch so oft nach Formen des legalen Widerstandes gefragt wird. Hier ist er sogar gefahrlos vom Sofa aus möglich.

Also: Wo bleibt der ´Aufstand der Anständigen´?

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