Martin Sellner und die „Europäischen Werte“

England hat dem Österreicher Martin Sellner (Kopf der ´Identitären Bewegung´) die Einreise verweigert, um zu verhindern, daß er am Londoner Speaker´s corner eine Rede zum Thema Meinungsfreiheit (und womöglich Massenzuwanderung) hält. Er wurde bis zu seinem planmäßigen Rückflug drei Tage in einem „Anhalte“-Lager festgesetzt. Rechtsmäßigerweise?

Sellner ist „Unionsbürger“ und genießt als solcher Personenfreizügigkeit. Diese gehört zu den „Grundfreiheiten“ der Europäischen Union (EU). Unterstellt man richtigerweise, dass die EU-Verträge Verfassungen sind (auch wenn sie offiziell nicht so heißen), geht es um elementare verfassungsmäßige Rechte.

Nach Artikel 20 AEU-Vertrag haben Unionsbürger „das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten“.

Näheres ist der EG-Richtlinie 2004/38 geregelt: Nach Artikel 5 gestatten die Mitgliedstaaten allen Unionsbürgern, die einen gültigen Paß mit sich führen, die Einreise. („Für die Einreise darf weder ein Visum noch eine gleichartige Formalität verlangt werden.“)[1]

Nach Artikel 27 darf das Einreise-Recht nur „aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit“ beschränkt werden. Dabei ist „der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.“

Es darf „ausschließlich das persönliche Verhalten des Betroffenen ausschlaggebend sein.“ Dieses „muss eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt“, wobei  „auf Generalprävention verweisende Begründungen nicht zulässig“ sind.

Begründung im Fall Sellner: Sellner sei Repräsentant einer rechtsextremen Gruppierung. Da er im Hyde Park über ein Ende von Masseneinwanderung und Islamisierung sprechen wolle, erwarte man, dass er dort „zum Rassenhass aufstacheln” wolle.

Hier werden offenbar „Europäische Werte“ herangezogen, die ebenfalls Bestandteil der in den EU-Verträgen niedergelegten ´Europa-Verfassung´ sind (Artikel 2 EU-Vertrag): „Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, (…) Menschenrechte einschließlich [Minderheiten-Rechte]. (…) Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität“.

Was bedeuten diese „Werte“? Um sie zu verstehen, überlesen Sie bitte die Worte „Rechtsstaatlichkeit“ und „Demokratie“. Außerdem unterstreichen Sie bitte das Wort „Minderheiten“, für die die genannten „Menschenrechte“ (wie z.B. Meinungsfreiheit) primär gedacht sind.

Sellner kommentiert das dahintersteckende Prinzip: „Einwanderern die Grenzen öffnen, aber kritische Meinungen aussperren“.

Nach Artikel 30 der Richtlinie ist dem Betroffenen die Entscheidung schriftlich unter genauer Darlegung der Gründe mitzuteilen.

Diese Mitteilung würde ich gerne sehen.

Sie muß angeben, bei welchem Gericht man innerhalb welcher Frist Rechtsbehelf einlegen kann.

Fazit: Was auf ökonomischen Gebiet die rechtwidrige Diktatur der Europäischen Zentralbank ist, ist auf kulturellem Gebiet die „Werte“-Diktatur. Das ganze säkular-religiöse Begriffsarsenal von „Antidiskriminierung“, „Solidarität“, „Menschenwürde“ bis „Diversity“ dient heute nur globalistischen Kräften, um die demokratische Selbstbestimmung der Nationen auszumerzen.

„Demokratie und „Freiheit“ sind nur Mimikri.
(„Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei“, George Orwell, 1984)

Aber immer mehr sehen, dass der Kaiser nackt ist.

[1] RL 2004/38/EG vom 29.4.2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

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