Sexual-Mord an der erst 14-jährigen Susanna aus Mainz – Strafbarkeit der Kanzlerin

BILD fordert eine Entschuldigung. „Unsere Regierung
sollte Susannas Eltern um Verzeihung bitten! (…) Das Einzige, was noch schlimmer ist als der Mord an einem Kind, ist der Mord an einem Kind durch einen Täter, der gar nicht in unserem Land hätte sein dürfen.“
https://www.bild.de/politik/inland/mord/sprengstoff-fuer-die-gesellschaft-55940758.bild.html

Doch jede Verzeihung setzt Schuldeingeständnis, Umkehr und Reue voraus. Die Merkel-Sekte, d.h. die weit überwiegende Mehrheit des Bundestages, weigert sich aber nach wie vor, Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten wie etwa Österreich an deutschen Grenzen zurückzuweisen. Nach wie vor gilt De Maizieres bzw. Merkels rechtswidriger ´Geheimerlaß´ nebst Anordnung an die Bundespolizei, jeden „Flüchtling“ – auch ohne Pass und Schengenvisum – einreisen zu lassen!

Man akzeptiert damit ständig neue Verbrechen als Kollateralschäden einer verheißungsvollen Multi-Kulti-Utopie. Real existierender Liberalismus in letzter und tödlicher Konsequenz. Angezeigt wäre stattdessen der „Generalverdacht“ an deutschen Grenzen, den man scheut wie der Teufel das Weihwasser.

Fahrlässige Tötung 

Der sonst immer ruhig-besonnene Polizeigewerkschaftler Rainer Wendt will die Täter „in der Hölle schmoren“ sehen.
Aber was ist mit denen, die die Täter einreisen lassen? Merkel, De Maiziere & Co. haben sich u.a. wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) strafbar gemacht, und zwar in vielen Fällen. Vergleichbar einem unsorgfältigen Arzt, der durch Diagnose- oder Behandlungsfehler den Tod von Patienten verursacht, dem Raser im Straßenverkehr, der Ampeln mißachtet, dem Kampfhundhalter, der nicht anleinte u.s.w.u.s.f.

„Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ 

An der Vorhersehbarkeit von durch „Flüchtlinge“ unbekannter Herkunft begangener Verbrechen besteht kein Zweifel. Die Grenzöffnung für Asylbewerber ohne Identitätsnachweis war grobfahrlässig. Auch Susanna würde ohne sie „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ noch leben. Das reicht ( vgl. Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 222, Rn 2 f., unter Hinweis auf BGH Band 11, S. 1; Band 33, S. 61/63). Vorausgesetzt, die Täterschaft hereingemerkelter „Flüchtlinge“ ist erwiesen.

Die Juristin Venny Lang, Vorstand der CDU-nahen ´Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA)´, bestreitet diese Zusammenhänge mit folgendem Satz – bitte lassen Sie sich ihn auf der Zunge zergehen und entscheiden Sie selbst, auf welcher sittlichen Stufe er steht: „Woher wissen Sie das? Vielleicht wäre sie von einem Auto überfahren worden oder jemand anders hätte sie getötet“.

Der freie Journalist Daniel Matissek fasst den Fall Susanna wie in einer Anklageschrift zusammen, die die erforderliche Kausalität der Fahrlässigkeit für das Verbrechen darlegt:

>>Da kommt im Herbst 2015 ein Iraker im Kreis seiner achtköpfigen Familie als "Flüchtling" via Balkanroute in unser Land, dank ausdrücklicher Weisung des Bundesinnenministers ohne Identitätsnachweis hereingewunken, so wie 1,5 Millionen weitere größtenteils unbekannte Personen. Man bringt ihn und seine Sippe in einer Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft unter, alimentiert sie mit Steuergeldern. Ihr Asylantrag wird abgelehnt, weil die vorgeschobenen Fluchtgründe offensichtlich haltlos sind.
 Doch deutsche "Fluchthelfer" oder Vereine wissen Rat, wie sich der deutsche Rechtsstaat in solchen Fällen aushebeln läßt. Sie vermitteln ihn an einen findigen Wiesbadener Rechtsanwalt, der Widerspruch einlegt. Der Iraker, samt Familie, erhält seinen Aufenthaltstitel. In den nächsten zwei Jahren fällt er wiederholt auf durch Schlägereien, Gewaltexzesse und die mutmaßliche Vergewaltigung eines Flüchtlingsmädchens.
 Schließlich trifft er auf die 14jährige Susanna; er bringt das Mädchen bestialisch um, nachdem er sich eine ganze Nacht lang an ihm vergangen hat. 
Seine Familie hält zu ihm, Blut ist dicker als Wasser. So begibt sie sich vergangene Woche - mit einem Haufen Bargeld und ihren plötzlich wieder aufgetauchten Ausweispapieren (die bei ihrer Einreise angeblich verlorengegangen waren) - geschlossen zum irakischen Konsulat, wo man ihr bei der Beschaffung von Flugtickets gerne behilflich ist. Unbehelligt kann der Mörder mit seinen Verwandten aus Deutschland ausreisen - zurück in das Land, aus dem er 2017 als politisch Verfolgter "geflüchtet" war.
Hilflos und ohnmächtig zurück bleibt eine der vielen Familien, eine jener, die „schon länger hier leben", der man ihr Liebstes genommen hat, und die fortan mit einer furchtbaren Einsicht leben muss: Der Tod ihrer Tochter war kein Schicksal, keine tragische Fügung, kein Un- oder Zwischenfall. Sondern er war in jeder Hinsicht absolut vermeidbar, und es gibt klar zu benennende Verantwortliche, die dieses Verbrechen zu verantworten und Susannas Leben auf dem Gewissen haben.
Die unfassbare Chronologie der Ereignisse, die zum Martyrium und der Ermordung des Mädchens aus Mainz geführt hat, übertrifft alle schwarzseherischen Befürchtungen der Mahner, die von Anfang an, gleich nach der Budapester Bahnhofsprozession, neben begründeten Zweifeln an Fluchtstatus und hehren Absichten der Hereingeströmten vor allem die schiere Überforderung deutscher Behörden und deutscher Gerichte prophezeiten. Eine Wooge von geheuchelter und naiver Humanität, moralischem Sendungsdrang und unverantwortlichem Pragmatismus überrollte damals die Realisten, Kritiker und Warner, die sich plötzlich in die rechte Ecke gedrängt sahen - ein Stigma, das sie bis heute nicht mehr loswerden, obgleich die Wirklichkeit sie tagtäglich bestätigt.

Ganze zweieinhalb Jahre dauerte es, bis auch weltfremde Politiker und hartnäckigste Gesinnungsjournalisten nicht mehr leugnen konnten, dass eine unendliche und bis heute anhaltende Reihe von "Einzelfällen" längst zum traurigen Regelfall geworden ist. Was bleibt, sind unzählige Einzelschicksale: Deutsche Opfer, die für eine kollektive Psychose von Sozialromantikern, Bunt-Fetischisten und Multikultur-Afficionados in Politik, Medien und Kulturbetrieb einen bitteren Preis zahlen müssen. Sie alle sind Kollateralschäden einer politischen Verantwortungs-losigkeit ohne Beispiel in der Geschichte der BRD.

Was bisher in der "Bamf-Affäre" zutage gefördert wurde, ist lediglich die Spitze des Eisbergs. Das Systemversagen ist allgegenwärtig. Justiz und Polizei stehen vor dem Kollaps, der Staat und die Sozialsysteme sind sturmreif und zur Plünderung freigegeben. Das Vertrauen in Justiz und Grundordnung ist nachhaltig erschüttert. Das unvermeidlich in Gang Gesetzte läßt sich nicht mehr aufhalten.

Längst geht es nicht mehr darum, Zustände zu beschreiben, Abläufe zu rekonstruieren oder "Mißstände aufzudecken". Dieser Zug ist abgefahren. Nein, es ist allerhöchste Zeit, dass die Verantwortlichen dieses Wahnsinns zur Rechenschaft gezogen werden - allen voran die Bundeskanzlerin. Der angemessene Rahmen hierfür ist keine Bundestags-Fragestunde, wo überwiegend wohlgesinnte Abgeordneten sie mit Glacéhandschuhen anfassen und sie die wenigen kritische Vorhaltungen mit Platitüden abkanzelt; selbst ein thematisch eingegrenzter Untersuchungsausschuß, der allenfalls einen Ausschnitt des Desasters reflektierte, wäre zu milde.

Nein, es gibt nur eine logische Konsequenz: Angela Merkel gehört vor Gericht gestellt. Sie hat ihren Amtseid gebrochen. Sie hat keinen Schaden vom deutschen Volk abgewendet, sondern hat ihm hunderttausendfach Schaden zugefügt. (...) Spätestens 2017 hätte sie ihren epochalen Fehler eingestehen und einen Politikwechsel einleiten müssen - weg von offenen Grenzen, hin zu radikalen Abschiebungen. Massenhaft hätte die Bundespolizei aufgestockt werden müssen, en gros hätte der Bund Planstellen für mehr Richter und Sicherheitskräfte der Länder erzwingen und finanzieren müssen. Art. 16a GG und seine Durchführungsgesetze hätten endlich wieder befolgt werden müssen, statt sie unter Verweis auf diffuse EU-Abkommen zu suspensieren und auszuhöhlen.

Nichts von alledem ist geschehen, stattdessen ein munteres ‚Weiter so’. Die Kanzlerin ging in Deckung, dort verharrt sie bis heute. (….) Sie stößt die Landsleute unter ihren Opfern vor den Kopf - am Breitscheidplatz, in Kandel, in Freiburg, in Würzburg und überall sonst. Selten wurde ein Volk durch seine Regierung - ohne jede Not - einer absolut vermeidbaren Bedrohungs- und Gefährdungslage ausgesetzt, deren ganzes Ausmaß erst die spätere Geschichte offenbaren wird. (...)<< (Zitat Ende)


(…) nicht mehr mein Grundgesetz! 

Merkel handelt – sinngemäß – nach der trotzigen Devise: „Wenn das Grundgesetz Willkommenskultur verbietet, dann ist das nicht mehr mein Grundgesetz!“ Mit Rechtsstaat und Demokratie scheint sie auf Kriegsfuß zu stehen.

Entlasten könnte sie allenfalls noch die Feststellung, dass die deutsche Regierung wegen „europarechtlicher Überlagerung“ zur Grenzöffnung verpflichtet war – etwa aufgrund der EU-Dublin-Verordnung. RA Ulrich Vosgerau hat aber als Prozeßvertreter der AfD in deren Organklage aus diversen Verlautbarungen von Regierungsvertretern herausgearbeitet, dass Merkel & Co. selber nicht von einer solchen Rechtspflicht ausgehen! Sie besteht auch nicht.


[Siehe zur AfD-Organklage meinen Artikel in der Jungen Freiheit (JF) vom 8.6.2018 sowie meinen am 15.5.2018 auf JF-online erschienenen Artikel https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/sein-oder-nichtsein-im-zuwanderungsrecht/

PS: Vorliegender Artikel ist auch erschienen auf https://www.journalistenwatch.com/2018/06/08/sexual-mord-susanna/

 

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3 Gedanken zu „Sexual-Mord an der erst 14-jährigen Susanna aus Mainz – Strafbarkeit der Kanzlerin“

  1. Vergewaltigung und Mord an der 14 jährigen Susanna hat in mir heute geradezu die Wut ins gar unerträgliche steigen lassen.
    Ich Klage an; Die Kanzlerin und ihre gesamte Riege,
    Ich Klage an; die Abgeordneten im Deutschen Bundestag,die sehenden Auges die Gesetzesverstösse der Kanzlerin mitgetragen haben,
    Ich Klage an; die Kirchen, die Caritas, die gesamte Asylindustrie, die sich skrupellos die Taschen gefüllt haben und weiter füllen,
    Ich Klage an; die deutsche Bevölkerung die trotz aller Rechtsbrüche
    seitens der Regierung diese wiederwählten und wieder an die Regierung brachten ,
    Ich Klage an; die Medien die ihrer politischen Verantwortung nicht nachgekommen sind und weiter nicht nachkommen.
    Meine Empathie gehört den Angehörigen von Susanna u.spreche ihnen mein Mitgefühl aus.Ich weiss, dass dies nur ein schwacher Trost sein kann.Was noch schlimmer ist, ist die Empathielosigkeit aller
    hier aufgeführten verantwortlichen. Wie emozial u.menschlich verrottet muss man sein alle diesen Taten zuzusehen und keine Verantwortung übernehmen.
    Alle Verantwortlichen haben doch Familie mit Kindern u.Enkelkindern. Wie rechtfertigen sie ihre Verbrechen diesen gegenüber? Heute war für mich der Tag wo ich all diesen Akteuren
    ein ähnliches Schicksal an den Hals wünsche, damit sie selbst einmal die Erfahrung machen wie weh es tut, einen geliebten Menschen auf die Art zu verlieren.
    Ich wünsche diesen weiter, dass sich einmal ein Gericht findet, das
    ihre Straftaten aufarbeitet u.diese der Verantwortung zuführen.
    Ich wünsche, dass die Geschichte für jetzige u.künftige Generationen diese nach den Erfahrungen des 3.Reiches zweite
    Katastrophe für Deutschland aufarbeitet. Für mich sind diese Akteure Schwerverbrecher im wahrsten Sinne des Wortes.Ich Vergleiche die Kanzlerin Merkel mit Hitler und seinen Verbrechern!
    Deutschland “ erwache “ ! Ich rufe alle ordentliche deutschen Bürger auf endlich Widerstand zu leisten und sich endlich gegen unsere verbrecherische Regierung, vorneweg die Kanzlerin zu wehren. Die Zeit hierfür ist überreif. Ab jetzt, kann sich kein Mensch mehr in Deutschland vor Feigheit verstecken und kein Widerstand leisten.
    gez.Walter W e r n e r

  2. Der Artikel ist zu 100% meine Meinung.Das schlimme daran ist nur das Deutschland gar kein Rechtstaat mehr ist,sondern eher so wie ihn die DDR hatte und mit dem System kennt sich Merkel aus.Da offenbar Staatsanwälte und Richter da mitmachen ist das hier höchstens eine Bananenrepublick.

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