Lucke in Neuss

 Gastbeitrag von RA Dr. Björn Clemens, Düsseldorf

Bernd Lucke hat einen einzig und allein auf Fragen der wirtschaftlichen Stabilität verengten Blickwinkel. Seine Philosophie ist die des Marktes, nicht die des Volkes oder der Kultur. Fragen nationaler Identität oder Souveränität erfasst er nicht in ihrer Bedeutung. Das Selbstbestimmungsrecht von Staaten gehört nicht zu seinem Gedankengut.

Am Dienstag, dem 5.5.2015 führte die AfD des Kreisverbandes Neuss, einer Nachbarstadt von Düsseldorf, eine Vortragsveranstaltung mit deren Bundesvorsitzenden Bernd Lucke durch.

Etwa 200 bis 250 Anhänger oder Interessierte waren der Einladung ins Landestheater Neuss gefolgt, der Jugendanteil entsprach dem bei Gottesdiensten der evangelischen Kirche. Geschätzte 90% der Zuhörer entstammten der Altersklasse zwischen 40 und 70.

Vor dem Eingang wurden Handzettel verteilt, auf denen das Ensemble, also die Angestellten des Theaters, für Weltoffenheit Vielfalt, Tolerie fallera warb. Arbeitsrechtlich dürfte das unzulässig sein. Ob sie eine Abmahnung bekommen, ist dennoch zu bezweifeln.

Lucke kam etwas verspätet, was allerdings nicht aus Taktik geschah (wer die Menge warten lässt, wird wichtiger), sondern an den verstopften Straßen lag. Der Vorsitzende der jungen Partei wirkte sympathisch und kompetent. Sein Vortrag entsprach jedoch eher einer Universitätsvorlesung über die Geschäftsordnung des europäischen Parlaments sowie finanzwissenschaftliche Mechanismen als einer politischen Rede. Deshalb kam schnell Langeweile auf, zumal der Mann kein mitreißender Redner ist und wenig Charisma besitzt.

Inhaltlich enthielt der Vortrag aber einige interessante Informationen, etwa über die Bedeutungslosigkeit eines EU-Abgeordneten, der kein eigenes Antragsrecht hat. Gehört er einer Fraktion an, so hat diese zwar Antragsrecht, aber nicht das Recht, dass ihre Anträge auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt werden. Das lässt sich nach den Worten Luckes nur durch Kungelei mit anderen Fraktionen erreichen, wenn sie hin und wieder die Unterstützung der Außenseiter brauchen. Kommt es dann tatsächlich dazu, dass ein Abgeordneter sprechen darf, so ist seine Redezeit auf eine Minute begrenzt, wobei die Rede aber auch so gut wie nur von denjenigen Abgeordneten angehört wird, die selbst darauf warten, an die Reihe zu kommen. Die von Lucke leider nicht beim Namen genannte Wirklichkeit des EU-Parlaments ist also die einer scheindemokratischen Fassade.

Davon abgesehen, befasste sich der AfD-Vorsitzende ausschließlich mit der Finanzpolitik, insbesondere dem unseligen Wirken der EZB, die nach Auffassung Luckes, die er auf eine Nachfrage aus dem Publikum äußerte, genau wie der Euro abgeschafft werden müsse.

Sein besonderes Augenmerk galt der Niedrigzinspolitik, die zwei signifikante Folgen hervorgebracht hat: Zum einen ist der Wert verzinslicher Geldanlagen rapide gesunken. Das betrifft auch kapitalgedeckte private Rentenversicherungen, wie z.B. die Riesterrente oder auch berufsständische Versorgungswerke. Lucke nannte Berechnungen, nach denen in den letzten fünf Jahren der Wert solcher Anlegen um die Hälfte (!) gefallen sei. Das heißt, dass die gleiche Einzahlung eines Betrages  heute zu ungefähr der halbierten Anwartschaft führt, wie noch vor fünf Jahren! (Oder der Einzahler muss für die gleiche Anwartschaft den doppelten Betrag einzahlen) Das bedeutet einen massiven und direkten Zugriff der EZB auf die Vermögenswerte der derzeitigen Arbeitnehmer und späteren Rentner. Da in Deutschland die Sparquote am höchsten ist, trifft die Niedrigzinspolitik, wie so oft bei Maßnahmen der EU, die Deutschen am härtesten.

Zum anderen ist der Wert nicht zinsgebundener Anlagen, wie etwa Aktien massiv gestiegen. Bei dem jetzt erreichten Niveau (vgl. DAX) lohnt es sich aber nicht mehr von verzinslichen Papieren auf andere Anlagen umzusteigen, da der Anleger zu zu hohen Preisen kaufen müsste.

An dieser Stelle hätte sich aufgedrängt, die Vorgänge und Herrschaftsmethoden der EU grundsätzlich zu hinterfragen. Dann wäre nämlich zu ergänzen gewesen, dass auch die Eigentümer von Immobilien (also nicht diejenigen, die sich jetzt dafür interessieren, sondern diejenigen, die bereits Eigentum haben) zu den Gewinnlern der EU-Politik zählen. Wenn man dann noch in den Blick nimmt, dass vor einigen Jahren in Deutschland ein regelrechter Privatisierungswahn herrschte, gerade was den Sektor kommunaler Immobilien – Gesellschaften betraf, bei dem Wohnungen und Mietshäuser hunderttausendfach von internationalen Fonds und Konzernen und dergleichen aufgekauft wurden, wäre dargelegt gewesen, wer der eigentliche Nutznießer der EU Strukturen ist:  das internationale Konzern- und Finanzkapital, das die Aktienmärkte kontrolliert und, wie gesagt, nun Großeigentümer von Wohnraum ist. Der Kreis schließt sich beim Blick auf die explodierenden Mieten.

Die EU hat also ein ausgeklügeltes, über Jahre sich verzahnendes System entwickelt, dass Vermögenswerte vom schaffenden deutschen Bürger in die Hände anonymer Finanzmagnaten transferiert. Dabei stößt man auch automatisch auf die zweifelhafte Person des Mario Draghi, der ursprünglich für die internationale Großbank Goldmann Sachs gearbeitet hat, die zu den Hauptdrahtziehern des Weltfinanzsystems gehört. Jetzt ist er EZB-Chef…

Die hinterhältige Rafinesse der Niedrigzinspolitik besteht darin, dass der Angriff unmittelbar aber mit wenig Getöse auf die Geldbörse der Menschen erfolgt und nicht mehr über den Umweg der Staaten, wie das beispielsweise der Fall ist, wenn Deutschland wieder einmal mit der Schuldkeule zu diversen Zahlungen gepresst wird, wie es derzeit Griechenland versucht.

Lucke hat also mit wenigen Worten eine hochexplosive Materie angesprochen, allerdings ohne die Brisanz des Themas anzudeuten. Dabei fordert sie eine fundamentale Systemalternative geradezu heraus.  Und genau damit zeigte er leider, dass seine AfD keine Alternative ist, denn die von ihm wenigstens angedeuteten Mechanismen müssten zwingend dazu führen, das ganze EU – System als solches in Frage zu stellen, am besten mit der Antwort eines deutschen Austrittes.

Doch diese, aus dem Publikum explizit gestellte, Frage verneinte er unter Hinweis auf die angeblichen Errungenschaften der EU in den letzten Jahrzehnten. Damit meinte er den wirtschaftlichen Wohlstand und die Waren- und Dienstleistungsfreiheiten. Aber genau diese ökonomischen Freiheiten degradieren den Menschen zur Funktion des Kapitals. Ebenso schien Lucke die Frage eines anderen Diskutanten nach dem Verhältnis von EU und nationaler Souveränität in ihrem Kern gar nicht zu erfassen.

Auch der Aspekt der Überfremdung spielte für ihn keine Rolle. Aus dem Zuschauerraum gestellte Fragen zum Thema Flüchtlingssituation beantwortete er mit einigen Vorschlägen zur besseren Kontrolle der Flüchtlingsströme unter Wahrung humanitärer Grundsätze. Als weltfremden Vorschlag der AfD präsentierte Lucke dazu, eine europaweite Regelung herbeizuführen, nach der Asylbewerber ihren Antrag bei dazu einzurichtenden Behörden im Ursprungsland zu stellen haben. Realistisch dürfte indes eher davon auszugehen sein, dass Flüchtlinge eine deutsche Botschaft besetzen, um ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erpressen, als dass sie sich geduldig dort hinsetzen und Formulare ausfüllen.

Bei einem weiteren Statement bewies Lucke eine erstaunliche Naivität, als er seine Entfremdung von der CDU, der er mehr als 30 Jahre angehört hatte, damit begründete, dass die Abgeordneten dieser Partei dem Vertrag von Lissabon zugestimmt hätten, obwohl die CDU doch im Wahlkampf gegenteilige Aussagen getätigt hätte. Lucke scheint also sowohl an Wahlversprechungen als auch an die Kompetenz oder gar Rechtschaffenheit von Abgeordneten einer Altpartei zu glauben… (oder geglaubt zu haben).

Fazit:

Bernd Lucke hat einen einzig und allein auf Fragen der wirtschaftlichen Stabilität  verengten Blickwinkel. Seine Philosophie ist die des Marktes, nicht die des Volkes oder der Kultur. Fragen nationaler Identität oder Souveränität erfasst  er nicht in ihrer Bedeutung. Das Selbstbestimmungsrecht von Staaten gehört nicht zu seinem Gedankengut. Dabei weiß er sich mit dem Großteil der Zuhörer/Anhänger einig. Bis ins Detail gehende Fragen nach der Sicherheit und Zusammenstellung (!) von Vermögensanlagen zeigen, dass das AfD – Klientel überwiegend aus Personen besteht, die die Angst um ihre Kapitalrendite umtreibt, nicht die Angst vor Fremdbestimmung oder Überfremdung. Das Wort „Islamisierung“ fiel an dem Abend kein einziges Mal, weder vom Podium noch vom Auditorium aus. Sicherlich sind die Anliegen dieser Leute berechtigt und ernst zu nehmen. Aber eine nationale Erneuerung ist mit ihnen nicht zu machen.

Björn Clemens, 6.5.2015 www.bjoern-clemens.de

 

Politische Leitlinien der AfD

Ein beeindruckendes Beispiel für ´gelenkte Demokratie´ erhielt die AfD-Parteibasis bereits im März 2014 durch eine Email von Bernd Lucke, mit der die Mitgliederbefragung zu den ´Politischen Leitlinien der AfD´ eingeleitet wurde:

„… durch den Versuch, die AfD „rechts von der CSU zu verorten“, seien „2/3 unseres Wählerpotentials bedroht“. Man müsse „mit einem unmissverständlichem Votum der Mitglieder dagegen angehen.“ Hierzu erteile er „strikte Vorgaben“ für die Mitgliederbefragung …

In einer Mitglieder-Mail vom 1. November 2014 wollte Lucke sodann „allen den Parteiaustritt nahelegen, die kritisch über Zins- und Zinseszins, das Geldsystem oder eine goldgedeckte Währung, über den Einfluss amerikanischer Banken auf die Politik oder die Souveränität Deutschlands nachdächten (…) Nur durch gut funktionierende Teamarbeit im Vorstand konnte der Versand dieser Mail verhindert werden.“ http://www.welt.de/politik/deutschland/article135975592/AfD-Eine-Partei-bricht-mit-ihrem-Vorsitzenden.html

Noch deutlicher wird die Rücksichtslosigkeit der Versuche, eine bestimmte Parteilinie durchzusetzen, aber durch den „Richtungs-Mitgliederentscheid“.
(>> Text, s.: http://www.heumanns-brille.de/afd-mitgliederentscheid-text/)
Dieser soll – außerhalb eines Parteitages – die Mitglieder nicht nur „befragen“ oder deren Stimmungsbild einholen, sondern verbindlich – und unverrückbar für die Zukunft – programmatische Aussagen festlegen.

Lucke fordert, sich endgültig zu Westbindung, NATO, EU, politisch korrektem Verständnis von „Asylverfahrensrecht“ (gegen eine Kooperation mit Ferrage, Strache, Wilders etc., die das ´australische Modell´ befürworten) und „Religionsfreiheit“ (zugunsten des Islam) zu bekennen.

Die Parteispaltung bzw. Abspaltung sog. ´rechter´ – oder besser gesagt: nicht transatlantisch gesonnener – Kräfte soll nun vollendet werden. Der Showdown ist beschlossene Sache. Und er soll außerhalb eines Parteitages stattfinden.

Die grundsätzliche Thematik ist dem Publikum bekannt aus der (allerdings seinerzeit unverbindlichen) SPD-Mitgliederbefragung zur Frage einer großen Koalition mit Merkel. Unvergesslich, was für harsche Kritik schon dies in der Tagesschau fand und wie die verfassungsrechtlichen Bedenken auf Siegmar Gabriel geradezu heruntergeprasselten.

Mißtrauisch macht der etwa zeitgleich überraschende Rücktritt Hans-Olaf Henkels aus dem Parteivorstand, der erwartungsgemäß von der Presse in ihrem Kampf gegen die AfD als ´rechter´ Gefahr ausgeschlachtet wird. Selbst der Chefredakteur der Jungen Freiheit warnt die Parteibasis (sinngemäß) erneut eindringlich mit Untergangsphantasien davor, Sirenenklängen von ´rechts der CDU´ zu folgen.

Juristisch fragwürdig ist, dass „Mitgliederentscheide“ durchgeführt werden sollen, bevor überhaupt eine Verfahrensordnung hierfür existiert. § 20 V der Satzung: „Die Einzelheiten werden in der Verfahrensordnung für Mitgliederbefragungen und Mitgliederentscheide geregelt, die der Konvent beschließt.“ Ein Konvent ist aber noch nicht einmal konstituiert. Folge: Ein Mindestquorum existiert nicht. Ein kleiner Bruchteil der Mitglieder könnte hier einen historisch nicht nur für die AfD, sondern für Deutschlands und Europas Zukunft bedeutsamen Richtungsentscheid treffen. Insbesondere, falls die Mehrheit der Basis dem Irrglauben erliegt, man könne der Sache durch bloßes Ignorieren aus dem Weg gehen, statt schriftlich mit „Nein“ zu stimmen.

Fragwürdig ist aber vor allem der Mitgliederentscheid der Parteiführung in seiner konkreten Gestalt. Es handelt sich um ein Sammelsurium von „Thesen“, die von den Mitgliedern  nur in toto entweder mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten werden können.
Zum Teil sind sie überflüssig, nichtssagend, weil sie für alle Mitglieder nur Selbstverständliches bekräftigen, aber Gegnern des Richtungsentscheides natürlich implizit das Gegenteil unterstellen (z. B. ´Bejahung´ von Demokratie und Rechtsstaat). Zum Teil betreffen sie aber eben auch Gretchenfragen zu „Zielen“ (vgl. § 1 III ParteienG) und programmatischem Parteikern der AfD, wie noch zu zeigen sein wird. Insoweit gilt – analog zum sog. ´Parlamentsvorbehalt´ im Sinne der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts – der sog. „Parteitagsvorbehalt“ des § 9 III ParteienG, nach dem über programmatische Kernfragen ausschließlich der Parteitag als oberstem Parteiorgan befinden darf. Nur auf einem Parteitag ist eine offene Präsenz-Debatte in Form direkter Rede und Gegenrede möglich, was im Gerichtsprozess – jedenfalls soweit er rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen soll – dem ehernen „Gebot der mündlichen Verhandlung“ entspricht.

Nun legt die Parteiführung überraschend ein Rechtsgutachten des renommierten Parteienrechtlers Prof. Jörn Ipsen vor, in dem die rechtliche Zulässigkeit des konkret in Rede stehenden Mitgliederentscheids bejaht wird. Das Gutachten überzeugt allerdings nicht. Ipsen bezeichnet den Einwand eines Verstoßes gegen den Parteitagsvorbehalt selbst als „naheliegend“, räumt die verfassungs- und parteirechtliche Notwendigkeit einer „inhaltlichen Begrenzung“ programmatischer Mitgliederentscheide ein und gelangt zum Zwischenergebnis, dass ein Mitgliederentscheid jedenfalls nicht dem bisherigen – konkret: dem „vom Parteitag beschlossenen und beim Bundeswahlleiter hinterlegten“ – Parteiprogramm „widersprechen“ darf, weil damit die Grenze von der bloßen „Ergänzung“ zur unzulässigen „Ersetzung“ eines Parteitagsbeschlusses überschritten sei; er verneint das jedoch im Ergebnis.

Das in den zur Abstimmung gestellten Thesen enthaltene (unverrückbare) Bekenntnis zu einem Verbleib Deutschlands in der EU zieht Ipsen insoweit gar nicht erst näher in Betracht, da diese Aussage lediglich ein „Bekenntnis ohne programmatischen Charakter“ beinhalte.

Gleiches gilt nach Ipsen auch für das unverrückbare Bekenntnis zur „Religionsfreiheit“ (in der Lesart des Bundesverfassungsgerichts, s. hierzu: http://www.heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/) und das ausdrückliche Bekenntnis zur politisch korrekten Unterscheidung zwischen „Islam“ und „Islamismus“, kurz: Das Bekenntnis zur Islamisierung (z. B. Zulässigkeit von Moscheen, unabhängig von deren Anzahl, Größe und Benennung).

„Programmatisch“ im hier interessierenden Sinne sind nach Ipsens Dafürhalten lediglich die beiden Thesen zur „Einführung plebiszitärer Institute“ (auf Bundesebene) und „nach Auflösung des EURO-Währungsgebietes“. Insgesamt wiesen – so Ipsen – die Thesen sogar „einen Parteiprogrammen geradezu entgegengesetzten Charakter“ auf.

Es ist sehr fraglich, ob diese Argumentation vor Gerichten Bestand haben wird. Hier ein Auszug aus dem (nach wie vor auf der Webside der AfD/Bund zu findenden) „Wahlprogramm der Alternative für Deutschland“ gemäß Bundesparteitagsbeschluss vom 14.04.2013: Uneindeutig, wenn nicht sogar in sich widersprüchlich sind die dort beschlossenen Aussagen zur „Europapolitik: 

  • Wir bejahen ein Europa souveräner Staaten mit einem gemeinsamen Binnenmarkt.
    Wir wollen in Freundschaft und guter Nachbarschaft zusammenleben.
    (Anm.: Das wäre die „EWG“ in der Gestalt vor dem Vertrag von Maastricht).
  • Wir bestehen auf dem uneingeschränkten Budgetrecht der nationalen Parlamente. Eine Transferunion oder gar einen zentralisierten Europastaat lehnen wir entschieden ab.
  • Wir werden dafür sorgen, dass Gesetzgebungskompetenzen zurück zu den nationalen Parlamenten verlagert werden.
  • Wir werden uns für eine Reform der EU stark machen, um die Brüsseler Bürokratie abzubauen und Transparenz und Bürgernähe zu fördern.“

11.05.2015: In seiner heutigen Rundmail an die Parteimitglieder fasst Bernd Lucke zusammen: „… gibt es, vereinfacht gesprochen, zwei sehr unterschiedliche Gruppen von Mitgliedern: Die eine Gruppe kritisiert wichtige politische Fehlentwicklungen (z. B. Euro,  Energiepolitik, Bildungspolitik, Einwanderungsgesetze, Demokratiedefizite), akzeptiert aber die wesentlichen gesellschaftlichen Grundentscheidungen der Bundesrepublik Deutschland.“

(Hier wäre eine kurze Erläuterung angebracht, von welchen „gesellschaftlichen Grundentscheidungen“ die Rede ist oder warum es nicht legitim sein könnte, diese in Frage zu stellen.)

Weiter behauptet Lucke: „Die programmatische Beschlusslage der AfD ist eindeutig im Sinne der ersten Gruppe“

Nein, ist sie nicht. Schon die Online-Abstimmung zu den „Politischen Leitlinien“ wurden seinerzeit in der Lucke-Rundmail vom 26.03.14 manipulativ eingeleitet, Zitat:

«Halten Sie sich dabei aber bitte strikt an zwei Vorgaben:

1. In den Leitlinien soll unser politischer Grundkonsens ausgedrückt werden.
Es geht nicht darum, kontroverse Positionen zu entscheiden.
Schlagen Sie deshalb nur Änderungen vor, die Ihrer Auffassung nach innerparteilich auf sehr breite Zustimmung stoßen werden.
(Anm.: Befehl zur Selbst-Zensur!)

2. Es geht nicht um Detailarbeit. Die Leitlinien sollen ein überschaubares, schnell lesbares Dokument sein, das grundlegende Positionen kurz beschreibt. Eingehendere Analysen sparen Sie bitte auf für unser Parteiprogramm, mit dessen Erarbeitung wir unmittelbar nach den Leitlinien (und der Europawahl) beginnen sollten.

3. Wenn Sie Vorschläge für die Leitlinien machen, dann achten Sie bitte darauf, dass die politischen Positionen aus unserem Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Subsidiarität und sozialer Marktwirtschaft ableitbar sind. Sie können sich auch auf andere Prinzipien, die in der Eurokrise verletzt worden sind, beziehen, etwa auf das Gebot der Transparenz, der Verantwortung gegenüber der heutigen oder den künftigen Generationen.»

Die unverbindliche Online-Abstimmung von März/April 2014 war manipulatives Theater. Die Mitgliederschaft wurde von vorne herein von „eingehenderen Analysen“ und Versuchen abgehalten, auch unkonventionelle Vorschläge zur Abstimmung zu stellen, die möglicherweise den Rahmen einer politischen Korrektness gesprengt hätten. Und sie ersetzt keinen Parteitagsbeschluss. Ein von der Mitgliederschaft beschlossenes Parteiprogramm steht nach wie vor aus. Es wurde bislang nur über „Wahlprogramme“ abgestimmt.)

„ – und ich bin der festen Überzeugung, dass diese die große Mehrheit der Parteimitglieder ausmacht.“

(Deutschland, Europa, aber auch der Afd selbst wäre zu wünschen, dass Lucke hier irrt).

„Ich sehe im wesentlichen drei Probleme, die den Bestand der Partei gefährden (…): 
1. Der Verlust „bürgerlicher“ Mitglieder.“

(Kein Wunder: Kleinbürger wurden offiziell ausgeladen von Hans Olaf Henkel: „Wir sind nicht die Partei der kleinen Leute“; das mittlere Bürgertum versteht vielfach noch nicht, worum es geht, weil die AfD keinen Mut hat, es deutlich genug zu erklären; und das meist kosmopolitisch orientierte Großbürgertum bleibt gerne bei CDU oder FDP, weil es aus eigener Interessenlage heraus keinen Grund sieht, vom globalen Neo-Liberalismus abzurücken).


11.Mai 2015 (22.22 Uhr
): Die Bundesgeschäftsführung hat den „Richtungs-Mitgliederentscheid“ des Herrn Geiger nunmehr allen Afd-Mitgliedern als Stimmzettel zugeleitet; man hat entschieden, dass – entgegen den Vorgaben des Antragstellers Geiger – nun doch über jede einzelne „These“ separat abgestimmt werden soll. Auch das ist rechtswidrig. Denn §20 IV der Parteisatzung lautet: „Die Antragsteller legen durch die Antragsschrift fest,
a) ob ein Mitgliederentscheid oder eine Mitgliederbefragung beantragt wird,
b) über welche mit „Ja“ oder „Nein“ zu entscheidende Frage abgestimmt werden soll.“

Ein Gegengutachten des Prof. Dr. jur. Herbert von Arnim bestätigt zwischenzeitlich das hier gefundene Ergebnis, dass der Richtungs-Mitgliederentscheid wegen Verstoßes gegen den Parteitagsvorbehalt des § 9 III ParteienG unzulässig ist.

Ob der Mitgliederentscheid noch vor Ablauf der Abstimmungsfrist (07. Juni 2015) im Eilverfahren vom Bundesschiedsgericht oder einem Verwaltungsgericht gekippt werden kann, ist fraglich. Es stellt sich daher die Frage, wie die Mitglieder der AfD mit dem Stimmzettel umgehen können. Siehe hierzu http://www.heumanns-brille.de/anmerkungen-zum-afd-richtungs-mitgliederentscheid/