Auf dem Weg zum Verbot Deutschlands einzig nennenswerter parlamentarischer Opposition.

I. Noch nie wurde eine im Bundestag und sämtlichen Landtagen vertretene Partei verfassungsfeindlicher „Bestrebungen“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (vulgo „FDGO“) verdächtigt. Nun ist es soweit – bei der AfD. Dank der „Brausetabletten-Theorie“: Der nationalkonservative Flügel der AfD löste sich zwar auf Höckes Initiative auf, „wirke“ aber weiter, heißt es. Aber ist die AfD oder der „Flügel“ überhaupt rechtsextrem?

Nach der Legaldefinition des § 4 Bundesverfassungsschutz-Gesetz umfaßt die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO):

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