Rendsburger ´Moscheeschwänzer´-Fall: Die staatliche Propagandamaschine kommt auf Touren …

Anläßlich des Rendsburger ´Moscheeschwänzer´-Falls kommt die staatliche ´Wellcome´-Propagandamaschine auf Touren

Jetzt stellt sich der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein „hinter die Schule“ und ihre Bußgeldbescheide. http://www.shz.de/lokales/landeszeitung/ministerium-moscheebesuch-im-fach-erdkunde-ist-pflicht-id15203196.html
Doch Gerichte haben zu entscheiden.

Die Lückenpresse verweist linientreu auf den ´rotgefärbten´ Landesverfassungsschutzbericht, um die Milli-Görüs-Bewegung zu verharmlosen – ohne den Bundesverfassungsschutzbericht 2015 (ranghöher und aktueller) zu erwähnen, in dem unverändert vor Milli-Görüs und deren Ableger „Islamische Gemeinschaft Milli-Görüs e.V.“ (IGMG) gewarnt wird, dessen Dunstkreis die Rendsburger „Centrums-Moschee“ entstammt.

Vielleicht steckt der moralisch verkommene Justizminister Heiko Maas hinter der kompromißlosen Linie gegenüber islamkritischen Familien: Maas will ´kultursensibel´ Ehen mit 13-jährigen Mädchen legalisieren, was nichts anderes als Kindesmißbrauch ist. Links-grüne Bildungspläne zur gendergerechten ´sexuellen Früherziehung´ passen dazu wie die Faust aufs Auge. Die Nitro & Glizerin-Sekte weiss, was sie tut!
http://www.tichyseinblick.de/meinungen/maas-will-mit-kinderehen-kindesmissbrauch-legalisieren/
[s. auch: http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/will-kinderehen-nicht-verbieten-48510094.bild.html]

Dass die Öffnung deutscher Schulkinder für den strengkonservativen Islam sich wohl kaum mit den neuen ´Bildungsplänen´ für eine progressive minderheitenorientierte schulische Sexualaufklärung unter einen Hut bringen lässt, bei der schon Achtjährige ´Puff´ spielen müssen, hat Herr Wiedenroth in seiner aktuellen Karikatur auf geniale Weise satirisch verarbeitet. Oder soll die neue „Frühsexualisierung“ etwa auf die künftige Dominanz einer fremden Kultur vorbereiten, die bereits ´Kinderehen´ erlaubt?

Umso wichtiger ist der Ausgang des Rendsburger Pilot-Falles. Der Schulrat von Neumünster, Jan Stargardt, sieht den Bußgeldbescheid als korrekt an: Zwar verweist er darauf, „dass grundsätzlich kein Kind dazu gezwungen werden könne, eine Moschee zu besuchen. (…) Doch die Eltern hätten sich um eine Alternative kümmern können, z.B. hätte der Sohn am Unterricht der Parallelklasse teilnehmen können.“

Aber genau das haben die Eltern der Rendsburger Schule angeboten! Darauf ist die Schule aber nicht eingegangen. Einfach einmal einen Blick in die Verteidigerschrift (Seite 6 Mitte) werfen, anstatt gegenüber der Presse oder in Kommentarspalten Unsinn zu verbreiten. Dort heisst es:

„Schließlich hatten die Eltern die Schule um Mitteilung eines alternativen Stundenplanes für den betreffenden Tag gebeten. Zum Beispiel hätte das Kind ohne großen Aufwand in einer der Parallelklassen mitmachen können.“
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Bereits mit Email vom 09. Juni 2016 hatte sich der Vater des Jungen nämlich an die Klassenlehrerin mit den Worten gewandt:

„Sehr geehrte Frau XXXXX!
Wie mir S mitteilte, haben Sie einen Besuch in der benachbarten Moschee Rendsburg am Dienstag, dem 14.06.2016 geplant. Wir Eltern stimmen aus weltanschaulichen Gründen der Teilnahme von S an dieser Veranstaltung nicht zu. Bitte teilen Sie uns mit, welchen Stundenplan Sie für S an diesem Tag vorsehen.
Mit freundlichem Gruß“

Am darauffolgenden Tag antwortete ihm die Schulleiterin, Frau Fritzsche wie folgt:

„Sehr geehrter Herr YYYYY,
Frau XXXXX berichtete mir, dass Sie Ihren Sohn im Rahmen des Geographieunterrichts nicht mit in die Moschee gehen lassen möchten.
Das ist so nicht möglich. Die Gründe dafür würde ich Ihnen gern erläutern – bitte vereinbaren Sie mit Frau Z [Sekretariat] einen Gesprächstermin am Montag, den 13.06.2016 (Tel.: …………………..).
Mit freundlichen Grüßen
Fritzsche Schulleiterin“

Über diese „Gründe“ wird die Schulleiterin noch Aufschluss geben müssen.

Möglicherweise muss am Ende das BVerfG das letzte Wort sprechen. Für diejenigen, die Betroffene in diesem oder ähnlich gelagerten Fällen, in denen umfangreicher juristischer Beistand erforderlich ist, unterstützen möchten, haben wir nun einen Spendenbutton eingerichtet (rechts).