Referat Herbst 2009: „Reformbedarf im Familienrecht – Ausblicke?“

Sehr verehrtes Publikum ! Mein Name ist Alexander Heumann. Ich bin Fachanwalt für Familienrecht in Düsseldorf.
Nachdem Sie schon Überblicks-Referate zum neuen Familienverfahrensrecht gehört haben, möchte ich Sie nicht mit viel Wiederholung traktieren.  Das mir vorgegebene Thema lautet ja auch „Reformbedarf – Ausblicke“.  „Ausblicke“ – also Prognosen – sind bekanntlich schwierig, weil sie die Zukunft betreffen.
Auch bei „Reformbedarf“ habe ich erst mal geschluckt, Gerade eben ist ja erst eine Flut von familienrechtlichen Reformen über uns hereingebrochen. Wird vom Gesetzgeber nicht zuviel erwartet ? Zumindest in der Praxis sind die handelnden ´Professionals´ (Richter, Jugendamt, Sachverständige, Verfahrensbeistand, Anwälte etc.) z. T. wichtiger, als der genaue Wortlaut der Paragraphen – schon weil Gesetze naturgemäß unbestimmt sind und in der Praxis häufig nicht beachtet werden.
Vielen glauben ohnehin, die Familienjustiz sei eine Art irreparables Auslaufmodell. Die Zukunft läge im außergerichtlichen Schlichtungswesen, in der Beratung, in der Mediation. Sollten die konfliktbeteiligten Eltern nicht besser in sich gehen und selber ihre Konflikt-Suppe auslöffeln – statt immer nach dem Gesetzgeber zu rufen und die Gerichte zu behelligen ? Die Justiz könne naturgemäß die den kindschaftsrechtlichen Streitigkeiten zugrundeliegenden – im Kern menschlichen – Konflikte und Probleme nicht lösen. Im Gegenteil: Sie schade, sie sei eine „Falle“ proklamierte z. B. ein Dipl.-Psychologe vor einigen Jahren in der Fachzeitschrift KindPrax: Machen Recht und Justiz nicht alles nur noch schlimmer ? Bauschen sie nicht die Konflikte erst künstlich auf ? Führen sie nicht zu unnötigen langjährigen Grabenkriegen ? Dergleichen hat man auch der Psychoanalyse schon vorgeworfen: Dass sie die Krankheit sei, für deren Lösung sie sich hält. Referat Herbst 2009: „Reformbedarf im Familienrecht – Ausblicke?“ weiterlesen

“PAS” und die Kindschaftsrechtsreform

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Gedanken eines Fachanwalts für Familienrecht zu einer aktuellen Diskussion

von RA und Fachanwalt für Familienrecht
Alexander Heumann, Düsseldorf
(Juli 2000)

I. Definition des ´PAS´:
Unter dem Parental-Alienation-Syndrome (Eltern-Entfremdungs-Syndrom) – im Fachjargon kurz mit dem Akronym ´PAS´ bezeichnet -, wird die „kompromisslose Zuwendung eines Kindes zu einem, den guten Elternteil, mit dem es zusammenlebt, und die ebenso kompromisslose, feindselige Abwendung vom anderen, dem bösen, gehaßten Elternteil“[1], mit dem es nicht mehr zusammenlebt, im Kontext von Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten verstanden.

Dem Syndrom wird z. T. „klinischer Wert“ beigemessen. „Gravierende Beeinträchtigungen in Bezug auf Identität, Vertrauen, Liebes- und Beziehungsfähigkeit“ werden als „fast sicher voraussehbare Spätfolgen“ bei betroffenen Kindern betrachtet.[2] Nicht nur der Verlust eines Elternteils, sondern auch die sich hieraus oft entwickelnde „symbiotische Bindung“ an den verbleibenden Elternteil mit später schlechteren Abnabelungschancen sind anzuführen.

Über Ursachen und Auswirkungen des PA-Syndroms besteht allerdings Streit unter Psychologen, Sozialpädagogen und Juristen, erst recht darüber, ob und inwieweit Familiengerichte intervenieren dürfen oder sollen. “PAS” und die Kindschaftsrechtsreform weiterlesen