Rede zum völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrecht

Björn Höcke hielt am 14. Mai 2018 eine wichtige Rede bei Pegida-Dresden. Wer von den ´Patrioten´ sich hier allergisch abwendet, hat das Wesentliche nicht verstanden.

„Es ist ein Teil dieser Menschenwürde, in einer in Generationen gewachsenen Gemeinschaft zu leben (…) in und mit dieser Gemeinschaft einen angestammten Raum als Heimat zu besitzen, zu bewohnen und ihn zu gestalten. Und ja, liebe Freunde, es ist ein Teil dieser Menschenwürde, selbst darüber zu entscheiden, mit wem man diese Gemeinschaft teilt und mit wem nicht“.

Höcke spricht hier über das völkerrechtliche Selbstbestimmungsrecht. Ein ´Menschenrecht auf Heimat´ ist nirgendwo kodifiziert, wohl aber ein „Selbstbestimmungsrecht der Völker“, verankert in der Charta der Vereinten Nationen[1] und konkretisiert in Art 1 der Menschenrechtskonvention: Danach „entscheiden [Völker] frei über ihren politischen Status und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“[2] Das zielt auf ihr „gemeinschaftliches Leben ohne Fremdherrschaft“[3] unter ihresgleichen und ist ohne relative(!) kulturelle Homogenität nicht denkbar. Es gibt keinen sachlichen Grund, dieses allen Völkern zugebilligte Recht nur den Deutschen vorzuenthalten. Rede zum völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrecht weiterlesen