Rendsburger Moschee´-Schwänzer-Fall: UPDATE/ Vorbereitung zur Verfassungsbeschwerde

UPDATE zum Fall (April 2019):
Vorbereitungen für die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe (Fristablauf: 9. Mai 2019!). Siehe hierzu den Gastbeitrag von RA Heumann auf Tichys Einblick: https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/gericht-bestaetigt-bussgeld-nach-verweigertem-moscheebesuch/

Spendenkonto:

RA Alexander Heumann (Anderkonto)
Deutsche Bank Düsseldorf
IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00
(Verwendungszweck: „Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall“)

Wer nichts erübrigen kann, mag den Spendenaufruf verteilen.

Dafür bedanke ich mich im Namen der Mandantschaft schon jetzt im Voraus!
Ihr RA Alexander Heumann, Düsseldorf

PS: Frohe Ostern!

Am 12.9.2018 legten wir gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsbeschwerde ein. Namens des verurteilten Vaters des jungen ´Moschee-Schwänzers´ darf ich mich bei allen Spendern herzlich bedanken, die dies – Gott-sei-Dank! – ermöglichten!

Moschee in Rendsburg

Link zur Rechtsbeschwerde: http://heumanns-brille.de/rechtsbeschwerde-schrift-im-rendsburger-moscheeschwaenzer-fall/#more-3771
Der Fall wird bis zum Karlsruher Verfassungsgericht gebracht werden – und notfalls bis zum Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg (EGMR). Der jetzige Gang zum OLG Schleswig ist dafür unverzichtbar. Es wird daher weiterhin zu Spenden aufgerufen.

Ihr
Alexander Heumann
(Rechtsanwalt)

By Lighttracer (Own work) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons

PS: Es handelte sich keineswegs nur um einen „kurzen“ Moschee-„Besuch“ i.S. einer bloßen ´Besichtigung´. Vielmehr demonstrierte ein ´Imam-Vertreter´ islamische Gebete und Rituale und ´erläuterte´ den Koran, während die Kinder ca. zwei Stunden andächtig auf dem Teppich zuhörten.

Eigentlich müßte der Staat die Jugend vor Moscheen warnen, anstatt sie zu deren Besuch zu zwingen! Kafkaesk!

Außerdem wird unter dem Feigenblatt weltanschaulicher „Neutralität“ des Staates mit zweierlei Maß gemessen: Bei muslimischen Schüler/inne/n, die Befreiungen aus religiösen Gründen beantragen, wird monatelang mit den Eltern interkultureller ´Dialog´ gesucht; bei einem deutschen Schüler wird – wie der Fall zeigt – nicht lange gefackelt. Umgehend bekamen die Eltern Bußgeldbescheide. (Es handelt sich bei dem betroffenen Jungen um einen sehr guten Schüler, der ansonsten noch nie in der Schule gefehlt hatte!). Überdeutlich wird das neudeutsche ideologisch verformte Gesinnnungsrecht durch das (sanktionslose) Massen-Schulschwänzen anläßlich der „FridayForFuture“-Demonstrationen!

Für nähere Informationen bzw. für ´Neueinsteiger´ siehe
– Pressemitteilung vom 5.7.2018:
http://heumanns-brille.de/showdown-im-moscheeschwaenzer-fall-beim-amtsgericht-meldorf/
– Bericht von der mündlichen Verhandlung im Aug. 2017: 
http://heumanns-brille.de/rendsburger-moschee-schwaenzer-fall-bericht-von-der-muendlichen-verhandlung/
– Artikel von RA Heumann zur Religionsfreiheit und zu den Kopftuch-Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts:
http://heumanns-brille.de/wp-content/uploads/2016/10/2015-04-17-JF-17-15-Seite-18-Rubrik-Forum-1.pdf

Allg. zum Islam: 
http://heumanns-brille.de/koran-im-widerspruch-zum-grundgesetz/

http://heumanns-brille.de/islam-und-islamismus/

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2 Gedanken zu „Rendsburger Moschee´-Schwänzer-Fall: UPDATE/ Vorbereitung zur Verfassungsbeschwerde“

  1. Moin , Moin
    Ich habe länger schon zu diesem Fall nichts gehört ; wie ist der aktuelle Stand der Dinge ? Gruss Heino Brunkert

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