EuGMR: „Menschenrechte“ einmal kein trojanisches Vehikel gegen Staat und Gesellschaft

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat gegen muslimische Eltern bzw. deren Lobby entschieden, dass ihre Tochter am Schwimmunterricht teilzunehmen hat. Danke! 

Warum wurden „europäische Werte“ in den letzten Jahren fast immer zugunsten des Islam ausgelegt? Hier aber hat das „Menschenrecht“ der Religionsfreiheit bei der Abwägung mit dem berechtigten gesellschaftlichen Interesse an Integration, Sicherheit & Ordnung einmal den Kürzeren gezogen.

Wie bei der „Flüchtlings“-Politik muss sich Deutschland nun erneut entscheiden, ob es den vom Bundesverfassungsgericht mit den Kopftuchbeschlüssen [hierzu: http://heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/] im vorauseilenden EU-Gehorsam eingeschlagenen ´Sonderweg´ fortführt oder sich einreiht in ein vielleicht im letzten Moment noch aufwachendes und sich auf sich selbst besinnendes Europa.


„Befreiungsschlag“

Tomas Spahn spricht auf Tichy.de von einem „Befreiungsschlag der Zivilisation der Aufklärung“, der „in seiner gesamten Tragweite begriffen und anschließend auch aktiv durchgesetzt“ werden müsse:

„Die Soumission, die der Franzose Michel Houllebecq beschrieb und die als schleichende Islamisierung das westliche Europa des 21. Jahrhunderts prägt, hat durch die Straßburger Richter Grenzen aufgezeigt bekommen.

Bleibt zu hoffen, dass die europäische Politik das Signal richtig zu deuten weiß, seine Unterwerfung unter archaische Traditionen beendet und im Sinne der Verteidigung europäischer Grundwerte tätig wird, die sich uneingeschränkt gegen ein frühmittelalterliches Philosophiekonzept richten, dessen Auslegung mangels entsprechender Instanzen am Ende sogar noch jedem einzelnen Anhänger obliegt und daher beliebig variier- und erweiterbar ist.“ (Zitat Ende) http://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/eugh-stoppt-schleichende-islamisierung/

Sicher: Hier schlägt Aufklärung Religiosität. Aber auch „Identität“ ausufernden Relativismus und Individualismus: „Menschenrechte“ dürfen kein trojanisches Vehikel gegen Staat und Gesellschaft sein. Und „Menschenwürde“ nicht zu einem beliebig instrumentalisierbaren Hebel gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verkommen.