Staatsfeind Nr.1: Viktor Orban

„Solidarischer Patriotismus“? Nazi-Wort oder sozialistische Parole von Björn Höcke?

Hier erklärt von Viktor Orban, ´Staatsfeind Nr.1´ der EU, in seiner jüngsten Rede an die Nation. Nachdem er Gott für den dreijährigen wirtschaftlichen Aufschwung seines Landes dankte, führte Orban aus:

„Ich glaube daran, dass das Selbstbewusstsein, der Wille, die Haltung – ja auch der persönliche Erfolg des Menschen – sehr stark dadurch bestimmt wird, wie er die Chancen seiner eigenen Kinder und die Aussichten seiner Heimat bewertet. Ich sehe heute, dass die Ungarn viel arbeiten, planen, ihr zuhause in Ordnung halten und verschönern, Häuser bauen, ihre Kinder in die Schule schicken und zum lernen ermuntern und danach streben, etwas ihren Kindern und Enkeln übergeben zu können. Was ist das denn bitte, wenn nicht die Geschichte eines Aufstiegs? … Der in die Zukunft gesetzte Glaube ist ein großer Schatz. Man darf ihn nicht verplempern. … Für uns bedeutet es nicht den Sieg, wenn unsere Partei gewinnt, für uns bedeutet es den Sieg, wenn unser Land gewinnt. Unsere Gemeinschaft steht auf nationaler Grundlage. Wir machen die Politik nicht, um modischen Idealen zu dienen, sondern damit das Ungarntum erhalten bleibt.“

Im weiteren Text seiner Rede (hörenswert!) verdeutlicht er, dass er ökonomisch weiterhin einen Weg jenseits von Heuschrecken-kapitalismus und Planwirtschaft anstrebt: Den dazwischen liegenden Weg gesunden Menschenverstandes, früher auch bekannt als „soziale Marktwirtschaft.“ Der Mittelstand muss von staatlicher und EU-Bürokratie entfesselt, hingegen Globalkonzerne und ihre internationalen Kapitaleigner mit nationalem Recht eingehegt werden.

In Deutschland wäre das Wirtschaftsliberalen zu ´links´ und Linken zu ´rechts´. Aber Orbans Weg ist der Weg, der Europa in eine lebenswerte Zukunft führt. Es ist der Weg, den die Deutschen bereits erfolgreich gegangen sind: Zu Zeiten der EWG, bis zur Wiedervereinigung 1989 bzw. bis 1992 – vor Gründung der Europäischen Union. Nie war er so wertvoll wie heute! Gerade jetzt, in Zeiten der Globalisierung. Darüber muss in einer Demokratie debattiert werden; intelligenter Protektionismus darf nicht zum Tabu werden. Für seine „Exportweltmeisterschaft“ kann sich Deutschland im wahrsten Sinne des Wortes nichts kaufen. Und das geht schon jahrzehnte lang so. Seit 1971, als US-Präsident Nixon die Goldbindung des Dollars – und damit die mittelbare Goldbindung aller Währungen – entgegen der Verträge der BrettonWoodsKonferenz (1944) – völkerrechtswidrig beendete
(s. hierzu den Vortrag von Andreas Popp unter URL https://www.youtube.com/watch?v=X0GzMWaeI3s).

Orbans Weg ist jedenfalls der Weg, den das Grundgesetz vorgibt: „Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Art 20 I). „Eigentum … soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ (Art 14 II).

Pressemitteilung/Heumann-Rendsburg

P R E S S E –M I T T E I L U N G

Düsseldorf, 23.10.2016

Der Rendsburger Schulschwänzer-Fall,

1 x Moschee geschwänzt = 300,- Euro Bußgeld?

In Rendsburg (Schleswig-Holstein) machte die Erdkundeklasse einen Ausflug in die Moschee, Thema laut Lehrplan: „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“.

Aber wie erschließt sich einem 13-jährigen Kind das Thema Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ durch den Besuch einer Moschee in einer norddeutschen Kleinstadt, zumal der Islam (Sunniten, Schiiten und Ibaditen) im „Orient“ genauso uneinheitlich etabliert ist wie die christlichen Kirchen, Glaubensgemeinschaften und Sekten in aller Welt?

Das dachten auch die Eltern eines Schülers, suchten den Dialog mit der Schule und einen Ausweg vor der von ihnen befürchteten religiösen Indoktrination ihres Kindes. Die Eltern und das Kind gehören nämlich keiner Glaubensgemeinschaft an und vertreten die Auffassung, daß man niemanden gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaues zwingen kann. Die Eltern fragen: „Warum sollten wir unser Kind zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten?“ Das Grundgesetz haben sie auf ihrer Seite, die Schule und den Landrat leider nicht. Die Schulleiterin hat die Eltern angezeigt und der Landrat hat zwei Bußgeldbescheide (einen gegen die Mutter und einen gegen den Vater) verfügt, weil das Kind an der „Informationsveranstaltung“ in der Moschee nicht teilnahmen und zu Hause blieb. Nach dem Einspruch der Eltern wird der Fall demnächst wohl vor dem Amtsgericht verhandelt. – URL: heumann-rendsburg

Zwangsweiser „Moschee-Besuch“, pseudowissenschaftliche „Gender“-Sexualerziehung schon in der Grundschule, usw. – Welche Rechte haben Eltern gegenüber dem Staat, wenn dieser ihre Kinder in der Schule einseitig indoktriniert?

Gibt es in solchen Fällen einen Anspruch auf Befreiung des Kindes vom Unterricht oder sonstigen Veranstaltungen innerhalb oder außerhalb der Schule?  Nicht nur der Staat (Artikel 7 I GG), sondern auch die Eltern haben einen Erziehungsauftrag, Artikel  6 II 1 GG lautet: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

Gez. Rechtsanwalt A. Heumann

 

Presseerklärung zu Pegida

                                 Presseerklärung zu Pegida
von Alexander Heumann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Düsseldorf, 29.12.2014:

In den zurückliegenden Wochen hat Deutschland eine bewegte Zeit erlebt. Menschen sind für ihre Überzeugungen auf die Straße gegangen und haben der Politik unangenehme Fragen gestellt. Zielsetzung, Effektivität und Effizienz des offiziellen Migrationskonzepts wurden von Bürgerseite ernsthaft hinterfragt. Auch die Befürchtung einer Islamisierung wurde und wird von den Menschen kritisch thematisiert und als Frage und Forderung an die Politik herangetragen. Es ist und bleibt gut, dass dieser Prozess stattfindet; ich hoffe auf dessen Fortsetzung.

Dankbar durfte ich erkennen und erleben, Teil dieses Prozesses zu sein und auch bei verschiedenen Demonstrationen als Mitanmelder und Redner mitzuwirken. Nicht zuletzt meine Tätigkeit für den außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss APU 26/10, der die Vorgänge im Zusammenhang mit dem eskalierenden Polizeieinsatz in Köln am 26.10.2014 untersucht, sehe ich als bleibende Verpflichtung für mich als kritischen Bürger und aufgeklärten Juristen, der ich weiter treu bleiben werde.

Stets bin ich einer weit verbreiteten ´Abgrenzeritis´ im konservativen Lager und der stets lauernden Gefahr entgegengetreten, in die von links-liberaler Seite bereit gehaltene Falle des ´divide et impera´ zu treten. Aber ebenso unerschütterlich ist meine Überzeugung, dass man sich niemals von rechtsextremen Holocaust-Relativierern vereinnahmen lassen darf. Ich für meinen Teil werde hier jedenfalls eine klare und unmißverständliche Trennlinie ziehen. Dies ist man allen Menschen schuldig, die in die außerparlamentarische Opposition gerade die Hoffnung setzen, Extremismus auf deutschem Boden – sei er religiös oder politisch motiviert – zu überwinden.

Zu meinem tiefen Bedauern habe ich nach meiner Urlaubsrückkehr am heutigen 29.12.2014 aus einer bei dem Sender RTL archivierten Reportage von SPIEGEL TV erfahren müssen, dass die Mitorganisatorin verschiedener Versammlungen, Frau Melanie Dittmer, eine rechtsextreme Vergangenheit nicht nur hat, sondern diese auch nicht für erklärungs- und reformierungsbedürftig hält. Der Holocaust wurde kaltschnäuzig relativiert, wenn nicht sogar öffentlich insgesamt in Frage gestellt. M. E. sollten politische oder historische Ansichten – mögen sie noch so abwegig sein – nicht mit dem Mittel des Strafrechts, sondern stets mit dem Argument bekämpft werden, aber meinem Verständnis von PeGiDa und seinen Ablegern widerspricht diese extreme Geisteshaltung völlig. Ich distanziere mich mit aller Entschiedenheit hiervon.

Da mit Frau Dittmer auch erstmals eine Parteifunktionärin zum Pressesprecher und Mitorganisator in exponierter Stellung gemacht werden soll, sehe ich auch die bislang von PeGiDa formulierte formelle Richtlinie der ÜBERPARTEILICHKEIT nun in Frage gestellt und solange konterkariert, wie man sich von Frau Dittmer nicht trennt.

Leider war es mir bislang nicht möglich, im internen Dialog bei PeGiDa zu erreichen, dass Frau Dittmer ihre frühere Rolle in rechtsextremistischen Kreisen selbstkritisch reflektiert respektive hierzu von besorgten und nachdenklichen Menschen ernstlich angehalten wird, ehe sie als öffentliches Gesicht einer bürgerlichen Bewegung – etwa als deren Pressesprecherin – ernsthaft in Betracht kommen kann.
Meinen insoweit dringlich vorgetragenen Bedenken wurde bislang nicht Rechnung getragen – m. E. nicht etwa aus rechtsextremer Gesinnung, sondern weil man den Ernst der Angelegenheit und die Fragwürdigkeit derartiger Äußerungen leider bislang nicht erkennt. Darin sehe ich einen momentanen bedenklichen Mangel und unüberwindliches Hindernis, das mir – jedenfalls derzeit – eine weitere Mitarbeit bei PeGiDa unmöglich macht. Vor diesem Hintergrund – und nicht etwa aufgrund diverser Einschüchterungsversuche und Drohungen seitens der sog. Antifa – nehme ich per sofort und bis auf Weiteres in aller Form von einer weiteren Mitverantwortung für Versammlungen in NRW, die unter einem solchen Unstern stehen, Abstand.

Dementsprechend wird meine Frau Angela Heumann auch die polizeilich für den 12.01.15 angemeldete Düsseldorfer DüGiDa-Demo wieder abmelden, falls seitens PeGiDa die m. E. erforderliche Abgrenzung von den Äußerungen Frau Dittmers nicht erfolgt und die Absicht, Frau Dittmer zur Pressesprecherin von PeGiDa zu küren, nicht fallen gelassen wird.

Ich bin aber der festen Überzeugung, dass die bürgerliche Mitte, die sich mit den bundesweiten Ablegern von PeGiDa als außerparlamentarische Opposition etabliert hat, mittelfristig auch das „Dittmer-Phänomen“ überwinden und alle Auswüchse nach rechtsaußen entschieden abschneiden wird. Gerne stehe ich dann wieder als Mitorganisator, Impulsgeber oder Redner mit Freude und Elan zur Verfügung.

Alexander Heumann