„Dublin-IV“: Die EU steuert mit Asyl-Reformen auf Deutschlands Desaster zu

Die Außenstaaten der Europäischen Union sind überfordert.
Sie sind bislang – primär – für die Asylverfahren zuständig. Das wurde oft als ungerecht oder unfair beklagt. Denn Griechenland und Italien stehen auch ohne Flüchtlingsflut aus Afrika und Orient am Rande des Staatsbankrotts (wegen des EURO können sie ihre Währungen nicht mehr abwerten). Daher winken sie Asylbewerber weiter ins Zentrum des Schengenraums. Das war voraussehbar, ist aber für Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht Menschenrechte selbst für illegale Asyleinwanderer besonders groß schreibt, fatal. Jedenfalls solange die ´Herrschaft des Unrechts´ fortdauert, nach der allen Asylbewerbern die Einreise über deutsche Grenzen gestattet wird – selbst ohne Paß und Schengenvisum.

Was auf EU-Ebene geschehen müßte:

Art 78 I AEU-Vertrag müsste geändert werden (was nur im einstimmigen Chor der Regierungschefs geht); er lautet:
„Die Union entwickelt eine gemeinsame Politik im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz, mit der jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, ein angemessener Status angeboten und die Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung gewährleistet werden soll.“

„Internationaler Schutz“?
Das geht weit über Asyl für politisch Verfolgte nach der Genfer Flüchtlingskonvention hinaus. Definiert wird der „internationale Schutz“ in der EU-Richtlinie 2011/95: Er umfaßt nach Art 2, lit. a) zum einen „die Flüchtlingseigenschaft“ und zum anderen den „subsidiären Schutz“:

Letzteres gilt für jeden, der „die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht erfüllt, aber (…) bei einer Rückkehr in sein Herkunftsland (…) Gefahr liefe, einen ernsthaften Schaden (…) zu erleiden.“ Bei Rückkehr in sein Heimatland? Klingt zunächst unverfänglich, aber bedeutet, dass Anreise über sichere (Transit-)Staaten irrelevant ist!

Dasselbe gilt auch bei der Anerkennung der „Flüchtlingseigenschaft“: Auch dafür reicht aus, dass sich jemand fernab von seiner Heimat befindet, vorausgesetzt er wird dort politisch verfolgt. Ob jemand schon in anderen Staaten hätte Schutz finden können, spielt keine Rolle – wenn nur die Einreise in den Wunschstaat gelingt! M.a.W.: Die Voraussetzungen des Zurückweisungsverbots (Non-Refoulment) nach Artikel 33 Genfer Flüchtlingskonvention werden ausgehebelt!Wer hat sich diesen Wahnsinn ausgedacht?  Die EU!

Auch Artikel 3 I der Dublin-III-Verordnung müßte geändert werden (wofür qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten reicht, vgl. Art 78 II, 238 AEU-Vertrag); Art 3 I Satz 1 lautet:

„Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaatsangehöriger (…) im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt„.

Dem können sich die Außenstaaten nicht entziehen. Sie müssen alle Antragsteller registrieren und ihnen behördliche/gerichtliche Asylverfahren auf ihrem Territorium gewähren (vgl. EU-Richtlinie 2013/32, wo Einzelheiten verbindlich geregelt sind).

Die EU müsste ihren Außenstaaten wieder erlauben, ihre Grenzen für Asylbewerber zu schließen. Auch müssten Boat-People zurück zur afrikanischen bzw. türkischen Küste gebracht werden. Nur dann würde die Zahl ertrunkener Flüchtlinge im Mittelmeer zurückgehen. Die spanische Praxis auf der Marokko-Route (bis zum Regierungswechsel im Mai 2018) belegt das. Die WELT kommentierte: „Flüchtlinge ließen sich durch Schutzzäune nicht abhalten, heißt es. Aber zwischen Spanien und Marokko funktioniert die Kontrolle. Das ist unschön, aber notwendig. Dort kommen keine Menschen ums Leben.“[2]  [Mittlerweile aber hat Spanien die bisherige Rolle Italiens als europäisches Einfall-Tor für afrikanische ´Flüchtlinge´ übernommen.]

Was stattdessen geplant ist

Stattdessen will die Europäische Union mit der geplanten Dublin-IV-Verordnung den lang ersehnten[3] ´Fairness-Mechanismus´ in Kraft setzen, um Migranten „solidarisch“ in der gesamten EU zu „verteilen“.[4] Jedenfalls das EU-Parlament hat dies bereits 2017 beschlossen. Der Rat der EU-Regierungschefs müßte dies noch absegnen. Erforderlich wäre eine qualifizierte Mehrheit (Art 78 II, 238 AEU-Vertrag).

Gfs. wäre dies eine Einladung an die dritte Welt zur Völkerwanderung. Der Migrationsdruck auf Europa  würde nochmals erheblich steigen.

Auswirkungen für Deutschland

Wieder werden die Deutschen verschaukelt: „Während man uns in den Sondierungsgesprächen zur GroKo etwas von einer Obergrenze vorgaukelt, läuft in Brüssel ein ganz anderer Film.“[5]
In den Nachrichten hört man nichts davon: Künftig sollen nicht mehr überwiegend die Außenstaaten für die Asylverfahren zuständig sein. Vielmehr soll es auf einen Bezug (´Link´) des Asylanten zu einem Staat ankommen (familiäre oder sonstige Beziehungen, frühere Aufenthalte, begonnene Ausbildung oder Studienzeiten etc.). Ganz neu: Gruppen „bis 30 Personen“ mit gemeinsamer Herkunft (oder die sich auf der Flucht kennenlernten), können nun gemeinsam Asyl beantragen.

Flüchtlinge ohne ´Link´ werden auf Staaten verteilt, die bisher am wenigsten aufnahmen. Was aber gilt bei Flüchtlingen mit ´Link´? Ob der von Schutzsuchenden behauptete Link zutrifft, soll erst im Wunschstaat überprüft werden (also wenn die Einreise schon erfolgt ist!).
Problem: So wird „ein Mitgliedstaat, in dem sich bereits zahlreiche ‚Ankerpersonen‘ befinden, für weitreichende Familienverbände zuständig. Dadurch müsste Deutschland erheblich mehr Asylsuchende aufnehmen“, heißt es in einem Vermerk des Innenministeriums.[6]

Mehr als 1,4 Millionen Menschen beantragten seit 2015 in Deutschland Flüchtlingsschutz. „Wenn jeder von ihnen zur Ankerperson für neu in der EU ankommende Schutzsuchende wird, reden wir über ganz andere Größenordnungen als bei der Familienzusammenführung“ (die bisher nur die Kernfamilie betraf), sagt der parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU).“[7] „Das würde die endgültige Zerstörung Deutschlands, so wie wir es kennen, bedeuten“, da „unsere Sozialsysteme und die Stabilität unserer Gesellschaft darunter vollends kollabieren dürften. Die verheerenden Auswirkungen auf die innere Sicherheit kann man sich unschwer ausmalen.“[8]

Keine gute Tat bleibt ungestraft!

Der Clou: Die Bundesregierung zeigte sich „alarmiert“ darüber, dass Deutschland künftig mehr Flüchtlinge von Brüssel „aufgebürdet“ bekommen könnte – dabei haben auch Politiker von CDU und SPD im EU-Parlament dafür gestimmt![9]

Schon im Einigungspapier von CDU/FDP/Grünen bei der ´Jamaika´-Sondierung (Oktober 2017) heisst es:

„Sollte das oben genannte Ziel [sc. die ´Obergrenze´] wider Erwarten durch internationale oder nationale Entwicklungen nicht eingehalten werden, werden die Bundesregierung und der Bundestag geeignete Anpassungen des Ziels nach unten oder oben beschließen.“[10]

Dies deutet darauf hin, dass man sehr wohl im Bilde war, was hinter den Kulissen auf EU-Ebene im Schwange ist. Mehr Bürger-Verschauckelung geht nicht!

„Wie lange willst Du unsere Geduld noch missbrauchen?“

So herrschte Cicero den Hochverräter Catalina vor dem römischen Senat an. Die Frage der Stunde! Denn es riecht förmlich nach einer „Strategie“ Merkels, die „auf die endgültige Auflösung unseres Landes, so wie wir es kennen, ausgerichtet ist.“[11]


[1] Das Völkerrecht erlaubt den Gebrauch von Listen sicherer Drittstaaten. So Prof. Walter Kälin (Univ. Bern) als Sachverständiger im Verfahren BVerfGE 94, 49 vom 14.5.1996 (Asylkompromiß). Zwar gewährten Art. 33 GFK und Art. 3 EMRK Schutz auch gegen Kettenabschiebung in einen Verfolgerstaat, aber nur „wenn im Einzelfall substantielle Gründe für ein echtes Risiko einer Weiterschiebung in einen Staat bestehen, in dem die betreffende Person ernsthaft bedroht sei. [(Bei gesetzlichen (Sichere-) Drittstaatenklauseln sieht Kälin in der Staatenpraxis den „Trend“, die Widerlegung der Annahme, der gelistete Drittstaat sei sicher, zu ermöglichen); Völkergewohnheitsrecht, oder gar zwingendes Völkerrecht  ist dies aber (noch) nicht.]

[2] https://www.welt.de/debatte/kommentare/article146396348/Nur-die-Festung-Europa-kann-jetzt-noch-Leben-retten.html

[3] D. Wildt im Anwaltsblatt 4/2017, S. 358

[4] „Background“-Papier des EU-Parlaments vom 19.10.2017 „EU asylum policy: reforming the Dublin rules to create a fairer system“ (im Internet als PDF zu finden).

[5] Spiegel-online vom 13.1.2018, URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-eu-fluechtlingsplaene-alarmieren-bundesregierung-a-1187500.html)

[6] A. Wallasch am 14.1.2018 auf Tichy.de (https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/der-sonntagsleser/der-spiegel-nr-3-eu-parlament-will-zuwanderung-nach-deutschland-ausweiten/)

[7] Spiegel-online vom 13.1.2018

[8] Wallasch a.a.O.

[9] Spiegel-online vom 13.1.2018 a.a.O.

[10] Süddeutsche Zeitung (SZ.de) vom 9.10.2017, URL: http://www.sueddeutsche.de/politik/cducsu-und-die-fluechtlingsfrage-ein-kompromiss-der-jamaika-moeglich-macht-1.3700642

[11] Wallasch a.a.O.

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