„Dublin-IV“: Die EU steuert mit Asyl-Reformen auf Deutschlands Desaster zu

Die Außenstaaten der Europäischen Union sind überfordert.
Sie sind bislang – primär – für die Asylverfahren zuständig. Das wurde oft als ungerecht oder unfair beklagt. Denn Griechenland und Italien stehen auch ohne Flüchtlingsflut aus Afrika und Orient am Rande des Staatsbankrotts (wegen des EURO können sie ihre Währungen nicht mehr abwerten). Daher winken sie Asylbewerber weiter ins Zentrum des Schengenraums. Das war voraussehbar, ist aber für Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht Menschenrechte selbst für illegale Asyleinwanderer besonders groß schreibt, fatal. Jedenfalls solange die ´Herrschaft des Unrechts´ fortdauert, nach der allen Asylbewerbern die Einreise über deutsche Grenzen gestattet wird – selbst ohne Paß und Schengenvisum.

Was auf EU-Ebene geschehen müßte:

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Sein oder Nichtsein im Zuwanderungsrecht

  1. Mai 2018

Politik » Deutschland

Organklage der AfD beim Bundesverfassungsgericht 

Von Alexander Heumann

Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 14. April 2018 – stellvertretend für den Bundestag – beim Karlsruher Verfassungsgericht eine Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht (Az. 2 BvE 1/18). Sie richtet sich gegen die seit Herbst 2015 gültige Anordnung, Asylbewerbern, die über sichere Drittstaaten wie etwa Österreich kommen, die Einreise nach Deutschland zu gestatten. Sein oder Nichtsein im Zuwanderungsrecht weiterlesen