Ehe für alle? Wohin die Reise geht …

Verkehrte Welt!

Während viele heterosexuelle Paare, selbst konservative, nicht mehr heiraten wollen, weil sie die vermeindlich spießige Rechtsverbindlichkeit stört (obwohl sie bestmögliche Gewähr für die Dauer der Verbindung und das Wohl der Kinder bedeutet), wollen die (oft links-liberal eingestellten) Homosexuellen und Lesben unbedingt die bürgerliche „Ehe“ miteinander eingehen. Verkehrte Welt!

Warum reicht die behördlich „eingetragene Lebenspartnerschaft“ für homesexuelle und lesbische Paare nicht? Auch diese demonstriert öffentlich Liebe und gegenseitiges Füreinander-Einstehen. Gleichstellung in steuerlicher, erbrechtlicher, versicherungsrechtlicher etc. Hinsicht ist dadurch bereits erreicht. Das steuerliche Ehegattensplitting gilt rückwirkend ab 2001 auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Mag sein, dass die Gesetzesreform „einfach ein paar Leute glücklicher machen würde“ (Spiegel-online), aber der Preis für das Gemeinwohl ist hoch: Die Zulässigkeit einer „Ehe für alle“ ist Dammbruch. Sie leitet das ENDE der „Ehe“ ein, die das Grundgesetz – neben der „Familie“ – „unter besonderen Schutz der staatlicher Ordnung“ stellt (Artikel 6), weil beides zu den Fundamenten dieser Ordnung gehört. Von der Abkehr vom christlichen Glauben ganz zu schweigen.

Bald wird man auch polygamen Verbindungen, z.B. bunten Wohngemeinschaften, die sich lieben und füreinander Einstehen wollen („Familie ist da, wo Kinder sind“) oder muslimischen Vielehen den Gang zum Standesbeamten nicht verwehren können.  Wohin die Reise geht, zeigt ein NTV-Bericht aus Kolumbien: Dort wurde die erste offizielle „Dreier-Ehe“ geschlossen: drei Männer – eine Ehe.  http://www.n-tv.de/panorama/Kolumbien-erkennt-erstmals-Dreier-Ehe-an-article19886757.html

Jede gesellschaftliche Gruppe boxt rücksichtslos ihre Interessen durch. Kein Stein bleibt mehr auf dem anderen. Das Endergebnis wird nicht Freiheit, sondern Chaos & Anarchie für alle sein. Die mutwillige Zerstörung von Staat und bürgerlicher Gesellschaft dürfte auch die eigentliche Antriebsfeder sein. Keinswegs bei allen homosexuellen Paaren, wohl aber bei ihrer hochgejazzten Lobby.

„Elter 1“ und „Elter 2“ ?

Adoption durch gleichgeschlechtliche Eltern? Jedes Kind hat ein natürliches Recht auf Vater UND Mutter. Kinder brauchen beide Geschlechter als Erziehungsvorbild!  Das kann in aller Regel nicht durch zwei Väter oder zwei Mütter („Elter 1 und 2“ im Jargon des EU-Parlaments) ersetzt werden, wie Entwicklungspsychologie und Psychoanalytiker seit Jahrzehnten lehren. Glücklich verlaufene Biografien von Einzelfällen, die in Talkshows präsentiert werden, können diese Erkenntnisse nicht entkräften, Frau Maybritt Illner!

Grundgesetzänderung erforderlich!

Wie dem auch sei: Das Bundesverfassungsgericht definiert in ständiger Rechtsprechung (E105, 313/345 f.; 128, 109/125; 131, 239/259; 133, 377, Rn 81) die Ehe als „auf Dauer angelegte (…) förmlich geschlossene Lebensgemeinschaft (…) zwischen einer Frau und einem Mann“ (Jarass/Pieroth, GG, Art 6 I, Rz 4).

Deshalb wäre zumindest eine Verfassungsänderung erforderlich.
Artikel 6 GG müßte also ausdrücklich geändert werden. Hierzu wäre die Zustimmung von 2/3 der Abgeordneten des Bundestages und von 2/3 der Bundesländer im Bundesrat erforderlich.

Ich wünsche schlechtes Gelingen!

Alexander Heumann
RA und Fachanwalt für Familienrecht

Nachtrag vom 30.6.2017: Bundesverfassungsgerichtspräsident a.D. Papier bestätigt meine Auffassung, dass eine Grundgesetzänderung erforderlich wäre:
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ex-verfassungsgerichtspr%C3%A4sident-papier-h%C3%A4lt-homoehe-gesetz-f%C3%BCr-verfassungswidrig/ar-BBDu0Gt?li=AAaxdRI&ocid=spartanntp

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