Merkels Hochverrat und Schleuserei

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Bundesanwaltschaft
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe

Vorab via Telefax 0721/ 8191 – 590
sowie an poststelle@generalbundesanwalt.de

Düsseldorf,         16.10.2015
Unser Zeichen: HS/S164/03

Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige

gegen: Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

wegen:
1. Verdacht des Hochverrats (§ 81 StGB);
2. Verdachts der Schleuserei von Ausländern (§96 AufenthaltsG)

Begründung:

Am 4. September 2015 öffnete die Bundesrepublik Deutschland auf Geheiß der Bundeskanzlerin ihre Grenzen zu Österreich, um in Ungarn festsitzende Flüchtlinge ins Land zu lassen. Seitdem ergießt sich ein ungehinderter Flüchtlingsstrom nach Deutschland. Seriöse Schätzungen gehen von 1 bis 1,5 Millionen Menschen aus, die allein dieses Jahr kommen werden. Dass der ungeordnete Flüchtlingszustrom öffentliche Sicherheit und Ordnung und inneren Frieden unseres Landes hochgradig gefährdet, wird immer offensichtlicher. Inzwischen spielen sich geradezu apokalyptische Szenarien ab, die binnen eines Jahres Deutschlands Ende herbeiführen können, eindringlich beschrieben in den beiden ´offenen Briefen´ des Ex-Generalmajors Gerd Schultze-Rhonhof an Angela Merkel: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/2-offener-brief-von-generalmajor-deshalb-muss-merkel-zum-wohl-des-volkes-zuruecktreten-a1275056.html

Die Bundeskanzlerin hat, indem sie erst die Grenzöffnung herbeigeführt und dann trotz offenkundig eintretender Folgen – und vielfältiger öffentlicher ´Hilferufe´ und Forderungen von Landräten bis zu Ministerpräsidenten etc. – keine Gegenmaßnahmen ergriffen und sogar am 7. Oktober 2015 in der Fernsehsendung „Anne Will“ ihre Entscheidung bekräftigt hat, den Tatbestand erfüllt.

Hochverrat begeht,
„wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

  1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
  2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern.“

Der Tatbestand ist erfüllt, wenn eine Handlung unternommen wird, die einen der beschriebenen Handlungserfolge herbeiführen kann, wenn dieses durch Gewalt oder mit Drohung durch Gewalt geschieht und dabei Vorsatz im Spiel ist.

I. Dass der „Bestand der BRD“ „beeinträchtigt“ bzw. gefährdet ist (§ 81 Nr.1 StGB), wird mittlerweile öffentlich zugegeben, zum Beispiel vom bayrischen Justizminister Bausback, den die FAZ online am 13.10.2015 zitiert.

„Wenn der Bund nicht bald handelt, kann es dazu kommen, dass die Länder die ihnen zugewiesenen verfassungsrechtlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen können. (…) „Staatlichkeit und daraus abgeleitete supranationale Organisationen setzen eine Begrenzung in territorialer und personeller Hinsicht voraus.“ Wer auf Dauer eine Entgrenzung zulasse, „gefährdet letztlich die Existenz unseres Staates und darüber hinaus der Europäischen Union“. http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/fluechtlingsstrom-begrenzen-wenn-berlin-nichts-tut-will-bayern-klagen-13855023-p2.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Zum „Bestand“ der BRD gehört fraglos deren existenzielle Staatlichkeit, wozu auch ihre territorialen Grenzen gehören, so auch der Staatsrechtler Rupert Scholz im Interview:

„Zu einem Staat gehört wesensgemäß Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsregierung. Das sind die drei Elemente, die einen Staat ausmachen und auch auszeichnen. Staatsgebiet ist definiert durch Grenzhoheit. Wenn ein Staat seine  Grenzen aufgibt, gibt er ein Stück der eigenen Staatlichkeit insgesamt auf.“ http://m.tagesspiegel.de/politik/rupert-scholz-ueber-fluechtlingspolitik-da-liegt-die-bundeskanzlerin-falsch/12450400.html?utm_referrer=http%3A%2F%2Fm.facebook.com

Zu erinnern ist auch an Art 21 II GG, wonach Parteien, die nach (…) dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, (…) den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig (sind)“.

II. Auch die zweite Alternative (§ 81 Nr. 2 StGB) ist tatbestandlich erfüllt:
Die „verfassungsmäßige Ordnung“ kann durch den historisch beispiellosen, massenhaften Zustrom kulturfremder Flüchtlinge aus der dritten Welt „verändert“, wenn nicht sogar vollständig untergraben und aufgehoben werden:

  1. Nach Art 2 II GG hat „jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Hieraus folgt laut Bundesverfassungsgericht die Pflicht des Staates, diese Rechtsgüter zu schützen. Wenn aber z. B. 1000 Flüchtlinge in einem 100-Seelen-Dorf ohne Polizei, Supermarkt oder Bäckerei untergebracht werden, setzt man dessen Bewohner unter Berücksichtigung deutlicher Warnungen der Deutschen Polizeigewerkschaft unverkennbar und vorsätzlich erheblicher Gefahren für deren Leib, Leben und Eigentum aus: http://www.n-tv.de/politik/1000-Fluechtlinge-Das-geht-nicht-article16117561.htmlZwar mag es kein individuelles ´Supergrundrecht auf Sicherheit´ geben; aber den Schutz von Leib, Leben und Freiheit in die Hände einer mit Gewaltmonopol ausgestatteten Obrigkeit zu legen, ist staatstheoretisch und staatsphilosophisch raison d´etre jedes zivilisatorischen Gesellschaftsvertrags bzw. Staates. Dieser Sinn jeden Staates wird von Frau Dr. Merkel aufgrund ihrer vorsätzlichen Handlungsweise konterkariert. Da sie die Deutschen „unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“, muss schon fast an „Völkermord“ i.S.v. §6 des Völkerstrafgesetzbuches gedacht werden, sofern man Absicht unterstellen würde.Zustände in manchen Gegenden Frankreichs dokumentieren bereits das Ergebnis eines solchen Völkermordes durch Masseninvasion sogenannter Flüchtlinge, z.B. in Calais und dem dortigen „Dschungelcamp“, s. hier: https://www.youtube.com/watch?v=TFMn1KWTnCw&feature=player_embedded
  2. Artikel 14 GG, der das Eigentum schützt, wird in seinem Wesensgehalt ausgehöhlt. Denn die Kommunen gehen inzwischen dazu über, Grundeigentum der Bürger, Wohnungen, leerstehende Hallen, sonstige Immobilien zu beschlagnahmen. Zwar sind Enteignungen prinzipiell zulässig, jedoch nur, wenn sie dem Gemeinwohl dienen. Es kann jedoch nicht im Gemeinwohl liegen, Menschen in Deutschland unterzubringen, die kein Recht dazu haben, was für 95% der Einströmenden gelten dürfte. Hier fordert das Gemeinwohl die Abschiebung und nicht die Unterbringung!
  3. Auch das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 GG wird ausgehebelt.
    Die Gemeinden werden von oben gezwungen, eigene Liegenschaften, wie Stadthallen, Turnhallen o.ä. als Unterkünfte für die Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Damit nimmt man ihnen das Recht, über diese Einrichtungen selbst zu bestimmen.
    Aufgrund der immensen Kosten im zweistelligen Milliardenbereich, die 1,5 Millionen (allein 2015) Asylbewerber verursachen (Unterbringung, Verköstigung, Rundumbetreuung, Deutschkurse, Gesundheitssystem etc.) und die nur zum Teil vom Bund aufgebracht werden sollen, verkürzt man zudem ihre finanziellen Spielräume eklatant, die sie für die Erhaltung der Infrastruktur, der Wirtschaftsförderung o.ä. brauchen.
  4. Ferner ist der ungebremste Zustrom fremder Menschen ein Anschlag auf den Souverän selbst. Träger der Verfassungsordnung ist gemäß Artikel 20 I GG das Volk; von ihm soll „alle Staatsgewalt ausgehen“. Dass eine veränderte Zusammensetzung des Souveräns ihn selbst ändert, liegt auf der Hand. Zwar tritt diese Änderung noch nicht unmittelbar durch die Einwanderung, sondern erst durch spätere Aufnahme als Staatsbürger ein, aber der zügellos und ungesetzlich verlaufende Vorgang umgeht sämtliche Verfassungsinstitutionen. Was die Kanzlerin gewissermaßen per Befehl angeordnet hat, hat kein Parlament, keine Regierung, kein Bundesrat mitgetragen. Angesichts der staatsgefährdenden Folgen wäre das aber zwingend gewesen. In diesem Sinne äußerte sich der Berliner Verfassungsrechtler Kloepfer in bereits zitiertem FAZ-Artikel vom 13.10.2015: Gesamtentscheidungen über die Einwanderung unterliegen demnach dem Parlamentsvorbehalt“. Spätestens hier ist sogar der unabänderliche Kernbestand der Verfassung gem. der ´Ewigkeitsklausel´des Art 79 III GG i.Vm. Art 20 GG berührt:
    Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Nach Art 20 I GG ist „die Bundesrepublik Deutschland (…) ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“. Die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin (Art 65 GG) bedeutet keinen Führerstaat.
  1. Unabhängig davon ist nach Art 20 III (auch) „die vollziehende Gewalt (…) an Gesetz und Recht gebunden“, was auch für die Bundeskanzlerin gilt. Frau Merkel verstößt aber geflissentlich und fortgesetzt gegen Recht und Gesetz:
    Ausländer, die über sichere Transitstaaten, insbesondere EU-Staaten einreisen, können sich von vorne herein nicht auf das Asylrecht berufen (Art 16a Absatz 2, Satz 1 GG); ihre Einreise ohne erforderlichen Pass, Passersatz oder Aufenthaltstitel ist „unerlaubt“ (§ 14 I AufenthaltsG); dementsprechend sind sie nach § 18 II AsylverfahrensG an der Grenze „zurückzuweisen”. Laut BVerfGE (Band 94, S. 49, Rn 166 ff.) folgt aus Art 16a II GG, dass sich jedenfalls ein auf dem Landweg in die BRD einreisender Ausländer nicht auf das Asyl-Grundrecht berufen kann. Auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist (Rn 186). Ein Asylverfahren findet dann nicht statt. Es entfällt auch ein vorläufiges Bleiberecht.

Ohnehin wird das Asyl-Grundrecht des Art 16a GG nur „politisch Verfolgten“ gewährt. Das umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfolgung wegen „Rasse, Religion, Nationalität und ´Zugehörigkeit zu sozialen Gruppen´“. Praktische Relevanz hat vor allem die Verfolgung aus religiösen Gründen (z.B. Christenverfolgung). Aber: Weder fällt Flucht vor Armut oder Krieg unter das Asylrecht, noch sind sog. Kriegsflüchtlinge „Flüchtlinge“ i.S.d. Genfer Flüchtlingskonvention.

Auch der sog. „internationale subsidiäre Schutz“ ist in den meisten Fällen nicht einschlägig: Wenn z.B. jemand bereits in einem Flüchtlingslager in Nachbarländern der Krisengebiete Schutz gefunden hatte, bevor er sich auf den Weg nach Deutschland machte, besteht schon tatbestandlich keine „individuelle Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit“ mehr. Daher kann die undifferenzierte Aufnahme großer Flüchtlingsgruppen auch nicht auf den „subsidiären Schutz“ gestützt werden.

Nach Auffassung des namhaften Staatsrechtlers Prof. Karl Albrecht Schachtschneider ist Frau Merkels Einwanderungspolitik daher „verfassungswidrig“; die Kanzlerin setze „verfassungswidrige Einwanderung“ in großem Stil durch: https://www.compact-online.de/merkels-einwanderungspolitik-verletzt-das-grundgesetz/

  1. Die Bundeskanzlerin hat sich nach Auffassung des Passauer Prof. für Strafrecht Holm Putzke auch wegen „Schleuserei von Ausländern“ (§96 AufenthaltsG) strafbar gemacht: Nach § 14 I Nr.1 bzw. 2 AufenthaltsG ist die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet „unerlaubt“, wenn er einen erforderlichen Pass, Passersatz oder Aufenthaltstitel nicht besitzt. Verstöße von Ausländern gegen diese Vorschrift sind strafbar nach § 95 I Nr. 2 AufenthaltsG. Und wer Ausländern „dazu Hilfe leistet oder“ sie „anstiftet“, macht sich nach § 96 I AufenthaltsG als Schleuser strafbar, „wenn er dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt“(§ 96 I Nr.1a) oder „wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt“(§ 96 I Nr.1b).

Zitat Prof. Putzke: „Solange Ausländer sich strafbar machen, wenn sie unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, ist die Strafbarkeit auch bei all jenen gegeben, die dazu Hilfe leisten. Dazu gehören Zugführer, die wissentlich Flüchtlinge über die Grenze transportieren, aber auch die deutsche Bundeskanzlerin, die mit ihrem Verhalten jedenfalls ab dem 5. September 2015 die unerlaubte Einreise aktiv gefördert hat und es aktuell unterlässt, sie zu unterbinden.“ http://www.focus.de/politik/deutschland/unerlaubter-grenzuebertritt-objektiv-gefoerdert-strafrechtler-kanzlerin-merkel-macht-sich-mit-fluechtlingspolitik-strafbar_id_5005328.html


III.
Die Kanzlerin hat auch mit der für Hochverrat erforderlichen nötigenden „Gewalt“ gehandelt bzw. die Gewalt ermöglicht, weil der zugrundeliegende Gewaltbegriff auf die Zwangswirkung bei den Betroffenen abstellt. Zwar haben wir vorliegend nicht den klassischen Umsturz mit Bombenanschlägen und bewaffneten Aufständen, sondern einen atypischen, vom Gesetzgeber sicherlich nicht bedachten Fall. Jedoch schafft Frau Merkel durch ihre Handlungsweise vollendete Tatsachen, die es den o. g. Grundrechtsträgern schlicht unmöglich machen, ihre Grundrechte auszuüben, und Automatismen, denen sich die Geschädigten nicht entziehen können. Außerdem hat der BGH unter bestimmten Bedingungen Massenstreiks als „Gewalt“ angesehen. Wenn aber Massenstreiks Gewalt sind, müssen es Massenzuströme von Millionen erst recht sein.

(Nachtrag: S. hierzu auch die Ausführungen zum „Gewalt“-Begriff des § 81 StGB in der Strafanzeige gegen Frau Dr. Merkel wegen Hochverrats des Instituts für Asylrecht: http://www.institut-fuer-asylrecht.de/)

IV. Schließlich hat die Kanzlerin vorsätzlich gehandelt. Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Bei Hochverrat reicht Eventualvorsatz aus, also den Taterfolg für möglich zu halten und trotzdem zu handeln.
Bei der Entscheidung, die Flüchtlinge unkontrolliert ins Land zu lassen, wird man der Kanzlerin zugute halten müssen, es sei ihr nur um die Linderung menschlichen Leides gegangen, die Folgen habe sie so nicht erwartet oder gar nicht bedacht, so dass für den Zeitpunkt 4. September zwar grob fahrlässiger Leichtsinn, aber noch kein bedingter Vorsatz nachgewiesen werden kann.
Anders sieht es für den Zeitraum danach aus: Je mehr sich die staatsgefährdenden Folgen herauskristallisierten, umso mehr verfestigte sich der Vorsatz in Frau Merkel, der unheilvollen Entwicklung nicht Einhalt zu gebieten, was unter dem Aspekt des strafrelevanten Unterlassens nach §13 StGB gegen sie wirkt. Da die Kanzlerin eine Gefahrenquelle eröffnet hatte, war sie hinfort zur Beseitigung verpflichtet. Spätestens als sie am 07.10.2015 in der Fernsehshow von Anne Will ihre Haltung mit den Worten bekräftigte: „Wir können die Grenzen nicht schließen. … Es gibt den Aufnahmestopp nicht.“ hat sie ihren Vorsatz begründet.

V. Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Staatsschutz, sind berufen, gegen hochverräterische Unternehmungen einzuschreiten, da ansonsten als ultima ratio das Widerstandsrecht der Bürger nach Art 20 Absatz 4 GG – nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein „grundrechtsgleiches Recht“ – griffe: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

VI. Wer von einem Vorhaben oder der Ausführung eines Hochverrats zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, rechtzeitig Anzeige zu machen, wird nach § 138 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Mit meiner Strafanzeige komme ich also einer staatsbürgerlichen Verpflichtung nach.

VII. Ich bitte um Eingangsbestätigung und Mitteilung der Geschäftsnummer.

Hochachtungsvoll

Heumann
Rechtsanwalt

Facebook Comments Box

141 Gedanken zu „Merkels Hochverrat und Schleuserei“

      1. Lieber Herr Heumann, stimme Ihnen natürlich im Sinne der Anzeige voll zu, und habe vor ca. 3 Jahren ähnlich wie Sie wg. Vorbereitung zum Hochverrat (§ 80 StGB) angezeigt, sowohl
        bei GenBAnw wie beim Berliner Generalstaatsanwalt. Es müssen
        m.K. nach Hunderte solcher Anzeigen in Karlsruhe eingegangen
        sein. Vorher habe ich sowohl in K´ruhe wie in Berlin per Fax nach Zustündigkeit gefragt, beide bejahten, deshalb Anzeige bei beiden.
        K´ruhe hat keinen hinreichenden Verdacht „gesehen“, um ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, also zurückgewiesen.
        Die Antwort aus Berlin v. einem OStA Weidling war allerdings der Hammer: er ebenso wie K`ruhe kein hinreichender Verdacht, jedoch Antwort auf nicht erfolgte Anzeige wegen 80a, sondern 81/82, also als ob ich Anzeige wegen vollendetem
        Hochverrat eingelegt hätte! Mir grausts vor solchen Juristen!

    1. Was können wir als Bürger aktiv dafür tun, das wieder Recht und Ordnung in unser Land kommen. Wie ist es möglich Fr. Merkel Ihres Amtes zu enthebe?
      So wie es läuft, werden Zeiten auf uns zukommen, die niemand will.
      Was ist mit Artikel 20 Absatz 4 im GG? Ist das eine Möglichkeit?

      1. Das ist nicht nur eine Möglichkeit sondern die Situation. Hier machen sie aber die Rechnung ohne den Wirt: die Frage ist, ob Merkel und ihre Entourage ihre Meinung durchsetzen kann oder sie.

        1. Wie Sie Ihre Meinung druchsetzen kann, dann können wir uns noch nicht mal mehr auf das GG berufen? Somit wäre unsere Demokratie ja keine mehr. Oder habe ich Sie missverstanden?

  1. Kein einziger weisungsgebundener „Staats“anwalt (hüstel) wird so eine Anzeige bearbeiten, sonst steht sein Stuhl schneller draußen als er gucken kann.

    Wir haben wirklich schlimme Zustände im Land!

  2. Ich denke, einfacher und erfolgversprechender sollte eine Anzeige wegen Schleuserei gegen den Vorstand der DB Netz AG, Herrn Dr. Rüdiger Grube sein.

    1. Die Deutsche Bahn hatte hunderte oder tausende Invasoren von München nach Berlin gefahren.
      Die zahlenden Fahrgäste aber mussten vorher aus dem Zug aussteigen, damit man die Invasoren befördern konnte.

  3. Meinen Respekt.

    Lassen Sie mich mal raten, wie es weitergeht:
    Sie kriegen Post von der Anwaltskammer, einige Kollegen werden hinter vorgehaltener Hand zustimmend nicken und der Rest läuft Amok.
    Dann kriegen Sie auch noch eine dekorative Geschäftsnummer, die können Sie sich zur täglichen Erbauung an die Wand hängen und eines fernen Tages wird ein greiser Subalterner Ihnen mitteilen, daß man wegen der vergilbten Blätter eh nichts erkennen könnte, aber danke für die Zuschrift, was immer auch drin stand.

    Ich drücke Ihnen den Daumen, daß die Dämme brechen.

    1. Dem kann ich nur zustimmen. Wer sind wir denn überhaupt? Dämliches Stimmvieh!!!! Und ansonsten machen die eh was sie wollen.Gesetze gelten auch nur für die dämliche Masse. Und dann kommt noch so ein Hetzer- Frahimi heisst die Tusse. Für die ist ein Transitraum ein Gefängnis. Na ich bin zwar schon öfter im Flughafen im Transitraum gesessen. Aber Gefängnis konnte ich dort nicht finden. Das sind so die richtigen von ihrer Partei bezahlten Volksverhetzer. Oder ist diese Frau so einfältig und blöd?

  4. Hallo Herr Heumann,

    vielen Dank für das Erstatten einer Strafanzeige gegen Frau Merkel.

    Als juristischer Laie könnte ich mir vorstellen, dass Sie als einzelner Anwalt möglicherweise einen schweren Stand haben werden.

    Gerne würde ich Sie, und falls es in der Sache Sinn machen sollte, eine ganze (Fach) Anwaltsgruppe unter Ihrer Leitung, bei den finanziellen Aufwendungen unterstützen.

    Mein Vorschlag:

    Eröffnen Sie in der Sache doch bitte ein Konto.

    Definieren Sie klar den Zweck des gespendeten Geldes.
    (weisen Sie bitte auch auf die Möglichkeit der anonymen Bar Einzahlungs Überweisungen hin)

    Überschüssiges, nicht für den Zweck verwendetes Geld, könnte im Nachhinein als Spende
    von Ihnen z.B. an die deutsche Kinderkrebshilfe oder ähnlich gespendet werden.

    Teilen Sie uns bitte Kontonummer, BLZ und Verwendungszweck (bitte nicht „Klage Merkel“ oder ähnlich) mit.

    Wir werden die Aktion über social networks, wie facebook & Co, verbreiten.

    Ich denke, dass ein relativ hoher Spendenzulauf nicht unwahrscheinlich ist.

    Wahrscheinlich muss ich Ihnen gegenüber als RA folgendes nicht erwähnen:
    Lassen Sie bitte die gesamte Spendenaktion von 2 externen Notaren absichern. Ansonsten
    ist die Gefahr von „Schmuddelberichterstattung“ in den Medien hoch.

    Bitte prüfen Sie meinen Vorschlag.

    Vielen Dank & Grüße!

    Max B.

    PS: Sobald mir die Kontodaten vorliegen, werde ich an Sie 300,- Euro in der Sache überweisen.

    1. Super Idee Max B.
      Vielleicht sollte das als Gemeinschaftklage geschehen, um eine höhere Gewichtigkeit zu erreichen. Dabei sollte der eindeutige Verweise auf unser Widerstandrecht laut Artikel 20 Absatz 4 hingewiesen werden. Desweiteren kann jeder eingezahlte Betrag auch als gezeichnete Unterschrift gelistet werden.
      Ich würde natürlich Hr. Neumann sehr gerne dabei unterstützen und die Klage gerne weiter verbreiten.

      Mit de Bitte auch mir die Kontodaten zukommen lassen.

      Vielen Dank im voraus.

      Mit freundlichen Grüßen
      B.B

  5. In meinem persönlichen Umfeld gibt es immer noch genug Menschen, die diesen Wahnsinn und diese Umvolkung tatsächlich verteidigen.
    Solange so viele Menschen um mich herum diesen Wahnsinn zumindest dulden, solange werden diese Totengräber am deutschen Volk auch weiter machen.
    Diese Anzeige ehrt Sie, aber Merkel und all die anderen werden in ihren weichen Daunenbetten eines natürlichen Todes sterben, weil wir alle Sklaven dieser Pseudoelite sind.

  6. Also, mit Daumen drücken dürfte es aber nicht getan sein!
    Das Volk muss wieder lernen, einander zu finden und zusammenzuhalten! Für das Zusammenfinde könnte ich mir gut vorstellen, dass das weiße Sklavenband, z.B. an den Einkaufswagen gebunden, durchaus zumindest den Wissenden signalisieren könnte, dass das auch einer ist… Ich hätte da keine Scheu, den Kumpel anzusprechen!

    Das Schreiben des Herrn RA ist ganz hervorragend und ich wünsche ihm sehr, es mögen sich schnell Kollegen bei ihm melden, die gleicher Meinung sind.

    Jedenfalls kann es SO nicht weitergehen!!!

  7. Vielen dank fuer den antrag Frau Merkel vor Gericht zu stellen
    Endlich mal ein Anwalt der action macht mit diesem fiasko
    Deutschland mord.
    Ich bin vor 30 jahren ausgewandert,abendteuer, wollte eigentlich
    Naechstes jahr zurueck ,in die gute alte heimat, jetzt aber voellig
    Ueberwaeltigt mit der akuten situation.
    Ich hoffe Sie werden erfolg haben Merkel in den Knast zu schieben,
    Ein knast in Syrien waere angebracht, und es waere vielleicht gut
    Eine unterschriften sammlung einzuleiten.
    Rettet Deutschland .
    Vielen dank
    Peter Jensen, canada

  8. Ich begrüsse diese Anzeige! Die Akteure in der Justiz müssen gezwungen werden, Farbe zu bekennen, damit man weiss, wer zum System Merkel gehört und nach dessen Implosion aus dem Sessel fliegen muss.

    Die Anzeige könnte man noch ergänzen durch den Landesverrat vom Mai 2010. Damals hat sie als erste Person im Kanzlersessel seit 1871 es gewagt, internationale Verträge ZU UNSEREN LASTEN zu brechen (No Bailout Klausel). Bundespräsident Köhler erkannte als ehemaliger Sparkassenmann sofort die verheerenden Folgen für den Bundeshaushalt und die Steuerdeppen und trat deshalb unter einem Vorwand schnell zurück.

  9. USA-Kriegserklärung and Deutschland 3.0
    Die USA erklären nun Deutschland das dritte Mal den Krieg.

    1. Weltkrieg
    2. Weltkrieg und mediale Gehirnwäsche
    Nachdem Deutschland 1945 besetzt wurde und das deutsche Volk seit 70 Jahren von ARD-ZDF-Bild und allen deutschen Massenmedien gehirngewaschen sind, kommt nun der 3. Krieg gegen Deutschland.

  10. Hiermit unterstütze ich, Karl Menzel, die Strafanzeige gegen Frau Dr. Merkel.
    Da die gesamte Bundesregierung (auch CSU) geltende EU-Verträge bricht, sollte die Strafanzeige ausgeweitet werden.

    1. Merkel missachtet ständig Gesetze und Verträge und hat ihren Amtseid unzählige Male gebrochen. Noch nie seit 1945 hat jemand an der Spitze einer Regierung sich so dummdreist über das Recht hinweggesetzt wie Merkel. Als ehemalige FDJ-Sekretärin hat sie offenbar ein gestörtes Verhältnis zu Rechtsstaat und Demokratie.

      1. Diese Frau Merkel ist absolut irre, nicht tragbar, nicht gesellschaftsfähig und dazu ist sie der Schoßhund der Amerikaner, und allein in deren Interessen handelt sie und im Interesse der Rothschilds und Rockefellers. Diese Monster bekommen den Hals nicht voll, wollen die Macht über die ganze Welt. Was gibt es für Menschen? Was treibt jemanden an, so etwas zu tun? Absolut pervertiert sind diese Gestalten, incl. Merkel, sowas Perverses wie sie ist mir persönlich noch nicht untergekommen. Unzurechnungsfähig.

  11. Es gibt doch dann immer noch den Pasus: ….. sofortiges Handeln bei Gefahr in Verzug …

    Man kann also in jedem Regelwerk wie StGB, StPO, GG etc. eine solche Regelung finden.
    Wenn also Menschenleben, hier Flüchtlinge und teils berechtigt als Invasoren bezeichnet,
    unmittelbar in Gefahr ist, können bestimmte Regelungen außer Kraft gesetzt werden.

    Einfaches Beispiel, ein herbeigeeilter Polizist steht als Einzelperson vor einer Wohnungstür und die Nachbaren sagen eindeutig aus, dass der gewalttätige Täter in der Wohnung die Frau und das Kind umbringen werde und dieser Polizist hört nun Totesschreie aus der Wohnung.
    In dem Falle darf er ohne richterlichen Beschluss mit dem Fuß die Wohnungstür eintreten.
    Stellt sich jedoch dann alles als Fake heraus, bekommt der Polizist allenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde und wird nötigenfalls in eine andere Arbeitsstelle versetzt.

    Also ich finde der Rechtsanwalt Herr Heumann kann viele Paragraphen hervorbringen, was ich auch tadellos und gut finde, doch wenn Menschen sich an der Grenze tot trampeln macht sich der Herr Faymann aus Österreich u. die Frau Merkel aus Deutschland verantwortlich.

    Was also ist nun in der Strafanzeige noch zu tun, wenn eine Sondersituation vorliegt ?

    Den Korridor ( Flughafenkontrolle ) zu schaffen ist eine Lösung, so lange das als Vorhaben diskutiert wird ist Frau Merkel immer noch raus aus dem Schneider.
    Und „unverzüglich“ heisst im juristischen Sinne „ohne schuldhaftes zögern“, also mindestens 3 Monate.
    Es gibt juristisch keine Möglichkeit die Bundesregierung zu belangen, Deutschland wird überrannt.
    Nur das Volk kann durch Massen-Demos die Regierungsfähigkeit einstellen, so dass eine Übergangsregierung eintritt die aus fähigen Personen wie aus der Opposition gewählt / bestellt werden.
    Diese kann dann Grenzzäune errichten lassen und humanitäre Leistungen vor der Grenze leisten, und damit das GG (Grundgesetz) anders auslegen, nämlich zum Wohle des eigenen Volkes und der Abwendung von Gefahren. Letztendlich ist es nach herrschender Meinung bereits erwiesen, dass es sich zu 95% um Invasoren handelt durch amerikanisch finanzierte Schlepperbanden.

    M. frdl. Grüssen

  12. s gibt doch dann immer noch den Pasus: ….. sofortiges Handeln bei Gefahr in Verzug …

    Man kann also in jedem Regelwerk wie StGB, StPO, GG etc. eine solche Regelung finden.
    Wenn also Menschenleben, hier Flüchtlinge und teils berechtigt als Invasoren bezeichnet,
    unmittelbar in Gefahr ist, können bestimmte Regelungen außer Kraft gesetzt werden.

    Einfaches Beispiel, ein herbeigeeilter Polizist steht als Einzelperson vor einer Wohnungstür und die Nachbaren sagen eindeutig aus, dass der gewalttätige Täter in der Wohnung die Frau und das Kind umbringen werde und dieser Polizist hört nun Totesschreie aus der Wohnung.
    In dem Falle darf er ohne richterlichen Beschluss mit dem Fuß die Wohnungstür eintreten.
    Stellt sich jedoch dann alles als Fake heraus, bekommt der Polizist allenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde und wird nötigenfalls in eine andere Arbeitsstelle versetzt.

    Also ich finde der Rechtsanwalt Herr Heumann kann viele Paragraphen hervorbringen, was ich auch tadellos und gut finde, doch wenn Menschen sich an der Grenze tot trampeln macht sich der Herr Faymann aus Österreich u. die Frau Merkel aus Deutschland verantwortlich.

    Was also ist nun in der Strafanzeige noch zu tun, wenn eine Sondersituation vorliegt ?

    Den Korridor ( Flughafenkontrolle ) zu schaffen ist eine Lösung, so lange das als Vorhaben diskutiert wird ist Frau Merkel immer noch raus aus dem Schneider.
    Und „unverzüglich“ heisst im juristischen Sinne „ohne schuldhaftes zögern“, also mindestens 3 Monate.
    Es gibt juristisch keine Möglichkeit die Bundesregierung zu belangen, Deutschland wird überrannt.
    Nur das Volk kann durch Massen-Demos die Regierungsfähigkeit einstellen, so dass eine Übergangsregierung eintritt die aus fähigen Personen wie aus der Opposition gewählt / bestellt werden.
    Diese kann dann Grenzzäune errichten lassen und humanitäre Leistungen vor der Grenze leisten, und damit das GG (Grundgesetz) anders auslegen, nämlich zum Wohle des eigenen Volkes und der Abwendung von Gefahren. Letztendlich ist es nach herrschender Meinung bereits erwiesen, dass es sich zu 95% um Invasoren handelt durch amerikanisch finanzierte Schlepperbanden.

    M. frdl. Grüssen

  13. Anlässlich zu den aktuellen aktuellen Ereignissen habe ich meine Kinder geraten das Land zu verlassen und alles erworbene zu verkaufen. Eigentlich haben sie sich erst ein Haus gekauft aber das war im Mai 15. Wir möchten nicht die 80 % Islamisierung in den Schulen , Unterdrückung der Frau und nach dem Gesetz der Sharia leben . Frau Merkel hat mit Ihrer Asylpolitik eine 180° Wendung gemacht und dabei das deutsche Volk der Willkür des Islam unterstellt. So viele Flüchtlinge schaffen wir niemals in Arbeit und Brot zu bringen,da muss man nicht Mathematik studiert haben. 20 % der Flüchtlinge mögen
    gebildete Menschen sein ,der Rest ist mit Krimineller Energie versehen. Es wir in Deutschland sehr viel Blut fließen und am Ende wird Angela Merkel sagen Deutschland ist selber Schuld. Mehr Arroganz wie es unsere Politiker z.Zt. an den Tag legen geht nicht. Unser Land kann nicht mehr Flüchtlinge aufnehmen sonst geht das Boot unter und wir saufen ab weil wir denen die sich was von uns versprochen haben überhaupt nicht mehr gerecht werden können.

  14. Eine sehr gute Analyse:

    Die Drahtzieher der Flüchtlingsinvasion im Detail

    https://www.youtube.com/watch?v=yZzYfH1vpto

    Dazu diese Info, zitiert aus HG:

    >>Neu: 2015-10-19:

    [14:45] Kopp: Inszeniertes Migrantenchaos: Von der Toleranz in die Diktatur?

    Es ist mittlerweile durchgesickert, dass hohe Erwartungen bereits vor Ort in den Krisenländern geschürt wurden. So berichtete mir mein Verleger, Jan van Helsing, von einem Physiotherapeuten in seinem Bekanntenkreis, welcher neulich von einem Syrer erfuhr, der in dessen Praxis behandelt wurde, dass man ihm und auch anderen Flüchtlingen vor ihrer Abreise ein Haus, ein Auto und eine Arbeitsstelle in Deutschland versprochen hat.

    Und derjenige, der ihnen diese fantastischen Dinge in Aussicht gestellt hatte, war ein Deutscher oder sprach zumindest deutsch. Die arabischen TV-Sender berichteten zudem pausenlos, dass die Deutschen für die Asylsuchenden Häuser bauen würden. Und hierzulande haben Merkel & Co. verbal den roten Teppich ausgerollt.

    Mit solchen Methoden wird da unten also geworben. Hier gibt es dann Massenlager und Kälte.

    [10:35] Leser-Zuschrift-DE zur Urlaubssperre bei der BW:

    Ein von mir befreundeter Bundeswehrsoldat in Süddeutschland (Bereich Freiburg) hat am Wochenende folgendes berichtet. Die Bundeswehr hat ab sofort eine Urlaubssperre, da die Zahl der „Facharbeiter“ unaufhaltsam steigt und die innere Sicherheit extrem gefährdet sei. In seiner Kaserne sind hinter einem Zaun über 1200 Flüchtlinge ansässig und erhalten je pro Tag 30€ (unfassbar). Er sprach von einem großen Zorn innerhalb der Truppe und das es nicht länger als 1 Monat dauert, bis es eskalieren würde. Darüber hinaus geht man davon aus das mittlerweile fast 80.000 IS in Deutschland sind. Natürlich darf er nichts sagen und musste sogar eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterschreiben. Nichts darf nach außen dringen! Die Bundeswehr hat Informationen das im nächsten Jahr bis zu 10 Mio. Flüchtlinge sich auf den Weg nach Deutschland machen wollen. Was dies für Deutschland bedeutet dürfte jedem klar sein.

    [14:30] Auch hier die Information, dass Massen von Terroristen herinnen sind, und niemand tut etwas. Dafür wird alles geheimgehalten. Es werden wirklich alle Mittel eingesetzt, damit wir verraten und von den Terroristen total überrascht werden.WE.<<

    http://www.hartgeld.com/multikulti.html

    Achja, noch was… da ja seit 1952 das Wahlrecht ungültig sein soll, die Regierenden also demnach ohne jegliche Macht am Ruder sitzen – steht denen dann überhaupt sowas wie Immunität zu???

  15. Lieber Herr Heumann,

    Ich bin vollig einverstanden mit Max B. seiner oberstehende meinung: Allein schaffen Sie das nicht und Sie mussen unbedingt einer gruppe spezialisierten anwalten zusammen bringen unter Ihren leitung das alles wasserdicht wird und keiner details vergessen werden. Auch Ich werde sofort 250 Euro an Sie uberweisen wenn es so weit ist. Max B’s ideen sind so slecht noch nicht !!! Ich als Hollander arbeite schon viele Jahren fur ein Deutsches unternehmen von Mexiko aus (wo Ich auch seit 15 jahren lebe) so geht es mir auch an und sicherlich auch das hollandische volk. Auch ich werde das dann auch uber die Hollandische media weiterleiten und bin sicher das die auch was geld an ihren arbeiten spendieren konnen.
    Viel Gluck mit dieser schwierige auftrag.

    Mit freundlichen Grusse,

    Norbert Dobber, Torreon/Mexiko

  16. Sehr geehrter Herr Heumann,
    durch Zufall bin ich auf Ihre Seite gestoßen, die mir sehr gut gefällt. Ich habe in Sachen Merkel ähnliche Gedanken wie Sie und unabhängig von Ihnen dieser Tage in meinem Blog wörtlich geschrieben: „Ich halte Merkel für eine Verbrecherin“. Das ist zwar ein harter Vorwurf, aber wer wie Merkel ständig Gesetze und Verträge missachtet, ist eben ein Verbrecher. Deshalb bin ich überzeugt, dass Sie mit Ihrer Strafanzeige in der Sache Recht haben. Als Jurist wissen Sie aber, dass „Recht haben“ leider nicht immer bedeutet, dass man auch von der Justiz „Recht bekommt“. Trotzdem ist Ihre Strafanzeige gut, denn sie zeigt, dass wir Bürger uns nicht mehr alles gefallen lassen. Übrigens stand dieser Tage im „Tagesspiegel“ ein Interview mit dem Verfassungsrechtler Rupert Scholz , der Merkels Treiben als verfassungswidrig darstellt. Pikanterweise ist Scholz ein früherer CDU-Politiker, was die Sache für Merkel noch peinlicher macht. Obwohl ich nicht mehr der Jüngste bin, habe ich noch nie eine Regierung erlebt, die so schamlos und so frech Gesetze und Verträge missachtet hat wie die gegenwärtige. Ich bekomme täglich Zuschriften von Bürgern, die sich von dieser Regierung verraten und verkauft fühlen. Auch deshalb ist es gut, wenn wir Bürger uns wehren und klar unsere Meinung sagen. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Verteidigen wir gemeinsam Demokratie, Rechtsstaat und unser Land. Das Wohl Deutschlands ist wichtiger als das Wohl einer größenwahnsinnigen „Führerin“, die sich so aufführt, als stünde sie über den Gesetzen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Gerhard Hasslocher

  17. Hallo Max B. ,
    auch ich befürworte Ihren Vorschlag . Es wäre doch sehr unterstützend
    und stärkend , wenn sich dem Herrn RA Heumann unter seiner Leitung
    noch einige Fachanwälte in der Sache anschließen. Bitte teilen Sie mir doch
    mit, auf welcher FB – Seite ich ggf. nähere Infos bekomme / bzw. ob die
    Spendenaktion für Herrn RA Heumann zustande kommt. Sobald mir die
    entspechenden Kontodaten / Betreff bekannt sind , werde auch ich Herrn
    Heumann unterstützen.

    Herrn Rechtsanwalt Heumann wünsche ich in Sachen : Strafanzeige gegen
    Frau Angela Merkel viel Erfolg und möchte ihm meinen Respekt aussprechen !

    vielen Dank im voraus !

  18. Sehr geehrter Herr RA Heumann,

    bin sehr dankbar, dass Sie diese Anzeige lanciert haben. Es ist ungeheuerlich, was die „Regierung“ Merkel gerade mit unserem Land und – das kommt oft zu kurz – mit dem bisher stabilen und wohlhabenden Europa anstellt. Ich befürchte bürgerkriegsähnliche Zustände, wenn der verbrecherischen Politik der Berliner Mischpoke nicht bald Einhalt geboten wird. Wie einige Andere hier auch, bin ich bereit, Ihre Bemühungen finanziell zu unterstützen. Sie müssten mir nur mitteilen, wie das genau erfolgen kann.
    Viele Grüsse,
    A. Höhn

  19. Sehr geehrter Herr Kollege,
    ein guter Schritt. Unabhängig von politischen Einstellungen im Detail ist seit Wochen der Punkt erreicht, wo das Schicksal des ganzen Landes auf dem Spiel steht. Ich sehe die Verfassungwidrigkeit des Handeln bzw. Unterlassen der Regierung exakt gleich. Hinzufügen könnte man noch einen Verstoß gegen Art. 38 GG, aus dem das BVerfG fordert, dass wesentliche Entscheidungen dem Bundestag vorbehalten sind (Parlamentsvorbehalt). Der konkrete Strafvorwurf des § 81 StGB wird höchstwahrscheinlich am „Gewalt“-Begriff seitens der Staatsanwaltschaft abgeschmettert werden. Aber das ist zweitrangig: Entscheidend ist, dass Farbe bekannt wird und ein Zeichen gesetzt wird. Und wer, wenn nicht Juristen, sind dazu berufen, hier ihr Wissen in die Waagschale zu werfen. Ich habe mich sodenn ebenfalls dazu entschlossen, meine Strafanzeige nach § 96 AufenthG auf den § 81 StGB zu erweitern. Mit kollegialem Gruß. MH.

      1. Hierzu möchte ich meinen Senf auch noch abgeben 😉

        Ganz allgemein wird übersehen, dass die Gesetzgebung davon ausgeht daß der Staat sich selbstredend an GG Art. 20 hält, das heißt, es wird unterstellt staatliche Organe verhielten sich gesetzes- und rechtskonform. Völlig offensichtlich handeln die Gesetze davon, welche Einschränkungen der Bürger (der ja vom Grundsatz frei sein sollte) zu beachten hat (während die staatlichen Organe die Gesetze von Amts wegen befolgen). Dies vorausgeschickt lautet der zitierte Paragraph:

        § 81 Hochverrat gegen den Bund
        (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
        1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
        2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,…

        Ich will hier nur auf die Frage der Gewalt oder Drohung mit Gewalt eingehen: ein ganz praktisches Beispiel:

        Sie gehen an die Grenze und hindern einen „Illigranten“ tätlich am Grenzübertritt, das heißt nichts anderes, als Sie verhüten eine Straftat.

        Dann wird sich die Polizei (oder Grenzschutz) mit Ihnen befassen, da der Staat das Gewaltmonopol beansprucht und Selbstjustiz nicht infrage kommen soll. Der Staat droht über seine Organe ganz unmittelbar Gewalt an. Anders gesagt:

        Wer nach Art. 20 (4) die Beseitigung der Rechtsordnung nicht hinnehmen will dem wird (mittels der staatlichen Hierarchien) unmittelbar Gewalt durch staatliche Organe angedroht und auch vollzogen.
        Wie oben angemerkt: das Gesetz ist mit der Auffassung installiert, das Bürger sich gegen den Staat richten, aber nicht, dass Amtsinhaber sich gegen das Volk wenden: macht aber insoweit nichts, als die Betroffenen durch den Einsatz staatlicher Organe zur Aufrechterhaltung der von ihnen verursachten strafbaren Tatbestände auch dieser Passus erfüllt wäre (und – hätte man dies vermutet? – da zählt dann auch die Staatsanwaltschaft zum Missbrauch der Gewaltandrohung).

        Soweit sind wir noch nicht? Oh doch – schon viel weiter. Sie hatten meinen Brief an den Polizeidirektor unter
        http://www.heumanns-brille.de/strafanzeige-gegen-innensenator/#comment-538
        veröffentlicht. Der hat aus nachvollziehbaren Gründen die Sache scheinbar mit spitzen Fingern weitergereicht, und hier nun die Antwort aus dem Ministerium:
        ———————-
        Ihr Schreiben vom 22.09.2015 an das Polizeipräsidium Mainz

        Sehr geehrter Herr Heinß

        vielen Dank für Ihren Brief an das Polizeipräsidium Mainz, welcher an das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur weitergeleitet wurde. Sie thematisieren die Flüchtlingspotitik der Landesregierung, insbesondere die Tatbestände der illegalen Einreise sowie des illegalen Aufenthaltes.

        Täglich flüchten tausende Menschen vor Krieg, Not oder politischer Verfolgung in die Bundesrepublik Deutschland in der Hoffnung hier ein sicheres Leben beginnen zu können. Es ist unsere moralische Pflicht, diesen Menschen zu helfen und sie zu unterstützen.
        Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Organisationen, die sich bereits jetzt dieser Aufgabe stellen sowie den vielen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern gilt Respekt und Anerkennung. Nur mit diesem großen Engagement ist diese große Herausforderung zu meistern. Aufgabe der Polizei ist es dabei, die Flüchtlinge und deren Unterkünfte zu schützen, aber auch damit zusammenhängende Straftaten aufzuklären und Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger abzuwehren.

        Mit der Einreise von Flüchtlingen geht häufig die Verwirklichung von Straftatbeständen gegen das Asylverfahrensgesetz bzw. Aufenthaltsgesetz einher. Die zuständigen Behörden verfolgen jeden Einzelfall. Aufgrund der Masse der einreisenden Personen ist dies nur mit zeitlicher Verzögerung möglich. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass weit über 90% der durch Asylbegehrende verwirklichten Straftatbestände gegen Bestimmungen des Asylverfahrensgesetz/Aufenthaltsgesetz eingestellt werden. Hier muss die Frage gestattet sein, ob diese Normen noch zeitgemäß sind. Diese Thematik wird aktuell in der Politik erörtert.
        Unter den Asylbegehrenden befinden sich leider jedoch auch einzelne Personen, die bewusst den Status eines Asylbewerbers zur Begehung von Straftaten missbrauchen.
        Solche Personen stellen unter den Asylbegehrenden jedoch eine deutliche Minderheit dar und stehen im besonderen Focus polizeilicher Aufgabenwahrnehmung.

        Die Polizei Rheinland-Pfalz hat sich bereits frühzeitig mit der Thematik „Asyl/Flüchtlinge“ befasst und verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Bei dem komplexen Maßnahmenpaket stehen die Erhöhung der polizeilichen Präsenz sowie die Unterstützung von Integrationsmaßnahmen ganz oben auf der Agenda. Die
        Gewährleistung der Sicherheit der Menschen ist nach wie vor primäre Aufgabe der Polizei.

        Mit freundlichen Grüßen
        Im Auftrag
        Jürgen Schmitt
        ———————————-

        Ich bitte zu beachten:

        dort steht, dass durch die regierungsseitig gestützte massenweise Verwirklichung von Straftatbeständen eine Situation geschaffen werden soll, aufgrund derer die Normen zu ändern sein sollen.

        Was das bedeutet überlasse ich anderen Kommentatoren.

        Meine Meinung:
        20absatz4.wordpress.com

        1. Vielen Dank, Herr Heinss, für diese wichtige Information! Sie haben zu dem unglaublichen Antwortbrief des Polizeipräsidiums ja schon das Nämliche gesagt!
          Sa-gen-haft!!

        2. Sehr geehrter Herr Heinss,

          gehe ich recht in der Annahme, dass Sie das meinten, was Herr Schäuble hier so direkt sagt?

          „Weil, wenn die Krise größer wird, werden die Fähigkeiten, Veränderungen durchzusetzen, größer.“

          https://www.youtube.com/watch?v=Xganww9S2K0

          Und dann hätte ich noch diese einleuchtende Erklärung für den UNRechtsstaat ‚Deutsch‘:

          Gesetze sind nicht zu deinem Schutz erlassen worden, sondern zum Schutz der Herrscher. Deine Rechte werden durch Gesetze eingeschränkt oder dir ganz genommen. Einen Rechtsstaat gibt es nicht!

          https://freiheitswelle.wordpress.com/2015/10/14/recht-vs-gesetz/

          1. Sehr geehrter Herr Heumann,

            scheinbar funktionieren Copy und Paste nicht – vielleicht aufgrund der html-Struktur, der Beitrag wurde durch die Übertragung völlig zerrissen.
            Bitte löschen Sie den vorgehenden (und diesen) Kommentar.

          2. Hoffentlich klappts es jetzt mit der Übertragung:
            Nicht ich, die Behörde. In aller Kürze:
            »Es ist unsere moralische Pflicht, diesen Menschen zu helfen und sie zu unterstützen.«
            Die Behörden haben keinerlei Anspruch auf irgendwelche moralischen Verpflichtungen zu erheben.
            »Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Organisationen, die sich bereits jetzt dieser Aufgabe stellen sowie den vielen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern gilt Respekt und Anerkennung.«
            Möchte ich bezweifeln – auch guter Willen bewahrt nicht vor einem strafbaren Sachverhalt, und dieser wird hier auch noch gut gehießen.
            »Aufgabe der Polizei ist es dabei, die Flüchtlinge und deren Unterkünfte zu schützen, aber auch damit zusammenhängende Straftaten aufzuklären und Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger abzuwehren.«
            Aufgabe der Polizei ist zunächst Schutz unserer rechtsstaatlichen Ordnung, nebenbei gibt es hier nichts aufzuklären, wohl aber abzuwehren (und sei dies aus Gründen der Instruktionsmöglichkeit).
            »Mit der Einreise von Flüchtlingen geht häufig die Verwirklichung von Straftatbeständen gegen das Asylverfahrensgesetz bzw. Aufenthaltsgesetz einher.«
            Dafür wird auch noch das Wort Untertreibung schamrot.
            »Die zuständigen Behörden verfolgen jeden Einzelfall.«
            Glatt gelogen: sie schaffen durch ihre Untätigkeit überhaupt erst die Grundlagen. Jetzt kommt es aber knüppeldick:
            »Darüber hinaus ist zu bedenken, dass weit über 90% der durch Asylbegehrende verwirklichten Straftatbestände gegen Bestimmungen des Asylverfahrensgesetz/Aufenthaltsgesetz eingestellt werden. Hier muss die Frage gestattet sein, ob diese Normen noch zeitgemäß sind.«
            Das heißt im günstigsten Fall nichts anderes als eine durchgeplante Kapitulation vor der Masse, und aus der (tatsächlichen) Strafvereitelung durch Einstellung will das Ministerium schließen, dass eben das Gesetz „nicht zeitgemäß“, also nicht mehr anwendbar sein soll. Das klingt zunächst relativ harmlos aber überlegen Sie mal genau, was das heißt! >Diese Thematik wird aktuell in der Politik erörtert.<
            Um all dieses strafbare Verhalten zu rechtfertigen braucht man also eine Gesetzgebung mehr, es reicht bereits die "Erörterung" in der Politik, zur Verdeutlichung, derzeit wird die Sterbehilfe erörtert nun raten Sie mal, ob sie ihre Oma um die Ecke bringen dürfen, wenn eben nur genügend Omas umgebracht werden.
            Der Rest ist Blabla…

  20. Die Justizbeamten der BRD haben keine Legitimation und so handeln sie auch. Völlig verantwortungslos ist ihnen alles egal und sie versuchen immer, die Fälle einfach abzuwiegeln, sich für nicht zuständig zu erklären usw. Das kann man überall und immer wieder nachprüfen. So eine Klage muss an ein übergeordnetes Gericht, das noch von den Aliierten legitimiert ist, z.B. nach Den Haag oder SHAEF.
    Gruß
    Gisela

  21. Sehr geehrter Herr Heumann,
    ich bin zufällig auf Ihre Seite gestoßen.
    Offensichtlich ist der Klageweg gegen Merkel nicht einfach.
    Da Merkels Handeln gewisse Züge von Unzurechnungsfähigkeit zeigt, sollte eventuell solch ein Weg beschritten werden, diese Person abzusetzen.

  22. Sehr geehrter Herr Heumann,

    auch meinen größten Respekt.

    Schon ein paar Tage hatte ich die Gedanken, eine Strafanzeige gegen Fr. Merkel selbst zu stellen. Aber leider fühle ich mich nicht in der Lage so eine Anzeige zu schreiben bzw. zu formulieren. Ich habe mich immer wieder gefragt, … irgendwo in Deutschland muss es doch einen Rechtsanwalt geben, der den Mut auf bringt dies zu tun. Vielen Dank, dass Sie den Mut haben.

    Was kann man bzw. wir als Bürger tun, damit der Flüchtlingsstrom gestoppt und alle Wirtschaftsflüchtlinge wieder abgeschoben werden? Es müssen noch mehr Bürger auf die Straße gehen zum Demonstrieren. Nur gemeinsam sind wir stark. Wenn es um eine Lohnerhöhung geht, gehen doch die Menschen auch auf die Straße und streiken tagelang. Das jetzige Problem geht doch allen an, also alle auf die Straße.

    Für die Errichtung der Grenzen um Deutschland oder Europa wäre ich, aber das wird ja abgewehrt.

    Ich habe große Angst, dass unser schönes Deutschland durch diese Flüchtlingskriese zerstört wird. Ich hoffe, dass es nicht so weit kommt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Helga

  23. Hallo,

    ich vermute mal, dass alle Klagen, ob durch Organisationen, Parteien oder Einzelpersonen wie bisher zwar aktenkundig erfasst, aber letztendlich nicht verfolgt werden.

    Somit ist auf diesem Wege keine Änderung der Situation oder Absetzung der Regierung zu erreichen.

    Auch die Anfeindungen im Internet, Bürger die aufbegehren, Politiker aus anderen Staaten die Druck ausüben, Abkehr in den eigenen Reihen, Verlust in der Wählergunst, etc. scheint kein Einsehen zu bewirken – es wird so weiter gemacht wie bisher und auf Staatsreisen gegangen, obwohl die Situation auf kleiner Ebene, in den Städten, Gemeinden und Kommunen immer mehr aus dem Ruder läuft und sich was aufstaut.

    Es gibt drei Möglichkeiten, wie das ganze beendet werden kann:

    1) Vertrauensfrage
    Die wird sie nie stellen – sie ist uneinsichtig, egoistisch, verblendet, arrogant, überheblich und selbstsüchtig. Sie glaubt sie ist eine große Politikerin, aber im Gegensatz zu Konrad Adenauer und Helmut Schmidt, ist sie ein nichts!

    2) Misstrauensvotum
    Dafür müssten sich ¼ der Abgeordneten im Deutschen Bundestag zusammen finden und einen Kandidaten zur Kanzlerwahl benennen.

    Der Name eines möglichen Kandidaten geisterte schon vor einigen Tagen mal kurz durch die Presse. Er wäre auch mein Favorit, weil er mehr Schneid und Klasse hat – so wie Konrad Adenauer, Helmut Schmidt und Ludwig Erhard.

    Da innerhalb der CDU immer mehr sich dem Flügel gegen die Kanzlerin anschließen, erst waren es 124, dann 164, werden auch immer mehr Abgeordnete im Bundestag sich gegen sie stellen, so dass die ¼ irgendwann erreicht sind.

    3) Art. 20 Abs. 4
    Meine Meinung ist, dass wenn nicht bald der Zustrom unterbunden wird, wir sehr schnell in die Situation kommen werden, dass dieser Fall eintritt. Das Verhalten der Meisten, ich betone nicht Aller, Zuwanderer lässt darauf schließen, dass sie sich nicht im Geringsten um die Rechte, Pflichten, Strukturen, Ordnung und Demokratie in Europa / Deutschland scheren. Sie fordern nur und werden frech und aufsässig, wenn sie nicht bekommen was sie meinen dass es ihnen zusteht.

    Wir müssen also damit rechnen, dass auch versucht wird, unsere Staatsform und unser Recht abzuschaffen.

    Das würde dann aber von uns verlangen, den Artikel 20 Absatz 4 zu befolgen und Wiederstand zu leisten. Wiederstand mit „allen Mitteln“ – nicht nur reden – sondern handeln! Und zwar wenn es sein muss auch auf der Straße und mit Gewalt.

  24. Sehr geehrter Herr RA Heumann,

    ich danke für Ihre Mühe und vor allem dafür, dass Sie Gesicht zeigen!
    Ich finde die Idee vom Schreiber Max B. sehr gut. Auch ich würde mich mit einem mtl. Beitrag beteiligen damit der Souverän (WIR) endlich ein gewichtiges Mitspracherecht erhält. Ich möchte mitbestimmen können wohin meine Steuerabgaben fließen und ich möchte zu bestimmten Sachverhalten von unseren Staatsdienern gehört bzw. befragt werden! Das EU-Parlament ist ein einziger Selbstbedienungsladen voller fremdgesteuerter Marionetten.

    Wir sind der Staat, nicht einige wenige Berufspoltiker und deren Gefolge auch nicht die Großkonzerne und ausländische Investoren. Unser Land wird seit Jahrezehnten verschachert und keiner schreit auf!

    Ich freue mich über Kontakte zum gemeinsamen Brainstorming. Alles beginnt mit einer Idee 😉

  25. Sehr geehrter Herr Heumann,

    Ihre Aktion ist lächerlich, Ihre Argumentation bedient sich der Methoden rechts-außen stehender Parteien. Ein Paradebeispiel eines AfD Mitglieds. Herr Höcke ist sicher stolz auf Sie.

    Hochachtungsvoll,
    Ralph Wörters

    1. Ich bin immer wieder erstaunt über die bunte Vielfalt und Stringenz in der Argumentation meiner Kritiker. Da kann sich unsereins nur demütig vor dem überlegenen Geist verbeugen und Besserung geloben.

    2. Sehr geehrter Herr Wörters,

      im Gegensatz zu den Ausführungen in der Anzeige von RA Heumann gegen die Person Merkel, finde ich in Ihrem Kommentar überhaupt kein Argument. Daher beschränken Sie sich auf das sattsam bekannte Propaganda-Leerformel „irgendwie-gegen-rechts“, bzw das was Sie und Ihresgleichen dafür halten. DAS finde ich lächerlich.
      Aber Herr Stegner von der ESPEDE ist sicher stolz auf Sie !
      Schönen Sonntag noch,
      Albrecht Höhn

  26. Dr. Frank Uhlitz, Staatssekretaer und engster juristischen Berater von
    Willy Brandt:
    „Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverraeterischen
    Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der BRD abaendern will,
    waehrend der, der das deutsche Staatsvolk in der BRD abschaffen und durch
    eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen
    Vielvoelkerstaat etablieren will, straffrei bleibt. Das eine ist korrigierbar, das andere nicht und daher viel verwerflicher und strafwuerdiger“.

  27. Mal angenommen… es gäbe keine krankhaft gierige Bankenlobby, keinen militärisch-industriellen Komplex, deine korrupten und erpressbaren Regierungen – kurzum, all diesen Geld fressenden, Menschen tötenden Horror; all die unzähligen Kriege… all dies gäbe es nicht, dann:

    – könnten mit Sicherheit z.B. ‚ordentlich beamtete‘ Polizisten mindestens das Dreifache verdienen UND hätten zudem ein GUTES GEWISSEN, wenn sie ihren Job machen!

    Sie müssten nur eines tun:

    AUF DER SEITE DES VOLKES STEHEN, ZU DEM SIE AUCH GEHÖREN!

    Aber offenbar lebt es sich mit weniger Geld, mehr Risiko und einem schlechten Gewissen besser?!

  28. Sehr geehrter Herr Heumann,

    herzlichen Dank für Ihre Strafanzeige und Ihren Blog, den ich diesem Zusammenhang (erst) gefunden habe.

    Es kam die Frage unter den Kommentatoren auf, was man denn selbst vor Ort tun könnte. Ich habe einige Tage/ Nächte mit Grübeln verbracht.

    Auf dem Verwaltungsrechtswege könnte ich mir vorstellen, daß Ansatzpunkte bestehen.

    Die Umwidmung von öffentlichen Gebäuden (Schulen/Turnhallen) könnte angreifbares Handeln darstellen …
    Ebenso das Zurverfügungstellen von kostenloser Bus/Bahn-Nutzung (Unterlassungsanspruch [Gleichbehandlungsgrundsatz])

    Kreisräte könnten die Kreisverwaltungen zwingen, vor den Landesverfassungsgerichten gegen die Zuweisung von Illegalen zu klagen – in Sachsen Stichwort Schuldenbremse.

    Die Beispiele in Dr. Waldsteins Ausarbeitung könnten da ebenfalls noch die Phantasie anregen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alexander Jobst

    1. Schulen oder Turnhallen dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mit Menschen belegt werden, bei denen auch nur der Verdacht auf ansteckende Krankheiten bestehen kann:

      ————–
      Durchführung gesetzlicher Vorschriften
      Infektionsschutzgesetz, Schulrecht
      Schreiben vom 8.10.15, Ihre Antwort vom 15.10.15

      Sehr geehrter Herr Bär,

      ich vermag nicht zu erkennen, daß Ihre Antwort im Einklang mit der Rechtsordnung stünde. Davon abgesehen bleibt eine Statistik („Einschätzung“?) zum „Import“ von Krankheiten ohne Bezug zur Tatsache einer Infektionsmöglichkeit:

      das Gesetz wortwörtlich:
      zur Verhütung von Infektionskrankheiten, (Infektionsschutzgesetz – IfSG) und es enthält rein gar nichts zur Einsparung von Maßnahmen soweit wegen „geringer Möglichkeit“ nur einzelne Kinder Schaden nehmen könnten.

      Ganz im Gegenteil:
      der Zweck des Gesetzes besteht in der Vorbeugung zur Ansteckung mit übertragbaren Krankheiten, § 1, damit kommt es schon selbsterklärend auf „eine geringe Einschätzung“ oder Statistiken des Robert-Koch-Instituts nicht an:
      eine Ermächtigung zur Förderung der Infektionsgefahr durch statistische Betrachtung sieht das Gesetz nicht vor, ganz im Gegensatz die Abwendung der dem Einzelnen drohenden Gefahren., § 16 (1), insbesondere für
      Kinder.

      Bereits die Annahme „ansteckungsverdächtig oder Ausscheider“ löst nach § 25 Abs. 1 erforderliche Ermittlungen aus, was bei unkontrollierten, unbekannten Personen einer unbekannter Herkunft, unbekannten Gesundheitsstatus und Impfungen geschweige denn vorgeschriebener Untersuchungen zwangsläufig der Fall ist, gleichgültig, in welchem Ausmaß (übliche oder) „seltene“ Krankheiten eingeschleppt werden, zumal die Angaben der WHO als auch Bundesärztekammer ein anderes Bild zeichnen als das durch Politik- und Medienverbund verschleierte:
      ginge es nach politisch Opportunem brauchten wir weder Gesetze noch eine rechtsstaatliche Ordnung.

      Ich bitte also um eine abschließende Darlegung der Maßnahmen nach § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 (und § 18) sowie eine Erläuterung warum unter Vorhalt einer nicht weiter fundierten Einschätzung erst eine Infektion von Kindern verlangt wird damit die Vorschriften zum Schutze unserer eigenen Kinder zum Zuge kommen sollen. In diesem Zusammenhang bitte ich auch um Kenntnisgabe des diesbezüglichen Vorschlags an die zuständige Behörde. Bei einer Sporthalle handelt es sich um eine durch Gesetz beschriebene Gemeinschaftseinrichtung, IfSG § 33, bei der nach § 34 auch nur verdächtige Personen von der Benutzung auszuschließen sind, Abs. 1 Nr. 1-20 (und weiteren).

      Neben der Unbekanntheit der Migranten und ihrem Gesundheitsstatus, der ohne jeden Zweifel von viralen Infektionen bis parasitären Beifall völlig unbekannt bleibt und damit entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Vorschriften den Verdacht manifestiert, neben entsprechenden Nachrichten und Warnungen wird auch die Schutzvorschrift des § 34 gebrochen, die verlangt:
      2(4) Personen, die … in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge, Asylbewerber … aufgenommen werden sollen, haben vor oder unverzüglich nach ihrer Aufnahme …ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind. …
      Das Gesetz sieht eine Beliebigkeit durch Eigen-Ermächtigung nicht vor, geschweige denn politischer Willfährigkeit. Ausnahmen entnehme ich ausschließlich für Unterkünfte der Bundeswehr.

      Demzufolge ist nach dem derzeitigen Informationsstand nicht nur die Zweckentfremdung gesetzwidrig, sondern insbesondere auch der Vorsatz anschließend eine Dekontamination zu unterlassen.

      Nach IfSG § 73 Abs. 1, 14 bis 16 stehen die Maßnahmen unter Androhung von Bußgeld, mit dem Befund einer Infektion handelt es sich nach § 74 um Straftaten.
      Politisch generierter Druck und Darstellung in der Öffentlichkeit bleibt im Hinblick auf eine Rechtsordnung ohne Bedeutung.
      Demzufolge bitte ich nochmals um nachvollziehbare, auf Rechtsgrundlagen beruhende Angaben zu Art und Umfang der Maßnahmen, speziell der Dekontamination vor Wiederinbetriebnahme der zweckentfremdeten Sporthalle durch unsere Kinder, insbesondere bezüglich der Sanitärräume.
      Sollten meine Auffassung zu den gesetzlichen Grundlagen irrig sein erwarte ich entsprechende Hinweise.

      Mit höflichen Grüßen

      Tassilo Heinss

  29. Bestätigung Anweisung BRD-Regierung

    https://www.youtube.com/watch?v=pwUhXDyd4KI

    Videobeschreibung:
    Veröffentlicht am 12.10.2015

    Nachdem im Internet eine Weisung der Bundesregierung an die Polizeibehörden in der sogenannten Flüchtlingsfrage, bekannt wurde, habe ich diese auf die Echtheit überpüft.
    Die Echtheit des Schreibens wurde bestätigt.
    Weiterhin remonstrierte ich als Bürger zur Frage der illegalen Nutzung des Begriffs „Flüchtling“, bei Menschen, die eine oder mehrere sicher Drittländer durchquerten und machte auf den offenkundigen Straftatbeihilfebestand aufmerksam.
    Weiterhin wollte ich wissen, ob in geeigneter Weise, in der Behörde gegen Handlungen solcher Art remonstriert wurden.

    1. Mir fehlen die Worte – ich halte das für regierungsseitig organisierten Hochverrat in Reinkultur. Wer steht hier in der Verantwortung – hatte im BAMS nicht auch der Chef gewechselt?

  30. Da ja bereits Adenauer sagte, was Sache ist…

    „Wir sind nicht Mandanten des Volkes, wir haben Auftrag von den Alliierten.“

    …bezweifle ich, dass es sich hier um ‚Hochverrat‘ handelt, denn diese Regierung hat ja immer IM SINNE und FÜR ihre Auftraggeber gehandelt – und das war nicht das Deutsche Volk!

    Und nun noch eine wichtige Info:

    http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/geostrategie/peter-orzechowski/der-dritte-weltkrieg-kuendigt-sich-an.html

  31. Sehr geehrter Herr Heumann

    Der Erfolg Ihrer Anzeige wegen Hochverrat gegen Fr. Dr. A. Merkel wird wohl von
    dem Umstand abhängen , ob die BRD ein suveräner Staat ist mit einer unabhänigen Gerichtsbarkeit !
    Damit die BRD bzw. Deutschland ihre Suveränität erlangen kann , muß sie erst-
    einmal einen Friedesnvertrag gemäß Völkerrecht und Hager Landkriegsordnung
    bekommen ! Ein Waffenstillstand mit den Allierten reicht da nicht !
    Wenn die BRD kein suveräner Staat ist was ist Sie dann?

    Antwort : Die BRD ist eine GmbH , die treuhänderich die Besatzungszone für die Allierten verwaltet! Das hat nichts mit einem suveränen Staat zutun und somit auch
    nicht mit der Warnehmung hoheitlich Aufgaben !

    Bei der Rechtsabteilung dieser GmbH haben Sie eine Klage wegen Hochverrat
    ( also wegen eines Verstoßes gegen die AGB’s dieser GmbH) gegen die Geschäftführerin der selben GmbH eingereicht ??????

    Die Frage die sich hieraus ergibt ist die , ob die Rechtsabteilung einer GmbH der
    eigenen Geschäftsführerin in irgenteiner Art und Weise weisungsbefugt ist !?

    Hochachtungsvoll : Preußen

  32. Die Bundesregierung hat das Asylantragsverfahren für syrische Flüchtlinge aus der Einzelfallprüfung ausgeschlossen.
    Nachem öffentlich wurde, dass der IS in großem Maße original syrische Blanko-Pässe erbeutet hat fordern Polizeispitzen und Politiker aus den Reihen der CDU und SPD eine Rückkehr zum Einzelfallprüfverfahren.

    http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-12/fluechtlinge-syrien-paesse-islamischer-staat-einzelfallpruefung
    Bis jetzt äußert sich Merkel nicht eindeutig zu den Forderungen. Auf der einen Seite zeigt sie sich offen für Einzelfallprüfungen. Auf der anderen Seite leitet sie keine konkreten Schritte ein, das von ihr selbst ausgesetze Verfahren zu revidieren.
    Es ist zu eruieren:
    – wann wusste die Bundesregierung, das auswärtige Amt und der BND von erbeuteten syrischen Passdokumenten?
    – welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung nach Kenntnis des Umstandes unternommen, um der Gefahr eines Einsickerns von IS-Terroristen zu begegnen?
    – schon vor der Nachricht über die erbeuteten Passdokumente gab es vielfältige Hinweise, sowohl von den Sicherheitsbehörden, als auch von Privatpersonen, dass mutmaßliche IS-Terroristen als Flüchtlinge getarnt in die Bundesrepublik eingereist sind. In welchem zeitlichen Zusammenhang mit diesen Meldung stand die Entscheidung der Regierung die Einzelfallprüfung auszusetzen?
    – Als bekannt geworden ist, dass sich Flüchtlinge aus Transporten zu Ersteinnahmeeinrichtungen oder aus Erstaufnahmeeinrichtungen abgesetzt haben – welche konkreten Handlungsanweisungen an die Sicherheitsbehörden wurden von Seiten der Bundesregierung gegeben, die Idendität und den Aufenthaltsort der verschwundenen Flüchlinge zu bestimmen?

    Ich bin der Überzeugung, dass die Bundestregierung sich vehement weigern wird, diese Fragen schlüssig zu klären. Deren Beantwortung ist allerdings unabdingbar um eine strafrechtliche Erwägung zu begründen.

    Beste Grüße

  33. Gibts denn nicht 1 Politiker in Berlin der Eier in der Hose hat, und ein Mistrauensvotum gegen Merkel einbringt?
    So kann man diese Frau auch loswerden….
    Bleibt zu hoffen das die AFD in den Bundestag einzieht, die werden das sicherlich tun. Aber bis dahin vergeht noch viel Zeit…..

    1. Nun, @Thorsten – Sie bringen mich da auf eine Idee.

      … Stichwort Abgeordnetenwatch …

      Fragen wir doch über die Plattform die Abgeordneten ganz konkret,
      a) was sie vom (grund)gesetzwidrigen Handeln der von ihnen getragenen Regierung halten
      b) was sie konkret bis wann zu tun gedenken.

  34. DIE KLAGEN MÜSSEN VOR EINEM INTERNATIONALEM GERICHT WIE DEN HAAG EINGEREICHT WERDEN!!!!
    Da Deutschland kein Staat mehr ist seit der Vereinigung mit der DDR, sind keine Richter und Beamte in der Lage irgend etwas zu tun ausser abzuweisen !!
    Bitte recherchieren im Internet !

      1. Wir sind zumeist keine Juristen, daher wäre es hilfreich, wenn Leute wie Sie eine solche Klage formulieren könnten – sofern Sie dazu Zeit haben.

        1. Wie gesagt: Dann sammeln Sie für ein angemessenes Honorar, ich muss auch um mein Überleben kämpfen und politisches Engagement fernab des links-liberalen Mainstreams macht nicht gerade reicher, wie Sie sich sicher denken können. Als Freiberufler habe ich ohnehin am Monatsende kein sicheres Gehalt auf dem Konto, zahle meine Kranken-, Pflege- und Altersvorsorgebeiträge auch zu 100% selber (weil kein Arbeitgeber mir 50% dazu legt), und habe auch keine Mainzelmännchen wie etwa nette Kollegen, die während schnupfenbedingter Arbeitsunfähigkeit die Arbeit miterledigen … Aber danke für den Ansporn!

  35. Lieber Herr Heumann,

    können Sie (und eventuell auch wir Bürger insgesamt) überhaupt etwas tun, wenn die Bundesanwaltschaft sich verweigert und Ihre Klage einfach ad acta legt – und wenn ja, was bitte?

    1. Herr Prof. Schachtschneider will jetzt gegen die Flüchtlingspolitik der offenen Grenzen vors BVerfG. Wenn auch das nicht fruchtet, bleibt nur das, wofür ich ohnehin schon seit 1 Jahr ´Reklame´ mache: Die Bürger in Westdt. müssen endlich auf die Straße /Demos. I. Ü. Möglichkeiten des (verhältnismäßigen) zivilen Ungehorsams ausloten.

  36. Hallo Herr Heumann,

    vielen Dank für den Hinweis! Um auf der juristischen Schiene zu bleiben: Können Sie als Kläger die Bundesanwaltschaft denn auch juristisch ZWINGEN, bezüglich Ihre Klage tätig zu werden? Und: Würde es für andere Bürger Sinn machen, in eben dieser Angelegenheit – quasi zur Unterstützung – per „Brief-Demo“ bei dieser Behörde zu intervenieren?

  37. Hier ein Link zum Rechts-Gutachten “Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem”, das der Ex-Verfassungsrichter Di Fabio soeben für den Freistaat Bayern erstellte. Wird die Generalstaatsanwaltschaft jetzt endlich gegen Merkel ermitteln und beim Bundestag die Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität beantragen?!
    https://alexanderdilger.wordpress.com/2016/01/13/drei-ex-verfassungsrichter-halten-merkels-fluechtlingspolitik-fuer-rechtswidrig/

  38. Hallo,
    weiss jemand ob irgendeine Klage schiónmal angenommen wurde?
    Wenn es international besser sein soll, wäre dann eine Klage in Den Haag sinnvoller. Ich sehe meine Menschenrechten durch eine initierte ungefragte Masseneinwanderung, die unter dem Deckmantel Flüchtling verkauft wird und mit einer möglichen Kulturveränderung einherzieht deutlich verletzt. Auch glaube ich, dass hier eine bewusste Täuschung stattgefunden hat, da nun ja immer mehr Informationen herauskommen

    1. Bislang nicht. Auch wurden bislang keine Ermittlungsverfahren gegen Politiker wegen Schleuserei, Hochverrats etc. eröffnet. Wer auf dem linken Auge blind ist, sieht eben kein „Anfangsverdacht“

  39. Hallo,
    weiss jemand ob irgendeine Klage schonmal angenommen wurde?
    Wenn es international besser sein soll, wäre dann eine Klage in Den Haag sinnvoller. Ich sehe meine Menschenrechten durch eine initierte ungefragte Masseneinwanderung, die unter dem Deckmantel Flüchtling verkauft wird und mit einer möglichen Kulturveränderung einherzieht deutlich verletzt. Auch glaube ich, dass hier eine bewusste Täuschung stattgefunden hat, da nun ja immer mehr Informationen herauskommen

    1. Bislang nicht. Auch wurden bislang keine Ermittlungsverfahren gegen Politiker wegen Schleuserei, Hochverrats etc. eröffnet. Wer auf dem linken Auge blind ist, sieht eben kein „Anfangsverdacht“

      1. Naja, aber macht es nicht Sinn es nun erneut zu versuchen? Jetzt sehen es viele anders und ich würde eben nicht in Richtung Schleuserei oder Hochverrat. Sondern einmal gibt es die Richtung (vorsätzliche) Täuschung (es kommt ja nun immer mehr heraus, was uns für Informationen vorenthalten wurden, das lässt sich nicht mehr verheimlichen), dann wissentlich die innere Sicherheit gefährden und somit auch meine persönliche: auch das ist bekannt, selbt Politiker geben zu, dass hier oft gefäschte Pässe und Identitäten sind, keiner weiss wer hier ist usw und ich sehe menschenrechtliche Verstöße durch Masseneinwanderung, zu der wir nicht gefragt wurden, die zu erheblichen inneren Unruhen und Ängsten führt, unser Sozialsyste belastet und die einen eventuellen Kulturwandel bedeuten kann. Ich glaube nicht, dass soetwas zulässig ist. Auch verält sie sich den Einwanderern gegenüber genauso, sie vermittelt ein Bild der offenen Grenzen, setzt sie der Gefahr auf der Reise hierher aus und am Ende hausen die in Hallen, gerade Frauen werden sexuell misshandelt und die meisten haben hier eh keine Perpektive. Nur die Baubranche freut sich. Das alles ist ethisch nicht vertretbar. kurz gesagt, dass muss man natürlich alles ausformulieren

        1. Eine Frage an Juristen: wäre nicht ein gangbarer Weg über eine Dienstaufsichtsbeschwerde Richter dazu zu zwingen, endlich gegen Frau Merkel einzuschreiten.
          Ich gehe davon aus, daß selbst Richter derzeit Rechtsbruch begehen. Wenn diese Diktatorin nicht endlich aus dem Amt geworfen wird, sorgen ehemalige politsche Aktive für einen Volksaufstand! Zur Zeit organisieren sich viele Bürger, die aus der Politik in den letzen 20 Jahren ausgekickt wurden, wir wolten die wahre Demekratie. Leider muß man in diesem Land bestechlich sein um politisch aktiv sein zu können. Das muß ein Ende haben. Wir sind das Volk!

          1. Das hat der Kollege Rene´ Schneider/Münster – vergeblich – gemacht. Er hat auch diese abgeschmetterte Dienstaufsichtsbeschwerde in seiner gerade erhobene Verfassungsbeschwerde ´eingearbeitet´.

        2. Eine Frage an Juristen: wäre nicht ein gangbarer Weg über eine Dienstaufsichtsbeschwerde Richter dazu zu zwingen, endlich gegen Frau Merkel einzuschreiten.
          Ich gehe davon aus, daß selbst Richter derzeit Rechtsbruch begehen. Wenn diese Diktatorin nicht endlich aus dem Amt geworfen wird, sorgen ehemalige politische Aktive für einen Volksaufstand! Zur Zeit organisieren sich viele Bürger, die aus der Politik in den letzten 20 Jahren rausgekickt wurden, wir wollten die wahre Demokratie. Leider muß man in diesem Land bestechlich sein um politisch aktiv sein zu können. Das muß ein Ende haben. Wir sind das Volk!

          1. Das hat der Kollege Rene´ Schneider/Münster – vergeblich – gemacht. Er hat auch diese abgeschmetterte Dienstaufsichtsbeschwerde in seiner gerade erhobene Verfassungsbeschwerde ´eingearbeitet´.

  40. ok. Aber kann man nicht an einen europiäschen Gerichtshof gehen? eventuell für Menschenrechte? Uns wird eine Masseneinwanderung aufgezwungen, die einen eventuellen Kulurwandel bedeutet.? und das Asylrecht missbraucht. Ausserdem wissentlich die innere Sicherheit gefährdet und die Bevölkerung zu einem Aufstand gezwungen, da sie niemand ernst nimmt

  41. Der Präsident des BVerfG Prof. Dr. Andreas Voßkuhle äußerte in einem Interview im „Deutschlandfunk“ dezidiert: Das Asylrecht gilt für „jedermann“ und eine „Obergrenze“ ist damit unzulässig!
    Nanu? Gilt denn Art. 16a GG nicht mehr (Asyl nur bei „politischer Verfolgung“ mit Einzelfallprüfung)? Und: Ist eine „Obergrenze“ nicht auch dann begründet, wenn die Rechte und Belange anderer (nämlich der einheimischen Bevölkerung in vielfältiger Weise) verletzt werden (Art. 2 GG)?
    Im übrigen: Hat der Präsident der BVerfG mit seiner unmissverständlichen Äußerung nicht das Urteil über eventuell diesbezügliche Verfahren vorweggenommen?

    1. Herr Voßkuhle wäre aufgrund dieser Äußerungen als mitentscheidender Richter m. E. wegen des Eindrucks der Befangenheit abzulehnen.
      Können Sie mal den Link hier einstellen?

      1. Zum Inhalt der Äußerungen:
        1. Selbst wenn das deutsche Asylrecht für „Jedermann“ auf der ganzen Erde gelten sollte, kommt es nach Art 16a Absatz II GG auf den Reiseweg (Land, Wasser, Luft) an; bei Landweg besteht das Asylrecht nicht (seit dem Asylkompromiss von 1993!)
        2. Selbst bei textlich vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechten gelten stets sog. „verfassungsimmanente Schranken“!
        Beispiele:
        a) Kunstfreiheit
        b) Religionsfreiheit (s. aber Art 140 GG i.V.m. Art 136 f. Weimarer Reichsverfassung)
        c) Asylrecht

  42. Hallo Herr Heumann,

    irgendwas hat in meinem Browser offenbar nicht funktioniert, also stelle ich das Ganze vorsichtshalber nochmal rein:

    hier ist also der Link zu dem Interview mit dem Präsidenten des BVerfG:

    http://www.deutschlandfunk.de/verfassungsgerichtspraesident-vosskuhle-man-muss-das.1818.de.html?dram:article_id=342992

    Übrigens dürfen wir gespannt sein, wie das BVerfG mit der (angekündigten) Klage von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider umgehen wird. Der Kläger ist ja nun nicht irgendwer …

  43. Justizminister Maas (SPD) hat erneut zugeschlagen. Jetzt können möglicherweise nicht einmal mehr verantwortungsbewusste Juristen das Schlimmste abwenden: Wars das also mit Klagen beim BVerfG und beim BGH?

    http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/01/29/justizminister-rueckt-kritische-juristen-in-die-naehe-von-geistigen-brandstiftern/

    und:

    http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/heiko-maas-in-der-f-a-z-die-bundesregierung-bricht-in-der-fluechtlingspolitik-das-recht-nicht-14041951.html

    Offensichtlich droht dem Land Faschismus von links. Was um alles in der Welt bringt Maas und mit ihm die Bundesregierung dazu, das Volk am Ende in den Bürgerkrieg zu treiben?

  44. Ich glaube das der Tatbestand >wer es unternimmt mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt<erfuellt ist.Frau Merkel hat Befehlsgewalt ueber alle Institutionen in Deutschland.Polizei,Justiz und Bundeswehr.Sie kann diese Institutionen befehlen und manipulieren wie sie will und nach ihren Gutduenken benutzen.Der Islam ist eine starre und staatsgefaehrdente Religion und Moslems werden von deutschen Staatsorganen nicht nur bevorzugt behandelt,sie werden beschuetzt, von Polizei,Justiz und Politikern,
    Wenn sich ein Deutscher Staatsbuerger auflehnt und berechtigten Widerstand leistet,wird er einmal diffamiert oder mit GEWLALT an der Ausuebung seiner Grundrechte gehindert.Dieser Widerstand ist in keinem Falle ein staatsgefaehrdenter Widerstand.Die Islamisierung Deutschlands ist eine nicht zu unterschaetzende,reale Gefahr.Und diese Gefahr wird von Frau Merkel ( und ihr verbuendeten ) Politikern negiert und gefoerdert,

    1. Sehe ich auch so. Zur Gefahr einer Islamisierung Deutschlands empfehle ich das Interview mit Sabatina James in der Jungen Freiheit/JF-Printausgabe von gestern (04.03.2016), wo Frau James die Dinge nochmals zusammenfassend durchdekliniert. Erscheint möglicherweise auch digital im Netz.

  45. Die heutige politische Situation.Es besteht keine Demokratie sondern nur eine Demokratie- und
    staatsgefaehrdende Diktatur.Die demokratischen Grundrechte der deutschen Staatsbuerger sind eingeschraenkt und werden manipuliert.Der Buerger ist nur noch ein unmuendiger Befehlsempfaenger.Durch Androhung von Gewalt durch zahlreiche antidemokratische Gesetze wird eine Atmosphaere der Angst geschaffen und die Meinungsfreiheit,die im Artikel 5 (1) des Grundgesetzes scheinbar garantiert ist aufs aeusserste eingeschraenkt.Einen Buerger,der frei seine Meinung aeussert,die den herrschenden Politikern nicht passt werden hohe Freiheitsstrafen angedroht.Diese Androhung von Gewalt fuehrt dazu,dass heute in Deuschland ein Prozess der Islamisierung stattfindet,der,auf Grund der radikalen,agressiven Religion (Religion ist Staats- politik im Islam) die Existenz der der deutschen Kultur und des deutschen Staates gefaehrdet.
    Frau Merkel nutzt diese Lage aus,um unpopulare,diktatorische Entscheidungen zu treffen.Warum wird keine offene,demokratische Volksbefragung durchgefuehrt?
    Noch ein Wort zu meiner Person.Artikel 5(1) des Grundgesetzes sagt :jeder hat das Recht seine Meinung in Wort,Schrift und Bild …Weder Frau Merkel und die korrupte Justiz noch der Teufel werden mich daran hindern meine Meinung zu aeussern,

  46. Ich lebe in Frankreich und erscheine ab und zu in Alfeld/Leine, wo mein offizieller Wohnsitz ist. Im Dezember habe ich den sozialistischen Alt-Bürgermeister, der sich fast maßlos für den Flüchtlingsgedanken -er geht nicht so weit, Migranten in sein Haus aufzunehmen…) engagiert, gewarnt, es würde bald Übergriffe geben, Algerier würden im Schlepptau kommen und morden, das muß ich wissen, denn es ist unser täglich Brot in Frankreich. Er kanzelte mich ab mit Sprüchen wie „geringer Bodensatz“, „Ausnahmen“, und stellte mich bequem in die rechtsradikale Ecke, als ich von Merkels Hochverrat redete. Den Pastor Diederich, der in einem offenen Brief an die Verwaltung die nicht zu bewältigende Flüchtlingswelle moniert hatte, hat er diffamiert und gedemütigt, im Namen der selben christlichen Werte, die der Pastor zu bewahren suchte. Sobald sich kritische Stimmen erheben, wird man von diesen großen Demokraten mundtot gemacht. Dann kam der erste Januar und die deutschen Medien haben die Informationen über die Vergewaltigungen zurückgehalten, denn wir haben sie am 2. in Frankreich durch die Presse erfahren! Dann wurde ein Attentat in Berlin vereitelt, durch einen… Algerier, der mit der überschwappenden Welle gekommen war. Ist es keine Gewalt, keine Gefahr im Verzug für eine Klage? Ich kam dann wieder nach Deutschland und wurde sehr krank, am Rande des Organversagens, fünf Wochen lang, Diagnose: Syrische Influenza!!
    Für mich sehe ich den Tatbestand der Gewalt erfüllt. Ich war seit 17 Jahren nicht mehr krank.
    Leute wie dieser Herz-Jesu-altgedienter Bürgermeister sind für mich Schergen und Komplizen.

  47. Frau Dr. Merkel hat schon immer gewußt, wie frau verrät: Ihre Lebensgeschichte fängt damit an, daß sie als Baby von Hamburg in die DDR (ohne Not!) ohne eigenes Zutun übersiedelt -die Weichen sind gestellt-, mag ihr hochverehrter Pastorvater die Gottlosen im Bolschewikenland evangelisiert haben. Angeblich schon dadurch befand er sich in der Opposition. Wie kann es denn sein, daß sie hat studieren dürfen, bis zum Doktorat? Wird sie doch nicht für die Stasi die Kommilitonen ausgespäht haben?! Dafür gibt es keine Beweise, aaaaber…
    Dann hat sie Ziehvater Dr. Kohl 1999 mit der Spendenaffäre verraten, sie hat sich auch noch als moralische Instanz mit dem erhobenen Zeigefinger aufgestellt, zu drollig! Nur, weil er nicht verraten wollte.
    Als Herr Sarrazin sein Buch „Deutschland schafft sich ab“ veröffentlichte, kanzelte sie es ab mit „Es ist nicht hilfreich“, die Stadtbibliothek von Alfeld/Leine (Super-Demokraten) hat übrigens dieses Werk als Spende eines durch seine Tätigkeit aufgeklärten Sozialarbeiters empört abgelehnt. Subversive Lektüre? Ich habe wieder Hoffnung geschöpft, als Frau Dr. Merkel Wulff abgesägt hat, ich dachte wegen seiner Kollaborede am dritten Oktober („Islam gehört zu Deutschland“), was war ich naiv, die schlimmste Verräterin und Kollaborateurin im ganzen Lande ist diese Verratskanzlerin.

    1. „Der Islam gehört zu Deutschland“.

      Der Satz ist ähnlich mit „Die Selbstverstümmelung gehört zu Deutschland“.
      Denn: historisch gehört der Islam so wenig zu Deutschland wie die Selbsverstümmelung.
      Deutschland ist ein freies Land (Frei für Deutsche, und nicht „frei“ im Sinne… Frei für Illegale Einwanderung).

      Der in Deutschland rechtens lebende Bürger, geniesst Freiheit. Dies beinhält auch die Freiheit des Deutschen Bürgers „sich selbst zu verstümmeln“, oder „dem Islam beizutreten“.
      Aber zu behaupten, dass „der Islam zu Deutschland gehöre“, ist einfach ein Satz der nicht die richtige Balance hat.
      Was stark zu Deutschland gehört ist (unter anderem!) die Christliche Tradition und nicht der Islam.

      Ich schäme mich für Deutschland, wenn es den Bürgern in einer unverhältnismäßigen Weise verbreitet, dass der Islam zu Deutschland gehöre.
      Nein, in der Weise… gehört er nicht zu Deutschland. Statt dessen ist es die Freiheit die zu Deutschland gehört. Das ist das höhere Gut.
      Es ist Blödheit, oder Unverantwortlichkeit, oder geziehlte Manipulation… wenn in einem selektiven Wahn von political correctness… nebensächliche Tatsachen hervorgehoben werden; und den Bürgern untergerieben werden.

  48. Erstmal finde ich es klasse, dass es auch noch Juristen mit Rückgrat wie Sie gibt, Herr Heumann, auch wenn sie damit zu einer winzigen Gruppe gehören…Die Erklärung für die kriminelle Handlungsweise der Regierung ist sehr einfach: CUI BONO? In erster Linie den USA und Israel! Junge wehrfähige Männer Syrien zu entziehen schwächt deren Armee, zudem sind billige Lohnsklaven nicht unwillkommen in Zeiten einer globalen Rezession…Nur den Dummen kann man glaubhaft machen, es ginge um „Menschlichkeit“.
    „In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“ Egon Bahr am 3. Dezember 2013 vor Schülern in der Ebert-Gedenkstätte Heidelberg

    Dass Merkel fremdgesteuert ist, dürfte jedem kristallklar sein, der denken kann! Auch die Kanzlerakte ist keine Verschwörungstheorie, sondern EINE Verschwörung! Die Kanzlerakte im Internet ist eine altbekannte Fälschung, was aber nicht bedeutet, dass es sie nicht gibt. Egon Bahr berichtet darüber in der „Zeit“, deren Mitherausgeber Helmut Schmidt, Ex-KANZLER war…noch Fragen? Anscheinend hat da das schlechte Gewissen der Beiden vor ihrem Tode gewonnen…Bahr beschreibt, dass die Kanzlerakte bis 1990 aktiv war…nur, woher sollte er wissen, dass danach diese Akte obsolet war und vor allem, wer glaubt denn wirklich, dass die USA so ein Machtmittel freiwillig abgeben? Man muss sich nur die Handlungsweise der Hochverräterin ansehen……………

    http://www.zeit.de/2009/21/D-Souveraenitaet

    1. Es heißt: „Persönlichkeit vollendet Wissen im Charakter.“ – Elmar Kupke

      ad 1) Sie, Herr Alexander Heumann, sind in der Tat: Persönlichkeit.
      ad 2) Sie, Herr Alexander Heumann, verwenden Ihr Wissen unentgeltlich für Ihrer Mitmenschen.
      ad 3) Sie, Herr Alexander Heumann, verfügen über derartigen Charakter, worum Jesus uns alle ersucht.

  49. Was hier in Deutschland abläuft, ist »Brandstiftung«. Es entspricht Max Frisch’s: »Herr Biedermann und die Brandstifter« von 1953. Müsste diesfalls umgetauft werden in: »Frau Biedermann und die Brandstifter«.

    Das Stück skizziert den Untergang des Bürgertums an ihrer falschen Moral, was ja Frau Biedermann hier in Deutschland veranstaltet. Sie lacht noch und raucht mit den US-raelischen Brandstiftern, neben Benzinfässern und Zündschnüren auf eigenem Dachboden ober ihrer Wohnung, wo sie den beiden – angeblich Unterstandslosen – Herberge schuf. (Gutmensch) Auch deshalb, weil die beiden versicherten, nicht Brand zu legen. (Blödmensch) Das entspräche aktuell der Seriosität eines Ehepaares, wo er sie im Puff antrifft und beide einander gestehen, bloß einander gesucht zu haben. (Strohdumm)

    Wer das Stück nicht kennt oder nicht nochmals lesen will, kann’s hier anschauen (Link 1) oder als Hörspielfassung anhören (Link 2).

    https://www.youtube.com/watch?v=jrGmNXjjDNk

    https://www.youtube.com/watch?v=HI9L2Pf7Wa4

  50. Apropo Staatsanwaltschaft
    DEUTSCHE STAATSANWALTSCHAFT VERTEIDIGT MORD.

    Am 05.11.16 um 12:30 Raum 3007 im Amtsgericht Tiergarten Berlin Kirchstr. 6.

    2ter Gerichtstermin wg. Ordnungswidrigkeit im Deutschen Bundestag.
    Drei Frauen hatten im Bundestag ihre rot bemalten Hände, die blutige Hände symbolisieren sollten erhoben gegen willkürliche Morde mit Drohnen, die jeden Dienstag vom US Präsidenten genehmigt werden.
    Dafür wurden sie zu – je EUR 250,- verurteilt.
    Laura von Wimmersperg (Betreiberin der Friedenskoordination) hat nun diese Ungeheuerlichkeit genutzt um für mehr Aufmerksamkeit bezüglich dieser Form beabsichtigter Tötung durch Regierungen zu erregen.

    DIE VERNUNFTBEGABTE RICHTERIN WOLLTE NUN DEN FALL NIEDERLEGEN.

    Die – STAATS – ANWALTSCHAFT SPERRTE SICH DAGEGEN.

    Es wurden nun für diese Aktion im Bundestag von ca. 20 Sekunden,
    2 weitere Termine vor Gericht anberaumt. 18.Nov.2016 und 02.Dez.2016

    Deutschland ist an dieser immer mehr grassierenden Form willkürlichen Mordes durch Regierungen, durch die Billigung von Militärbasen in Ramstein und Afrikom in Stuttgart involviert.

    Zu dem Termin gesellten sich ca. 40 solidarische Besucher.
    Nur 9 der überwiegend angemeldeten Besucher konnten an der Verhandlung teilnehmen.
    Sicherheitspersonal der Justiz zugegen in der 3. Etage allein 12 Personen

    1. Möglicherweise haben Sie da mit der Richterin „Glück gehabt“ – es gibt sie, die Richter, die man respektvoll anerkennen muß da sie sich bemühen ihrer Aufgabe gerecht zu werden, worum ich sie nicht beneide. Mir hat z.B. einmal ein Richter in laienverständlicher Ausführlichkeit erklärt warum ich in dem Verfahren nichts weiter erreichen kann als die Alimentierung meines Anwalt (was dann wohl auch Sinn und Zweck der Sache war). Hut ab.
      Kann man aber mit der Lupe suchen – meiner Erfahrung nach sind Großteile der Justiz (und Juristen) korrupt (im erweiterten Sinne bis hin zum Parteibuch) bis in die Haarspitzen. ANDERS ist diese merkelsche Situation auch nicht erklärbar.
      Das sind auch keine Einzelfälle, ich habe derzeit z.B. ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht laufen bei dem etwa die Sekretärin des OB über Anträge im Rechtsausschuß entscheidet (!), das BKA entgegen der Gesetzeslage zu beschwatzen versucht (! netter Versuch mit Frauenstimme am Telefon, wirkt immer, leider nicht bei mir) und vom Gericht die Sachen so hingestellt werden daß die (meist unbedarften) Beisitzer nur Bahnhof zugunsten der Behörden verstehen – wobei die Sache von vornherein wegen Gesetzlosigkeit aufgehoben werden müßte, da ist aber das Parteiengeflecht vor, dann nämlich würden die Dinge kippen wie Dominosteine (und die Karrieren der Richter vielleicht auch). Und deshalb schimmelt die Akte trotz nachgewiesener, offensichtlicher Gesetzlosigkeit und Behördenwillkür jetzt vor sich hin.

      Was will ich sagen: das ist nicht Merkel als solche sondern das System, und das wird den Wählern (der Mehrheit) schmackhaft gemacht.
      Ein Bild? Eine Praline, die schmelzend auf der Zunge liegt und, wenn man sie zu genießen gedenkt beim genüßlichen Zubeißen ihren bräunlichen Inhalt mit einem Furz entleert…

  51. Aufgrund von Beanstandungen von http://jugendschutz.net
    (= „Länderübergreifende Stelle für Jugendschutz im Internet“)
    musste ich einige Kommentare nachträglich löschen.
    Wollte keine Ordnungswidrigkeit nach §§ 24 I k), III, 4 I Nr.11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) i. V. m. (Teil D) der Liste jugendgefährdender Schriften i. S. v. § 18 JugendschutzG in Höhe „bis zu EUR 500.000,–“ riskieren!

    1. Sie könnten überlegen die Gunst der Stunde zu nutzen und in den US zu bloggen, heumanns-brille.info war grad noch frei ….
      {alle Mitleser: ob der Rat taugen könnte bleibt offen}

  52. Die Klage könnte auch noch um Meineid bzw. fahrlässige Tötung erweitert werden, da der Amtseid einfach nur der Witz ist. Vor allem: Schaden vom Deutschen Volk abwenden. Frau Merkel ist schon zu lange an der Macht, so dass sie bereits wie ein Dikatator agiert.

    https://www.youtube.com/watch?v=hGpffJxFusY

    Wie man sieht ist Demokratie gescheitert. Die Minderheiten bestimmen über die Mehrheiten. Das Deutsche Volk bzw. der Bürger stört bei diesem Vorhaben eigentlich nur. Und wenn er etwas vernünftiges dazu sagt, dann ist er entweder zu dumm oder zu weit rechts.

    Das was in Köln, Freiburg und Berlin passiert ist, ist nur der Anfang. Wir werden destabilisiert – und unsere ahnungslosen Politiker haben außer: Wir trauern, wir sind in Gedanken bei den Familien der Getöteten, bzw. wir verurteilen das Handeln, nichts zu sagen. Immer das gleiche hohle und geistlose Geschwätz.

    Wer hat den Schaden in Köln, Freiburg oder Berlin denn jetzt verursacht? Ursache = Wirkung. Und wer ist die Ursache bzw. die Wirkung? Die Ursache ist Frau Merkel. Die Wirkung sind vergewaltigte bzw. ermordete Deutsche. Genau so stell ich mir die Abwendung von Schaden vom
    Deutschen Volke vor. Die Wirkung ist Terror – und die Ursache: Wer hat denn den Terror mit ins Land gelassen?

    Schlußendlich hat Frau Merkel per Eid bzw. Schwur als erstes mal die Verantwortung für das Deutsche Volk übernommen und nicht für das Volk der Syrer, Afghanen, Iraker, Tunesier, usw.,
    die nämlich, anstatt selbst Veranwortung zu übernehmen, lieber flüchten und ihr Heimatland samt Mitmenschen im Stich lassen.

    Also irgendwie scheint Frau Merkel ihren Schwur vergessen zu haben. Vergessene Kriegswitwen mit Minirenten, vergessene H4-Empfänger für die man keinen Job kreieren kann, und vergessene Deutsche deren Schutz nicht mehr gewährleistet ist, die nur dem Zweck dienen, die geistigen Verwirrungen unserer wachsweichen Politiker mit ihren Steuergeldern und Sozialabgaben zu bezahlen. Der Tunesier bringt meine Mitmenschen um, und bekommt dafür noch Sozialhilfe.
    Entschuldigung, wo lebe ich denn hier: In Deutschland oder in Dummland.

    Fragen sie mal eine alte Kriegswitwe, die nach dem zweiten Weltkrieg, mit der Schaufel in der Hand unser zerstörtes Land wieder aufgebaut hat, und heute von der Politik vergessen ist, ob sie traumatisiert war, nach dem nächtelang auf unsere Großstädte tonnenweise Bomben fielen. Sie hat damals gar nicht gewußt was ein Trauma eigentlich ist. Aber die armen jungen Flüchtlinge sind ja
    so sehr traumatisiert. Und weil sie so traumatisiert sind, kann der IS sie manipulieren, bzw. nehmen sie LKWs und fahren in Weihnachtsmärkte.

    Was lese ich gerade – junger Tunesier – brandgefährlich – wegen Körperverletzung noch nicht angeklagt weil er untergetaucht ist und mit Duldungspapieren.

    Die Polizei hat ihn vorher nicht gefunden, warum sollte sie ihn jetzt finden.

    Derjenige, der ihn ins Land gelassen hat, bzw. die Duldungspapiere ausgestellt hat ist schlußendlich verantwortlich für die 12 Toten von Berlin. Das ist hart, leider aber wahr.

    Anarchie wird herrschen in den letzten Tagen – so steht es in der Bibel. Die Destabilisierung ist
    der Vorbote der Anarchie. Wenn man geistig gesund ist, dann macht man keine Grenze auf und läßt eine Million Fremde, viele ohne Papiere, ins Land. Ohne vorher in allen Konsequenzen die weiteren Auswirkungen genau zu durchdenken. Und die weiteren Auswirkungen sind mit Köln, Freiburg und Berlin jetzt da. Und die weiteren Auswirkungen werden noch schlimmer, wenn jetzt nicht unserer politischen Führungsriege mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln Einhalt geboten wird.

    Aber anstatt zu Ende zu denken, Zeit hatte man genug, kam der Spruch: Wir schaffen das!

  53. Guten Abend zusammen,
    mir ging der Gedanke der bezgl. unfreiwilliger Unterstützung von terroristischen Vereinigungen und somit Veruntreuung von Steuergeldern durch den Kopf! Grund: der Attentäter von Berlin hatte >10 Identitäten, es ist davon auszugehen, dass er für jede Identität entsprechend Unterstützung erhalten hat. Von den Medien ist bekannt, dass er das Geld zur Unterstützung der Familie sowie des IS verwendet hatte. Ich möchte aber keine terroristische Vereinigungen, weder direkt noch indirekt mit meinem „Geld“ unterstützen! Ist hier ggf. anzusetzen?
    Übrigens, ich wäre auch bei einer finanziellen Unterstützung dabei!

  54. Sehr gut formuliert. Danke für Ihr Engagement.

    Es geht um unsere Zukunft und um die Zukunft unserer Kinder.

    Angela Merkel zerstört dieses Land mit ihrer Einwanderungspolitik „ohne Grenzen“.

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