„Politiker haften für ihre Flüchtlinge!“
Das Institut für Asylrecht hat die Bundeskanzlerin aufgrund deren ´Grenzöffnung´ wegen Beihilfe zu Mord und Vergewaltigung an der Freiburger Studentin Maria Ladenburger angezeigt. In seiner Pressemitteilung heisst es: Pressemitteilung: Beihilfe zu Straftaten von Flüchtlingen weiterlesen
Schlagwort: Schleuserei
Merkels Hochverrat und Schleuserei
Bundesanwaltschaft
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
Vorab via Telefax 0721/ 8191 – 590
sowie an poststelle@generalbundesanwalt.de
Düsseldorf, 16.10.2015
Unser Zeichen: HS/S164/03
Strafanzeige
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige
gegen: Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
wegen:
1. Verdacht des Hochverrats (§ 81 StGB);
2. Verdachts der Schleuserei von Ausländern (§96 AufenthaltsG) Merkels Hochverrat und Schleuserei weiterlesen
Strafanzeige gegen Innensenator
Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg
Vorab via Telefax: 040/ 4 27 98 – 1002
Original folgt auf dem Postwege
Düsseldorf, 02.10.2015
Unser Zeichen: HS/S163/03
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich im eigenen Namen Strafanzeige gegen
- den amtierenden Hamburger Innensenator Michael Neumann;
- dessen persönlichen Referenten, Herrn Hauke Carstensen,
– beide Behörde für Inneres und Sport, Johanniswall 4, 20095 Hamburg – - gegen weitere, noch unbekannte Personen
wegen
- Einschleusung von Ausländern (§ 96 AufenthaltsG i.V.m. §§95 I Nr.3 i.V.m. 14 AufenthaltsG).
- Strafvereitelung im Amt (§ 258 a StGB), hilfsweise: Anstiftung hierzu (§§ 26, 258 a StGB)
Begründung:
A. Sachverhalt
Durch einen Blogeintrag des Hamburger Strafverteidigers und Medienrechtlers Joachim Steinhöfel („Hamburger Polizei wird schriftlich zur Strafvereitelung angewiesen“) ist am 10.09.15 ein Schreiben (Rund-Email) des persönlichen Referenten des Hamburger Innensenators Neumann, Herrn Hauke Carstensen, von Anfang September 2015 bekannt geworden
– beigefügt in der Anlage als Screenshot-Ausdruck -,
in dem Hamburger Polizeibeamte, um „Irritationen und Handlungsunsicherheiten“ vorzubeugen, angewiesen werden, Verstöße „aus Ungarn eingereister Flüchtlingen“ gegen das Aufenthaltsgesetz nicht zu verfolgen. Konkret wird ein „mögliches Vorgehen nach § 95 I Nr.3 Aufenthaltsgesetz“, also eine mögliche strafrechtliche Verfolgung illegal eingereister Flüchtlinge gem. letztgenannter Vorschrift angesprochen; Strafanzeige gegen Innensenator weiterlesen