Pressemitteilung: Beihilfe zu Straftaten von Flüchtlingen

 „Politiker haften für ihre Flüchtlinge!“
Das Institut für Asylrecht hat die Bundeskanzlerin aufgrund deren ´Grenzöffnung´ wegen Beihilfe zu Mord und Vergewaltigung an der Freiburger Studentin Maria Ladenburger angezeigt. In seiner Pressemitteilung heisst es:  
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Merkels Hochverrat und Schleuserei

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Bundesanwaltschaft
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe

Vorab via Telefax 0721/ 8191 – 590
sowie an poststelle@generalbundesanwalt.de

Düsseldorf,         16.10.2015
Unser Zeichen: HS/S164/03

Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige

gegen: Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

wegen:
1. Verdacht des Hochverrats (§ 81 StGB);
2. Verdachts der Schleuserei von Ausländern (§96 AufenthaltsG) Merkels Hochverrat und Schleuserei weiterlesen

Strafanzeige gegen Innensenator

Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg

Vorab via Telefax: 040/ 4 27 98 – 1002
Original folgt auf dem Postwege

                                                      Düsseldorf,     02.10.2015
Unser Zeichen: HS/S163/03

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich im eigenen Namen Strafanzeige gegen

  1. den amtierenden Hamburger Innensenator Michael Neumann;
  2. dessen persönlichen Referenten, Herrn Hauke Carstensen,
    – beide Behörde für Inneres und Sport, Johanniswall 4, 20095 Hamburg –
  3. gegen weitere, noch unbekannte Personen

wegen

  1. Einschleusung von Ausländern (§ 96 AufenthaltsG i.V.m. §§95 I Nr.3 i.V.m. 14 AufenthaltsG).
  2. Strafvereitelung im Amt (§ 258 a StGB), hilfsweise: Anstiftung hierzu (§§ 26, 258 a StGB)

Begründung:

A. Sachverhalt

Durch einen Blogeintrag des Hamburger Strafverteidigers und Medienrechtlers Joachim Steinhöfel („Hamburger Polizei wird schriftlich zur Strafvereitelung angewiesen“) ist am 10.09.15 ein Schreiben (Rund-Email) des persönlichen Referenten des Hamburger Innensenators Neumann, Herrn Hauke Carstensen, von Anfang September 2015 bekannt geworden

– beigefügt in der Anlage als Screenshot-Ausdruck -,

in dem Hamburger Polizeibeamte, um „Irritationen und Handlungsunsicherheiten“ vorzubeugen, angewiesen werden, Verstöße „aus Ungarn eingereister Flüchtlingen“ gegen das Aufenthaltsgesetz nicht zu verfolgen. Konkret wird ein „mögliches Vorgehen nach § 95 I Nr.3 Aufenthaltsgesetz“, also eine mögliche strafrechtliche Verfolgung illegal eingereister Flüchtlinge gem. letztgenannter Vorschrift angesprochen; Strafanzeige gegen Innensenator weiterlesen