Nicht Seehofer, sondern Merkel muss zurücktreten!

Europäische Lösung? 

Das jetzige EU-Abkommen führt dazu, dass Deutschland nur „wenige Flüchtlinge“ an Griechenland und Spanien zurückgeben kann. Die meisten anderweitig registrierten Asylbewerber kommen jedoch aus Italien. Italien war aber nicht bereit, Flüchtlinge, für die es nach der Dublin-VO zuständig ist, wieder zurückzunehmen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-einigung-mit-griechenland-und-spanien-in-fluechtlingspolitik-a-1215847.html

Zudem: Deutschland soll „im Gegenzug dafür jede Menge Flüchtlinge aus Griechenland und Spanien unter dem Topos des Familiennachzugs aufnehmen“ und dafür „auch noch Geld“ zahlen. Und das
„wollte Merkel als ´wirkungsgleich´ mit den CSU-Vorschlägen verkaufen – unter dem Beifall eines Teils der Systemmedien. Selten wurde die Intelligenz des deutschen Wahlvolkes (…) so beleidigt wie hier.“
http://www.pi-news.net/2018/07/affenzirkus-in-muenchen-seehofers-ruecktritt-vom-ruecktritt/ Nicht Seehofer, sondern Merkel muss zurücktreten! weiterlesen

Quo Vadis? Oder: Was Merkel mit Kaiser Nero gemein hat

´Knecht Rup-Recht´ zieht in seiner Jahresansprache Bilanz: Inwieweit ist die mittlerweile von Merkel angeführte Sekte der „Gutmenschenweltgemeinschaft“ verantwortlich für die „Flüchtlings“- und sonstige Migrantenkriminalität, mit der die heimische Bevölkerung zunehmend drangsaliert wird?


1. Unzureichende Warnung der Bevölkerung – Freiburg ist überall:

Grenzöffnung und Flüchtlingsflut wurden von langer Hand durch jahrzehntelange Vertuschung und – sofern dies nicht gelang – Relativierung und Bagatellisierung von Ausländerkriminalität, insbesondere bei Beteiligung muslimischer Täter, vorbereitet. Unter dem Deckmantel sachlich-seriöser Information wurde die deutsche Bevölkerung schon lange, jedenfalls nicht erst seit September 2015, von ihren ´Eliten´ belogen.

„Viele Übergriffe dringen nur über Social Media an die Öffentlichkeit. Das Resultat sind Opfer, die hätten vorgewarnt werden können, aber sich so fälschlich sicher wähnten.“ (…)

„Ja, ich finde dass der Mord an Maria L. [Ladenburger] hätte verhindert werden können,
– entweder durch gezielte Polizei vor Ort nach den Vorfällen am 30.09.2016
– und/oder durch deutliche Warnungen an die Öffentlichkeit und insbesondere alle Studierenden und Partygänger, dass die Gegend an der Dreisam des Nachts (auch am Wochenende) nicht sicher ist und Frauen diesen auf keinen Fall allein begehen/befahren sollten. Aus einem anderen Forum konnte man entnehmen, dass selbst Freiburgern nicht bekannt war, dass es dort zu Vorfällen gekommen ist (und wer weiß, was es neben den bekannten Fällen am 30.09. dort sonst noch alles gegeben hat).“
http://www.tnmultimedia.de/het-forum/viewtopic.php?f=79&t=341&start=20&sid=792904566a0813f0cfac20c696c848d8&view=print

Heutige Nachricht aus Otter (Landkreis Harburg): „In ihrer Mitte lebte der 24-jährige Marokkaner, der in die Anschläge in Paris mit 130 Toten und 352 teils schwer Verletzten im November 2015 verwickelt sein soll, monatelang unauffällig. Von dessen Festnahme durch Polizeibeamte des Bundeskriminalamtes in der vergangenen Woche erfuhren die meisten Bürger der beschaulichen Gemeinde aus dem Fernsehen oder dem Internet. Die wenigen, die mitbekamen, dass die Asylbewerberunterkunft im ehemaligen Gasthof Gerlach umstellt wurde, glaubten zunächst an eine Abschiebung.“ http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/tostedt/blaulicht/fuer-uns-ist-das-ein-riesen-schock-d87051.html?cp=Kurationsbox


2. Desinformation durch Medien und Sicherheitsbehörden:

Selbst im gesetzlich zur Neutralität verpflichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk lauscht man nur enggeführten Debatten, in der jede öffentliche Mahnung zur Vorsicht oder gesunde Empörung als „Populismus“ und „postfaktischer“ „Unsinn“ markiert wird (Offiziell als politisch korrekt gilt nur, wenn Frauen „eine Armlänge Abstand“ halten.)

„Der Verfassungsschutz geht derzeit von einer „kleinen zweistelligen Zahl“ an potentiellen Gefährdern aus, die mit den Flüchtlingsströmen nach Deutschland gekommen sind“, wurde heute behauptet http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/tostedt/blaulicht/fuer-uns-ist-das-ein-riesen-schock-d87051.html?cp=Kurationsbox
Solche Beruhigungspillen können in Anbetracht hunderttausender nicht- oder aufgrund falscher Pässe fehlerhaft registrierter „Flüchtlinge“ nur eine dicke Lüge sein.

3. Absurdes Durchboxen von Nachsicht statt Vorsicht

Empörung über Flüchtlingsgewalt – wenn sich also „Gäste“ gegenüber Einheimischen oder anderen Flüchtlingen als feindlich-aggressiv erweisen – gilt als „fremdenfeindlich“, jede Vorsicht vor Fremden als „xenophob“ und Zeichen niedriger Bildung, Sozialneid oder Altersdemenz – gerne zusammengefasst als „rechtsextreme“ Gesinnung. (In Berliner Multi-Kulti-Vierteln ist z. B. das „Ficken gegen rechts“ zu festgelegten Zeitpunkten beliebt.)

Nur die Kanzlerin selbst darf in ihrer Neujahrsansprache Worte aussprechen wie „Es ist besonders bitter und widerwärtig, wenn Terroranschläge von Menschen begangen werden, die in unserem Land angeblich Schutz suchen.“ Wenigstens zur dreistesten und gegenteiligen Talkshow-Lüge hat sie also nicht Zuflucht genommen: Dass es keine Rolle spiele, welche Herkunft oder Religion Attentäter haben, und deutsche Familienväter, z. B. die von Pegida oder der AfD, ebenso häufig „sexistisch“ oder kriminell seien wie unkontrolliert aus Orient und Schwarzafrika einwandernde „Flüchtlinge“. [S. zu dieser Lüge schon hier:  http://heumanns-brille.de/koelner-silvesternachts-nachlese/]


4. Gehirnwäsche schon bei Kindern

Selbst Kindern als den Schwächsten und Schutzbedürftigsten wird schon in Kinderhort und Schule eine Gehirnwäsche zuteil, die ihre natürliche oder mühsam elterlich anerzogene Vorsicht vor „bösen Onkels“ in realitätsunangemessene Xenophilie verwandeln und Widerwillen gegen alles auslösen soll, das normal, bodenständig oder althergebracht klingt – gerade auch in ihnen selbst. Auch sie sollen – dekoriert mit Humanismus, kritischem Rationalismus, Atheismus, Laizismus oder sogar christlicher Nächstenliebe – auf dem Altar der „Weltoffenheit“ dem Gott der „Vielfalt und Akzeptanz“ geopfert werden, zu dessen Jünger Europas ´Yuppie´-Jugend instrumentalisiert wird. Mit üppig finanzierten Kampagnen kann man letztere bei ihrem Idealismus und ihrem Hedonismus gleichermaßen ´packen´.

5. Denktabus

Verschwiegen wird, dass „Diversity“ nur ein untergeordneter Wasserträger des schnöden Gottes „Mammon“ ist, dem die postnational und anti-christlich eingestellten ´Eliten´ huldigen. Die kritische Frage „cui bono?“ wird ausgerechnet in links-liberalen und grün-ökologischen Kreisen zum Tabu, zur „Verschwörungstheorie“: Seit dem Ende des kalten Krieges glaubt man, den Teufel mit dem Beelzebub austreiben und mit Großspekulanten wie George Soros, einem dereguliertem Finanzkomplex und dem  ´militärisch-industriellem Komplex´ gemeinsame Sache machen zu können: zur Rettung von Mutter Natur („Göttin Gaia“) und zur weltweiten Verwirklichung universeller Menschenrechte. ´Mit Speck fängt man Mäuse´, sagt der Volksmund. So wird ´der Wunsch´ nach Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit im globalen, grenzenlosen Stil ´zum Vater des Gedankens´.

6. Naive Vorurteile

Unisono wird das Vorurteil verbreitet, dass Flüchtlinge ausschließlich als „Menschen“ oder „Kinder Gottes“, nicht jedoch als „potentielle Gefährder“ wahrzunehmen sind – insbesondere an staatlichen Grenzen. Absolutes quasi-religiöses Dogma: Kein „Generalverdacht“ -koste es, was es wolle!

Dabei kommt der Rechtsstaat westlicher Prägung kaum je ohne „typisierende Betrachtsweise“ aus, wie eine jahrzehntelange Judikatur des Bundesverfassungsgericht (z.B. im Kindschafts-, resp. Sorgerecht) lehrt und dies gerade auch für das Asylrecht gilt, wie schon ein Blick ins Grundgesetz (Art 16 a, Absätze II bis V) zeigt. (Beispiele: Typisierende Einschätzungen des auswärtigen Amtes als wichtige Informationsquelle in Asylverfahren; Verfassungsrechtliche Zulässigkeit parlamentarischer Festlegung „sicherer Herkunftsstaaten“.)

7. Gesunden Menschenverstand mit vereinten Kräften unter den Teppich kehren

Z. B. die schlichte Binsenwahrheit, dass gerade ein terroristischer „Schläfer“ nie um ein Lächeln verlegen sein wird. Oder dass sozialwissenschaftliche Lösungsmodelle aus der Paartherapie („Ich bin o.k. – Du bist o.k.“) in der Innen- und Außenpolitik nur begrenzten Nährwert besitzen. Ganz zu schweigen von manch´ christlichen, aber eher für den sozialen Nahraum tauglichen Geboten wie ´die andere Backe auch noch hinzuhalten´. Hier sollten die unterschiedlichen Sinnebenen nicht verwechselt werden.

Aktuell von heute: „Eine Flüchtlingshelferin kann immer noch nicht glauben, dass der fröhliche 24-Jährige mit der schnellen Auffassungsgabe, der kochte, wenn Partys waren, und auch gerne sang, unter Terrorverdacht steht.“

(…) „In ihrer Mitte lebte der 24-jährige Marokkaner, der in die Anschläge in Paris mit 130 Toten und 352 teils schwer Verletzten im November 2015 verwickelt sein soll, monatelang unauffällig. (…) Redouane S. soll Mitglied des Islamischen Staates (IS) sein und der Gruppe um das IS-Führungsmitglied Abdelhamid Abaaoud, einen der mutmaßlichen Planer und Attentäter der Anschläge in Paris, angehören.“ http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/tostedt/blaulicht/fuer-uns-ist-das-ein-riesen-schock-d87051.html?cp=Kurationsbox

„Bei Maria [Ladenburger] kommt hinzu, dass sie wohl einem sehr religiösen Umfeld entstammt und zugehört (Todesanzeige ihrer Eltern, katholisches Studierendenwohnheim, Freundin Franziska R. – die zusammen mit ihr auf den Bildern 94/95 zu sehen ist – ist Voluntär bei Salesianer Don Boscos, gemeinsames Ablichten in Rom, vermutlich der Refugees-Welcome-Bewegung zugehörig, etc.), da hat man wohl genügend Gottvertrauen in sich und andere und glaubt, so etwas könne einem selbst niemals geschehen (da man ja immer nur anderen hilft).“ http://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/merkels-botschaft-zuversicht-trotz-des-terrors/ar-BBxK2U4?li=AAaxdRI&ocid=spartanntp


8. „ (…) immer weggucken und nur selbst keine Scherereien wollen“

„Der Tatort bei ML ist auch so wahnsinnig, ungeschützt direkt neben dem Weg, der Täter hätte jederzeit entdeckt werden können. Vielleicht wurde er ja sogar entdeckt, und die Leute sind einfach weiter, wie er das Mädchen missbraucht, nicht ausgeschlossen. Das deutet auf jemand hin, der keine Angst davor hat, belangt zu werden und die Erfahrung gemacht hat dass die Leute hierzulande fast immer weggucken und nur selbst keine Scherereien wollen.“ http://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/merkels-botschaft-zuversicht-trotz-des-terrors/ar-BBxK2U4?li=AAaxdRI&ocid=spartanntp Wenn dies zuträfe, wäre das ein Fiasko. Nichts gelernt aus der deutschen Geschichte?!

9. Bestärkung der Bevölkerung, „jetzt erst recht“ mit Familie, Kind & Kegel öffentliche Plätze aufzusuchen, insbesondere an Fest- und Feiertagen – und im umsatzbesteuerten Konsum nicht nachzulassen.

Auch Terror ändert nichts an Merkels „Zuversicht“. Ihre „direkte Botschaft an die Terroristen“ ist in Wahrheit ihre unveränderte Agitprop-Botschaft an die Deutschen: „Sie sind Mörder voller Hass, aber wie wir leben und leben wollen, das bestimmen nicht Sie. Wir sind frei, mitmenschlich, offen.“ http://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/merkels-botschaft-zuversicht-trotz-des-terrors/ar-BBxK2U4?li=AAaxdRI&ocid=spartanntp
Damit ist Merkel nicht weit entfernt vom Niveau der Ex-Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Margot Käßmann, die die Bevölkerung im März 2016 in Anbetracht der Terrorserie in Frankreich und Belgien dazu aufforderte, dem „Spiel“ der Terroristen „mit Gebet und Liebe zu begegnen“ – ja -, „jetzt erst recht auf die Straße gehen, tanzen, in den Cafés sitzen und Fußballspiele nicht absagen“. („Damit zeigen wir den Terroristen: Wir lassen uns von euch nicht Angst machen! Wir lassen uns unsere Freiheit nicht nehmen.“) http://www.bild.de/politik/inland/margot-kaessmann/was-wuerde-jesus-zum-terror-sagen-45083170.bild.html

10. Gleichzeitiges Bestreben, Möglichkeiten der Selbstverteidigung und Nothilfe durch Verschärfung des Waffenrechts weiter einzuschränken
Erst recht Bürgerwehren gelten als per se ´rechtsextrem´ und potentielle Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes, denen man sofort Fremden- und „Demokratiefeindlichkeit“ unterstellt.


11. Legal, illegal, scheißegal

Die Merkels und Käßmanns berufen sich auf höhere Gerechtigkeit, auf Jesus, auf die „Menschenwürde“, jedenfalls auf irgendeine gute Sache. Wie kleinherzig und nichtig erscheint da die Frage nach (weltlichem) Recht oder Unrecht, nach Demokratie und Gewaltenteilung? So treiben sie ihre Lemminge mit unverminderter Taktzahl Richtung Abgrund.

Ab und an lassen sie sich wie Kaiser Nero von ihren Beratern und Speichelleckern das Tränenfläschen reichen – auf das die Nachwelt erfahren möge, wie sehr sie um die Opfer ihrer Politik trauerten. Hoffen sie wie Nero, der erste Christenverfolger, auf einen Platz in den Geschichtsbüchern? Gut, dass Merkel nicht auch noch zur Laute singt … Bleibt noch die Frage: Wann wird Rom brennen?


12. Das deutsche Volk in seiner Identität soll untergehen

Die Sekte der Merkelanten (oder auch: „Zeugen Angelas“) hoffen, mit der Veränderung der ethnischen und kulturellen Zusammensetzung des Souveräns die Machtverhältnisse in ihrem Sinne – also internationalistisch-egalitär – zu verändern. Europaweiter Sozialismus durch Transfer-, Banken- und Sozialunion reicht ihnen nicht. Es müssen Europas Tore geöffnet und die Menschen der dritten Welt lauthals zur Party auf der Titanic eingeladen werden. Eine „Festung Europa“ könnte ihnen wesentlich effizienter helfen. Nicht aber ein Europa, das den Ast abgesägt, auf dem es sitzt.


„Ein bisschen Spaß muss sein“

Guten Vorsatz zum Jahreswechsel: Merkel muss weg! In Köln werden heute abend 1500 Polizisten aufmarschieren, um ca. ebenso vielen Menschen ein halbwegs sicheres Feiern zu ermöglichen – gut so! Nur: Wo werden die Sicherheitskräfte abgezogen werden, die andernorts fehlen?

Am heutigen Silvesterabend wünsche ich allen Menschen Gottes Segen und – wie man so schön sagt: Hals & Beinbruch!

Gedigs Schmährede gegen die Bundeskanzlerin

Der Solinger Streifenpolizist Dietmar Gedig (AfD) bezeichnete die Bundeskanzlerin wegen deren Flüchtlingspolitik als „wahnsinnig“ und „kriminell“. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen ihn (…) wegen des Verdachts der üblen Nachrede. http://www.solinger-tageblatt.de/solingen/strafverfahrengegen-solinger-polizisten-7165363.html Ein Beitrag von RA Alexander Heumann Gedigs Schmährede gegen die Bundeskanzlerin weiterlesen

Strafverfahren gegen Merkel & Co.

Es pfeifen nicht nur die Spatzen, sondern donnern auch renommierteste (Ex-) Verfassungsrichter von den Dächern: „Verpflichtung des Bundes zur Grenzsicherung“, „Eklatantes Politikversagen“, „Leitplanken des Rechts selbstherrlich gesprengt“, etc. http://www.welt.de/politik/deutschland/article150982804/Rechtssystem-in-schwerwiegender-Weise-deformiert.html

Und jetzt? Auf welche Weise sollen Recht und Grundgesetz wieder in Kraft gesetzt werden? Eröffnen Strafverfolgungsbehörden nun endlich Ermittlungsverfahren gegen Frau Merkel & Co., beantragen sie die Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität? Nein.

Vielmehr nimmt die Staatskrise seit der Silvesternacht erst richtig Fahrt auf. Nicht nur wegen der Unfähigkeit zur Außengrenzsicherung und Bruchs der EU-vertraglichen No-Bail-out-Klausel, sondern auch aus Mitleid mit unseren europäischen Nachbarn sollte Deutschland aus der EU austreten bzw. den EU-Vertrag nach Art 50 EUV kündigen (mit sodann 2-jährigem Zeitfenster für Nachverhandlungen auf diplomatischer Ebene) . Was wir Europa mit dem erneutem deutschen ´Sonderweg´ einzubrocken drohen, kann kein Geld der Welt – schon gar nicht EZB-Spielgeld – wieder gutmachen, weil es die kulturellen Fundamente abendländischer Zivilisation aus den Angeln reißt, auf denen jede Volkswirtschaft und die Wissenschaft von ihr wie selbstverständlich aufsetzt. Geraten sie ins Wanken, erweist sich der Primat des Ökonomischen als Irrtum.

Die Kanzlerin hat am 5. September 2015 die massenhafte unerlaubte Einreise der sich an der ungarischen Grenze stauenden Flüchtlinge über sichere Drittstaaten, insb. Österreich, nach Deutschland aktiv gefördert. Ebenso auch der Hamburger Innensenator Neumann mit nachstehendem internem Schreiben an die Hamburger Polizeibehörden, das m. E. eindeutig dazu bestimmt war, Polizisten von der strafrechtlichen Verfolgung illegal Eingereister abzuhalten:

Screenshot-2015-09-10-17_50_31Das Schlimme ist, dass der tagtägliche tausendfache Zustrom von Flüchtlingen über die deutsche Grenze seit September 2015 bis dato – also jetzt schon seit 1/2 Jahr (!) – unverändert weitergeht, ohne dass die Bundesregierung irgendwelche Anstalten macht, dies zu stoppen!

Mittlerweile habe ich auf meine Strafanzeige gegen den Innensenator wegen Schleuserei und (versuchter) Strafvereitelung im Amte http://www.heumanns-brille.de/strafanzeige-gegen-innensenator/
einen detailliert begründeten Einstellungsbescheid erhalten, wonach die Hamburger Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren einleiten wird. Die Begründung ähnelt sehr einem vor einigen Tagen auf Facebook aufgetauchten Einstellungsbescheid der Berliner Staatsanwaltschaft. Es liegen damit die ersten staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbescheide vor, die überhaupt begründen und argumentieren. Ich werde mich im Folgenden damit auseinandersetzen.

A. Zulässigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens?

Ursprünglich hatte ich vor, gegen einen Einstellungsbescheid das sog. Klageerzwingungsverfahren (§§ 172 ff. StPO) bis zum Oberlandesgericht zu betreiben, um endlich einmal ein Gericht dazu zu bewegen, sich mit den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Regierungsmitglieder und Amtsträger wegen massenhafter Einschleusung von Ausländern zu befassen.

Jedoch kann das sog. Klageerzwingungsverfahren (§§170 f. StPO) nur betreiben, wer „Verletzter“ einer konkreten Straftat ist. http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/zap_f22_s369.htm

Hierzu muss man „durch eine Straftat unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt sein (Meyer-Goßner/Schmitt, Komm. zur StPO, 58. Auflage 2015, Rn 9 ff zu § 172 StPO). Verletzter eines Diebstahls ist z.B. der Eigentümer oder Besitzer der gestohlenen Sache, Verletzter einer unterlassenen Hilfeleistung ist der in Not Geratene. Keine Verletzten sind dagegen etwa diejenigen, die bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs in Gefahr gerieten.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Verletzter_(Strafprozessrecht))

Zitat aus: Richter am OLG Detlef Burhoff, ZAP-Heft 17/2003, F 22, S. 369 (Das Klageerzwingungsverfahren):

Es reicht [also] nicht aus, dass der Antragsteller durch die Tat lediglich wie jeder andere Staatsbürger – mittelbar – betroffen ist, z. B. dadurch dass der Angeschuldigte pornographische Schriften verbreitet (OLG Hamburg NJW 1966, 1933), ein Staatsschutzdelikt (OLG Düsseldorf JZ 1987, 836) oder eine Strafvereitelung gem. §§ 258, 258a StGB begeht, von der der Antragsteller nur als Mitglied der Rechtsgemeinschaft betroffen ist (OLG Düsseldorf wistra 1992, 357; OLG Nürnberg NStZ-RR 2000, 54 [Ls.]) (…)“

Nach alledem ist bei Delikten wie §96 Aufenthaltsgesetz (Schleuserei) oder §81 (Hochverrat) eine individuelle „Verletzten“-Eigenschaft des lediglich ´besorgten Bürgers´ nicht begründbar. Im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens wegen Schleuserei oder Hochverrats nicht einmal dann, wenn er/sie bereits Opfer einer Körperverletzung oder Vergewaltigung durch kriminelle Drittstaatler geworden wäre. Denn selbst dann wären sie von Merkel, Neumann & Co. nicht mit hinreichender Unmittelbarkeit in einem Rechtsgut verletzt worden. Jedenfalls ist dies die ´herrschende Meinung´ im Strafrecht. Möglichkeiten, das sog. Legalitätsprinzip durchzusetzen, stoßen hier an Grenzen.

Nach der Rechtsprechung des BVerfG besteht ein verfassungsrechtlich abgestützter Anspruch auf effektive Strafverfolgung Dritter mit der Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte im Klageerzwingungsverfahren nur ganz ausnahmsweise (grundlegend BVerfGE 51, 176/187), nämlich

  • „bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person,
  • bei Delikten von Amtsträgern („hier kann der Eindruck entstehen, dass der Staat sein Strafverfolgungsmonopol nicht zum Wohle des gesellschaftlichen Friedens einsetzt, (…) weil er selbst ´Partei´ ist“)
  • bei Straftaten, bei denen sich die Opfer in einem besonderen Obhutsverhältnis zur öffentlichen Hand befinden“. http://www.bverfg.de/e/rk20140626_2bvr269910.html;

Aber auch dann ist stets die „Verletzten“-Eigenschaft erforderlich.

Entspricht die deutsche Rechtslage den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wie diese durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ausgelegt wird?
Fall: Türkische Sicherheitskräfte hatten den Tod eines türkischen Staatsangehörigen verursacht. Der EuGMR entschied (Urteil vom 20.05.1999/Az.: 21554/93):

„Im Fall eines behaupteten Verstoßes gegen Art. 2 EMRK (Recht auf Leben) oder Art. 3 EMRK (Verbot der Folter) entspricht ein innerstaatlicher Rechtsbehelf den Anforderungen des Art. 35 Abs. 1 EMRK nur, wenn es auf diesem Wege möglich ist, die Verantwortlichen für das konventionswidrige Verhalten zu identifizieren und sie einer Bestrafung zuzuführen. (…) Insoweit ist es unerheblich, ob, wie hier, der Arbeitgeber des Opfers oder die Beschwerdeführerin selbst (die Mutter des Opfers) den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelf (Antrag auf Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen) ergriffen hat.“ https://www.jurion.de/Urteile/EGMR/1999-05-20/21554_93

Auch das hilft nicht weiter, weil es nicht um Tötung oder Folter, sondern ´nur´ um massenhafte Schleuserei von – zum Teil hochkriminellen – Ausländern aus Nicht-EU-Staaten (und Hochverrat) geht.

Interessant zum Legalitätsprinzip allgemein:
„Jürgen Roth bemängelt, dass einige Staatsanwaltschaften heutzutage derart überlastet und unterfinanziert sind, dass zumindest bei „kleineren“ Straftaten häufig überhaupt keine Ermittlungen mehr stattfinden oder aber sich der Aufwand nur darauf beschränkt, Gründe für eine Einstellung des Verfahrens zu finden. Dadurch werde das Legalitätsprinzip zur bloßen Farce und fast vollständig dem Opportunitätsprinzip geopfert.“ (Wikipedia)

Und: „In Österreich versteht man – völlig abweichend von der Bundesrepublik – unter Legalitätsprinzip den Grundsatz, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden darf (Art. 18 Abs 1 und 2 B-VG), also die Behörden nicht nach Gutdünken, sondern nur auf der Basis von Gesetzen und Verordnungen tätig werden dürfen. Dies ist ein Ausfluss des rechtsstaatlichen Prinzips der Bundesverfassung.“ (Wikipedia)

Genau letzterer Gesichtspunkt wird in den aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Asyl- und Zuwanderungspolitik der Bundesregierung (insb. derjenigen von Prof. Schachtschneider) wie auch in dem Rechtsgutachten von Udo di Fabio fruchtbar gemacht. Im Strafrecht, resp. bei der Durchsetzung des strafrechtlichen Legalitätsprinzips, führt er jedoch wegen des „Verletzten“-Begriffs nicht weiter.

B. Ungeachtet dessen provozieren die Begründungen der Bescheide der Staatsanwaltschaften in der Sache Widerspruch.

I. Es ist auch hier wieder die Rede von einem angeblich bereits den Tatbestand der Schleuserei (§96 AufenthaltsG) ausschließenden „Erlaubnis sui generis“ [eigenständiger Art] seitens der Bundeskanzlerin, resp. „der Bundesregierung“…

Einwand: So etwas gibt es nicht im demokratischen Rechtsstaat. Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG sind das Gemeinwohl tangierende „wesentliche“ Fragen vom Parlament zu entscheiden, also gesetzlich zu regeln (`Wesentlichkeitstheorie´des BVerfG /sog. ´Parlamentsvorbehalt´).

Was sagt das Gesetz? Nach § 14 I Nr.1 bzw. 2 AufenthaltsG ist die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet „unerlaubt“, wenn er einen erforderlichen Pass, Passersatz oder Aufenthaltstitel nicht besitzt. Verstöße von Ausländern gegen diese Vorschrift sind strafbar nach § 95 I Nr. 2 AufenthaltsG.

Und wer Ausländern „dazu Hilfe leistet oder“ sie „anstiftet“, macht sich nach § 96 I AufenthaltsG als Schleuser strafbar, „wenn er dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt“(§ 96 I Nr.1a) oder „wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt“(§ 96 I Nr.1b). Anders, als man der Bevölkerung vorgauckelt, betrifft Schleuserkriminalität also keineswegs nur Ultraböse, die Flüchtlinge sprichwörtlich im LKW verdursten lassen.

Nach § 18 II AsylG ist „dem Ausländer die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist“, er ist notfalls „aus dem grenznahen Raum zurückzuschieben.“ Österreich ist fraglos ein „sicherer Drittstaat.“

Von der Zurückweisung an der Grenze ist zwar nach § 18 Absatz 4 Nr.2 AsylG dann „abzusehen“, wenn der Bundesinnenminister das „aus humanitären Gründen angeordnet“ hat. Laut BILD-Zeitung soll Herr De Maiziere – angeblich – tatsächlich eine solche Anordnung erlassen haben. Allerdings – wenn überhaupt – erst zeitgleich mit der auf der Pressekonferenz vom 13.09.2015 bekanntgegebenen sog. Flüchtlings-´Notbremse´, also erst nach dem Erlaß der hier in Rede stehenden Dienstanweisung der Hamburger „Innenbehörde A20“, welches ja schon am 10.09.15 über Herrn RA Steinhöfels Blog bekannt geworden bzw. in Umlauf war. In der fraglichen Dienstanweisung war auch nicht von einer Anordnung des Bundesinnenministers i.S.v. §18 AsylG, sondern – im Gegenteil – nur von einer ´Erlaubnis sui generis´ der Kanzlerin die Rede, die „im Gesetz nicht vorgesehen ist“. Das lässt die Strafbarkeit des Innensenators also unberührt.

Außerdem ist § 18 Absatz 4 Nr.2 AsylG verfassungswidrig, weil weder mit Art 16a Absatz 2 bis IV GG, noch mit Art 80 GG (fehlende Bestimmtheit des Terminus „humanitären Gründen“) vereinbar, s. http://www.heumanns-brille.de/strafanzeige-gegen-innensenator/).

II. „Schuldausschließender unvermeidbarer Verbotsirrtum“ (§ 17 StGB) der illegal einreisenden Flüchtlinge, so dass Innensenator Neumann „keine Strafe vereitelt“ haben könne …
[§ 17 StGB (Verbotsirrtum): „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.“]

Einwände:

1. Grundsätzlich gilt im deutschen Strafrecht, wie jeder Jura-Erstsemester lernt: ´Dummheit schützt vor Strafe nicht“. Gesetze hat der Bürger also zu kennen. Auch der ausländische. Man stelle sich vor, jemand berufe sich nach einem von ihm durch Missachtung von Verkehrsregeln verursachten Verkehrsunfall darauf, dass er seinerzeit in der thematisch einschlägigen Fahrschulstunde krank gewesen war. Oder ein Engländer darauf, dass in seinem Heimatland die ´Rechts-vor-links´-Regel nicht gilt … Dementsprechend verlangt §17 StGB ja auch einen (ausnahmsweise) „unvermeidbaren“ Verbotsirrtum, was sehr eng ausgelegt und i.d.R. – allenfalls – auf Strafzumessungsebene berücksichtigt wird.

    1. Die Polizei ist verpflichtet, bereits beim bloßen Verdacht einer Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Selbst das Wissen um eine mit an Sicherheit grenzende spätere Einstellung des Verfahrens führt nicht dazu, dass auf die Anzeige verzichtet werden darf. Das gilt selbst dann, wenn der Täter offenkundig schuldunfähig ist. Wie auch im Falle eines Verbotsirrtums oder Strafmilderungsgrundes. Erst recht bei persönlichen Strafverfolgungshindernissen wie desjenigen nach Art 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GfK). Zwar beinhaltet Art 31 GfK für den Flüchtling selbst ein nachträgliches Strafverfolgungshindernis bei illegaler Einreise, aber nur für den Fall, dass dieser im Anschluß daran unverzüglich Asyl beantragt. Das alles lässt aber die Strafbarkeit von Helfern, Anstiftern – und damit auch Schleusern i. S. v. § 96 AufenthaltsG – unberührt.Generell ist für die Strafbarkeit von Gehilfen und Anstiftern nach §§ 26, 27 StGB nur eine „rechtswidrige“ Haupttat erforderlich, also nicht einmal eine schuldhaft begangene – die schuldlos begangene Tat bleibt dennoch „rechtswidrig“ -, so dass Verbotsirrtümer oder erst recht persönliche Strafverfolgungshindernisse von Flüchtlingen irrelevant für die strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens von Herr Innensenator Neumann sind.Das gilt in gleicher Weise auch für die Strafvereitelung, denn auch nach §§258, 258a StGB muss die vereitelte Tat nur „rechtswidrig“ sein, nicht jedoch schuldhaft begangen, es kann sich sogar um die Vereitelung einer „Maßnahme“ der Besserung und Sicherung i.S.v. § 11 I Nr.8 StGB handeln, die auch gegen schuldunfähige Straftäter angeordnet werden kann.

      III. Der „in Rede stehende Flüchtlingsstrom“ im Sept. 2015 vor der ungarischen Grenze hätte „Züge eines rechtfertigenden oder entschuldigenden Notstands“ aufgewiesen. Die rechtstaatlichen Strukturen der BRD“ sähen „für solche Fälle Straflosigkeit vor (vgl. §§ 34 und 35 StGB)“…

Einwand: Handeln im wie auch immer gearteten „Notstand“ kann nur ultima ratio sein, um schuld- bzw. strafausschließend oder sogar rechtfertigend zu sein. §34 StGB stellt klar: „Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“ §35 verlangt dezidiert eine „nicht anders abwendbare Gefahr“.
Die Flüchtlinge befanden sich an der ungarischen Grenze aber nicht (mehr) in einer Gefahrensituation, die man nicht auf andere Weise hätte beheben können, als durch (verfassungswidrigen) Selbsteintritt Deutschlands nach Art 17 der EU-Dublin-III-VO – mit erwartbaren und nun immer sichtbareren apokalyptischen Folgen für Bestand und Staatlichkeit Deutschlands, über die man sich nun weltweit kaputtlacht! Wozu gibt es eigentlich z.B. das internationale Rote Kreuz?

IV. Die Berliner STA betrachtet die Genfer Flüchtlingskonvention (GfK) sogar als angeblich „übergesetzliches Völkergewohnheitsrecht“ i.S.v. Art 25 GG und meint, aus Art 33 GfK folge ein (generelles?) „Einreiserecht von Drittstaatlern“ bzw. das „Verbot der Zurückweisung“ an der Grenze. https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1653334618261556&set=pcb.1653334818261536&type=3&theater

Einwände:

  1. Das ist abenteuerlich und atemberaubend. Die BRD wäre der einzige Staat auf der Welt, der sich an eine derartige allgemeine völkerrechtliche Pflicht hielte, pauschal Masseneinwanderung zu ermöglichen, so dass man kaum von „Völkergewohnheitsrecht“ sprechen kann. Auch nicht von einer „allgemeinen Regel des Völkerrechts“ i.S.v. Art 25 GG. Sämtliche europäische Staaten, erst recht unser ewig großer Bruder, die USA, sehen das komplett anders. Im Gegenteil: Als „allgemeine Regel des Völkerrechts“ gilt das Territorialprinzip.
    2. Die GfK gilt ausweislich der Definition von „Flüchtling“ in Art 1 A GfK ohnehin nur für ´politisch Verfolgte´, NICHT jedoch für Wirtschaftsmigranten und nicht einmal für Bürgerkriegsflüchtlinge: Nur bei „Verfolgung wegen (ihrer) Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“. Was sich mit dem Asylgrundrecht des Art 16a GG deckt.

    3. Nach dem allgemeinen völkerrechtlichen ´Grundsatz der Dualität´ verpflichten völkerrechtliche Verträge nur Staaten untereinander, geben jedoch Einzelnen keine subjektiven Individualrechte; maßgeblich bleibt insoweit immer, was ein konventionszeichnender Staat (oder die EU) von der Konvention in nationales (bzw. EU-)Recht ´umgesetzt´ hat (Art 59 GG).

(Fortsetzung folgt).

Schlepperkönigin Merkel

Von Renate Sandvoß
(Gastbeitrag, ursprünglich erschienen unter http://journalistenwatch.com/cms/schlepperkoenigin-merkel-bittet-das-deutsche-volk-zur-kasse/ )

Was wir lange erwartet haben, scheint nun einzutreffen. Die Bundesregierung und die EU-Kommission erwägen die Einführung des Solidaritätszuschlages zugunsten unserer sogenannten Flüchtlinge.

„Sogenannt“, weil lt. deutscher Rechtsprechung kein Asylbegehrer als Flüchtling anerkannt werden kann, der über das erste, erreichbare, friedliche Land hinaus seine „Flucht“ weiter fortsetzt. Wenn man politisch verfolgt und deswegen traumatisiert ist, wird man jede mögliche Hilfe im nahen Umfeld suchen und nicht über Wochen und Monate in die Länder weiterreisen, die die meisten Unterstützungsgelder bieten (Deutschland und Schweden). Selbstverständlich sollten alle akut politisch Verfolgten und mit dem Tode bedrohten Menschen hier in Deutschland Zuflucht finden können, aber sie sind zwischen den ca. 95 % der Wirtschaftsflüchtlinge, die sich hier bereichern möchten, schwer herauszufinden. Und genau diese 95 % meine ich, wenn ich hier über „sogenannte Flüchtlinge“ spreche. Ein jeder von uns hilft privat selbstverständlich einem jeden, der sich in Not befindet, aber keinem, der es nur auf sein Geld abgesehen hat, oder?

Die deutsche Bundesregierung und die EU-Kommission erwägen nun – oh Wunder –  die Einführung eines Solidaritätszuschlages für unsere sogenannten Flüchtlinge. Und wenn Deutschland und die EU etwas erwägen, von dem sie sich einen finanziellen Nutzen versprechen, dann können sie ungeahnte Kräfte entfalten, um diese Beschlüsse schnellstmöglichst umzusetzen. Klappt ja auch mit den Diäten wunderbar…

Lt. Süddeutscher Zeitung erwägen Deutschland und die EU eine Anhebung von Mehrwertsteuer und Mineralölsteuer. Schnell beeilt sich die Bundesregierung, diesen Bericht zu dementieren. Doch überlegen wir  mal ganz sachlich, wie diese enormen Kosten, die Merkels Alleingang nach sich ziehen wird, gedeckt werden können …
Von Merkels, Schäubles, von der Leyens und Steinmeiers Privatkonten gewiß nicht…
Also muß das Volk herhalten, das durch Leiharbeit, Niedriglohn und 450-Euro-Jobs sowieso schon ausgepresst wird wie eine Zitrone.

Wer gründet unter diesen Umständen noch eine Familie mit mehreren Kindern in Deutschland? Für den Nachwuchs holt man ja lieber gebärfreudige Afrikaner und Araber ins Land … Da können die sogenannten Regierenden wegen der prophezeiten Sreuererhöhungen dementieren wie sie wollen…. Ansonsten erhöhen sie die Hundesteuer, Tabaksteuer oder sonstiges…. Oder man zieht künftig eine Katzensteuer oder eine für Aquariumfische oder Grünpflanzen in Erwägung…… Die kommen schon an ihr Geld!

Sind sich eigentlich all die Gutmenschen –  die mich ständig bedrohen und beschimpfen – dessen bewußt, welche Auswirkungen die Asylanteninvasion auf ihr kleines, heimeliges, kuscheliges Leben in Deutschland haben wird?
Sind sie wirklich so weltfremd, dass sie noch nicht mal die Realität ertragen? Sie stehen strahlend lächelnd, Luftballon reichend, Schwarz-Rot-Gold-Fähnchen schwenkend, Merkelposter überreichend, mit Geld und Geschenken beladen an den Ankunftsstätten der Asylbegehrer und überschlagen sich vor Mitgefühl und zur Schau getragener Willkommenskultur. Selbstverständlich werden diese Bilder per supermodernem Handy (und von uns bezahltem WLAN-Netz) an die Lieben in der Heimat gesendet, die flugs die Rucksäcke packen und den nächsten Schleuser anheuern …

Wie war das noch? Wir brauchen „Facharbeiter“? Auch massenweise Analphabeten und Menschen ohne Ausbildung? Und die, die eine haben, müssen hier den in Deutschland gültigen Schulabschluss und Studienabschluss nachholen, weil dieser hier nicht anerkannt wird. Und all das muss VON UNS  finanziert werden – und braucht etliche Jahre, in denen sie von den von uns finanzierten Sozialleistungen abhängig sein werden.

Wer finanziert die vielen alleinreisenden Kinder, die von herzlosen Müttern auf die lange Reise geschickt werden, – damit sie es hier „mal besser haben“ werden? Ich muß dazu sagen, lt. deutscher Mentalität setzt man nur Kinder in die Welt, die man auch meint, versorgen zu können … Und das ist in diesem Land schon schwer genug. Für alleinerziehende deutsche Mütter wird wenig getan … Wie insgesamt für unsere Armen und Schwachen. Die Zahl der Obdachlosen steigt rasant, darunter auch viele Kinder … SIE haben KEINE Gesundheitskarte und kein Dach über den Kopf, aber den Menschen, die nie in ihrem Leben etwas mit  dem deutschen Staat zu tun hatten und 0 Euro in unsere Sozialkassen eingezahlt haben, wirft man unsere erarbeiteten Gelder entgegen … Und der deutsche Michel schweigt?

Übrigens, 2014 überwiesen die Migranten über 440 Milliarden Dollar in ihre Heimat. Der Geldfluss übersteigt die offizielle deutsche Entwicklungshilfe um das Dreifache … Deutsche Ökonomen unterstützen die Entwicklung, denn ihrer Meinung nach würden sich diese Rücküberweisungen in die Heimat sehr gut mit der (ebenfalls von uns finanzierten) Entwicklungshilfe ergänzen . (Quelle: WELT vom 13.9.2015). Die Art und Weise, wie diese Gelder  zu dem heimischen, meist muslimischen Clans mit diversen Ehefrauen und Kindern gelangen, ist für uns Deutsche sehr obskur… Ganz abgesehen davon, dass die deutschen Sozialgesetze nur für Ehen zwischen 1 Mann und 1 Frau ausgelegt worden sind.

Für die Überweisungen in die Heimat braucht keiner der Asylbegehrer ein Konto … Prostituierte, vornehmlich aus Osteuropa, kommen am jedem Wochenanfang (aus Angst vor Diebstahl) in Scharen in kleine Zeitungsläden im Rotlichtviertel diverser deutscher Städte, in denen es neben Zeitungen, Getränken, Lottoscheinen und Internet einen Extraschalter für Geldtransfer in die jeweilige Heimatstadt gibt. Kein Konto ist nötig. So schicken auch unsere Asylbegehrer jeden Cent, der von unseren mehr als reichhaltig gezahlten Geldern übrig bleibt, an ihren Clan …

Natürlich kann man von all diesen Geldern keine Schulen bauen, zumal ein jeder nur auf sein eigenes Wohl aus ist. Genau aus diesem Grund – so will man uns weismachen – ist eine zusätzliche, von uns ebenfalls finanzierte Entwicklungshilfe natürlich dringend notwendig …

Und was sagt uns unsere „empathische, heimatverbundene“ Bundeskanzlerin ? Sie verkündet, dass diese Steuererhöhungen zum großen Teil den „verbesserten Lebensbedingungen“ der Heimatländer der Asylinvasoren zugute kommen soll – denn dann würde es künftig weniger Flüchtlinge geben. Wir Deutsche – stets auf Wiedergutmachung gepolt, wehren uns nicht. – Und wann würde diese Investition eventuell greifen? Wir finanzieren also die ganze Welt? Das wird in  kürzestens 5 – 10 Jahren passieren …

Aber Deutschland ist bereits heute  dem Untergang geweiht – unwiederbringlich … Der Main-Taunus-Kreis hat gerade den Katastrophenfall ausgerufen, da es sich der Invasion und Landname nicht mehr gewachsen fühlt.

Wir, als gut erzogene, angepasste, gutmütige, friedliebende, traditionsbewußte Bürger, die sich an guter Musik und Literatur ergötzen können, werden in Kürze unsere Basis verlieren … und noch viel mehr … Die Rechnung, die WIR zu bezahlen haben, ist höher, als jede Steuererhöhung …

 

Merkels Hochverrat und Schleuserei

merkel-raute-mit-blut
Bundesanwaltschaft
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe

Vorab via Telefax 0721/ 8191 – 590
sowie an poststelle@generalbundesanwalt.de

Düsseldorf,         16.10.2015
Unser Zeichen: HS/S164/03

Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige

gegen: Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

wegen:
1. Verdacht des Hochverrats (§ 81 StGB);
2. Verdachts der Schleuserei von Ausländern (§96 AufenthaltsG) Merkels Hochverrat und Schleuserei weiterlesen