Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die „Rattenfänger des Populismus“


SKANDAL auf dem 72. Deutschen Juristentag!
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, warnt die versammelten deutschen Juristen in seinem Festvortrag über Demokratie und Rechtsstaat davor, „nicht den Rattenfängern des Populismus auf den Leim [zu] gehen.“ 
(Voßkuhle auf dem 72. Dt. Juristentag Sept. 2018, zit. nach: Dr. N. Lührig, Deutscher Juristentag sorgt sich um den Rechtsstaat, AnwBl. Online vom 27.9.2018 https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/vereinsarbeit/djt)

>>Der oberste Verfassungshüter warnte vor einer generellen Diskreditierung des Rechts: Es gebe eine Argumentation, mit der die Justiz unter Generalverdacht gestellt werde, Eigeninteressen zu verfolgen und in ihrer Rechtsprechung den Mehrheitswillen nicht hinreichend zu respektieren. „Sie fällt vor allem dort auf fruchtbaren Boden, wo die politische Debatte sich radikalisiert, wo das Ringen um Ausgleich und Kompromiss der schlichten Diffamierung des politischen Gegners weicht (…)“, sagte Voßkuhle.<<
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verfassungshueter-vosskuhle-wer-dem-recht-misstraut-geht-rattenfaengern-auf-den-leim-/23116410.html?ticket=ST-4288472-x9NH7F7kxRFDflVZdtgo-ap6


Offener Brief von RA Alexander Heumann, Düsseldorf:

Sehr geehrter Herr Prof. Voßkuhle!

Einen deutlicheren Eindruck politischer Befangenheit als durch Ihr o. g. Diktum auf dem 72. Deutschen Juristentag kann man kaum hinterlassen. Sie üben sich in genau der „schlichten Diskreditierung des politischen Gegners“, die sie diesem vorwerfen. Und das schon länger. Nur scheint es ihrem Publikum nicht aufzufallen. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die „Rattenfänger des Populismus“ weiterlesen

Sein oder Nichtsein im Zuwanderungsrecht

  1. Mai 2018

Politik » Deutschland

Organklage der AfD beim Bundesverfassungsgericht 

Von Alexander Heumann

Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 14. April 2018 – stellvertretend für den Bundestag – beim Karlsruher Verfassungsgericht eine Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht (Az. 2 BvE 1/18). Sie richtet sich gegen die seit Herbst 2015 gültige Anordnung, Asylbewerbern, die über sichere Drittstaaten wie etwa Österreich kommen, die Einreise nach Deutschland zu gestatten. Sein oder Nichtsein im Zuwanderungsrecht weiterlesen