Überfremdung Deutschlands beschlossene Sache 

Der Anteil an Migranten bei den „unter Sechsjährigen“ liegt in vielen Städten bereits bei 60% (München, Düsseldorf, Stuttgart) bis 70 % (Frankfurt, Nürnberg)! http://www.uni-stuttgart.de/zlw/bilder/stuttgart_6_2016_El-Mafaalani.pdf

Natürlich ist das alles eine Frage des Blickwickels. Aus Sicht hochgebildeter Migranten verläuft alles nach Plan; Zitat:

»Warum wird nicht wahrgenommen, dass die Integration von Migranten immer besser gelingt ?
Gelungene Integration führt dazu,  dass der Anteil der Menschen, die teilhaben können und wollen, wächst, diese Menschen ihre Bedürfnisse und Interessen artikulieren (Interessenkonflikte: „Kopftuchstreit“, Muttersprachlicher & Religionsunterricht) die Konkurrenz zunimmt (Ressourcenkonflikte: Arbeits- & Wohnungsmarkt) und die Häufigkeit von Differenz- und Fremdheitserfahrung zunimmt«
(Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani | Professor für Politikwissenschaft, in seiner aktuellen Publikation).


Lüge der „Menschenrechte“
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Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen.

Artikel in der Jungen Freiheit vom 17.04.2015 (Forum, Seite 18): „Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen.“ Das Bundesverfassungsgericht und sein ´Supergrundrecht´ der Religionsfreiheit.  http://heumanns-brille.de/wp-content/uploads/2016/10/2015-04-17-JF-17-15-Seite-18-Rubrik-Forum-1.pdf

Vorbemerkung: Mit seiner Rechtsprechung zur „Religionsfreiheit“, die im jetzigen Kopftuchbeschluss ihren vorläufigen Höhepunkt findet, stellt das Bundesverfassungsgericht den Islam nicht nur gleich, sondern privilegiert ihn. Indem es dem Gesetzgeber den Versuch einer gereralisierenden Gefahrenabwehr explizit „verbietet“, leistet es der Islamisierung Vorschub. In einem jahrzehntelangen Prozess juristischer Selbstentwaffnung warf es hierzu hergebrachte Verfassungslehre über Bord, kehrte den emanzipatorischen Impetus des Grundgesetzes in sein Gegenteil – und blendete nicht zuletzt bekannte Fakten zum Islam aus, die sachkundigere Spatzen längst von allen Dächern pfeifen. Als ´Hüter der Verfassung´ hat das Gericht damit ebenso versagt wie schon angesichts der „europäischen Integration“, die Haushaltshoheit und Staatlichkeit auflöste. Insgesamt ist das Gericht dadurch selbst tief in die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstrickt. Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen. weiterlesen