Bundesverfassungsgericht vs. EuGH: „Endspiel“

Von „Solange I und II“ bis zum OMT-Programm der Europäischen Zentralbank

„Der OMT-Beschluss der EZB gilt als Wendepunkt in der Schuldenkrise – allein die Ankündigung des Programms beruhigte die Märkte. Denn der Kauf von Staatsanleihen drückt die Zinslast eines Krisenstaates: Er muss weniger für Kredite ausgeben und bleibt so zahlungsfähig.“ http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ezb-kritiker-rufen-bverfg-in-muendlicher-verhandlung-zum-einschreiten-auf

Naturgemäß mit dem Risiko behaftet, dass Zentralbanken und letztlich die Steuerzahler anderer EU-Mitgliedstaaten dafür aufzukommen haben. Mit anderer Leute Bürgschaften lässt es sich eben leichter leben, wie jedes ausgeschlafene ´Milchmädchen´ weiss. Nur ist das eben rechtswidrig, wenn diese anderen Leute da nicht auch ein Wörtchen mitzureden haben.

Nicht nur EU-Vertrags-widrig (Verstoß gegen ´No-Bail-Out´-Klausel und Verbot der Staatsfinanzierung, Art 123 AEUV), sondern auch verfassungswidrig im Hinblick auf das in Art 20 I, II, 38 GG verankerte Wahlrecht der Bürger dieser anderen Mitgliedstaaten. Wenn diese „Bürger“ nicht nach demokratischen Regeln darüber abstimmen dürfen und die von ihnen gewählten „Abgeordneten“ mehrheitlich schlafen. Bundesverfassungsgericht vs. EuGH: „Endspiel“ weiterlesen

Freiheit ist weder links noch rechts?

Linke und Rechte demonstrieren gemeinsam auf Montagsdemos für Frieden und bringen ihren Abscheu gegen Krieg zum Ausdruck – wie auch gegen die Herrschaft einer 1% ausmachenden globalen Finanzelite. Das ist erfreulich.
Übereinstimmung bei der DIAGNOSE von Missständen sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich gerade HEUTZUTAGE bei der Therapie die Geister scheiden:
Die Linken stehen für EU-weite (möglichst weltweite) „Sozialunion“, also Haftungs- und Transferunion, und die schöne neue Gender-, Antidiskriminierungs- und Planwirtschafts-Welt der Quoten, Verbote und Sanktionierung von Leistungsbilanzüberschüssen; die Rechten hingegen wollen souveräne Vaterländer, die selbst bzw. durch nationale Parlamente über ihre Gesetze entscheiden und Herr über ihre eigenen Grenzen bleiben. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Natürlich gibt es Zwischenpositionen und Grautöne. Aber keinen zwingenden Grund, die grundsätzliche Unterscheidung als politische Navigationshilfe aufzugeben.

Ein Wort an die Liberalen …
Liberalen ist das Wort rechts  zuwider. Für Linksliberale ist das nur konsequent. Für konservative Liberale jedoch nicht: Gerade ihnen bereitet der ungebrochene Linkstrend größte Sorgen; sie bringen jedoch nicht den Mut auf, im Zweifel lieber rechts als links zu sein. Lieber noch schauen sie der vorsätzlichen Zerstörung der Familie ebenso mit nur verhaltenem Protest zu, wie dem ´Fortschritt´ in die EU-Planwirtschaft vom Reißbrett. Obwohl der für ein demokratisches Gemeinwesen unabdingbare PLURALISMUS und die Meinungsäußerungsfreiheit eigentlich zu der Erkenntnis zwingen, dass ´rechts´ nicht mehr oder weniger salonfähig sein kann als ´links´.

Demokratie?
Wie auch immer HISTORISCH die Links-rechts-Schubladen entstanden sind:  HEUTE entscheidet sich, ob jemand links oder rechts ist, danach, ob er an dem demokratischen Grundsatz festhält, dass Politiker das Wohl desjenigen Volkes zu wahren haben, das sie gewählt hat: also im Zweifel des eigenen. Und zwar in seiner GESAMTHEIT: Abgeordnete sind nur „ihrem Gewissen verpflichtet“, wie es im Grundgesetz heißt. Sie haben also zunächst einmal weder ihrer Partei, noch eigenem Machterhalt zu dienen. Aber auch keiner elitären Lobby, keiner ´Klasse´ oder Altersgruppe oder wie auch immer gearteten partikularen Interessen. Und schon gar nicht übernationalen Mächten, den EU-„Unionsbürgern“ oder der Menschheit.

Öffnung für die europäische Integration
Unser Grundgesetz verlangt – unabänderlich -, dass „alle Staatsgewalt vom Volke“ – also dem Staatsvolk der BRD – ausgeht, wie auch die Beibehaltung deren Staatlichkeit.
Sowohl den aufklärerischen Revolutionen, als auch unserem Grundgesetz liegt die staatsrechtliche Lehre von der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes („pouvoir constituant“) zugrunde, die das monarchistische Prinzip abgelöst hat. Ihr zufolge wird dem Staat samt seinen Organen („pouvoir constitue´“) seine hoheitlichen Rechte nur treuhänderisch vom Volk verliehen; er kann damit nicht machen, was er will, sondern unterliegt Bindungen, die nur das Volk selbst aufheben kann.  Insbesondere darf der Staat nur solche „Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen“ (Art 24 GG), die ihm selber zustehen. Niemand kann mehr Rechte verleihen, als er selber besitzt, sagte schon das römische Recht. Der Beitritt Deutschlands zu einem europäischen Super- Bundesstaat würde daher eine gänzlich neue Verfassung erfordern, die sich das ganze deutsche Volk in freier Entscheidung gibt (Art 146 GG).

Unabänderlichkeit der Staatsstrukturprinzipien
Dass Art 24 GG schon im ursprünglichen Grundgesetz enthalten war, ändert hieran nichts. Denn dem (einfachen) Gesetzgeber sollte zwar die Mitwirkung an europäischer Integration ermöglicht werden, aber kaum das erlaubt werden, was aufgrund der sogenannten Ewigkeitsklausel (Art 79 III GG) selbst dem verfassungsändernden Gesetzgeber mit parlamentarischer 2/3-Mehrheit verwehrt ist:
Die Staatsstrukturprinzipien der BRD auszuhöhlen, zu denen eben auch besagtes Prinzip der Volkssouveränität (Art 20 II 1 GG) und die Demokratie gehört, oder ohne Rechtfertigung in Freiheitsgrundrechte einzugreifen (Art 1 II und III GG).

Erst recht gilt die Ewigkeitsklausel auch für den erst nach der deutschen Wiedervereinigung das Grundgesetz verändernden neuen Art 23 GG, der i. Ü. schon in seinem Wortlaut auf sie Bezug nimmt
(„Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen (…), durch die dieses Grundgesetz (…) geändert oder ergänzt wird (…), gilt Artikel 79 Abs. 3“).

Eine momentane parlamentarische Mehrheit dufte demnach – eigentlich – keine dauerhafte völkerrechtliche Bindung ihrer Nachfolger bewirken, die eine klare Abkehr vom Demokratieprinzip mit sich bringt. Spätestens durch eine „EU-Verfassung“ – und nichts anderes ist der Vertrag von Lissabon ´in grün´ – war der rechtliche Rubikon überschritten.

Nigel Farage

Nationalphobie
Das sollten sich auch deutsche Abgeordnete im EU-Parlament merken, wo sich wohl die meisten Enthusiasten eines Plans für die zentralistischen ´Vereinigten Staaten von Europa´ finden.

Wohl auch viele Jünger der ´Einen-Welt´, in der alle händchenhaltend im Kreise tanzen und nationale Interessen keine Rolle mehr spielen (andererseits aber in der Ukraine-Krise für richtig halten, dass nationale Einheit gegen Separation und Selbstbestimmungsrecht der Völker notfalls auch mit militärischer Gewalt bewahrt wird.)

Schon die NSA-Affaire hat nationalphobischen Illusionen einen Dämpfer gegeben. Und eine liberale Wirtschaftsordnung erfordert entschiedenen Kampf gegen Wirtschaftsspionage, der deutsche Unternehmen ausgesetzt sind. Snowden aus Rücksicht auf US-Befindlichkeiten oder weil man nicht weiss, „ob man seine Sicherheit garantieren kann“, nicht auf deutschem Boden als Zeugen zu vernehmen, wäre angesichts dessen ein Armutszeugnis deutscher ´Souveränität´.

Eine freiheitliche Wirtschaftsordnung erfordert allerdings auch den Kampf gegen Korruption, mafiöse Kartelle und organisiertes Verbrechen, zwischen denen die Grenzen zunehmend verschwimmen. Wenn praxiserprobte Polizeigewerkschaftler davon überzeugt sind, dass dieser Kampf ohne Vorratsdatenspeicherung nicht erfolgreich sein kann, sollten auch Liberale solche Bedenken nicht voreilig vom Tisch wischen.

Und nicht zuletzt war es ein (zu) freier, deregulierter Finanzkomplex, der die Weltwirtschaft fast an den Abgrund geführt hätte.

Konservativ-christlicher Scherbenhaufen
Die CDU hat den Sirenenklängen der Linken, die „gegen soziale Kälte“  trommeln und unverdrossen behaupten, ´Multikulti ist Freiheit´ und „Islam ist Frieden“, immer weniger entgegenzusetzen. Schon gar nicht im urbanen Milieu, wie sich jetzt bei der Düsseldorfer Wahl zum Oberbürgermeister zeigte: Von den 30 größten Städten Deutschlands haben nur noch 6 einen christdemokratischen Bürgermeister. Der konservativ-christliche Scherbenhaufen wird immer größer. Weil man es einfach nicht schafft, den Kaiser in seiner Nacktheit zu zeigen und mit den Märchen aufzuräumen: Die ´soziale Wärme´ der Linken dient nicht – schon gar nicht auf lange Sicht – der Mehrheit der Bürger in deutschen Städten und Gemeinden, sondern Minderheiten- und Migrantenlobbys sowie der Brüsseler EU-Diktatur, kosmopolitisch orientierten Eliten und Derivaten-Bankstern. Das wird es immer schwieriger machen, in Deutschland die soziale Marktwirtschaft aufrechtzuerhalten. Das kurzsichtige Klientel der Linken wird am Ende, wenn es zu spät ist, am lautesten schreien.

Alternative für Deutschland …
Die AfD muss sich rechtzeitig der schwierigen Herausforderung stellen, unter anderem DAS den Menschen zu erklären, anstatt sich mit filigran formulierten Nebelkerzen aus der Affaire zu ziehen. Auch wenn das heisst, auf einem schmalem Grad zu wandeln, der vom eisigen Wind des politisch korrekten Zeitgeistes umtost ist. Der ein globaler Zeitgeist ist: Wer aus liberaler Sicht gegen Gender- und Migrantenquoten, gegen elternfeindliche sexuelle Umerziehung von Kleinkindern und Krippenhisterie, gegen absolute Rauchverbote und Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ist, sollte wissen, dass die Sünden wider die Freiheit primär in internationalen UN-Gremien, Stiftungen und transatlantischen Politberatungs-Thinktanks ausgebrütet werden. Was auch die ungetrübte grundsätzliche Freude der Liberalen an ´Westbindung´, EU, UNO und NATO ins Wanken bringen könnte.

Die AfD sollte nicht die gleichen Fehler machen wie CDU und FDP, die ihre Werte erodieren liessen, um dann auf abschüssigem Geröll unaufhaltsam ins Rutschen zu geraten.
Man mag die von der AfD-Führung frühzeitig – ohne Basis-Entscheidung – getroffene Entscheidung, ausschließlich der ECR-Fraktion im EU-Parlament beitreten zu wollen, strategisch brilliant halten oder nicht: Jetzt, wo man gegen Merkels Widerstand dort ´drin´ ist, wo – nicht gerade im Einklang mit den selber durchgeboxten, relativ weichgespülten „politischen Leitlinien“  – Befürworter des TTIP-Freihandelsabkommens ebenso versammelt sind, wie eines EU-Beitritts der Türkei (und man sich dadurch wieder einmal erfolgreich unter der Nazikeule weggeduckt hat), steht erst recht eine Schärfung des Profils an.

Nachtrag: Und die Moral von der Geschicht´? „Freiheit“ ist heute nicht ohne staatliche Souveränität zu haben. Und das haben demokratische ´Rechts-Konservative´ besser verstanden als viele Liberale. Deren ´Nachtwächterstaat´ sich zunehmend als Fiktion und Beruhigungspille erweist, weil er schon lange versagt.