Politik und Psychiatrie

Broder hat im Dt. Ärzteblatt ein fantastisches Kompendium über psychiatrische Auffälligkeiten veröffentlicht, bei denen die politische Wissenschaft derzeit ratlos ist. Symptome: Bürgerphobie, Totalitarismus; nackte Angst, mit AfD-Funktionären zusammen in Politrunden zu sitzen und ihnen hierbei „ein Millionenpublikum zu bescheren“ (Sigmar Gabriel); zwanghafte Sorge, kriminelle „Flüchtlinge“ könnten wegen ´traumatisch bedingter´ Verhaltensweisen, wie etwa Vergewaltigung oder Rentnerprügeln, mangelnde Gastfreundlichkeit erleben oder gar nach Recht & Gesetz bestraft werden; rezidivierender Wunsch, Atombomben auf Sachsen zu werfen; ständige Angst vor Landtagswahlen oder dass Putin in Syrien den IS besiegen könnte; etc.

Wir wünschen gute Besserung!

http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/der_wahnsinn_ist_ein_meister_aus_deutschland_2

 

„Das sind keine Menschen!“

Seit fünf Uhr wird zurückgehetzt?

„Das sind keine Menschen!“ Diese zu Gewalt und Willkürmaßnahmen aufhetzende Äußerung des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich weckt Assoziationen an das Dritte Reich. Jedoch: Massenmedien oder Politik scheinen das als angemessene Antwort auf das Verhalten sächsischer Demonstranten zu verstehen, die einen Flüchtlingsbus blockierten und hierbei „Wir sind das Volk!“ skandierten.
Es wird sogar suggeriert, derartige Verlautbarungen amtierender Politiker würden die „deutsche Leitkultur“ verteidigen, in die sächsische Demonstranten nicht hinreichend „integriert“ seien.
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Die „Nazis“ von Clausnitz …

„Schandfleck braunes Sachsen“: Hier wird sogar der ´Generalverdacht´ salonfähig – es muss halt nur die Windrichtung stimmen. Tausende empören sich lauthals in den sozialen Medien über Demonstranten im sächsischen Dorf Clausnitz. Auch Martin Dulig von der SPD Sachsen beklagt „verbale und tätliche Angriffe“ auf Flüchtlinge. Aber „Gewalt“ wurde von den Demonstranten offensichtlich weder ausgeübt, noch wurde dazu aufgerufen. https://www.facebook.com/dulig/posts/822213354556864?comment_id=822858034492396&notif_t=feed_comment_replyaber&pnref=story Die „Nazis“ von Clausnitz … weiterlesen

Bundesverfassungsgericht vs. EuGH: „Endspiel“

Von „Solange I und II“ bis zum OMT-Programm der Europäischen Zentralbank

„Der OMT-Beschluss der EZB gilt als Wendepunkt in der Schuldenkrise – allein die Ankündigung des Programms beruhigte die Märkte. Denn der Kauf von Staatsanleihen drückt die Zinslast eines Krisenstaates: Er muss weniger für Kredite ausgeben und bleibt so zahlungsfähig.“ http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ezb-kritiker-rufen-bverfg-in-muendlicher-verhandlung-zum-einschreiten-auf

Naturgemäß mit dem Risiko behaftet, dass Zentralbanken und letztlich die Steuerzahler anderer EU-Mitgliedstaaten dafür aufzukommen haben. Mit anderer Leute Bürgschaften lässt es sich eben leichter leben, wie jedes ausgeschlafene ´Milchmädchen´ weiss. Nur ist das eben rechtswidrig, wenn diese anderen Leute da nicht auch ein Wörtchen mitzureden haben.

Nicht nur EU-Vertrags-widrig (Verstoß gegen ´No-Bail-Out´-Klausel und Verbot der Staatsfinanzierung, Art 123 AEUV), sondern auch verfassungswidrig im Hinblick auf das in Art 20 I, II, 38 GG verankerte Wahlrecht der Bürger dieser anderen Mitgliedstaaten. Wenn diese „Bürger“ nicht nach demokratischen Regeln darüber abstimmen dürfen und die von ihnen gewählten „Abgeordneten“ mehrheitlich schlafen. Bundesverfassungsgericht vs. EuGH: „Endspiel“ weiterlesen

Strafverfahren gegen Merkel & Co.

Es pfeifen nicht nur die Spatzen, sondern donnern auch renommierteste (Ex-) Verfassungsrichter von den Dächern: „Verpflichtung des Bundes zur Grenzsicherung“, „Eklatantes Politikversagen“, „Leitplanken des Rechts selbstherrlich gesprengt“, etc. http://www.welt.de/politik/deutschland/article150982804/Rechtssystem-in-schwerwiegender-Weise-deformiert.html

Und jetzt? Auf welche Weise sollen Recht und Grundgesetz wieder in Kraft gesetzt werden? Eröffnen Strafverfolgungsbehörden nun endlich Ermittlungsverfahren gegen Frau Merkel & Co., beantragen sie die Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität? Nein.

Vielmehr nimmt die Staatskrise seit der Silvesternacht erst richtig Fahrt auf. Nicht nur wegen der Unfähigkeit zur Außengrenzsicherung und Bruchs der EU-vertraglichen No-Bail-out-Klausel, sondern auch aus Mitleid mit unseren europäischen Nachbarn sollte Deutschland aus der EU austreten bzw. den EU-Vertrag nach Art 50 EUV kündigen (mit sodann 2-jährigem Zeitfenster für Nachverhandlungen auf diplomatischer Ebene) . Was wir Europa mit dem erneutem deutschen ´Sonderweg´ einzubrocken drohen, kann kein Geld der Welt – schon gar nicht EZB-Spielgeld – wieder gutmachen, weil es die kulturellen Fundamente abendländischer Zivilisation aus den Angeln reißt, auf denen jede Volkswirtschaft und die Wissenschaft von ihr wie selbstverständlich aufsetzt. Geraten sie ins Wanken, erweist sich der Primat des Ökonomischen als Irrtum.

Die Kanzlerin hat am 5. September 2015 die massenhafte unerlaubte Einreise der sich an der ungarischen Grenze stauenden Flüchtlinge über sichere Drittstaaten, insb. Österreich, nach Deutschland aktiv gefördert. Ebenso auch der Hamburger Innensenator Neumann mit nachstehendem internem Schreiben an die Hamburger Polizeibehörden, das m. E. eindeutig dazu bestimmt war, Polizisten von der strafrechtlichen Verfolgung illegal Eingereister abzuhalten:

Screenshot-2015-09-10-17_50_31Das Schlimme ist, dass der tagtägliche tausendfache Zustrom von Flüchtlingen über die deutsche Grenze seit September 2015 bis dato – also jetzt schon seit 1/2 Jahr (!) – unverändert weitergeht, ohne dass die Bundesregierung irgendwelche Anstalten macht, dies zu stoppen!

Mittlerweile habe ich auf meine Strafanzeige gegen den Innensenator wegen Schleuserei und (versuchter) Strafvereitelung im Amte http://www.heumanns-brille.de/strafanzeige-gegen-innensenator/
einen detailliert begründeten Einstellungsbescheid erhalten, wonach die Hamburger Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren einleiten wird. Die Begründung ähnelt sehr einem vor einigen Tagen auf Facebook aufgetauchten Einstellungsbescheid der Berliner Staatsanwaltschaft. Es liegen damit die ersten staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbescheide vor, die überhaupt begründen und argumentieren. Ich werde mich im Folgenden damit auseinandersetzen.

A. Zulässigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens?

Ursprünglich hatte ich vor, gegen einen Einstellungsbescheid das sog. Klageerzwingungsverfahren (§§ 172 ff. StPO) bis zum Oberlandesgericht zu betreiben, um endlich einmal ein Gericht dazu zu bewegen, sich mit den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Regierungsmitglieder und Amtsträger wegen massenhafter Einschleusung von Ausländern zu befassen.

Jedoch kann das sog. Klageerzwingungsverfahren (§§170 f. StPO) nur betreiben, wer „Verletzter“ einer konkreten Straftat ist. http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/zap_f22_s369.htm

Hierzu muss man „durch eine Straftat unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt sein (Meyer-Goßner/Schmitt, Komm. zur StPO, 58. Auflage 2015, Rn 9 ff zu § 172 StPO). Verletzter eines Diebstahls ist z.B. der Eigentümer oder Besitzer der gestohlenen Sache, Verletzter einer unterlassenen Hilfeleistung ist der in Not Geratene. Keine Verletzten sind dagegen etwa diejenigen, die bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs in Gefahr gerieten.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Verletzter_(Strafprozessrecht))

Zitat aus: Richter am OLG Detlef Burhoff, ZAP-Heft 17/2003, F 22, S. 369 (Das Klageerzwingungsverfahren):

Es reicht [also] nicht aus, dass der Antragsteller durch die Tat lediglich wie jeder andere Staatsbürger – mittelbar – betroffen ist, z. B. dadurch dass der Angeschuldigte pornographische Schriften verbreitet (OLG Hamburg NJW 1966, 1933), ein Staatsschutzdelikt (OLG Düsseldorf JZ 1987, 836) oder eine Strafvereitelung gem. §§ 258, 258a StGB begeht, von der der Antragsteller nur als Mitglied der Rechtsgemeinschaft betroffen ist (OLG Düsseldorf wistra 1992, 357; OLG Nürnberg NStZ-RR 2000, 54 [Ls.]) (…)“

Nach alledem ist bei Delikten wie §96 Aufenthaltsgesetz (Schleuserei) oder §81 (Hochverrat) eine individuelle „Verletzten“-Eigenschaft des lediglich ´besorgten Bürgers´ nicht begründbar. Im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens wegen Schleuserei oder Hochverrats nicht einmal dann, wenn er/sie bereits Opfer einer Körperverletzung oder Vergewaltigung durch kriminelle Drittstaatler geworden wäre. Denn selbst dann wären sie von Merkel, Neumann & Co. nicht mit hinreichender Unmittelbarkeit in einem Rechtsgut verletzt worden. Jedenfalls ist dies die ´herrschende Meinung´ im Strafrecht. Möglichkeiten, das sog. Legalitätsprinzip durchzusetzen, stoßen hier an Grenzen.

Nach der Rechtsprechung des BVerfG besteht ein verfassungsrechtlich abgestützter Anspruch auf effektive Strafverfolgung Dritter mit der Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte im Klageerzwingungsverfahren nur ganz ausnahmsweise (grundlegend BVerfGE 51, 176/187), nämlich

  • „bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person,
  • bei Delikten von Amtsträgern („hier kann der Eindruck entstehen, dass der Staat sein Strafverfolgungsmonopol nicht zum Wohle des gesellschaftlichen Friedens einsetzt, (…) weil er selbst ´Partei´ ist“)
  • bei Straftaten, bei denen sich die Opfer in einem besonderen Obhutsverhältnis zur öffentlichen Hand befinden“. http://www.bverfg.de/e/rk20140626_2bvr269910.html;

Aber auch dann ist stets die „Verletzten“-Eigenschaft erforderlich.

Entspricht die deutsche Rechtslage den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wie diese durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ausgelegt wird?
Fall: Türkische Sicherheitskräfte hatten den Tod eines türkischen Staatsangehörigen verursacht. Der EuGMR entschied (Urteil vom 20.05.1999/Az.: 21554/93):

„Im Fall eines behaupteten Verstoßes gegen Art. 2 EMRK (Recht auf Leben) oder Art. 3 EMRK (Verbot der Folter) entspricht ein innerstaatlicher Rechtsbehelf den Anforderungen des Art. 35 Abs. 1 EMRK nur, wenn es auf diesem Wege möglich ist, die Verantwortlichen für das konventionswidrige Verhalten zu identifizieren und sie einer Bestrafung zuzuführen. (…) Insoweit ist es unerheblich, ob, wie hier, der Arbeitgeber des Opfers oder die Beschwerdeführerin selbst (die Mutter des Opfers) den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelf (Antrag auf Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen) ergriffen hat.“ https://www.jurion.de/Urteile/EGMR/1999-05-20/21554_93

Auch das hilft nicht weiter, weil es nicht um Tötung oder Folter, sondern ´nur´ um massenhafte Schleuserei von – zum Teil hochkriminellen – Ausländern aus Nicht-EU-Staaten (und Hochverrat) geht.

Interessant zum Legalitätsprinzip allgemein:
„Jürgen Roth bemängelt, dass einige Staatsanwaltschaften heutzutage derart überlastet und unterfinanziert sind, dass zumindest bei „kleineren“ Straftaten häufig überhaupt keine Ermittlungen mehr stattfinden oder aber sich der Aufwand nur darauf beschränkt, Gründe für eine Einstellung des Verfahrens zu finden. Dadurch werde das Legalitätsprinzip zur bloßen Farce und fast vollständig dem Opportunitätsprinzip geopfert.“ (Wikipedia)

Und: „In Österreich versteht man – völlig abweichend von der Bundesrepublik – unter Legalitätsprinzip den Grundsatz, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden darf (Art. 18 Abs 1 und 2 B-VG), also die Behörden nicht nach Gutdünken, sondern nur auf der Basis von Gesetzen und Verordnungen tätig werden dürfen. Dies ist ein Ausfluss des rechtsstaatlichen Prinzips der Bundesverfassung.“ (Wikipedia)

Genau letzterer Gesichtspunkt wird in den aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Asyl- und Zuwanderungspolitik der Bundesregierung (insb. derjenigen von Prof. Schachtschneider) wie auch in dem Rechtsgutachten von Udo di Fabio fruchtbar gemacht. Im Strafrecht, resp. bei der Durchsetzung des strafrechtlichen Legalitätsprinzips, führt er jedoch wegen des „Verletzten“-Begriffs nicht weiter.

B. Ungeachtet dessen provozieren die Begründungen der Bescheide der Staatsanwaltschaften in der Sache Widerspruch.

I. Es ist auch hier wieder die Rede von einem angeblich bereits den Tatbestand der Schleuserei (§96 AufenthaltsG) ausschließenden „Erlaubnis sui generis“ [eigenständiger Art] seitens der Bundeskanzlerin, resp. „der Bundesregierung“…

Einwand: So etwas gibt es nicht im demokratischen Rechtsstaat. Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG sind das Gemeinwohl tangierende „wesentliche“ Fragen vom Parlament zu entscheiden, also gesetzlich zu regeln (`Wesentlichkeitstheorie´des BVerfG /sog. ´Parlamentsvorbehalt´).

Was sagt das Gesetz? Nach § 14 I Nr.1 bzw. 2 AufenthaltsG ist die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet „unerlaubt“, wenn er einen erforderlichen Pass, Passersatz oder Aufenthaltstitel nicht besitzt. Verstöße von Ausländern gegen diese Vorschrift sind strafbar nach § 95 I Nr. 2 AufenthaltsG.

Und wer Ausländern „dazu Hilfe leistet oder“ sie „anstiftet“, macht sich nach § 96 I AufenthaltsG als Schleuser strafbar, „wenn er dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt“(§ 96 I Nr.1a) oder „wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt“(§ 96 I Nr.1b). Anders, als man der Bevölkerung vorgauckelt, betrifft Schleuserkriminalität also keineswegs nur Ultraböse, die Flüchtlinge sprichwörtlich im LKW verdursten lassen.

Nach § 18 II AsylG ist „dem Ausländer die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist“, er ist notfalls „aus dem grenznahen Raum zurückzuschieben.“ Österreich ist fraglos ein „sicherer Drittstaat.“

Von der Zurückweisung an der Grenze ist zwar nach § 18 Absatz 4 Nr.2 AsylG dann „abzusehen“, wenn der Bundesinnenminister das „aus humanitären Gründen angeordnet“ hat. Laut BILD-Zeitung soll Herr De Maiziere – angeblich – tatsächlich eine solche Anordnung erlassen haben. Allerdings – wenn überhaupt – erst zeitgleich mit der auf der Pressekonferenz vom 13.09.2015 bekanntgegebenen sog. Flüchtlings-´Notbremse´, also erst nach dem Erlaß der hier in Rede stehenden Dienstanweisung der Hamburger „Innenbehörde A20“, welches ja schon am 10.09.15 über Herrn RA Steinhöfels Blog bekannt geworden bzw. in Umlauf war. In der fraglichen Dienstanweisung war auch nicht von einer Anordnung des Bundesinnenministers i.S.v. §18 AsylG, sondern – im Gegenteil – nur von einer ´Erlaubnis sui generis´ der Kanzlerin die Rede, die „im Gesetz nicht vorgesehen ist“. Das lässt die Strafbarkeit des Innensenators also unberührt.

Außerdem ist § 18 Absatz 4 Nr.2 AsylG verfassungswidrig, weil weder mit Art 16a Absatz 2 bis IV GG, noch mit Art 80 GG (fehlende Bestimmtheit des Terminus „humanitären Gründen“) vereinbar, s. http://www.heumanns-brille.de/strafanzeige-gegen-innensenator/).

II. „Schuldausschließender unvermeidbarer Verbotsirrtum“ (§ 17 StGB) der illegal einreisenden Flüchtlinge, so dass Innensenator Neumann „keine Strafe vereitelt“ haben könne …
[§ 17 StGB (Verbotsirrtum): „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.“]

Einwände:

1. Grundsätzlich gilt im deutschen Strafrecht, wie jeder Jura-Erstsemester lernt: ´Dummheit schützt vor Strafe nicht“. Gesetze hat der Bürger also zu kennen. Auch der ausländische. Man stelle sich vor, jemand berufe sich nach einem von ihm durch Missachtung von Verkehrsregeln verursachten Verkehrsunfall darauf, dass er seinerzeit in der thematisch einschlägigen Fahrschulstunde krank gewesen war. Oder ein Engländer darauf, dass in seinem Heimatland die ´Rechts-vor-links´-Regel nicht gilt … Dementsprechend verlangt §17 StGB ja auch einen (ausnahmsweise) „unvermeidbaren“ Verbotsirrtum, was sehr eng ausgelegt und i.d.R. – allenfalls – auf Strafzumessungsebene berücksichtigt wird.

    1. Die Polizei ist verpflichtet, bereits beim bloßen Verdacht einer Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Selbst das Wissen um eine mit an Sicherheit grenzende spätere Einstellung des Verfahrens führt nicht dazu, dass auf die Anzeige verzichtet werden darf. Das gilt selbst dann, wenn der Täter offenkundig schuldunfähig ist. Wie auch im Falle eines Verbotsirrtums oder Strafmilderungsgrundes. Erst recht bei persönlichen Strafverfolgungshindernissen wie desjenigen nach Art 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GfK). Zwar beinhaltet Art 31 GfK für den Flüchtling selbst ein nachträgliches Strafverfolgungshindernis bei illegaler Einreise, aber nur für den Fall, dass dieser im Anschluß daran unverzüglich Asyl beantragt. Das alles lässt aber die Strafbarkeit von Helfern, Anstiftern – und damit auch Schleusern i. S. v. § 96 AufenthaltsG – unberührt.Generell ist für die Strafbarkeit von Gehilfen und Anstiftern nach §§ 26, 27 StGB nur eine „rechtswidrige“ Haupttat erforderlich, also nicht einmal eine schuldhaft begangene – die schuldlos begangene Tat bleibt dennoch „rechtswidrig“ -, so dass Verbotsirrtümer oder erst recht persönliche Strafverfolgungshindernisse von Flüchtlingen irrelevant für die strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens von Herr Innensenator Neumann sind.Das gilt in gleicher Weise auch für die Strafvereitelung, denn auch nach §§258, 258a StGB muss die vereitelte Tat nur „rechtswidrig“ sein, nicht jedoch schuldhaft begangen, es kann sich sogar um die Vereitelung einer „Maßnahme“ der Besserung und Sicherung i.S.v. § 11 I Nr.8 StGB handeln, die auch gegen schuldunfähige Straftäter angeordnet werden kann.

      III. Der „in Rede stehende Flüchtlingsstrom“ im Sept. 2015 vor der ungarischen Grenze hätte „Züge eines rechtfertigenden oder entschuldigenden Notstands“ aufgewiesen. Die rechtstaatlichen Strukturen der BRD“ sähen „für solche Fälle Straflosigkeit vor (vgl. §§ 34 und 35 StGB)“…

Einwand: Handeln im wie auch immer gearteten „Notstand“ kann nur ultima ratio sein, um schuld- bzw. strafausschließend oder sogar rechtfertigend zu sein. §34 StGB stellt klar: „Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“ §35 verlangt dezidiert eine „nicht anders abwendbare Gefahr“.
Die Flüchtlinge befanden sich an der ungarischen Grenze aber nicht (mehr) in einer Gefahrensituation, die man nicht auf andere Weise hätte beheben können, als durch (verfassungswidrigen) Selbsteintritt Deutschlands nach Art 17 der EU-Dublin-III-VO – mit erwartbaren und nun immer sichtbareren apokalyptischen Folgen für Bestand und Staatlichkeit Deutschlands, über die man sich nun weltweit kaputtlacht! Wozu gibt es eigentlich z.B. das internationale Rote Kreuz?

IV. Die Berliner STA betrachtet die Genfer Flüchtlingskonvention (GfK) sogar als angeblich „übergesetzliches Völkergewohnheitsrecht“ i.S.v. Art 25 GG und meint, aus Art 33 GfK folge ein (generelles?) „Einreiserecht von Drittstaatlern“ bzw. das „Verbot der Zurückweisung“ an der Grenze. https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1653334618261556&set=pcb.1653334818261536&type=3&theater

Einwände:

  1. Das ist abenteuerlich und atemberaubend. Die BRD wäre der einzige Staat auf der Welt, der sich an eine derartige allgemeine völkerrechtliche Pflicht hielte, pauschal Masseneinwanderung zu ermöglichen, so dass man kaum von „Völkergewohnheitsrecht“ sprechen kann. Auch nicht von einer „allgemeinen Regel des Völkerrechts“ i.S.v. Art 25 GG. Sämtliche europäische Staaten, erst recht unser ewig großer Bruder, die USA, sehen das komplett anders. Im Gegenteil: Als „allgemeine Regel des Völkerrechts“ gilt das Territorialprinzip.
    2. Die GfK gilt ausweislich der Definition von „Flüchtling“ in Art 1 A GfK ohnehin nur für ´politisch Verfolgte´, NICHT jedoch für Wirtschaftsmigranten und nicht einmal für Bürgerkriegsflüchtlinge: Nur bei „Verfolgung wegen (ihrer) Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“. Was sich mit dem Asylgrundrecht des Art 16a GG deckt.

    3. Nach dem allgemeinen völkerrechtlichen ´Grundsatz der Dualität´ verpflichten völkerrechtliche Verträge nur Staaten untereinander, geben jedoch Einzelnen keine subjektiven Individualrechte; maßgeblich bleibt insoweit immer, was ein konventionszeichnender Staat (oder die EU) von der Konvention in nationales (bzw. EU-)Recht ´umgesetzt´ hat (Art 59 GG).

(Fortsetzung folgt).

Verfassungsbeschwerden gegen Flüchtlingspolitik

Mit unglaublicher Dreistigkeit setzt die Bundesregierung ihre unverantwortliche, längst als rechts- und verfassungswidrig entlarvte, grenzenlose Flüchtlingspolitik fort – und lügt weiterhin die Bürger an:

>„Tatsächlich wird von den allermeisten Flüchtlingen nicht einmal der Name aufgeschrieben“, kritisiert (der Polizeigewerkschaftler) Rainer Wendt. „Derzeit werden nur rund 10 Prozent der Flüchtlinge registriert.“ Der Rest werde aus Zeit- und Personalmangel mehr oder weniger durchgewunken. Einzig der Fingerabdruck werde überprüft, um zu sehen, ob die Flüchtlinge schon einmal registriert wurden, sagte Wendt.
Auch (die Behauptung von IM De Maiziere), dass Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen würden, stimme so nicht, sagte Wendt der Huffington Post. Wer nach Skandinavien wolle, werde zurückgewiesen – aber bei einem erneuten Versuch am nächsten Tag häufig doch ins Land gelassen.“
„Haben längst die Kontrolle verloren“< http://www.focus.de/politik/deutschland/haben-schon-laengst-die-kontrolle-verloren-polizei-gewerkschaft-derzeit-werden-nur-zehn-prozent-der-fluechtlinge-registriert_id_5234513.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-politik&fbc=facebook-focus-online-politik&ts=201601241840

Offenbar hat nicht einmal der Silvesterschock gereicht, den Herrschaften Beine zu machen – obwohl sich mittlerweile mehr als 1200 Opfer aus vier Städten gemeldet haben. http://www.info-direkt.eu/mehr-als-1200-opfer-in-vier-staedten/  


Strafanzeigen gegen die Kanzlerin wegen Hochverrats (§81 StGB)
hat es bereits hundertfach gehagelt. http://www.focus.de/politik/deutschland/schwere-vorwuerfe-in-der-fluechtlingskrise-400-strafanzeigen-gegen-merkel-was-ist-dran-am-vorwurf-des-hochverrats_id_5049186.html
Bislang führte keine Anzeige zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens. Obwohl die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber dem Focus „sorgfältige Prüfung“ durch ihre Behörde zusagte, versandte die  Generalstaatsanwaltschaft an alle Anzeigeerstatter lediglich gleichlautende Textbausteine/Einzeiler – ohne Begründung.

Merkel wird verhaftet ..
Ich selbst hatte die Strafanzeige gegen die Kanzlerin nicht nur auf den Vorwurf des Hochverrats, sondern auch auf den Vorwurf der Schleuserei (§96 Aufenthaltsgesetz) gestützt. http://www.heumanns-brille.de/merkels-hochverrat-und-schleuserei/
Obwohl der Strafrechtsprofessor Holm Putzke aus Passau genau diesen Vorwurf gegenüber dem Focus als zutreffend bezeichnet hat, erhielt auch ich nur eine derartige lapidare Antwort von der Generalstaatsanwaltschaft. http://www.news.de/politik/855623887/angela-merkel-strafanzeige-wegen-fluechtlingspolitik-fluechtlingskrise-druck-auf-merkel-waechst/1/

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Verfassungsbeschwerden gegen die Flüchtlingspolitik

Nun werden vielerorts Verfassungsbeschwerden gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung angekündigt. Ein Kollege aus Münster hat soeben Verfassungsbeschwerde erhoben; es dürfte die erste in dieser Angelegenheit sein, deren Wortlaut im Internet online gestellt wurde: http://www.institut-fuer-asylrecht.de/26703_URL.pdf

Problem: Das Bundesverfassungsgericht will in ständiger Rechtsprechung sog. ´Popularklagen´, mit denen sich „jedermann“ – und sei es aus noch so guten Gründen – quasi zum Sachverwalter der Allgemeinheit aufschwingt, ausschließen und macht daher die Zulässigkeit (Beschwerdebefugnis, § 90 I BVerfGG) von Verfassungsbeschwerden davon abhängig, dass der einzelne Bürger „selbst, gegenwärtig und unmittelbar“ von staatlichem Handeln betroffen ist. Der Kollege bejaht diese spannende Frage wie folgt:

„Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der illegalen Einreise sogenannter Flüchtlinge, Asylbewerber und anderer Ausländer. Als Deutscher habe ich ein „Recht auf Rechtsstaatlichkeit“ (Artikel 20 Abs. 3 GG), also einen Rechtsanspruch darauf, daß die Bundesregierung unsere verfassungsmäßige Ordnung nicht verfassungswidrig (Artikel 79 Abs. 3 GG) außer Kraft setzt und die Rechtsstaatlichkeit ganz oder teilweise beseitigt. Deshalb bin ich – bzw. deshalb ist jeder (!) – durch die gegenwärtige „Flüchtlings“-Politik der Bundeskanzlerin „selbst, gegenwärtig und unmittelbar“ beschwert!“  Gut gebrüllt, Löwe!

 

Immerhin folgerte das BVerfG  in seinen Entscheidungen zum Vertrag von Lissabon und zum OMT-Programm der EZB aus Art 38 I GG [Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen”] das auch subjektive Recht eines jeden wahlberechtigten Bürgers, bei qualifizierten Kompetenzanmaßungen der EU von Bundesregierung und Bundestag politisches oder juristisches Tätigwerden zu verlangen, was das bisherige (engere) System des verfassungsrechtlichen Rechtsschutzes sprengte. Ohne dieses schmale Tor zur Rettung von (Rechts-)Staatlichkeit und Demokratie hätte das BVerfG schon 1993 das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Maastricht nicht durchwinken können. http://www.heumanns-brille.de/bverfg-zu-esm-und-omt/

Nun aber handelt es sich aber bei der Öffnung der Grenzen (entgegen Art 16a II GG und §18 II AsylverfahrensG) um historisch einmalige Kompetenzanmaßungen der Bundesregierung selbst, die mit Rechtsstaatsprinzip (nicht zuletzt Gewaltenteilung) und Demokratieprinzip (insb. Parlamentsvorbehalt) unvereinbar sind. Was nun? Der gesunde Menschenverstand sagt: Dann erst recht!

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Ein Netzwerk aus 6 Anwälten reichte ebenfalls Verfassungsbeschwerde ein. http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/verfassungsklage-gegen-merkels-fluechtlingspolitik-a-1073362.html Hier versuche ich gerade juristische Details in Erfahrung zu bringen.

Auch der renommierte Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. http://www.epochtimes.de/politik/europa/schachtschneider-kuendigt-verfassungsklage-an-merkel-hat-prinzip-der-rechtsstaatlichkeit-verletzt-a1299973.html Er war der erste, der die Flüchtlingspolitik rundheraus als verfassungswidrig bezeichnet hat. Mittlerweile sind ihm Di Fabio, Bertram, und sogar der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in dieser Frage gefolgt!

Fraglich, ob und innerhalb welcher Zeit das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Zur „Entscheidung annehmen“ wird es die Verfassungsbeschwerden müssen, da eine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ (§90 a BVerfGG) eigentlich unbestreitbar auf der Hand liegt; sicher ist dies jedoch nicht: Das BVerfG kann die Annahme zur Entscheidung – ohne jegliche Begründung – auch ablehnen. Denkbar ist, dass es in der Sache entscheidet, aber unter Berufung auf die „Einschätzungsprärogative“ der Bundesregierung abweist; rechtlich haltbar wäre das aber m. E. nicht, weil Merkel & Co. die unabänderlichen (Art 79 III GG) Grundsätze und Grenzen der Verfassung (Art 20 I bis III GG, insb. Rechtsstaats- und Demokratieprinzip) sprengen. Auf jeden Fall könnte gegen eine abschlägige Entscheidung binnen 6 Monaten noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen werden. http://www.menschenrechtskonvention.eu/

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Hinsichtlich meiner Strafanzeige gegen den Hamburger Innensenator wegen Schleuserei http://www.heumanns-brille.de/strafanzeige-gegen-innensenator/ sei an die Worte des Strafrechtsprofessors Holm Putzke gegenüber dem „Focus“ erinnert:

„Solange Ausländer sich strafbar machen, wenn sie unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, ist die Strafbarkeit auch bei all jenen gegeben, die dazu Hilfe leisten.“

Die Kanzlerin hat am 5. September 2015 die unerlaubte Einreise aktiv gefördert. Ebenso aber auch der Hamburger Innensenator Neumann mit einem internen Schreiben an die Hamburger Polizeibehörden, wodurch Polizisten von der strafrechtlichen Verfolgung illegal Eingereister abgehalten wurden. Hier ist neben §96 AusländerG (´Schleuserei´) und §258a StGB (Strafvereitelung im Amte) auch noch an §357 StGB (Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat) zu denken.

Besonderheit: Bei Strafanzeigen bei ´normalen´ Staatsanwaltschaften kann man – im Gegensatz zu Strafanzeigen bei der Generalstaatsanwaltschaft – die Sache im sog. Klageerzwingungsverfahren bis zum Oberlandesgericht (Hamburg) bringen, m.a.W.:
Ein Gericht, hier also das OLG, müsste dann über die Frage einer Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens entscheiden – und wäre dadurch gezwungen, sich erstmals mit den strafrechtlichen Vorwürfen – die ja in gleicher Weise die Kanzlerin betreffen – in der Sache auseinanderzusetzen. Falls mich jemand beauftragen möchte, der Sache nachzugehen, stehe ich gerne zur Verfügung.

 

 

SPD: Der Norden ist voll

Von der SPD mal ganz zu schweigen …

Nachdem Knecht Rup-Recht sich gestern die nordrhein-westfälische CDU zur Brust nahm, verlangt christlich austeilende Gerechtigkeit, nun auch mal zu schauen, was die SPD so macht.

Das Boot ist voll …

Und siehe da: Knecht Ruprecht reibt sich die Augen: Teile der SPD-Basis in NRW wollten unter dem Motto „Der Norden ist voll“ gegen die dortige weitere Ansiedlung von ´Neubürgern´ demonstrieren: http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/essen/essener-spd-ortsvereine-planen-demo-der-norden-ist-voll-id11487719.html?service=mobile

Natürlich nur, um sofort von Landesmutti Hannelore Kreft zurückgepfiffen zu werden.
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/01/23/spd-stoppt-demo-von-ortsvereinen-gegen-fluechtlings-politik/?comments=1
http://www.focus.de/politik/deutschland/shitstorm-im-internet-essener-spd-politiker-rufen-zu-kundgebung-gegen-fluechlingsheime-auf_id_5233292.html

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Glücklicherweise wurden rechtzeitig Screenshots gemacht, da wird sich die Hannelore aber freuen …

Was für eine lächerliche Partei. Sie tut genauso wenig für „Arbeiter“ und unteren Mittelstand, wie CDU und Kirchen für verfolgte Christen.

Patriarchat im exotischen Gewand: Na dann …

Und alle zusammen lassen nun auch die Frauen – einst wichtigste Klientel im genderbewegten Kampf gegen das „Patriarchat“ – im Stich, weil letzteres nun im ´politisch korrekten´ islamischen oder sonstwie exotischen Gewand auftritt, wer hätte das gedacht? Peinlich entlarvend! Hier geht nicht nur der Rechtsstaat in die Knie, nein, noch schlimmer: die Logik! (Wie George Orwell ja in „1984“ vorausgesehen hatte: 2 + 2 = 5). Die grenz-´befreite´ Flüchtlingspolitik läßt alle ideologischen Widersprüche deutlich wie nie zuvor zutage treten.

Bürgerwehren …

In den eher harmlosen neuen ´Bürgerwehren´ hat man nun ein weiteres Feindbild entdeckt, dem man „mit aller Entschiedenheit entgegentreten“ kann (IM De Maiziere, JM Maas), anstatt seine Hausaufgaben so zu erledigen, dass kein Bedarf mehr für so etwas besteht und die Bürger wieder ihren gewohnten Verrichtungen nach gehen können. Lecko mio!

 

 

Neujahrempfang der CDU in NRW: „Kein Platz für Diskriminierung und Rassismus!“

Düsseldorf: Emotionsgeladener „Aufbruch“ ins Weiter-so, „Gänsehaut“ pur – mit Kardinal Woelki!

CDU-NRW-Kardinal Woelki

Selbst vor dem Hintergrund des Silvester-Flüchtlingsdesasters gilt für die CDU in NRW unverändert die von der Antifa abgekupferte Parole „Kein Platz für Diskriminierung und Rassismus!“ Und als christliche Glanztat zur „Verteidigung“ abendländischer Werte rühmt der Kölner Kardinal Woelki immer noch das Lichtabschalten im Kölner Dom anläßlich einer Pegida-Demo, womit erneut die – angeblich – ´wahren´ Feinde von Demokratie und Menschenwürde markiert wurden.

 

CDU-NRW, Woelki + Laschet
Flankiert wird das vom CDU-Landesvorsitzenden Laschet, der „sich demonstrativ hinter die Politik der Bundeskanzlerin [stellte]“ und die „klare Handlungsstrategie der CDU“ erläuterte:

„Er stellte klar, dass Menschen, die nicht politisch verfolgt seien, kein Anrecht auf Asyl hätten und das Land verlassen müssten. Deutschland könne nicht jedes Jahr 1 Million Menschen aufnehmen.“

Ob damit auch Kriegsflüchtlingen „subsidiärer Schutz“ versagt werden soll, läßt sich bei verschwommenen Formulierungen Rechtsunkundiger nicht klar sagen – geschenkt! Aber sind hundertausendfach unterbleibende Abschiebungen etwa nur ein Problem SPD-regierter Bundesländer?! Nein. http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/stefan-schubert/6-abgelehnte-asylbewerber-nicht-abgeschoben.html

Völlig unbekannt scheint in CDU-Kreisen das Abschiebehindernis fehlender Rücknahmebereitschaft der Herkunftsstaaten zu sein: http://www.deutschlandfunk.de/maghreb-fluechtlinge-laender-nehmen-menschen-nicht-zurueck.694.de.html?dram%3Aarticle_id=342850


Grenzen sichern? Alles, nur das nicht!

Ist den Christdemokraten in NRW entgangen, dass ihre Kanzlerin alles auf die „Türkei-Karte“ und Kalif Erdogan setzt? http://www.theeuropean.de/wolfram-weimer/10683-fluechtlingskrise-stoppen Als „Staatsversagen“ betrachten sie nur die von der SPD-Landesregierung verschuldete Ohnmacht der Polizei, bringen aber unverändert unverantwortliche Humanitätsduselei gegen Recht, Gesetz und Verfassung in Stellung: Grenzen sichern? Alles, nur das nicht!

Wie Junker, Schäuble und Merkel schürt man für diesen Fall Ängste vor „nicht beherrschbaren“ Folgen – insbesondere vor „Arbeitslosigkeit“ apokalyptischen Ausmaßes. Die Lösung könne nur lauten: „Mehr Europa!“ Obwohl die EU offensichtlich nicht die Absicht hat, ihre Außengrenzen zu sichern, bleibt die CDU eine Antwort auf das „Was nun?“ immer noch schuldig. Wer bislang noch glaubte, ihr Problem sei nur eine sture, beratungsresistente Kanzlerin, sollte nun endgültig eines Besseren belehrt sein!

Keine Satire ist auch die Warnung eines CDU-„Sicherheitsexperten“, sichere Grenzen würden die „Sicherheit gefährden“, nach dem Motto: Jede Sicherheitskraft, die an der Grenze eingesetzt wird, fehlt beim Verhindern von Vergewaltigungen im Inneren. Es ist daher alternativlos, weitere Millionen mehr oder weniger unkontrolliert ins Land strömen zu lassen. http://www.berlinjournal.biz/roderich-kiesewetter-sichere-grenze-gefaehrdet-die-sicherheit/

Heerlager der Heiligen

Ich empfehle CDU-Parteimitgliedern, die einfach ´den Schuß nicht gehört haben´, zur Deprogrammierung immer wieder ein wenig Lektüre, z.B. den vor über 40 Jahren in Frankreich erschienenen geradezu prophetischen Roman „Heerlager der Heiligen“ von Jean Raspail http://www.amazon.de/Das-Heerlager-Heiligen-Jean-Raspail/dp/3944422120

oder den aktuellen Roman „Unterwerfung“ von Michel Houellebecq http://www.amazon.de/Unterwerfung-Roman-Michel-Houellebecq/dp/3832197958/ref=pd_sim_14_2/278-8879483-7165041?ie=UTF8&dpID=41cLyZAVuqL&dpSrc=sims&preST=_AC_UL160_SR104%2C160_&refRID=0139H1KR2PAZVEPAYYPD,
hierzu meine Rezension: http://www.heumanns-brille.de/unterwerfung/


Mehr Lippenbekenntnisse!

Die CDU hält – Seite an Seite mit den Kirchen – ein „christliches Menschenbild“ hoch, ohne sich für verfolgte Christen  in mindestens gleicher Weise stark zu machen, wie für „Flüchtlinge“ im Allgemeinen oder ´diskriminierte´ Minderheiten wie Homosexuelle oder Transsexuelle – nicht einmal vor ihrer Haustür in Deutschland! Wilfried Puhl-Schmidt von der Bürgerbewegung Pax Europa e.V./BPE:

„Nochmals und immer wieder muss ich auf die Situation christlicher Flüchtlinge in Asylheimen aufmerksam machen. ´Die Welt´ berichtet in einem ausführlichen Artikel über die muslimische Security, welche Christen nicht nur verprügelt! Pfarrer Dr. Martens aus Berlin wird nicht müde, die reale Situation zu schildern. Er weiß, wovon er in dem Artikel spricht, da Christen aus Asylheimen zu ihm flüchten. Ich möchte darauf hinweisen, dass Pfarrer Martens dafür plädiert, Christen und Muslime getrennt unterzubringen. Auch kritische Politiker kommen in dem Artikel zu Wort. Es ist schon sehr bemerkenswert, wenn von einem „Scharia-Klima“ in Asylheimen die Rede ist. Auch die „Internationale Gesellschaft für Menschenrechte“ (IGFM) fordert, die Christen in Asylheimen besser zu schützen. Übrigens macht es mich doch nachdenklich, dass für Schwule und Transsexuelle Flüchtlinge eine Extra-Unterkunft angeboten wird, weil sie der Gewalt ausgesetzt seien. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Frau Göring-Eckardt hält dagegen nichts davon, Christen eine eigene Unterkunft zu geben! Interessant ist auch, dass Bischöfe Schwule und Transsexuelle Flüchtlinge zu einem Gespräch einladen. Wurden auch christliche Flüchtlinge von katholischen Bischöfen schon besucht oder eingeladen? Man möge mich informieren.“

Den Binnenmarkt zu Grabe tragen

„Auch vor Schengen, Binnenmarkt und all dem Zeug haben wir gelebt und das nicht schlecht.“

Schon der erste Leserkommentar zu EU-Junkers apokalyptischen Warnungen vor nationaler Grenzsicherung http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-01/jean-claude-juncker-schengen-euro trifft ins Schwarze.

Zu DM-Zeiten war es noch normal, dass ein Elternteil eine fünfköpfige Familie ernähren konnte. Der technologische Fortschritt führte zudem zu allgemeiner Produktivitätssteigerung, die im Verein mit der demographischen Abwärtskurve  eigentlich nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage die in den 80er-Jahren in Aussicht gestellten Lohnsteigerungen (oder Arbeitszeitreduzierung) hätten bewirken müssen, ebenso eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. All dies blieb in Deutschland aus. Stattdessen sorgte die neue Religion der Globalisierung für Lohndumping im Interesse der Letzteigner und Finanzkapitalisten und ihrer Wortführer, wie etwa Herrn Junker, die nun trickreich rufen: „Haltet den Dieb!“, weil sie die Agenda gefährdet sehen, vom Bargeldverbot bis zum räuberischen Direktzugriff auf die Konten der Bürger.

Hierfür wurde die ´europäische Integration´ bewußt räumlich überdehnt, insbesondere die Eurozone. Griechenland hat sich seinen Beitritt bilanzbetrügerisch mit Hilfe von Goldman-Sachs erschlichen. Die osteuropäischen Staaten sollen letztlich aus geostrategischen Gründen in EU und NATO gelockt werden (´Mit Speck fängt man Mäuse´).

Dennoch beruht Deutschlands ´Exportweltmeisterschaft´ immer weniger auf Exporten in die Eurozone. Die starre Einheitswährung im Verein mit Binnenmarkt und deutschem Lohndumping haben die EU-Südländer verarmen lassen. Sie erhalten Ware auf Pump nach dem Bierdeckelprinzip (´Target-II´). Auch hierfür sollen deutsche „Bürger“ im Notleidensfall haften (Bisherige Haftungssumme nach Prof. Sinn: Schlappe 700 Milliarden). Die Misere der Südstaaten, insbesondere deren extrem hohe Jugendarbeitslosigkeit, spricht für sich. In Italien befinden sich die Aktienmärkte im freien Fall. Was gibt es da noch zu Grabe zu tragen, Herr Junker? Ihr EU-Oligarchen habt Euch die Taschen vollgestopft, könnt aber nicht liefern.

Quadratur des Kreises …

Unsere Großeltern und Eltern haben Deutschland nach dem Krieg mit wesentlich geringerer Bevölkerungsdichte zum Blühen gebracht. Nun aber droht die Bevölkerungspyramide zu kippen. Immer weniger Erwerbstätige müssen für die Altersvorsorge von immer mehr (und aufgrund des medizinischen Fortschritts immer länger lebenden) alten Menschen sorgen, was den Generationenvertrag gefährdet. Lohnnebenkosten und Steuern sind daher nur schwer zu senken.
Die ´dritte Säule´ – steuerlich begünstigte private Altersvorsorge – hat auch schon hausgemachte Risse. Gerade sie setzt ausreichendes Bruttoeinkommen voraus, das aber dem Lohndumping zum Opfer fällt. Auch sonst gibt es wenig Willkommenskultur für die alteingesessene Bevölkerung: Flankierend wurde die Eigenheimzulage gestrichen, Kindergeld nur unmerklich erhöht, das Betreuungsgeld angefeindet und vom Bundesverfassungsgericht erst einmal gekippt. Dem „Eigenanteil“ bei rezeptpflichtigen Medikamenten folgte flugs die Herausnahme der gebräuchlichsten Medikamente aus dem Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen – wozu aber dient eine „Krankenversicherung“? Von kostenlosem Kita- und Schulessen, Straßenbahn und Schwimmbad können kinderreiche Familien bislang nur träumen, sofern sie nicht Flüchtlingsstatus besitzen.
Außerdem macht die Zinspolitik der heimlichen EU-Wirtschaftsregierung EZB mit ihrer stillen Enteignung der Sparer einer profitablen Altersvorsorge den Garaus. Nutznießer von Riester & Co. waren rückblickend im Wesentlichen vertragsanbahnende Finanzdienstleister, Banken und ´vielversprechende´ Politiker.

Plötzlich ist Geld da?

Aber den Globalismus hält weder Ochs, noch Esel auf: Mittlerweile werden Einkommen und Vermögen der Deutschen in rechts- und verfassungswidriger Weise nicht nur für EU-Transfers, sondern auch für zuwandernde Massen aus der dritten Welt aus dem Fenster geworfen, die Renten, Gesundheitskassen und staatliches Steuersäckel  zusätzlich belasten. Für 2016 hat Schäuble erst mal 12 Milliarden beiseite gelegt. Der Volkswirtschaftler Thilo Sarrazin schätzt die Kosten der Zuwanderung – ein durchschnittlich achzigjähriges Leben der „Neubürger“ unterstellend – auf lange Sicht auf ca. 1,5 Billionen EURO.

Go west …

Schon mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit des osterweiterten EU-Binnenmarktes hatte man für Fortsetzung von Lohndumping und Ausbeutung der Deutschen gesorgt. Aber selbst das reichte den habgierigen multinationalen Konzernen nicht: Jetzt wird die ganze dritte Welt eingeladen, deutschen Familien Konkurrenz auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt zu machen – oder bei der kostenlosen Essenausgabe städtischer ´Tafeln´. Erwartungsgemäß lockt dies – wie Motten das Licht – auch massenhaft Integrationsunwillige an, die weder politisch verfolgt waren, noch in sonstiger Gefahr für Leib und Leben schwebten (außer mutwillig selbst herbeigeführter auf dem Weg nach Europa), sondern – durchaus verständlich – in Goldgräberstimmung im Westen nach einem besseren Leben suchen. Von Schläfern mit Dschihad-Mission und Kindern, die auf dem Bahnhof schon mit der typischen Kopfabschneider-Geste in die Kamera grinsen, mal ganz zu schweigen.

Fachkräftemangel

Man darf bei allem berechtigten Einhacken auf die Kanzlerin nicht vergessen, dass es gerade Herr Junker war, der vor dem EU-Parlament die „Neuansiedlung“ von Millionen Drittstaatlern in Europa forderte. Ihm sekundierend jammern große Unternehmen auf hohem Niveau, weil sie auf Akademikerstellen nicht mehr aus hunderten Bewerbungen a´ la carte auswählen können und ihre ausbeuterische ´Praktika´-Strategie, die viel Akademikernachwuchs ins Ausland abwandern ließ, dadurch an Grenzen stößt. Auch kleinere Unternehmen oder Krankenhäuser-GmbHs stimmen in den Willkommens-Chor ein, indem sie sich dem öffentlich-rechtlichen Propaganda-Funk bei dessen Inszenierungen ´hilfreich´ zeigen: „Wir finden ja niemanden“, wenn wir nicht auf Kriegsdienstdeserteure aus Eritrea zurückgreifen können. Das kann im Einzelfall ´mal so sein, liegt aber im Wesentlichen am Lohndumping, das zu geringen Spannen zwischen eigenverantwortlicher Tatkraft und arbeitsfreiem Hartz-IV-Einkommen führt. Schwindender Gemeinsinn und Schwarzarbeit tun ihr Übriges. Und nicht zuletzt das Wahlverhalten führt zu einer Spirale nach unten: Durch links-liberale Utopie-Politik Verarmte wählen nun erst recht ´links´, solange sie – wie Drogensüchtige – weiterhin auf den irrationalen und demokratiefeindlichen Holzweg von der Auflösung der Nationalstaaten hereinfallen.

Lösung kann nur ein Wiedererwachen der Willkommenskultur für deutsche Familien sein, und dazu wäre erforderlich, was ausgerechnet die Linke scheut wie der Teufel das Weihwasser: Mehr nationalstaatliche Souveränität und Selbstbestimmung der europäischen Völker. Selbstverständlich auch des deutschen Volkes, das aufgrund seiner zentralen Machtstellung in der Mitte Europas schon seit mehr als hundert Jahren – ähnlich wie Russland – ganz oben auf der schwarzen Liste des internationalen Finanzkapitalismus steht. Das bedeutete auch Rückkehr zum Grundgesetz (Art 20, 79 III), das seit dem Fall des ´eisernen Vorhanges´ zunehmend mit Füßen getreten wird.

Festung Europa?

Griechenland und Italien währen durchaus in der Lage gewesen, die EU-Außengrenzen zu schützen, sogar aus eigener Kraft. Jedoch durften sie nicht – aus ideologischen Gründen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien schon früh verboten, in Seenot geratene Lampedusa-Flüchtlinge zurück zur Lybischen Grenze zu verbringen. Schon hier waren die Würfel gefallen.

Pro-Asyl beklagt die böse „Festung Europa“, obwohl diese Geschäftsgrundlage für das ´Schengen´-Abkommen und unkontrollierte Binnengrenzen war – jedenfalls hatte man das den Europäern vorgegaukelt. Dabei fehlte der EU von Anfang an der prinzipielle politische Wille, ihre Außengrenzen wirksam vor unkontrollierter Massenzuwanderung zu schützen. Art 78 III EU-Vertrag weist als eines der „Ziele“ der EU aus, jedem Drittstaatler des gesamten Globus eine individuelle Prüfung eines möglicherweise bestehenden Rechts auf Asyl oder „subsidiärem Schutz“ im Rahmen eines geordneten Verfahrens zu gewährleisten – die Dublin-Verordnungen erklären insoweit das jeweilige Erstbetretensland für zuständig. Das hätte aber ab einer bestimmten kritischen Masse des voraussehbaren Andrangs –  der sogar durch Regimechange-Politik, NATO-Kriege, UN-finanzierte NGOs und transatlantischen Stiftungen forciert wurde –  nur dann funktionieren können, wenn man aus ´Frontex´ kein Schleuserprojekt gemacht, sondern frühzeitig für wirksamen Grenzschutz durch Sicherheitskräfte gesorgt hätte, mit hohen Zäunen und Erlaubnis zum – selbstredend verhältnismäßigen, aber eben auch hinreichenden – Einsatz von Waffen für den Fall von Grenzstürmungen. Das ist die bittere Wahrheit jenseits verlogener Humanitätsduselei der sich bereichernden elitären Profiteure.

Deren verantwortungslose Politik dient primär dem Großkapital, sowie einer anschwellenden Asyl- und Integrationsindustrie als sekundäre Globalisierungsgewinnler. Die deutsche Willkommenskultur ist gekauft. ´Ausbaden´ müssen sie nicht zuletzt die wirklich Verfolgten und Traumatisierten, die nun in europäischen Flüchtlingslagern auf engstem Raum zusammengepfercht mit ihren Verfolgern lange auf die Entscheidung über ihre Asylanträge warten müssen, ohne wirksam vor Mobbing, Demütigungen, sexuelle Belästigungen bis hin zu Vergewaltigungen und Raub geschützt zu werden.

Flüchtlingskrise und Verfassung

Rechts-Gutachten “Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem” des Ex-Verfassungsrichters Dr. Dr. Udo Di Fabio im Auftrag des Freistaats Bayern
(Link zum PDF: https://alexanderdilger.wordpress.com/2016/01/13/drei-ex-verfassungsrichter-halten-merkels-fluechtlingspolitik-fuer-rechtswidrig/ ), Zitate:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen im Sinne der demokratischen Wesentlichkeitsrechtsprechung nach dem Lissabon-Urteil des BVerfG verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs-und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist. (…)

Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und ihrer Herrschaftsgewalt unterworfen ist, eine menschenwürdige Behandlung (Art. 1 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich. Entsprechende unbegrenzte Verpflichtungen dürfte der Bund auch nicht eingehen. […]

[Zu deutsch: Wer einmal ´drin´ ist, hat die Grund- und Menschenrechte auf seiner Seite – da hat Heribert Prantl recht. Ein Menschenrecht auf Einreise gibt es hingegen nicht.]

Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkrieges oder bei Staatenzerfall besteht nicht und wäre im Falle ihres Bestehens ein Verstoß gegen die unverfügbare Identität der Verfassungsordnung. […]

Entweder es bleibt beim (quantitativ unbegrenzten) individuellen Recht auf Asyl bei dann auch individueller Prüfung einer drohenden politischen Verfolgung sowie der Einschränkung des Asylrechts beim Weg über sichere Drittstaaten oder aber es gilt der weite Flüchtlingsbegriff, der von der europäischen Staatenpraxis und vom Handbuch des UNHCR zugrunde gelegt wird, der aber dann klare Kontingentierung, wirksame Verteilungsmechanismen und die Formulierung sowie Durchsetzung von Kapazitätsgrenzen erfordert. […]

[Hier bestätigt sich, dass EU – einschließlich deutscher „Europapolitiker“ – und UNO einen nicht mit GG und Staatlichkeit der BRD zu vereinbarenden „Flüchtlings“-Begriff  installiert haben. M.E., um die ökonomische Kraft Deutschlands zu brechen. Wer steckt denn hinter der UNO? Im Wesentlichen die USA, die OIC/Konferenz der 57 islamischen Staaten, Leute wie Soros und von ihnen finanzierte, an der Auflösung der Nationalstaaten interessierte Stiftungen und NGOs …]

Sollte die Migrationskrise nicht mit wirksamen europäischen Maßnahmen rechtsgestaltender oder gerichtlicher Art (Vertragsverletzungsverfahren) bewältigt werden, muss der Bund zur Wahrung der verfassungsstaatlichen Ordnung und zum Schutz des föderalen Gefüges zumindest einstweilen die gesetzmäßige Sicherung der Bundesgrenze gewährleisten, weil die Kontrolle über Elemente der Staatlichkeit im Sinne des Identitätsvorbehalts der Rechtsprechung des BVerfG integrationsfest ist.“

Der „Richter der Kanzlerin“

http://www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/Der-Richter-der-Kanzlerin-article16746101.html Dr. Dr. Di Fabio ist der „Richter der Kanzlerin“ (keineswegs der erste). Aber ist Di Fabio ´Rechtspopulist´? Nein.

Wird die Generalstaatsanwaltschaft jetzt endlich – von berufener Stelle über die verfassungsrechtliche Lage aufgeklärt – gegen die Kanzlerin wegen Hochverrats (§81 StGB) und Schleuserei (§96 Aufenthaltsgesetz) ermitteln [s. http://www.heumanns-brille.de/merkels-hochverrat/] und beim Bundestag die Aufhebung Merkels parlamentarischer Immunität beantragen?! Nein.

Werden nun die Ermittlungen gegen den Hamburger Innensenator Neumann wegen Schleuserei und Anstiftung zur massenhaften Strafvereitelung im Amt (§96 AufenthaltsG i.V.m. §§ 258, 26 StGB) in Gang kommen [s. http://www.heumanns-brille.de/strafanzeige-gegen-innensenator/]? Nein.

„Das haben wir nicht voraussehen können!“

Wird Seehofer die aussichtsreiche Klage des Freistaats Bayern gegen den Bund erheben bzw. – wegen Gefahr im Verzuge – Antrag auf einstweilige Anordnung stellen? Nein.

Er wird das nur als Drohkulisse für neue faule Kompromisse nutzen, solange dies opportun erscheint und seinem persönlichen Machterhalt dient. Denn auch die CSU und alle jetzt sich empört zeigenden CDU-Dissidenten haben sich allzu lange politisch und juristisch blind gestellt. Eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe würde auch die Kläger selber und alle, die sich vom bundesweiten Geschehen in der Silvesternacht „überrascht“ zeigten, blamiert bis auf die Knochen dastehen lassen. Ebenso überhaupt alle politischen und journalistischen Systemlinge, die ihren Grips in den letzten Monaten und Jahren einzig und allein dazu verwendet haben, im Zuge „europäischer Integration“ juristische Wahrheit und Recht zu unterdrücken und politische Gegner zu diffamieren.

„Lange Zeit hat das Wahlvolk seine Geringschätzung durch die Parteien achselzuckend hingenommen, doch Merkels Selbstermächtigung beim Umbau der Gesellschaft an der Bevölkerung und allen Gremien vorbei hat viele wachgerüttelt.“ http://journalistenwatch.com/cms/bald-isch-over-schaeubles-schachzug-bringt-merkel-dem-abgrund-naeher/

Die zu befürchtende Entscheidung des BVerfG könnte daher einen Dominoeffekt auslösen und das gesamte europarechtliche Kartenhaus seit dem Vertrag von Maastricht einstürzen lassen, an dem nicht zuletzt das hohe Gericht selbst gebastelt hat.

[Und tatsächlich: Trotz Enttäuschung in Wildbad Kreuth über Merkels „Sturheit“ ist von Di Fabio-Gutachten und angedrohter Klage Bayerns keine Rede mehr!
http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/fluechtlingskrise-seehofer-erkennt-keine-spur-des-entgegenkommens-bei-merkel-14025234.html ]