Des Kaisers Bart. Zum aktuellen Streit im rechten Lager

„Grenzschließungen und Abschiebungen Ausreisepflichtiger“ bleiben das A&O, aber auch die aktuelle CDU-geführte Regierung erledigt dies nur marginal (Indiz: unverändert hohe Asylerstanträge).

2. Zumal das Problem der langen „grünen Grenzen“  ungelöst bleibt. Lückenloser Hightech-Grenzschutz wäre laut Prof. Martin Wagener unproblematisch und  handelsökonomisch unschädlich machbar – allerdings nicht im Rahmen des EU-Rechts. Es gibt also für die AfD noch genug Möglichkeiten, sich zu profilieren.

3. Obendrein kann man Aufenthaltsrechte beenden, befristete nicht verlängern etc. (Sellner dit). Da ist weitere juristische Detailanalyse für verfassungskonforme Reformen von Gesetzen oder Verwaltungspraxis nötig.

4. Wer eine deutsch-türkische Allianz gegen afro-arabische Migrantenströme sucht, hat das Wesen des Islam nicht verstanden und sollte bei Manfred Kleine-Hartlage („Das Dschihad-System“) nochmal nachschlagen.

5. Was alles demotivierend für Patrioten wirken kann:
a) Eine Rhetorik des demographie-resignierten „alles zu spät“
b) VS-sicherer Abschied vom „ethnisch-kulturellen“ Volksbegriff
c) Zweckoptimistisches Ja zur EU
d) harsche Distanzierung vom aktiven Vorfeld.
e) Verfrühte Anpassung an eine „liberale“ Verfassungstheorie vom „ethisch neutralen“ Staat. Diese ist bislang noch nicht unangefochten Mainstream, sondern erst im Begriff, dazu zu werden, v.a. seit den umstrittenen Kopftuch-Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur „Religionsfreiheit“ als dominantem Supergrundrecht. Jedoch entschied der Europäische Gerichtshof (EGMR) für Italien christlich-traditionsbewußter als Karlsruhe. Ende offen.

6. Auf der anderen Seite sind Remigrations-Parolen dort überzogen, wo zu laut darüber nachgedacht wird, wie man unzureichend „assimilierte“ Staatsbürger wieder loswird. Strategisch unklug, da das Grundgesetz (Artikel 16) allenfalls zahlenmäßig marginale Ausnahmen zuläßt, was den heftigen Gegenwind nicht lohnt.

7. Elefant im Raum ist die EU. Die seit Dekaden schwelende Problematik des vorrangigen EU-Rechts tritt jetzt offen zutage. In den aktuellen Beschlüssen des VG Berlin. Und zuvor schon bei der italienischen Verwaltungsjustiz, die – ebenfalls unter Berufung auf EU-Recht – gegen Melonis migrationspolitische Vorhaben einschritt. Leider begnügt sich die AfD mit illusionionären Hoffnungen auf „Reformen“, initiiert von EU-Staaten mit (demnächst) nationalkonservativen Regierungen. Obwohl die EU gerade erst nach acht Jahre (!) langen Vorarbeiten eine Reform des EU-Asylrechts vorlegte, die 2026 in Kraft tritt, aber nur dreiste Volksbeschwichtigung ist. Obwohl sich nicht einmal der geniale Kickl in Österreich gegen die Tricks der brüsselgesteuerten „Wir-Demokraten“ durchsetzen konnte, Wilders in Holland als gleichfalls stärkste Kraft das Handtuch wirft und selbst in Polen – bislang Hochburg von „Gott-Familie-Vaterland“ – das „liberale“, EU-begeisterte Lager um Tusk übernommen hat. Nein – hier ist Diäten-fokussierter Zweckoptimismus unangebracht.

8. Manche Vorschläge zeugen von mangelnder Würdigung des abendländischen Rechtsstaatsprinzips, das gerade in der deutschen (Rechts-)Kultur – mit Ausnahme 12 dunkler Jahre – höher gehalten wurde als beispielsweise in der französischen, wo man traditionell gewohnt ist, Recht politisch zu instrumentalisieren und zweckorientiert zu verbiegen („whatever it takes“; „Forget the treaty“). Donald Trumps migrationspolitische Beinfreiheit besitzen Regierungen von EU-Staaten nicht (Ausnahme: Dänemark, durch kluge völkerrechtliche Vorbehalte beim EU-Beitritt).

9. Fazit: Man konzentriere sich auf den Spatz in der Hand (mehr Grenzschutz und Abschiebungen sowie Rückehr zum restriktiveren Einbürgerungsrecht), statt auf die Taube auf dem Dach („millionfache Remigration“). Zumal autochthone Deutsche (ca. 75% der Bevölkerung) noch nicht in der Minderheit sind. Ein Zauberkonzept gibt es nicht. Weder in Gestalt des US-„Meltingpots“ (Assimilierung), noch in Gestalt aparter Parallelgesellschaften im tribalistischen Vielvölkerimperium mit je eigenen Rechtsvorstellungen. Ohnehin wird beides scheitern, wenn man die ungesteuerte interkontinentale Migrantenflut nicht stoppen kann, damit Deutschland bzw. Europa auch nur die Chance erhält, sich zukunftsfest zu konsolidieren.

10. Ceterum censeo: dexit. 

Rechtsbeschwerde-Schrift im ´Moscheeschwänzer´-Fall

Da die Rechtsbeschwerde-Instanz durch Kleinspenden finanziert wurde, wird hier der Text der Rechtsbeschwerdeschrift (anonymisiert) für alle Interessenten veröffentlicht.
Eine grundsätzliche juristische Auseinandersetzung mit dem deutschen Religionsverfassungsrecht und dem Islam ließ sich vorliegend gar nicht vermeiden.

Moschee in Rendsburg

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Rendsburger Moschee´-Schwänzer-Fall: UPDATE/ Vorbereitung zur Verfassungsbeschwerde

UPDATE zum Fall (April 2019):
Vorbereitungen für die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe (Fristablauf: 9. Mai 2019!). Siehe hierzu den Gastbeitrag von RA Heumann auf Tichys Einblick: https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/gericht-bestaetigt-bussgeld-nach-verweigertem-moscheebesuch/

Spendenkonto:

RA Alexander Heumann (Anderkonto)
Deutsche Bank Düsseldorf
IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00
(Verwendungszweck: „Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall“)

Wer nichts erübrigen kann, mag den Spendenaufruf verteilen.

Dafür bedanke ich mich im Namen der Mandantschaft schon jetzt im Voraus!
Ihr RA Alexander Heumann, Düsseldorf

PS: Frohe Ostern!

Am 12.9.2018 legten wir gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsbeschwerde ein. Namens des verurteilten Vaters des jungen ´Moschee-Schwänzers´ darf ich mich bei allen Spendern herzlich bedanken, die dies – Gott-sei-Dank! – ermöglichten!

Moschee in Rendsburg

Link zur Rechtsbeschwerde: http://heumanns-brille.de/rechtsbeschwerde-schrift-im-rendsburger-moscheeschwaenzer-fall/#more-3771
Der Fall wird bis zum Karlsruher Verfassungsgericht gebracht werden – und notfalls bis zum Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg (EGMR). Der jetzige Gang zum OLG Schleswig ist dafür unverzichtbar. Es wird daher weiterhin zu Spenden aufgerufen. Rendsburger Moschee´-Schwänzer-Fall: UPDATE/ Vorbereitung zur Verfassungsbeschwerde weiterlesen

Koran im Widerspruch zum Grundgesetz

2016 wurde die radikal-salafistische Vereinigung „Die wahre Religion“,  die 3,5 Millionen Exemplare des Koran in Deutschlands Fußgängerzonen verteilt hatte, vom Bundesinnenministerium verboten,
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-11/die-wahre-religion-islam-salafisten-faq

Nach Auffassung von Verfassungsschutz und Bundesinnenministerium stünden ihre Lehren „im Widerspruch zum Grundgesetz“.

Die Organisation würde zur „Radikalisierung beitragen und 140 Teilnehmer der „Lies!“-Aktionen seien in den Nahen Osten ausgereist, um sich dort der islamischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.“
https://www.idea.de/gesellschaft/detail/berlin-ex-islamist-wegen-christenfeindlicher-hetze-verurteilt-105900.html

Jedoch: „Radikal-salafistisch“ ist ersichtlich der Koran selbst!
Es muß daher die Frage erlaubt sein: Warum werden nicht alle Vereinigungen in Deutschland, die sich auf den Koran berufen – also mehr oder weniger alle islamischen Vereinigungen – nach Artikel 9 Abs. II des Grundgesetzes verboten:

„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“ (Art 9 II GG)

Antwort: Weil das Bundesverfassungsgericht dem Islam zu weitgehend das Privileg der „Religionsfreiheit“ gewährt. Politik und Medien stützen sich darauf. Siehe hierzu meine Artikel, z.B. hier: https://michael-mannheimer.net/2015/04/16/die-missverstandene-religionsfreiheit-als-trojanisches-pferd-der-islamisierung-Europas/
Und hier: http://heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/
Koran im Widerspruch zum Grundgesetz weiterlesen

Strafanzeige gegen islamische Vereinigung wegen Verdachts der Volksverhetzung

Vorb.: Heute wurde mir, wie auch diversen Zeitungsredaktionen, nachstehende Strafanzeige zugeleitet, die einer islamischen Organisation Volksverhetzung (§ 130 StGB) vorwirft. Sie wird im Folgenden wortgetreu wiedergegeben:

 

Henning Tresckow                                                                            Hermaringen, 30.6.2018

Georg-Elser-Straße 39

89568 Hermaringen

 

 

Polizeipräsidium
Bruno-Georges-Platz 1
22297 Hamburg

 

S t r a f a n z e i g e      

gegen folgende Islamische Organisation:

Islamische Gemeinschaft der Schiiten (IGS) / Schöne Aussicht 36 / 22085 Hamburg

u.a. wegen des Verdachtes der Volksverhetzung, nach § 130 STGB aufgrund der bisherigen Darbietung und Bewerbens des Koran, des Berufens und des zugänglich Machens von Inhalten des Koran.

 (Weiter: Die Einleitung eines Verbotsverfahrens zum Koran und zu o.g. Islamischer Organisation! Besonders ist der Hinweis auf das Jugendschutzgesetz auf Seite 10 bis 12 zu beachten!

Diese Strafanzeige nimmt Bezug auf ein aktuelles Geschehen.
Am 14.6.2018 berichtete das
Fernsehmagazin Kontraste über den israelfeindlichen Al-Quds Marsch am 09.06.2018 in Berlin. Daran nahmen viele Vertreter der o.g. Organisation teil. Zeitgleich bekommt die o.g. Organisation dieses Jahr 128.000 € vom Bundesfamilienministerium für „deren Jugendarbeit“ ausgezahlt.

Das passiert, obwohl der große geistige Führer der Schiiten, Ayatolla Khomeini (1979-1989) in seinem „Buch der Ehe“ den Schenkelsex schon mit Säuglingen und die Sodomie befürwortet hat. Darauf wird in hiesiger Anzeige ab Seite 10 näher eingegangen.

Wie stellt sich das Bundesfamilienministerium, mit Frau Dr. Franziska Giffey als Ministerin die Jugendarbeit dieser Organisation vor, deren geistiges Vorbild derartig abartige Vorstellungen hatte? Dieses geistige Vorbild der Schiiten, berief sich auf den Koran! 

Die o.g. Islamische Organisation bewirbt den Koran und dessen Inhalte. Strafanzeige gegen islamische Vereinigung wegen Verdachts der Volksverhetzung weiterlesen

Pressemitteilung: Showdown im ´Moscheeschwänzer-Fall´ beim Amtsgericht Meldorf

Aktualisierung 5.7.2018:

Im In- und Ausland wartete man auf die Entscheidung – nun ist sie da: Die Eltern des betroffenen Jungen – d.h. des ´Moschee-Schwänzers´ – sind gestern tatsächlich vom Amtsgericht Meldorf verurteilt worden!
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/schueler-schwaenzt-moschee-besuch-eltern-sollen-bussgeld-zahlen/

Man stelle sich vor, was los wäre, wenn muslimische Kinder in Deutschland zum zweistündigen Besuch christlicher Kirchen gezwungen würden, einschließlich Demonstration katholischer Gebete und Rituale … (die Schüler mußten in der Moschee auf dem Teppich sitzen). Pressemitteilung: Showdown im ´Moscheeschwänzer-Fall´ beim Amtsgericht Meldorf weiterlesen

Unterwerfung: Islam-Debatte bei Maischberger

Oder: „Wenn eine Muslima deutsche Bundeskanzlerin wird, das wäre mir lieb und wert“ 

ARD-Themenabend: Verfilmung von Houellebecqs Roman „Unterwerfung“ mit anschließender Maischberger-Runde!

Haluk Yildiz (Vorsitzender der Migrantenpartei „BIG“) läßt Klöckners Protest gegen einen ihr (als Frau) verweigerten Handschlag nicht gelten. Dreist wirft der Mohammedaner der Bundeslandwirtschaftsministerin (CDU) vor, „nicht auf dem Boden des Grundgesetzes“ zu stehen. Klöckners Position sei ihrerseits "frauenfeindlich und diskriminierend"(!).

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Islam und westlicher Imperialismus

Habe nun, ach, die „Thesen zum Islam“ eines Kollegen, RA Dr. Thor von Waldstein, nebst 10 Seiten Netz-Kommentare studiert. Daraufhin 30 Seiten Gegenrede eines Philosophen (einschließlich erneut endlosen Kommentarstrangs). Schließlich die Replik des Ersteren.

I. Es dreht sich im Wesentlichen um die Frage: Islam oder westlicher Imperialismus – was ist (historisch) Henne und was Ei? Oder (moralisch): Wer trägt mehr Verantwortung am ´Kampf der Kulturen´? Oder (strategisch): Was birgt mehr Gefahren für Europa: Islamisierung oder ´Amerikanisierung´?

Schließlich stieß ich erneut auf eine Podiumsdiskussion von 2016 („Islam – Gefahr für Europa?“), an der – neben Dr. Von Waldstein – der Sozialwissenschaftler Manfred Kleine-Hartlage teilnahm. Dieser sagte:

„Was den Dschihad angeht, so betrachte ich ihn als einen Ölteppich, den ich auch nicht für irgendetwas verantwortlich mache, von dem ich aber weiß, dass er sich ausbreitet, wenn man ihn nicht eindämmt.“

Das halte ich für einen der beiden entscheidenden Gesichtspunkte. Islam und westlicher Imperialismus weiterlesen

CICERO: Abrechnung mit einer Mogelpackung

Nein, die Macher des „CICERO“-Magazins treten nicht der „Gemeinsamen Erklärung 2018“ der Intellektuellen gegen die Asylpolitik der Bundesregierung bei – sie nicht. Schließlich sollen die Chefredakteure weiterhin zu abendlichen Talkshows eingeladen werden. Und das hat seinen Preis: Ab und an politisch korrekt gegen Dissidenten austeilen – aber so richtig! CICERO: Abrechnung mit einer Mogelpackung weiterlesen

Der Kampf um die Erziehungshoheit

„Kampf um die Erziehungshoheit“ – Mein neuer Artikel in der Jungen Freiheit

„Welchen Sinn macht die kulturelle Öffnung deutscher Schulkinder für den erzkonservativen Islam, wenn gleichzeitig progressive ‘Bildungspläne’ ausgeheckt werden, nach denen schon Achtjährige im Sexualkundeunterricht ‘Puff’ spielen sollen? Gerade zusammengeschüttelt entsteht gesellschaftlicher Sprengstoff. Oder soll die neue „Frühsexualisierung“ auf die künftige Dominanz einer fremden Kultur vorbereiten, die Viel- und Kinderehen erlaubt?“
https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2016/kampf-um-die-erziehungshoheit/

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