Anne Will & Co: Deutschlands posttraumatische Belastungsstörung als Endlossschleife

Das Thema „Mord in Chemnitz durch Asylbewerber“ wurde zum Thema „illegitime Zusammenrottungen“ ummodelliert, die man „nicht hinnehmen“ werde (Regierungssprecher Seibert). Seibert drohte hier nicht kriminellen Messergangs, sondern protestierenden Bürgern, die es wagen, rechtmäßig auf der Straße zu demonstrieren. Seine Kollegin Sawsan Chebli, die Scharia-Apologetin mit Integrationshindernisgrund, verlangte sogar, „noch radikaler“ zu werden.

Jetzt passierte mitten in der Hexenjagd gegen ´aufmarschierende Rechte´ etwas Unerwartetes: Verfassungsschutz-Chef Maaßen fiel der Kanzlerin mäßigend in den Arm. Er verbreitete in der BILD-Zeitung Skepsis hinsichtlich des einzig bekanntgewordenen „Hetzjagd-Videos“. Es könne sich um „gezielte Falschinformationen“ handeln. Klarer Fall: Maaßen muss eingenordet oder wegen Zersetzung zurückgetreten werden.

Merkel und Seibert legten ihre angeblichen „Videos“ über „Hetzjagden“ bis heute nicht vor. Forderungen danach sind auch verstummt. Stattdessen drehte man die Beweislast um: Maaßen soll die Nichtexistenz von Hetzjagden belegen. Anne Will & Co: Deutschlands posttraumatische Belastungsstörung als Endlossschleife weiterlesen

Rechtsbeschwerde-Schrift im ´Moscheeschwänzer´-Fall

Da die Rechtsbeschwerde-Instanz durch Kleinspenden finanziert wurde, wird hier der Text der Rechtsbeschwerdeschrift (anonymisiert) für alle Interessenten veröffentlicht.
Eine grundsätzliche juristische Auseinandersetzung mit dem deutschen Religionsverfassungsrecht und dem Islam ließ sich vorliegend gar nicht vermeiden.

Moschee in Rendsburg

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Chemnitz: Das Schlachten geht weiter!

Deutschland ist jederzeit einen “Abstecher” wert!
Nur: Wo bleiben die Lichterketten von Bayern bis Flensburg?!
Sind die vom zivil-religiösen „breiten Bündnis“ alle im Toskana-Urlaub? Wo stecken Claus Kleber und seine Marionetta vom öffentlichrechtlich-neutralen Integrations-Fensehen?! Chemnitz: Das Schlachten geht weiter! weiterlesen

Deutschlands gehätschelte Terroristen

Wer darf vor dem Bundesverfassungsgericht Normenkontrollklagen gegen gesetzliches Unrecht erheben?
(z.B. gegen Abschiebeverbote oder hundertausendfache „Duldungen“ rechtskräftig abgewiesener Asylanten)

Nach Artikel 93 GG bedarf es dazu 25% aller Bundestagsabgeordneten (oder einer Landesregierung). Bis zu hinreichender Größe der AfD im Bundestag wenden Sie sich bitte an Bayern (CSU) – oder an die FDP.
(Aber seien Sie nicht allzu enttäuscht über die Reaktion.)

Die Illusion der ethischen Neutralität

Für Christen ist Gott der transzendente persönliche Bewährungshelfer auf Lebenszeit: Im Ton moderat bis barmherzig, aber in der Sache unerbittlich. Wohl dem, der einen guten ´Draht´ zu ihm hat. Gott ist auch vorbildlich für den Staat, die Gesetze und das universelle Recht, die Kirchen und Priester, für die Lehrer und Erzieher, für den Vater und die Familien.

Die EU verfolgt eine grundgesetz- und völkerrechtswidrige Agenda!

Die Außenminister der EU-Staaten vereinbarten am 2.5.2018 mit etlichen afrikanischen Staaten, bis zu 300 Millionen Afrikaner nach Europa zu holen. Das sind ca. 50 % der Einwohnerzahl Europas und mehr als die Hälfe der derzeit ca. 500 Millionen EU-Bürger – eine „Migrationsflut biblischen Ausmaßes“.
Quellen/Links:
https://sciencefiles.org/2018/07/10/manipulation-durch-auslassung-massenzuwanderung-in-marrakesch-vereinbart/
http://www.danisch.de/blog/2018/07/08/neulich-in-marrakesch/
https://www.pravda-tv.com/2018/07/marrakesch-erklaerung-aufnahme-von-bis-zu-300-millionen-migranten-durch-eu-vereinbart/ Die EU verfolgt eine grundgesetz- und völkerrechtswidrige Agenda! weiterlesen

Rendsburger Moschee´-Schwänzer-Fall: UPDATE/ Vorbereitung zur Verfassungsbeschwerde

UPDATE zum Fall (April 2019):
Vorbereitungen für die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe (Fristablauf: 9. Mai 2019!). Siehe hierzu den Gastbeitrag von RA Heumann auf Tichys Einblick: https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/gericht-bestaetigt-bussgeld-nach-verweigertem-moscheebesuch/

Spendenkonto:

RA Alexander Heumann (Anderkonto)
Deutsche Bank Düsseldorf
IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00
(Verwendungszweck: „Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall“)

Wer nichts erübrigen kann, mag den Spendenaufruf verteilen.

Dafür bedanke ich mich im Namen der Mandantschaft schon jetzt im Voraus!
Ihr RA Alexander Heumann, Düsseldorf

PS: Frohe Ostern!

Am 12.9.2018 legten wir gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsbeschwerde ein. Namens des verurteilten Vaters des jungen ´Moschee-Schwänzers´ darf ich mich bei allen Spendern herzlich bedanken, die dies – Gott-sei-Dank! – ermöglichten!

Moschee in Rendsburg

Link zur Rechtsbeschwerde: http://heumanns-brille.de/rechtsbeschwerde-schrift-im-rendsburger-moscheeschwaenzer-fall/#more-3771
Der Fall wird bis zum Karlsruher Verfassungsgericht gebracht werden – und notfalls bis zum Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg (EGMR). Der jetzige Gang zum OLG Schleswig ist dafür unverzichtbar. Es wird daher weiterhin zu Spenden aufgerufen. Rendsburger Moschee´-Schwänzer-Fall: UPDATE/ Vorbereitung zur Verfassungsbeschwerde weiterlesen

Koran im Widerspruch zum Grundgesetz

2016 wurde die radikal-salafistische Vereinigung „Die wahre Religion“,  die 3,5 Millionen Exemplare des Koran in Deutschlands Fußgängerzonen verteilt hatte, vom Bundesinnenministerium verboten,
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-11/die-wahre-religion-islam-salafisten-faq

Nach Auffassung von Verfassungsschutz und Bundesinnenministerium stünden ihre Lehren „im Widerspruch zum Grundgesetz“.

Die Organisation würde zur „Radikalisierung beitragen und 140 Teilnehmer der „Lies!“-Aktionen seien in den Nahen Osten ausgereist, um sich dort der islamischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.“
https://www.idea.de/gesellschaft/detail/berlin-ex-islamist-wegen-christenfeindlicher-hetze-verurteilt-105900.html

Jedoch: „Radikal-salafistisch“ ist ersichtlich der Koran selbst!
Es muß daher die Frage erlaubt sein: Warum werden nicht alle Vereinigungen in Deutschland, die sich auf den Koran berufen – also mehr oder weniger alle islamischen Vereinigungen – nach Artikel 9 Abs. II des Grundgesetzes verboten:

„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“ (Art 9 II GG)

Antwort: Weil das Bundesverfassungsgericht dem Islam zu weitgehend das Privileg der „Religionsfreiheit“ gewährt. Politik und Medien stützen sich darauf. Siehe hierzu meine Artikel, z.B. hier: https://michael-mannheimer.net/2015/04/16/die-missverstandene-religionsfreiheit-als-trojanisches-pferd-der-islamisierung-Europas/
Und hier: http://heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/
Koran im Widerspruch zum Grundgesetz weiterlesen