„Migrationspolitische Wende“?!

Nein – weder von deutscher, noch von europäischer Seite!

A. Deutschland soll nur nachweislich bereits anderweitig „Registrierte“ zurückweisen – und von diesen wiederum nur solche, die schon in EU-Ländern registriert sind, mit denen es „Rückführungsabkommen“ gibt, wie Seehofer plötzlich mitteile!

Was gilt ohne Rückführungsabkommen? Was ist mit Nichtregistrierten, von denen keine Fingerabdrücke im EUDAC-System sind? Was ist mit dem Protest Österreichs gegen die „Transitlager“?

Welche wenigen Grenzübertritte werden überhaupt kontrolliert – und wie lange noch? Was ist mit den ohnehin vielen grünen Grenzen? „Migrationspolitische Wende“?! weiterlesen

Nicht Seehofer, sondern Merkel muss zurücktreten!

Europäische Lösung? 

Das jetzige EU-Abkommen führt dazu, dass Deutschland nur „wenige Flüchtlinge“ an Griechenland und Spanien zurückgeben kann. Die meisten anderweitig registrierten Asylbewerber kommen jedoch aus Italien. Italien war aber nicht bereit, Flüchtlinge, für die es nach der Dublin-VO zuständig ist, wieder zurückzunehmen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-einigung-mit-griechenland-und-spanien-in-fluechtlingspolitik-a-1215847.html

Zudem: Deutschland soll „im Gegenzug dafür jede Menge Flüchtlinge aus Griechenland und Spanien unter dem Topos des Familiennachzugs aufnehmen“ und dafür „auch noch Geld“ zahlen. Und das
„wollte Merkel als ´wirkungsgleich´ mit den CSU-Vorschlägen verkaufen – unter dem Beifall eines Teils der Systemmedien. Selten wurde die Intelligenz des deutschen Wahlvolkes (…) so beleidigt wie hier.“
http://www.pi-news.net/2018/07/affenzirkus-in-muenchen-seehofers-ruecktritt-vom-ruecktritt/ Nicht Seehofer, sondern Merkel muss zurücktreten! weiterlesen

„Dublin-IV“: Die EU steuert mit Asyl-Reformen auf Deutschlands Desaster zu

Die Außenstaaten der Europäischen Union sind überfordert.
Sie sind bislang – primär – für die Asylverfahren zuständig. Das wurde oft als ungerecht oder unfair beklagt. Denn Griechenland und Italien stehen auch ohne Flüchtlingsflut aus Afrika und Orient am Rande des Staatsbankrotts (wegen des EURO können sie ihre Währungen nicht mehr abwerten). Daher winken sie Asylbewerber weiter ins Zentrum des Schengenraums. Das war voraussehbar, ist aber für Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht Menschenrechte selbst für illegale Asyleinwanderer besonders groß schreibt, fatal. Jedenfalls solange die ´Herrschaft des Unrechts´ fortdauert, nach der allen Asylbewerbern die Einreise über deutsche Grenzen gestattet wird – selbst ohne Paß und Schengenvisum.

Was auf EU-Ebene geschehen müßte:

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Zurückweisung von Asylbewerben an deutschen Grenzen?

Ein durchschlagendes Argument für die Zulässigkeit von Zurückweisungen von Asylbewerbern an deutschen Grenzen wird bislang kaum erörtert:

§ 18 IV Asylgesetz läßt nur die Suspendierung des Verbots der Einreise aus „sicheren Drittstaaten“ zu, nicht jedoch vom Verbot „unerlaubter Einreisen“ (§§ 15 I, 14 AufenthaltsG) ohne gültigen Pass mit Schengenvisum (!).

Zwar gelten nach § 15 IV AufenthaltsG die Abschiebeverbote des § 60 „entsprechend“; diese sind jedoch zielstaatsbezogen. Sie betreffen nur solche Staaten, in denen menschenwidrige Behandlung bzw. „erheblicher Schaden“ (§ 4 I Asylgesetz) drohen, nicht jedoch sichere Staaten, wie insb. EU-Staaten (Beispiel: Österreich!).

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Obamas Rede in Brüssel am 23.5.2014: Absage an die Demokratie!

„Aus Sicht der internationalen Ordnung, an der wir seit Generationen arbeiten, sind normale Menschen zu klein-geistig, um über ihre politischen Angelegenheiten selbst zu bestimmen. Ordnung und Fortschritt können nur entstehen, wenn Individuen ihre Rechte einem allmächtigen Souverän anvertrauen.“

(„And for the international Order, wie have worked for Generations to build, ordinary men and women are too small-minded to gouvern their own affairs. That order and progress can only come, wenn individuals surrender their rights to an all-powerful souvereign.“).
https://www.youtube.com/watch?v=44kW03sfKrI

Das ist eine unverhohlene Absage an die Demokratie. Obamas Rede in Brüssel am 23.5.2014: Absage an die Demokratie! weiterlesen

Des Kaisers neue Kleider …..  Oder: Wie Trump den Internationalen tiefen Staat (ITS) vorführt

Trump agiert z. Zt. geradezu göttlich und erzwingt eine Umkehr. Nach dem biblischen Motto: ´Wer nicht hören will, muss fühlen!´ Das gilt auch für Deutschland und betrifft nicht nur die Flüchtlingspolitik.
Er schaut nicht tatenlos zu, wie Merkel die Titanic der geschrumpften „westlichen Wertegemeinschaft“ auf einen geopolitischen Eisberg zusteuert. 
Des Kaisers neue Kleider …..  Oder: Wie Trump den Internationalen tiefen Staat (ITS) vorführt weiterlesen

Zurückweisungen an dt. Grenzen rechtlich zulässig

Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, hält Zurückweisungen von Asylbewerbern an der deutschen Grenze für rechtlich möglich.
Seegmüller sagte „Bild am Sonntag“ [17.6.2018], die Prüfung der Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens sei „in dem Land durchzuführen, aus dem der Asylbewerber gerade ausreisen möchte und nicht in dem Land, in das er einreisen möchte“.
Folge man dieser Ansicht, die er persönlich überzeugend finde, „steht Europarecht einer Zurückweisung an der Grenze nicht entgegen“.
Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2018/06/17/das-amen-kirche/

Na eben!! Siehe hierzu meinen Artikel in der Jungen Freiheit (JF) vom 8.6.2018 (print)
sowie meinen am 15.5.2018 auf JF-online erschienenen Artikel:  https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/sein-oder-nichtsein-im-zuwanderungsrecht/

Sexual-Mord an der erst 14-jährigen Susanna aus Mainz – Strafbarkeit der Kanzlerin

BILD fordert eine Entschuldigung. „Unsere Regierung
sollte Susannas Eltern um Verzeihung bitten! (…) Das Einzige, was noch schlimmer ist als der Mord an einem Kind, ist der Mord an einem Kind durch einen Täter, der gar nicht in unserem Land hätte sein dürfen.“
https://www.bild.de/politik/inland/mord/sprengstoff-fuer-die-gesellschaft-55940758.bild.html

Doch jede Verzeihung setzt Schuldeingeständnis, Umkehr und Reue voraus. Die Merkel-Sekte, d.h. die weit überwiegende Mehrheit des Bundestages, weigert sich aber nach wie vor, Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten wie etwa Österreich an deutschen Grenzen zurückzuweisen. Nach wie vor gilt De Maizieres bzw. Merkels rechtswidriger ´Geheimerlaß´ nebst Anordnung an die Bundespolizei, jeden „Flüchtling“ – auch ohne Pass und Schengenvisum – einreisen zu lassen!

Man akzeptiert damit ständig neue Verbrechen als Kollateralschäden einer verheißungsvollen Multi-Kulti-Utopie. Real existierender Liberalismus in letzter und tödlicher Konsequenz. Angezeigt wäre stattdessen der „Generalverdacht“ an deutschen Grenzen, den man scheut wie der Teufel das Weihwasser. Sexual-Mord an der erst 14-jährigen Susanna aus Mainz – Strafbarkeit der Kanzlerin weiterlesen

Sein oder Nichtsein im Zuwanderungsrecht

  1. Mai 2018

Politik » Deutschland

Organklage der AfD beim Bundesverfassungsgericht 

Von Alexander Heumann

Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 14. April 2018 – stellvertretend für den Bundestag – beim Karlsruher Verfassungsgericht eine Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht (Az. 2 BvE 1/18). Sie richtet sich gegen die seit Herbst 2015 gültige Anordnung, Asylbewerbern, die über sichere Drittstaaten wie etwa Österreich kommen, die Einreise nach Deutschland zu gestatten. Sein oder Nichtsein im Zuwanderungsrecht weiterlesen

Rede zum völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrecht

Björn Höcke hielt am 14. Mai 2018 eine wichtige Rede bei Pegida-Dresden. Wer von den ´Patrioten´ sich hier allergisch abwendet, hat das Wesentliche nicht verstanden.

„Es ist ein Teil dieser Menschenwürde, in einer in Generationen gewachsenen Gemeinschaft zu leben (…) in und mit dieser Gemeinschaft einen angestammten Raum als Heimat zu besitzen, zu bewohnen und ihn zu gestalten. Und ja, liebe Freunde, es ist ein Teil dieser Menschenwürde, selbst darüber zu entscheiden, mit wem man diese Gemeinschaft teilt und mit wem nicht“.

Höcke spricht hier über das völkerrechtliche Selbstbestimmungsrecht. Ein ´Menschenrecht auf Heimat´ ist nirgendwo kodifiziert, wohl aber ein „Selbstbestimmungsrecht der Völker“, verankert in der Charta der Vereinten Nationen[1] und konkretisiert in Art 1 der Menschenrechtskonvention: Danach „entscheiden [Völker] frei über ihren politischen Status und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“[2] Das zielt auf ihr „gemeinschaftliches Leben ohne Fremdherrschaft“[3] unter ihresgleichen und ist ohne relative(!) kulturelle Homogenität nicht denkbar. Es gibt keinen sachlichen Grund, dieses allen Völkern zugebilligte Recht nur den Deutschen vorzuenthalten. Rede zum völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrecht weiterlesen