TV-Nachlese: Vollendet-veredelter Spitzenkaffee´!

Quintessenz der TV-Debatte bei „nüchtern & aber sachlich“ zur Kölner Silvesternacht: Wenn es nicht nordafrikanische Flüchtlinge getan hätten, wären die Taten eben von deutschen Familienvätern begangen worden. In diesem Sinne äußerte sich auch der prominente Kriminologe Peter Pfeife sowie ein Komödiant mit Integrationshindernisgrund (im Nebenberuf „designierter Kanzlerkandidat“ der Piraten).

Linken Feminist*innen zufolge trinken deutsche Männer überwiegend den ganzen Tag, wenn sie nicht gerade Flüchtlingsheime anzünden, und beschäftigen sich in der Ehe hauptsächlich mit ihrem Hobby „häusliche Gewalt“ oder dem Mißbrauch ihrer Kinder im „sozialen Nahraum“ (die sie meistens nicht lieben). Und die Dunkelziffer erst…

Was also regen sich die Opfer der Kölner Silvesternacht so kulturunsensibel über Flüchtlingskriminalität auf? Spielt es denn eine solche Rolle, von wem sie angetanzt und vergewaltigt (oder – Spezialität aus Freiburg – anschließend ertränkt) wurden?! Und wir dachten, die dunklen Zeiten der deutschen Geschichte wären längst vorbei!

Zudem wurden dumme, post-faktische Rechtspopulisten erneut belehrt: Nicht Herkunft oder Religion spielen eine Rolle für die Neigung zur Kriminalität, sondern nur das Geschlecht und die soziale Stellung: Wenn man nämlich hunderttausende arme junge Männer – ohne ´Perspektive´ oder Frauen – über die Grenzen ließe, so erkläre allein dies zwanglos einen Anstieg der Kriminalität. [Eben! Warum lies man das dann zu – wenn man schon so schlau ist?]

PS.:
Fällt Sektenmitgliedern mit ´Generalverdachts´-Phobie nicht auf, dass sie ihrerseits jederzeit bereit sind, AfD, Pegida & Co. unter „Generalverdacht“ zu stellen – und hierfür auch gerne jeden „Einzelfall“ zornigen Klartextes für Multikulti-Propaganda, ´Diversitiy´-Religion und ´Kampf gegen rechts´ instrumentalisieren?! Angesichts grausamster Verbrechen und täglicher negativer Schlagzeilen über „Flüchtlinge“, die sämtlich illegal „zu uns gekommen sind“, sollen die Deutschen sich klaglos in das ihnen von ihren Meinungs-Führern zugedachte Schicksal fügen?

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Pressemitteilung: Beihilfe zu Straftaten von Flüchtlingen

 „Politiker haften für ihre Flüchtlinge!“
Das Institut für Asylrecht hat die Bundeskanzlerin aufgrund deren ´Grenzöffnung´ wegen Beihilfe zu Mord und Vergewaltigung an der Freiburger Studentin Maria Ladenburger angezeigt. In seiner Pressemitteilung heisst es:  
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Der böse, böse ´Zeitgeist´ …

„Als Sprachrohr des Zeitgeistes macht sich die Kirche überflüssig“, schreibt Konrad Adam in der aktuellen Ausgabe der Jungen Freiheit/JF.

Zurecht. Die christlichen Kirchen knicken in ähnlicher Weise vor dem Zeitgeist ein, wie das Bundesverfassungsgericht.

Schon seinerzeit in der Abtreibungsfrage und heutzutage vor ökonomischen „Sachzwängen“ (EU, EURO, Privatisierung, Globalisierung), vor dem ´Gender Mainstreaming´, vor dem Islam, und der Wellcome-Hysterie in der „Flüchtlingskrise“.

Tausende Jahre europäischer Zivilisation geraten unter Räder, die sich immer schneller drehen. Wenn wir „Kinder der Freiheit“ weiterhin am dem Ast sägen, auf dem wir sitzen, sorgen wir für die Wiederkehr der Barbarei, für den Rückfall in den Kampf der Nomaden gegen die Seßhaften, und den Endsieg des in der Bibel angekündigten Anti-Christen.

Kommt der ominöse „Zeitgeist“ von ungefähr?

Ist er Resultat unbeeinflussbarer geschichtlicher Kräfte wie etwa der „Aufklärung“? Ist er gar ´alternativlos´ wie die Windmühlen des Don Quichotte? Oder verbergen sich langfristige politische Kräfte und Ideen dahinter? Und vor allem: Wem nützt er?

Cui bono? 

Den international aufgestellten Macht- und Geldeliten. Den ´global Playern´, Investoren, Heuschrecken und Groß-´Bankstern´. Vordergründig auch den ´Yuppies´, den ´young urban professionals´ in den miteinander vernetzten europäischen Hauptstädten.

Aber auch dem kurzsichtigen Egoismus und Hedonismus der Einzelnen und in einer fragmentierten Gesellschaft Vereinzelten, was die Sache kompliziert macht und dem atheistischen „Humanismus“ seine fatale Dynamik verleiht.

Dem Gemeinwohl nützt der Zeitgeist nicht. Den Völkern nicht; am allerwenigsten dem deutschen.

Ob es uns passt oder nicht: Das seit Jahrzehnten von internationalen Eliten ausgeplünderte Deutschland spielt eine besondere Rolle in der Weltgeschichte. Ebenso wie das Christentum. Beides darf nicht untergehen.

Frohe Weihnachten!

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Von der Frauenquote zur Inländerdiskriminierung

Schritt 1: Die rechtliche Privilegierung der Frau führt notwendigerweise zur „Diskriminierung“ des Mannes „aufgrund des Geschlechts“, was Art 3 GG eigentlich verbietet. Es handelt sich um umgekehrten Sexismus. Dennoch wurde in den 90er-Jahren aus der Gleichberechtigung aufgrund EU-Gender-„Verordnung“ die Pflicht der Mitgliedstaaten, für Gleichstellung zu sorgen. Daher wurde in Deutschland die Verfassung geändert: In Art 3 II des Grundgesetzes wurde ein Satz 2 angefügt, der da lautet:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“.

Deutlicher wird Art 23 der EU-Grundrechts-Charta vom 18.12.2000:
„Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.“ (Auf gut deutsch: Frauen-Quoten sind zulässig).

Seither ist Männer-Diskriminierung im Berufs- und Beamtenleben und Väter-Diskriminierung bei Trennung und Scheidung legalisiert.

Schritt 2: Jetzt fehlt bloß noch der Schlußbaustein der Pyramide: Eine klitzekleine weitere Verfassungsänderung mit 2/3-Mehrheit, die Frauen-Privilegien auf „Flüchtlinge“ aus der gesamten Welt ausgedehnt. Etwa als neuer Absatz im Artikel 3 GG. Fangen wir ganz unverdächtig an:
„Deutsche und Nichtdeutsche sind gleichberechtigt. Das gilt auch für Angehörige von Drittstaaten.“

Und jetzt kommt´s:  „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Nichtdeutschen und Deutschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Damit wäre die  „Inländerdiskriminierung“ – der Begriff stammt aus dem Europarecht – auch im weltweiten Rahmen verwirklicht.

Zwei Einwände bleiben:

Erstens wäre ein solcher Passus verfassungswidrig. So wie der bereits verwirklichte (Frauenquoten)-Satz in Absatz 2.

Zweitens gibt es ihn noch nicht. Und die, die ihn herbeisehnen, fürchten nur deshalb weder bombende oder vergewaltigende Islamisten, noch Überfremdung oder leere Kassen, weil sie von der Abschaffung Deutschlands profitieren. Warum zum Beispiel werden in Sachsen 100000de EURO „Zuschüsse zur Förderung der Integration von Zuwanderern“ an die Asylindustrie aus öffentlichen Haushaltsmitteln bewilligt – wo es doch immer heisst, in Dunkeldeutschland gäbe es so wenig Migranten, dass dortige Pegida-Proteste absolut irrational seien?
http://afd-fraktion-sachsen.de/files/afd/fraktion-sachsen/Dokumente/Kleine%20Anfragen/2016/6_Drs_6913_1_1_1_.pdf

Zudem kann man sich einstweilen noch als Multi-Kulti-Apologeten bezahlen lassen und immer noch rechtzeitig den Flieger dorthin besteigen, wo Zweitvilla und Offshore-Bankkonto warten.

Das Statement des Asyl-Richters

Zum Teil kommen ´Eine-Welt´-Kommunisten unverhohlen wie Mafia-Boten daher, die Schutzgeld erpressen. So etwa ein deutscher (Ex)-Asylrichter:

„Die Alternative ist im Grunde sehr einfach: Entweder wir geben den Armen so viel von unserem Wohlstand ab, dass sie glauben, es lohnt sich, in der Heimat zu bleiben oder, wenn wir dazu nicht fähig sind, dann werden sie sich ihren Anteil bei uns abholen.“

Entweder – oder! Ist doch ganz einfach! So unverhohlen wie hier hat wohl noch kein Richter auf Recht und Verfassung gespuckt. Was sollen eigentlich deutsche Obdachlose, an der Armutsgrenze lebende deutsche Familien oder flaschensammelnde Rentner dazu sagen?

Von Letzteren ist allerdings kaum zu befürchten, dass sie sich „ihren Anteil“ notfalls bei Bundestagsabgeordneten, Bankstern, unnützen EU-Bürokraten oder überzahlten Nachrichtenmoderatoren „abholen“.


Der Gipfel der Dreistigkeit

Und siehe da: Auf dem letzten „Integrationsgipfel“ beim Kanzleramt war es  soweit: Wenn es nach Gusto von fünfzig „Migrantenorganisationen“ geht, soll nun tatsächlich die Verfassung nochmals geändert werden.  Als neuer Artikel 20b GG – also als weiteres „Staatsziel“(!) – soll eingefügt werden:

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“

Das zugrunde liegende ´Impulspapier´ verlangt explizit „Teilhabe am Haben und am Sagen“. Es geht um Migrantenquoten, mehr ´Money, Money´ (proaktive „Förderung“), Erleichterungen bei der Einbürgerung (oder besser gleich Wahlrecht ohne Staatsbürgerschaft) – ohne Integrationsleistung; kurz: um ´positive Diskriminierung´ der Deutschen.
http://www.tichyseinblick.de/kolumnen/spahns-spitzwege/das-impulspapier-zur-desintegration-oezoguz-laesst-die-maske-fallen/


Erste europäische Migrantenpartei: „Gewöhn Dich dran!“ 

Ähnliche Forderungen werden in den Niederlanden von der ersten europäischen Migrantenpartei „Denk“ erhoben. Motto: „Gewöhnt Euch dran!“. Kostprobe:

„Gesetzliche Migrantenquote von zehn Prozent in allen Betrieben, Behörden und auch in Vorständen von Konzernen“.

Leistungswettbewerb, Vertragsfreiheit, demokratische Spielregeln? Nicht erwünscht! Die Analogie zum (Radikal-)Feminismus liegt auf der Hand – nur dass der „Migrationshintergrund“ jetzt noch wichtiger wird als das Geschlecht! (Alice Schwarzer ist zurecht not amused).

Ein Blick auf die Liste der beteiligten Migrantenorganisationen zeigt leider, dass Organisationen aus nahezu allen Herkunftsländern an dieser deutschenfeindlichen Machtübernahme beteiligt sind. Um so mehr ist von „moderaten“ Migranten zu erwarten, dass sie sich deutlich vernehmbar von solchen Unverschämtheiten distanzieren. Es reicht!

Denn das ist noch lange nicht alles. Die WELT über die neue Partei:

„Wie die deutschen Islamverbände fordert auch Denk, das Staatsziel der Integration durch das der ´gegenseitigen Akzeptanz´ zu ersetzen. Nicht mehr nur diejenigen, die – in Worten von Angela Merkel – „neu hinzugekommen sind“, müssen sich anpassen. Stattdessen soll ein neu geschaffenes „Ministerium für gegenseitige Akzeptanz“ streng darüber wachen, dass den Hinzugekommenen nicht zu viel abverlangt wird.

– Türkisch, Arabisch, Polnisch, Russisch: Die Regierungsfraktionen im niedersächsischen Landtag wollen mehr Fremdsprachen an Schulen. Nur wer die eigene Muttersprache beherrsche, lerne schnell Deutsch.

– Das soll erreicht werden, indem in Schulen die Erziehung zum Multikulturalismus verpflichtend wird. (Übrigens längst der Fall).

– Eine „Rassismuspolizei“ mit 1000 Beamten soll darüber wachen, dass es nirgendwo zu Diskriminierungen kommt. Überführte Täter sollen gerichtlich bestraft und vom Staatsdienst ausgeschlossen werden.

– Auch sollen Richter Verurteilte zu Sozialdiensten bei Zuwanderern verpflichten können; in jedem Fall werden sie in einem staatlichen „Rassismus-Register“ als dubiose Staatsbürger verzeichnet.“

– „Kritik an Erdogan ist tabu, die Haltung zu Israel und den Juden ist pikant.“

– „Damit die ehrgeizigen Ziele auch symbolisch klar gemacht werden, müssen aus dem öffentlichen Leben alle Namen von historischen Seefahrern und Kolonisatoren verschwinden.

– Von islamistischem Terror kein Wort. „Terrorismus“ wird im Parteiprogramm zwar erwähnt, jedoch nicht als islamistische Gewalt, sondern einzig als Taten von Rechtsradikalen.“

– Eine Bezeichnung der Bevölkerung als „autochthone“ (ansässige) und „allochthone“ (fremdstämmige) Bürger, wie dies der niederländische Sprachgebrauch kennt, wird verboten.

– Selbstredend muss sich nach einem Wahlsieg von Denk die niederländische Obrigkeit für Sklaverei und Kolonialismus offiziell entschuldigen, wohingegen die Sklaverei in arabischen Staaten oder in der Türkei mit keinem Wort erwähnt wird.

– Im Gegenteil – die Anerkennung des türkischen Völkermordes an den Armeniern wird ausgesetzt und in einer „unabhängigen“ Kommission neu verhandelt. (Quelle: Die WELT).

Islamisierung? Nirgendwo!

Zwar gibt es nach offizieller Lesart keine „Islamisierung“. Dennoch kann das Bundesverfassungsgericht sie bereits für seine Rechtsprechung zur „Religionsfreiheit“ nutzbar machen: Das islamische Kopftuch sei in Deutschland üblich und „spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“. Deshalb bräuchten muslimische Erzieherinnen ihr Kopftuch selbst bei ihrer Tätigkeit in kommunalen KITAS nicht abzulegen. Grüne verlangen dieses ´Recht´ auch für muslimische Richterinnen. Schließlich sei das eine Frage der Emanzipation …


Widerstand? 

Warum gibt es im Westen Deutschlands nur vergleichsweise marginalen Widerstand gegen die volks- und staatsauflösende Politik der Altparteien, insbesondere keine nennenswerte Pegida-Bewegung wie im Osten Deutschlands und in fast allen anderen europäischen Staaten?

Die Hauptstadt NRWs, Düsseldorf, in der ich lebe und arbeite, ist praktisch das Wohnzimmer des „Breiten Bündnisses“ von Antifa über Kirchenfunktionäre bis CDU. Und in Karlsruhe (Bad.-W.) und anderen westdeutschen Hauptstädten sieht es nicht viel besser aus, wie ich lesen muss … Der Westen halt …

Wenn man auf der Straße mit Deutschen spricht, merkt man zwar, wie es grummelt im Volk, aber offen zu protestieren, oder sich gar bei einer Demo auf der Straße zwei Stunden von der Antifa in Irrsinnslautstärke mit Trillerpfeifen und ´3.-Welt-Musik´ zudröhnen und als ´dreckige Nazis´ beleidigen zu lassen, während die Polizei direkt daneben steht, ist eben nicht jedermanns Sache! Mit den Grundrechten auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit und körperlicher Unversehrtheit hat das alles nicht mehr viel zu tun. Aber wen interessiert das – im ´wilden Westen´? Hier hat ´die Sekte´ durch die ´freie Presse´ in gewisser Hinsicht eine tiefenwirksamere Propaganda vollbracht als jedes Stalinisten-Komitee in der DDR.

Sobald man den Fernseher einschaltet, schwadroniert jemand in irgendeiner Talkrunde mit tief gefurchter Denkerstirn über „Rechtspopulisten“ und die von ihnen ausgehenden „Gefahren für die Demokratie“ und „unsere europäischen Werte“ … Selbst im zu politischer Neutralität verpflichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es darf alles nicht wahr sein!

 

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Der Kampf um die Erziehungshoheit

„Kampf um die Erziehungshoheit“ – Mein neuer Artikel in der Jungen Freiheit

„Welchen Sinn macht die kulturelle Öffnung deutscher Schulkinder für den erzkonservativen Islam, wenn gleichzeitig progressive ‘Bildungspläne’ ausgeheckt werden, nach denen schon Achtjährige im Sexualkundeunterricht ‘Puff’ spielen sollen? Gerade zusammengeschüttelt entsteht gesellschaftlicher Sprengstoff. Oder soll die neue „Frühsexualisierung“ auf die künftige Dominanz einer fremden Kultur vorbereiten, die Viel- und Kinderehen erlaubt?“
https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2016/kampf-um-die-erziehungshoheit/

Der Kampf um die Erziehungshoheit weiterlesen

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Überfremdung Deutschlands beschlossene Sache 

Der Anteil an Migranten bei den „unter Sechsjährigen“ liegt in vielen Städten bereits bei 60% (München, Düsseldorf, Stuttgart) bis 70 % (Frankfurt, Nürnberg)! http://www.uni-stuttgart.de/zlw/bilder/stuttgart_6_2016_El-Mafaalani.pdf

Natürlich ist das alles eine Frage des Blickwickels. Aus Sicht hochgebildeter Migranten verläuft alles nach Plan; Zitat:

»Warum wird nicht wahrgenommen, dass die Integration von Migranten immer besser gelingt ?
Gelungene Integration führt dazu,  dass der Anteil der Menschen, die teilhaben können und wollen, wächst, diese Menschen ihre Bedürfnisse und Interessen artikulieren (Interessenkonflikte: „Kopftuchstreit“, Muttersprachlicher & Religionsunterricht) die Konkurrenz zunimmt (Ressourcenkonflikte: Arbeits- & Wohnungsmarkt) und die Häufigkeit von Differenz- und Fremdheitserfahrung zunimmt«
(Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani | Professor für Politikwissenschaft, in seiner aktuellen Publikation).


Lüge der „Menschenrechte“
Überfremdung Deutschlands beschlossene Sache  weiterlesen

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Deutschland 2017: neues Epizentrum der Sekte

Erst Brexit, dann Donald Trump …  Ein zwar vorläufiger, aber kaum noch für möglich gehaltener Sieg der alten, demokratischen Weltordnung.

Rechts- und Sozialstaat könnten zusammen mit gesundem Menschenverstand aus dem Dornröschenschlaf erwachen. Sogar der „Weltfriede“ ist ein Stück näher gerückt – oder jedenfalls die Wahrscheinlichkeit eines dritten Weltkrieges erst einmal gebannt. Es könnte alles so schön sein und die Völker dieser Erde jubeln über den ´Backlash´, den die Konstrukteure der schönen, „neuen Weltordnung“ erst einmal hinnehmen mussten. Vielleicht folgt Norbert Höfer in Österreich, Wilders in Holland, Le Pen in Frankreich …

Deutschland als neues Hauptquartier des „Westens“ … 

Nur ein Land könnte nun erst recht – und diesmal endgültig – unter die Räder der Weltgeschichte geraten: Deutschland. Die postmoderne Sekte und ihr politisches Oberhaupt Obama will jetzt unsere Heimat zum Hauptquartier „des Westens“ machen, nachdem sie nun in den USA ihre Machtbastion verlor. Und die deutsche Titanic steuert auf eine weitere große Koalition unter Merkel zu. Oder – vom Regen in die Traufe – auf irgendetwas in den Original-Farben der Sekte: Rot-Grün. So oder so: Der Eisberg naht nun wirklich! Deutschland 2017: neues Epizentrum der Sekte weiterlesen

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Trump hat ´die Sekte´ erst einmal ausgebremst – vorerst!

Der Ausgang der US-Wahl und ihre schlecht gelaunte Rezeption in den ´Leidmedien´ zeigt: Der ´Riß´ durch die Menschheit verläuft nicht primär durch Kulturen, Klassen, Rassen oder geopolitisch konkurrierenden Regionen, sondern – ideologisch – zwischen zwei ´Parteien´: Einer mächtigen synkretistischen Sekte der ´neuen Weltordnung´ im Dienste des freifluktuierenden Großkapitals einerseits und Traditionalisten, Patrioten, Realwirtschaft und Christen andererseits.

Donald Trump hat die „Gutmenschen-weltgemeinschaft“ (Mathias Döpfner, Welt.de, 10.11.2016) erst einmal ausgebremst. Doch diese Sekte ist fundamentalistisch und bläst zum letzten Gefecht. Jetzt erst recht „gegenhalten“ ist die Devise. 

„Besorgte Politiker“ …

Justizminister Heiko Maas (SPD) twittert wie ein Antifant auf Exstasy: „Müssen Ursachen für Angst, Hass und Abschottung noch entschlossener bekämpfen #gegenhalten #USElection2016“

maas-heiko-zu-trumpEU-Führer Jean-Claude Juncker – vermutlich wieder zu tief in´s Glas geschaut: [„Er (Trump) wird uns kennenlernen!“]. Und Kanzlerin Merkel verlangt von Trump Respekt vor „westlichen Werten“ wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Damit wirft sie aus dem Glashaus mit Steinen und macht sich lächerlich, wie der Karikaturist Götz Wiedenroth scharf erkennt:

wiedenroth-trump-merkel-rechtsbruchsuhle

All´  das erinnert an Durchhalteparolen aus dem Führerhauptquartier oder Erich Honeckers – oder Saddam Husseins komischen Propaganda-Minister, der dem verlogenen Irak-Krieg immer wieder eine ungewollt heitere, unterhaltsame Note verliehen hatte.

Zudem: War es nicht Angela Merkel, die 2005 in einer Rede anläßlich des 60-jährigen Bestehens der CDU deklarierte: „Politik ohne Angst, Politik mit Mut – das ist heute erneut gefragt. Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit. Unsere Werte müssen sich im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft behaupten. Und wenn sie sich behaupten sollen, dann müssen wir bereit sein, die Weichen richtig zu stellen. Auch da sind wieder Widerstände zu überwinden.“
http://www.onlinezeitung24.de/article/313

und „besorgte Journalisten“ …

Soweit Journalisten und ´Experten´ nicht vom „Ende der Welt“ faseln und Bereitschaft signalisieren, aus dem Wahlausgang zu „lernen“, ist das strategisch gemeint („Verdammt! Wie konnte das nur passieren?!“).
https://rheinneckarblog.de/14/ich-wuerde-verdammt-nochmal-gelyncht-werden-wenn-ich-das-sagen-wuerde/117101.html

In manchen Talkshows klingt es, als höre ein Millionenpublikum heimlich bei der Kaderschmiede im Hinterzimmer mit. Man spricht und hängt gemeinsam ab, als sei man unter sich. Und sei immer noch der Ansicht, der GEZ-Untertan merke(lt) das nicht und ließe sich Publikumsbeschimpfung ad infinitum gefallen.

der-spiegel-sekteNein: Die gegen die Völker – leider unter Einschluß führender Kleriker – verschworenen transatlantischen Eliten schlagen jetzt keineswegs moderatere Töne an. Brauchen sie auch nicht, denn die Zukunft erobert man mittels demographischer Taktik. Sie gehörte immer schon der Jugend – und die meint man ideologisch im Griff zu haben. Die schulische Indoktrination immer jüngerer Kinder im Sinne der ´schönen neuen Welt´ ist der pyramidale Schlussstein: Nach Entdeckung der Jugend als markt- und werbewirtschaftlichem Faktor, den man mit angelsächsischer Gaga-Popmusik manipulieren und dem man heiserem Ikea-„Du“ (NSA-kompatible) Smartphones verhökern kann, erfolgt nun die Zerstörung der Kindheit durch ´Bildungspläne´ zur sexuellen gendergerechten Früherziehung (ganz vorneweg dabei: die Caritas: https://demofueralle.wordpress.com/2016/11/10/prof-spieker-kozept-sexuelle-bildung-in-der-kita-der-berliner-caritas-ist-ein-skandal/)

Denn die Sekte ´kennt nichts´: Für sie gibt es nicht Absolutes (und schon gar nicht so etwas wie Gott) – außer „Toleranz“ und „Diversity“; keine Wahrheit – außer, dass es ´keine Wahrheit gibt´. Die Bibel verlachen sie zynisch. Für ihre Apologeten kommt eine Umkehr nicht in Betracht.

Kein Zweifel: Die Polit-Sekte will ihre anti-christliche, antidemokratische, asoziale und heuchlerische NATO-Religion der ´westlichen Werte´ bis zum ewigen ´Siegfrieden´ (oder Untergang) mit Zähnen und Klauen verteidigen.
Notfalls auch gegen die Vereinigte Staaten von Amerika, denen man bislang hinterhergedackelt ist – wer hätte das gedacht?

Hierzu gehört auch der Plan, Familie, Bargeld und Nationalstaaten abzuschaffen und aus Europa ein afro-arabisches Kalifat ohne Grenzen mit Einheits-(Misch)rasse zu machen: https://www.youtube.com/watch?v=HB-JJmN5zm4&t=0s
https://www.youtube.com/watch?v=1KRJBwCgeYI 

Fazit: Hinter der angeblich von der Sekte angestrebten ´Vielfalt´ verbirgt sich das einfältige Endziel globaler uniformer Einheit. Ganz nach dem Motto: „Krieg ist Frieden. Freiheit ist Sklaverei“ (George Orwell, 1984)


PS. Das Letzte: Ich weiss nicht, ob Sie´s schon wußten: Zur Entstehung des ´Gender Mainstreamings´: http://familien-u-erbrecht.de/zur-entstehung-des-gender-mainstreaming/

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Wie die Sekte die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigt …

Vom Grundgesetz zum abergläubischen Opferkultbuch – eine Chronik.

Es begann mit Radikal-Feminismus und Quotenkrampf – zuletzt als „Sexismus“-#Aufschrei#, der die Frauen zu unzurechnungsfähigen Opfern der Männerwelt erklärte.

Dann wurde der ´Klimawandel´ durchs Dorf gejagt.

Sodann an europäischer Transfer- und Sozialunion gebastelt, nach dem grünen Motto: „Legal, illegal, scheißegal“. Und die „Südländer“ der EURO-Zone zu Opfern der „Nordstaaten“, also insbesondere Deutschlands (Exportindustrie oder was auch immer) erklärt. Die EU wurde nach Osteuropa erweitert. „Arbeitnehmer-Freizügigkeit“ sollte es allen „EU-Bürgern“ ermöglichen, in Deutschland ´Hartz-IV´ zu genießen. Und das waren noch die guten alten Zeiten!

Doch von den arbeitslosen Spaniern, die den schon seinerzeit bemühten „Fachkräftemangel“ beheben sollten, hörte man bald nichts mehr. Sie wurden im Zuge der ´EURO-Krise´ flugs durch zu rettende Griechen ersetzt, die den Deutschen allabendlich die Leviten lasen – in deutschen Talkshows wohlgemerkt. Im umgekehrten Falle hätte es wohl wieder ein Meer von Schnurrbartschmierereien gegeben. Die „Nation, die die Demokratie erfunden hat“ wurde längere Zeit von osmanischen Besatzern kulturell beeinflußt; das ging nicht spurlos an ihrer Mentalität vorüber, wie man jedenfalls an den korrupten ´oberen Zehntausend´ sah, die ihre Schäfchen qua Kapitalverkehrsfreiheit rechtzeitig ins Trockene brachten.

Na ja, man kann griechischen Jammer-Intellektuellen im TV keinen Vorwurf machen, denn genau dazu wurden sie schließlich von staatlich geprüften Volkskindergärtner/inne/n eingeflogen. Genauso wenig, wie Flüchtlingen, die von deutschen Politikern eingeladen wurden, die hiesige geistige Umnachtung auszunutzen. Oder Bankern, die die Deregulierung der Finanzmärkte mißbrauchten. Menschlich, allzu menschlich! Hätten wir doch auch so gemacht, oder? Bei Licht betrachtet kann man eigentlich niemandem „einen Vorwurf machen“.

Außer den Deutschen, versteht sich. Das ist wie in einer großen Familie, in der alle auf dem Vater herumhacken, sobald er von der Arbeit kommt, wo er faul und verantwortungslos den Lebensunterhalt seiner Liebsten erwirtschaftet, weil er sich mal wieder „um nichts gekümmert“ hat, vergisst, den Müll runterzutragen oder nicht immer jedem jeden Wunsch erfüllen kann. So ist das eben.

deutschland-du-mieses-stueck-scheisse
Ein böser Verdacht …

Aber auch diese medial befeuerte Welle verebbte nicht einfach, um eine Erholungspause von schuldstolzen Rechtsbrüchen zu ermöglichen, sondern wurde von der noch größeren „Lampedusa“-Welle gebrochen, die den Opferkult erst so richtig aufblühen ließ: Die „Flüchtlings-Krise“ wurde als von (nicht mehr wohlgesonnenen) Göttern entsandte Naturkatastrophe behandelt. An der aber irgendwie die Deutschen schuld sein müssen.

In machen Gegenden Afrikas werden, wenn solch ein Verdacht aufkommt, auch heute noch Menschen verbrannt. Und hierzulande sollen wenigstens die ´Dunkeldeutschen´ büßen. Die EU bastelt an neuen Hatespeech-Strafgesetzen und will ihre Kommunikation auf Facebook, ihrem letzten Reservat, unterbinden, um ihnen endlich das Maul zu stopfen. Ihre „Herzen“ sollen „mit der Brechstrange geöffnet werden“. Jedenfalls den heldenhaften „Aktionisten“ der „Gesellschaft für politische Schönheit“ zufolge, die dazu den Rasen vor dem Berliner Reichstag verwüsteten – mitten in der ´Bannmeile´ (man ließ das einfach zu)! Eigentlich ist unsere gesamte ´4-Augen-Gesellschaft´ eine einzige „Gesellschaft für politische Schönheit“, weshalb sie auch ´in Schönheit sterben´ könnte.


Jetzt wird „uns“ eine „alte Rechnung präsentiert
“,

meinte hämisch ein Boss einer Polizeigewerkschaft in einem rhetorisch geschliffenen Artikel. Schuldig vor dem Tribunal der Menschheitsgeschichte seien nicht die USA oder ihnen vorausgegangene Kolonialmächte oder der IS oder ölreiche Schariastaaten, die ihren Glaubengeschwistern keinerlei Asyl gewähren. Erst recht nicht der offenbar als unzurechnungsfähig eingeschätzte Kontinent Afrika bzw. dessen in großen Teilen korrupte Herrscherkasten, an die Entwicklungshilfe-Milliarden wie in ein Faß ohne Boden fließen. Denn schließlich sind „wir“ ja der „drittgrößte Waffenlieferant der Welt“ – was ja moralisch das Gleiche ist, wie der Einsatz dieser Waffen, oder etwa nicht?

„Wir haben gar keine andere Wahl!“

In der TV-Runde bei Plasbergs ´Hart & aber fair´ reifte der antideutsche Aberglaube zu Melittas vollendet veredeltem Spitzenkaffee. Fazit: „Wir haben gar keine andere Wahl, als uns den Herausforderungen zu stellen. Klug wäre es deshalb, jetzt damit anzufangen. Und dann nicht mehr aufzuhören.“
http://www.spiegel.de/kultur/tv/hart-aber-fair-ueber-fluechtlinge-markus-soeder-warnt-vor-buergerkriegern-a-1052928.html#utm_source=politik#utm_medium=medium#utm_campaign=plista&ref=plista

Unbegrenzte Zuwanderung qua Asyl a´ la carte – also in Deutschland – auf dem Landweg – für alle!? Aber sollte man dann nicht auch reinen Wein einschenken und sagen, dass der Sozialstaat dann nicht zu halten ist?
http://www.welt.de/politik/deutschland/article4500301/Zuwanderung-Abrechnung-mit-einem-Mythos.html]

Wer christliche Moral gegen Recht & Verfassung ausspielt, hat die urchristliche Zwei-Reiche-Lehre nicht verstanden und sägt am Ast, auf dem alle sitzen. Auf dem ein Wohlstand entstehen konnte, der Entwicklungshilfe erst ermöglichte, der nun bis zur Neige verteilt werden soll.

Aber geht Hilfe nicht effizienter vor Ort in den Krisengebieten? Was? In jordanischen Flüchtlingslagern kann man höchstens „eine zusätzliche Toilette einbauen“ und das bringt eh nichts, weil die Menschen „schließlich eine Perspektive suchen“ – also machen wir besser aus Deutschland ein großes Flüchtlingslager?? Man kann eine Kuh melken oder schlachten, aber nicht beides!

Das war mal wieder „hart & aber fair“ …

Als „schönsten Spielzug“ in der „Hart, aber fair“-Runde preist der SPIEGEL: „Wenn Zehntausende gegen den Zaun in Ungarn drängten, dann sei der anders als mit militärischen Mitteln nicht zu halten“.

„Na und? Heul doch!“ hätte Dirk Müller geantwortet: Bisher reichten Wasserwerfer und Tränengas – und die sind gegen Landfriedensbruch und Brandstiftung ein rechtsstaatlich verhältnismäßiges Mittel!

Der Politikwissenschaftler Herfried Münkler beklagte hingegen, dass die Globalisierung zwar grenzenlose Freiheit für Waren und Kapitalströme, nicht aber für Menschen gebracht hätte: „Die Menschen klinken wir aus dem Fluiden“ (sinniert er), „und das könne auf Dauer nicht gut gehen“.

In die umgekehrte Richtung zu denken – und die Kapitalverkehrsfreiheit mal etwas „aus dem Fluiden“ zu nehmen – scheint hingegen tabu. Hat nicht erst die Deregulierung der Finanzmärkte die Weltwirtschaft an den Abgrund gebracht, weil Menschen eben verantwortungslos mit ihr umgingen?

Versteht niemand mehr, dass solche ´Grenzsituationen´ den Rechtsstaat zum Schwur zwingen? Schon gar nicht diejenigen, die ihn zu verteidigen vorgeben, aber sich ins Fäustchen lachen, wenn er einknickt – ob nun gegenüber ´1.Mai-Krawallen´ Autonomer oder aggressiven ´Refugees´.  Nur wenn böse ´Rechte´ vor Asylantenheimen demonstrieren, ermuntern Prominente mit wilden Eruptionen ungeschminkter Bestrafungsfantasien zum harten ´Durchgreifen´.

In letzter Konsequenz dieses ´liberalen´ Gedankenguts hätte der Berliner Polizist seiner aufgrund einer dschihadistischen Messerattacke in Lebensgefahr schwebenden Kollegin nicht einmal mit einem ´finalen Rettungsschuss´ helfen dürfen! Warum leisteten er und zwei weitere anwesende Kollegen nicht eher Nothilfe (§32 StGB), um zu verhindern, dass das Leben der Kollegin jetzt auf der Intensivstation am seidenen Faden hängt? Der Virus des haarsträubenden ´Humanitarismus´ (Arnold Gehlen) wurde tief im Hirn gebildeterer Bevölkerungsschichten Europas eingenistet, vor allem bei der Strafjustiz.

 egon-bahr
Art 3 I GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ …

Der Humanitarismus-Sekte geht es um ihre anti-christliche Ersatzreligion grenzenloser „Gleichheit“ und „Antidiskriminierung“. Haben wir uns 1789 nicht alle „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ geschworen? Aus der damals revolutionären „Gleichheit vor dem Gesetz“ wurde später die ´Chancengleichheit´, die die Auswirkungen schicksalhaft unterschiedlicher Herkunft oder Anlagen eliminieren will – notfalls mit ´Gender Mainstreaming´, KITA-Pflicht ab Geburt und Abschaffung der Familie.

Drapeaux européens devant le Berlaymont
Drapeaux européens devant le Berlaymont

Von der Frauenquote zur Inländerdiskriminierung 

Schritt 1: Die rechtlich legitimierte Bevorzugung von Frauen führt notwendigerweise zur „Diskriminierung“ von Männern „aufgrund ihres Geschlechts“, was Art 3 GG bekanntlich verbietet. Es handelt sich um umgekehrten Sexismus. Dennoch wurde in den 90er-Jahren aus der Gleichberechtigung aufgrund EU-Gender-„Verordnung“ die Pflicht der Mitgliedstaaten, für Gleichstellung zu sorgen. Daher wurde in Deutschland sogar die Verfassung geändert: In Art 3 II des Grundgesetzes wurde ein Satz 2 angefügt, der da lautet: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“.

Deutlicher wird allerdings Art 23 der EU-Grundrechts-Charta vom 18.12.2000: „Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.“ (Auf gut deutsch: Frauen-Quoten sind zulässig).  

Seither ist die Männer-Diskriminierung im Berufs- und Beamtenleben (und von Vätern in der Familie, insbesondere bei Trennung und Scheidung) legalisiert.

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Schritt 2: Jetzt fehlt der Sekte bloß noch der Schlußbaustein ihrer Pyramide: Eine klitzekleine weitere Verfassungsänderung mit 2/3-Mehrheit durch die GroKo, die Frauen-Privilegien auf Flüchtlinge und Menschen fremder Kulturen ausgedehnt! Etwa als neuer Absatz 2a im Artikel 3 GG. Fangen wir ganz unverdächtig an:

(Satz 1): „Deutsche und Nichtdeutsche sind gleichberechtigt. Das gilt auch für Angehörige von Drittstaaten.“

Und jetzt kommt´s:

(Satz 3):  „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Nichtdeutschen und Deutschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Das war´s dann. Mehr braucht es nicht. Damit wäre die  „Inländerdiskriminierung“ – der Begriff stammt aus dem Europarecht – jetzt auch im weltweiten Rahmen verwirklicht.

Zwei Einwände bleiben:

  1. Ein solcher neuer Passus wäre genauso verfassungswidrig, wie der bereits eingefügte (Frauenquoten)-Satz in Absatz 2.
  2. Es gibt diesen neuen Passus noch nicht. Und die, die ihn herbeisehnen, fürchten nur deshalb weder bombende oder vergewaltigende Islamisten, noch Überfremdung oder leere Kassen, weil sie die Abschaffung Deutschlands, ´Unterwerfung´ und ´Umvolkung´ längst antizipiert haben. Jedenfalls für ihre Landsleute.uno-rede-exodus-in-die-erste-weltSie selbst hingegen können sich einstweilen noch als Multi-Kulti-Apologeten bezahlen lassen und immer noch rechtzeitig den Flieger dorthin besteigen, wo Zweitvilla und Offshore-Bankkonto warten. Nach mir die Sintflut! Soll das etwa christlich sein?obdachloser-in-fluechtlingsstrom-eingereiht_diskriminierung_obdachlose


Das Statement des Asyl-Richters 

Neuerdings kommen die ´Eine-Welt´-Kommunisten unverhohlen als Mafia-Boten daher, die Schutzgeld erpressen. So etwa ein deutscher (Ex)-Asylrichter:

„Die Alternative ist im Grunde sehr einfach: Entweder wir geben den Armen so viel von unserem Wohlstand ab, dass sie glauben, es lohnt sich, in der Heimat zu bleiben oder, wenn wir dazu nicht fähig sind, dann werden sie sich ihren Anteil bei uns abholen.“

Entweder – oder! Ist doch ganz einfach! So unverhohlen wie hier hat wohl noch kein Richter auf Recht und Verfassung gespuckt. Was sollen eigentlich deutsche Obdachlose, an der Armutsgrenze lebende deutsche Familien oder flaschensammelnde Rentner dazu sagen?!

Von Letzteren ist allerdings kaum zu befürchten, dass sie sich „ihren Anteil“ notfalls bei Bundestagsabgeordneten, provisionsgierigen Bankstern, unnützen EU-Bürokraten oder überzahlten Nachrichtenmoderatoren „abholen“.


Update (16.11.2016
):

Und siehe da: Es ist nun soweit! Nach Gusto von fünfzig „Migrantenorganisationen“ auf dem gerade im Bundeskanzleramt über die Bühne gegangenen „Integrationsgipfel“ soll nun tatsächlich die Verfassung erneut geändert werden.  Als Artikel 20b GG – also als weiteres „Staatsziel“(!) – soll eingefügt werden:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“

Das zugrundeliegende ´Impulspapier´ der Migrantenorganisationen verlangt explizit „Teilhabe am Haben und am Sagen“. Es geht also vor allem um Migrantenquoten, mehr „Money, Money“ und Wahlrecht ohne Staatsbürgerschaft – ohne irgendeine Integrationsleistung (!)
http://einwanderungskritik.de/migranten-wollen-grundgesetz-okkupieren/

http://www.tichyseinblick.de/kolumnen/spahns-spitzwege/das-impulspapier-zur-desintegration-oezoguz-laesst-die-maske-fallen/

Das nächstes Mal reden wir dann über „Demokratie“, Volkssouveränität und das Widerstandsrecht nach Art 20 Absatz IV GG …

barnett-thomas-us-geostratege

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Pressemitteilung: Dienstaufsichtsbeschwerde im ´Rendsburger Schulschwänzer-Fall´

PRESSE-MITTEILUNG

im ´Rendsburger Schulschwänzer-Fall´:

Aus gegebenem Anlaß haben wir gegen die in den Fall verstrickte Schulleiterin Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Schulamt eingelegt. Den Text finden Sie nachstehend.


An das
Schulamt des Kreises
Rendsburg-Eckernförde
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Vorab via Telefax 04331 / 202 – 263

Düsseldorf, 09.11.2016

Der „Rendsburger Schulschwänzer-Fall“,
h i e r :
D i e n s t a u f s i c h t s b e s c h w e r d e
g e g e n
die Schulleiterin des Gymnasiums Kronwerk in Rendsburg,
Frau Renate Fritzsche

Sehr geehrte Damen und Herren!

Namens und kraft angeschlossener Vollmacht des Herrn XXXXXXXXX (Beschwerdeführer) erhebe ich hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Renate Fritzsche (Beschwerdegegnerin) mit dem Antrag,

Frau Fritzsche aus ihrer Verwendung als Schulleiterin in Rendsburg zu entlassen und sie auf eine nachrangige Planstelle in einer anderen Stadt zu versetzen.

G r ü n d e :

I. Mein Mandant ist der konfessionslose Vater des konfessionslosen Kindes, welches am 14.06.2016 nicht zur Schule ging, weil an diesem Tag die Klasse „eine rein informative Schulveranstaltung“ (Zitat aus dem Bußgeldbescheid des Landrates des Kreises Dithmarschen vom 09.08.2016) in der Rendsburger Moschee durchführte.

Im Vorfeld des Moschee-Besuchs hatte die Beschwerdegegnerin schriftliche und telefonische Anträge der Eltern, das Kind von der Schulveranstaltung in der Moschee zu befreien, und dieses während der Zeit des Moscheebesuchs der Klasse am Unterricht einer Parallelklasse teilnehmen zu lassen, um der Schulpflicht nachzukommen, ausdrücklich abgelehnt.

Stattdessen teilte die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 27.06.2016 meinem Mandanten und seiner Ehefrau mit, daß sie – Zitat: – „wegen des Verstoßes gegen § 144 Abs. 1 Ziffer 3 SchulG“ ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten „muss“.

Unter dem 09.08.2016 ergingen sodann Bußgeldbescheide des Landrates an beide Eltern. Den frist- und formwahrenden Einsprüchen der Eltern half die Verwaltungsbehörde nicht ab, sondern leitete die Akten über die Staatsanwaltschaft Itzehoe an das Amtsgericht Meldorf weiter, wo die Verfahren nunmehr anhängig sind.

II. Der „Rendsburger Schulschwänzer-Fall“ ist mit ganz grundsätzlichen Rechtsfragen behaftet, weshalb er von größtem Interesse für die Allgemeinheit, die Politik, die Rechtsfortbildung und die Rechtswissenschaft ist.

Deshalb berichte ich – in Absprache mit den Eltern des Kindes – auch regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens, welches nicht nur in Deutschland, sondern auch in Dänemark, Frankreich, Georgien, Griechenland, Indien, Indonesien, Iran, Island, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Pakistan, Polen, Schweden, Schweiz, Slowakei, Tschechien, Türkei, Ungarn, USA und im Vereinigten Königreich auf großes mediales Interesse stieß.

Löblich zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die – übliche – Zurückhaltung der zuständigen Behörden, welche in den schwebenden Verfahren nicht medial aufgetreten sind.

III. Allerschärfste Kritik ist allerdings an der Beschwerdegegnerin zu äußern, welche die Verfahren zwar in Gang brachte, danach aber besser geschwiegen hätte!

Statt sich die übliche Zurückhaltung aufzuerlegen und die Entscheidungen der zuständigen Stellen in Verwaltung (Der Landrat) und Justiz (Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, ggf. auch Oberlandesgericht und Bundesverfassungsgericht) abzuwarten, preschte die Beschwerdegegnerin noch während ihres Urlaubs vor die Kameras des NDR und gab dem „Schleswig-Holstein Magazin“ ein Interview, welches am 25. Oktober 2016, um 19.30 Uhr, im Fernsehen gesendet wurde.

Beweis:https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Schulbesuch-in-einer-Moschee-sorgt-fuer-Streit,moscheebesuch100.html

Und am ersten Schultag nach den Herbstferien (31.10.2016) setzte die Beschwerdegegnerin ´noch eins drauf´, indem sie ein Flugblatt an alle Kollegen, Schüler und deren Eltern verteilte.

Eine Kopie dieses Flugblattes, Rundschreibens oder wie auch immer das Pamphlet zu nennen ist, ist dieser Dienstaufsichtsbeschwerde beigefügt. Auszugsweise lautet es:

31. Oktober 2016, Gymnasium Kronwerk

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

in der vergangenen Woche ist so viel über unsere Schule und mich als Schulleiterin in der Presse und anderen Medien geschrieben und gesagt worden, dass ich Sie und Euch alle über die Vorgänge informieren möchte.

Die öffentliche Aufmerksamkeit richtet sich auf einen Moscheebesuch einer unserer siebten Klassen innerhalb des Geographieunterrichts im Juni, also im vergangenen Schuljahr. Der Unterricht in der Moschee („Unterricht am anderen Ort“) fand innerhalb des Themas „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ zu, den die Erdkundelehrkraft im Einklang mit dem Lehrplan geplant hatte. Dies war auch am Elternabend angekündigt worden und sollte insgesamt nicht länger als zwei Unterrichtsstunden dauern. Kurz vor der geplanten Exkursion lehnte ein Vater diesen Besuch für sein Kind in einem Brief ab. Er befürchtete die Indoktrination seines Sohnes und beanspruchte für ihn Ersatzunterricht in dieser Zeit. [sic!] (…)“

Zunächst einmal stellt die Beschwerdegegnerin die Gründe der Familie für die Nichtteilnahme an der Veranstaltung in der Moschee mit dem Wort „Indoktrination“ sehr verkürzt dar. Bekanntlich geht es um die Frage, ob jemand gegen seinen freien Willen „– mit welcher Begründung auch immer – gezwungen werden darf, einen bestimmten Sakralbau zu betreten, wenn ihm sein Gewissen oder seine Weltanschauung dies verbietet“ (Einlassung der Eltern im Bußgeldverfahren bzw. im vorausgegangenen telefonischen Austausch mit der Beschwerdegegnerin). Kurz: Es geht um ein Grundrecht eines jeden Bürgers, nämlich die sogenannte ´negative Religionsfreiheit´, hergeleitet vom Bundesverfassungsgericht aus Artikel 4 GG im sogenannten ´Kruzifix-Beschluß´.

Denn die Eltern und das Kind sind Atheisten, sie lehnen es ab, „Moscheen, Synagogen, Kirchen, Klöster oder Tempel“ zu betreten. Und das ist ihr ´gutes Recht´. Wenn Eltern Probleme damit haben, daß ihre Kinder christliche Kirchen aufsuchen sollen, ist es mittlerweile wohl Usus, daß die Schulen für die betreffende Zeit für eine alternative Betreuung sorgen. Es erscheint in mancherlei Hinsicht bedenklich, wenn sich eine Schulleiterin rundheraus weigert („Dies ist so nicht möglich“), im Falle eines geplanten Moscheebesuchs ebenso großzügig zu verfahren.

Zurecht meinte der Rendsburger Landrat Dr. Schwemer in einer kurzen Stellungnahme: „So wie mir der Fall geschildert wurde, hätte die Angelegenheit möglicherweise auch anders geklärt werden können.“

IV. Aber folgen wir der Beschwerdegegnerin im Wortlaut ihres Flugblattes und sehen wir, worüber sie des Weiteren noch „informiert“, ich zitiere:

„Es ist im Erdkunde-Lehrplan der siebten Klassen unter den „fachspezifischen Hinweisen“ ausdrücklich empfohlen, ein islamisches Kulturzentrum oder eine Moschee im Laufe dieses Unterrichtsthemas zu besuchen – dies kann man im Internet unter „Sekundarstufe I – IQSH Lehrplanportal, Erdkunde, Sekundarstufe I, ab Seite 33 nachlesen. (…)“  

Auch diese „Information“ der Eltern und Schüler ist unvollständig: Im Lehrplan lauten die fachspezifischen Hinweise auf Seite 35 eben nicht nur „Besuch eines islamischen Kulturzentrums, einer Moschee“, sondern auch „Erkundungen im Völkermuseum“. Und es ist mit Blick auf das genannte Grundrecht der Religionsfreiheit ein wesentlicher Unterschied, ob eine Klassenfahrt – z. B. nach Hamburg in das Museum für Völkerkunde – organisiert oder durch einen „Schnupperkurs“ in der benachbarten Moschee die Hemmschwelle von Kindern herabsetzt wird, künftig ihre Pausen, Freistunden oder andere Freizeit in dem „Jugendlokal“ der benachbarten Moschee zu verbringen, um dort durch süße und salbungsvolle Worte der „Gläubigen“ missioniert zu werden.

V. Vollends aber trieb die Beschwerdegegnerin den Konflikt durch ihre Bewertungen am Ende ihres Flugblattes auf die Spitze:

„(…) Die Medienberichte haben neben einigen bestärkenden und wohlwollenden Emails und Anrufen zu einem Shitstorm islamfeindlicher und rechtsradikaler Milieus geführt. Es ist m. E. unangebracht, dass pauschal alle Besucher der benachbarten Moschee in die Nähe von islamistischen Extremisten gerückt werden. Und es liegt auf der Hand, dass Äußerungen dieser Art schlechter Nährboden für ein friedliches Zusammenleben der Menschen in unserem Land sind.
Das Bildungsministerium teilt im Kern meine Einschätzung der Sache.
Mit freundlichen Grüßen
R. Fritzsche“

Die Beschwerdegegnerin berichtet also von „einigen bestärkenden und wohlwollenden E-Mails und Anrufen“ einerseits und von „einem Shitstorm islamfeindlicher und rechtsradikaler Milieus“ andererseits. Dazwischen sieht sie keine Grauzone, keine ausgewogene und schon gar keine vermittelnde Position der Anrufer und Schreiber. Diese „Information“ enthält die Botschaft an die Leser: Wer anderer Meinung als die Beschwerdegegnerin ist, wird per Rundbrief an alle Kolleg/inn/en, Schüler/innen und Eltern als Mitglied „islamfeindlicher und rechtsradikaler Milieus“ abgestempelt. Adressiert und ´markiert´ wird damit natürlich insbesondere die Familie des Beschwerdeführers, die hier coram publico herabgesetzt wird, wenn auch nur implizit.

Frau Fritzsche agiert nicht als Privatperson, sondern als Beamtin, sie mißbraucht ihre Macht als Schulleiterin, die Familie des Beschwerdeführers in einem Flugblatt „vorzuführen“ und einen ihrer Schüler fertigzumachen und Mobbing Vorschub zu leisten.

Unabhängig von der Frage, wie die Beschwerdegegnerin politisch oder religiös eingestellt ist, hat sie vor allem eine Fürsorgepflicht gegenüber ihrer Schule, den Schülern und den Eltern, auch wenn diese Personen eine andere politische, religiöse oder weltanschauliche Ansicht als sie selbst haben. Aber das ist eben der Unterschied zwischen Frau Fritzsche als Privatperson und der Beschwerdegegnerin in ihrer amtlichen Eigenschaft und Verwendung als Schulleiterin!

VI. Hinzu kommt, daß Frau Fritzsche an den Bußgeldverfahren des Landrates und der Staatsanwaltschaft nicht beteiligt ist und sich als Beamtin außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs gar nicht dazu hätte äußern dürfen. Ihre Aufgabe als Schulleiterin war es vielmehr, Schaden von der Schule, den Schülern und den Eltern fernzuhalten oder so gering wie möglich zu halten. Dazu hätte die allfällige Auskunft gegenüber Medien genügt, daß sie sich zu den „schwebenden Verfahren“ beim Landrat und der Staatsanwaltschaft nicht äußern darf.

VII. Wie schlecht die Beschwerdegegnerin den Rendsburger „Schulschwänzer-Fall“ kommunizierte und wie ihre Äußerungen vom kritisch denkenden Teil der Bevölkerung aufgenommen wurde, zeigen übrigens diesbezügliche Karikaturen des Flensburger Künstlers Götz Wiedenroth, in denen die Beschwerdegegnerin als Witzfigur und das Gymnasium Kronwerk als pädagogisch fragwürdige Bildungsanstalt erscheinen:

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Fraglos hätte die Beschwerdegegnerin sich nicht nur die künstlerisch-satirische Kritik, sondern auch diese Dienstaufsichtsbeschwerde erspart, wenn sie nicht vor die Fernsehkamera geprescht und mit ihren unvollständigen „Informationen“ in die Öffentlichkeit getreten wäre und dann noch ein Flugblatt mit ihrer unausgewogenen Privatmeinung in der Schule verteilt hätte.

VIII. Zusammenfassend ist festzuhalten, daß der „Rendsburger Schulschwänzer-Fall“ nicht zu einer Staatsaffäre im In- und Ausland geworden wäre, wenn die Beschwerdegegnerin korrekt und neutral ihrer Fürsorgepflicht als Schulleiterin nachgekommen wäre, statt sich beamtenrechtswidrig öffentlich zu Bußgeldverfahren zu äußern und auf Flugblättern ihre unmaßgebliche Privatmeinung zu verbreiten.

Insgesamt hat sich die Beschwerdegegnerin mit ihrem Verhalten disqualifiziert.

Falls Frau Fritzsche jetzt nicht spürbar diszipliniert und auf eine nachrangige Stelle in einer anderen Stadt versetzt wird, schadet sie auch künftig nicht nur sich selbst, sondern vor allem ihrer Schule und den ihr anvertrauten Schülern.

Ihrer Antwort entgegensehend verbleibe ich

hochachtungsvoll

Heumann
Rechtsanwalt

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