Presse- und Meinungsfreiheit im Lichte von Artikel 146 GG – Achillesferse des „Verfassungsschutzes“

Veröffentlicht bei der Staats- und wirtschaftspolitischen Gesellschaft e.V. unter https://www.swg-mobil.de/2024/08/07/presse-und-meinungsfreiheit-im-lichte-von-artikel-146-gg-achillesferse-des-verfassungsschutzes/

Teil 1: „Wollt ihr die totale Demokratie?“

Zur Zeit ist viel von wehrhafter Demokratie die Rede – „auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.“ Presse- und Meinungsfreiheit sollen zwar „für freiheitliche Demokratien schlechthin konstituierend“[1] sein, jedoch „kein Freibrief für Verfassungsfeinde.“[2] Offenbar gibt es eine Grauzone des Grundgesetzes, in der man friedlich und legal im Rahmen aller zivil- und strafrechtlichen Gesetze publiziert und die Grenzen der Meinungsfreiheit beachtet, aber trotzdem vom Inlandsgeheimdienst als „extremistischer“ Verfassungsfeind verdächtigt, überwacht, angeprangert – und schließlich vom Innenministerium zerschlagen werden kann – weil man sich gegen die „verfassungsmäßige Ordnung richtet“ (Artikel 9 GG).[3]

Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang erläutert anhand radikaler „Klimaschützer“ der „Letzten Generation“: Nicht etwa Vereinigungen, die Straftaten zum Zweck der Durchsetzung politischer Forderungen begehen – etwa Nötigungen (u.a. Flughafenblockaden[4]) oder Gewalt (und sei es „nur gegen Sachen“) – , seien Verfassungsfeinde. Nein, „das Begehen von Straftaten macht diese Gruppierung nicht extremistisch.“ „Extremistisch“ seien vielmehr die, die „den Staat, die Gesellschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stellen“.[5] [6] Nicht Taten, sondern kritische Gedanken („Infragestellen“) – genauer: eine „kämpferisch-aggressive“ „Haltung“ gegenüber der FGDO – markieren die rote Linie.

Andererseits wurden bei der Vorstellung des VS-Berichts 2023 Forderungen nach einem islamischen Scharia-„Kalifat“ von Haldenwang als „denkbare Staatsform“ („wie Kommunismus, Sozialismus oder Monarchie“) kommentiert; das sei weder strafbar, noch müßte es per se Verbote nach sich ziehen.[7]

Alle stehen vor einem nahezu undurchdringlichen Begriffs-Dschungel. Was darf man (noch) sagen, schreiben und tun? Und was hat das alles mit Artikel 146 des Grundgesetzes zu tun?  Presse- und Meinungsfreiheit im Lichte von Artikel 146 GG – Achillesferse des „Verfassungsschutzes“ weiterlesen

Die Ukraine und das Völkerrecht, – Geographie und Geschichte als Schicksal: „What matters are people, not states“.

– Von Rechtsanwalt Alexander Heumann –

Richter C. Trindade beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in seinem Sondervotum zur Sezession des Kosovo von Serbien: „What matters are people, not states.“[58] Soll heißen: Staaten haben keinen Selbstzweck. Sie sind um der Menschen bzw. der Völker willen da – nicht umgekehrt.


Nach Deutschlands Wiedervereinigung boten der ´Fall des eisernen Vorhangs´, die Auflösung des Warschauer Paktes und der Wegfall der sowjetkommunistischen Bedrohung unverhoffte Chancen auf Frieden und Wohlstand in Europa – ohne atomares Damoklesschwert. „Deutschland, wir reichen dir die Hand, wir geh´n zurück ins Vaterland“, sang der Chor der Rotarmisten.[1] Das Feindbild des Kalten Krieges schien zu verschwinden.[2] Aber während man in Kerneuropa das hoffnungsfrohe Lied vom „Wind of Change“ sang, blieben gegenläufige Sicherheitsinteressen zwischen Mittel-/Osteuropa und Russland als Sollbruchstelle des Kontinents bestehen. Eine Annäherung an ein Dilemma. Die Ukraine und das Völkerrecht, – Geographie und Geschichte als Schicksal: „What matters are people, not states“. weiterlesen

Die AfD als „Systemgegner“? – Eine Entgegnung!

Von Alexander Heumann und Freddy Kühne[a]

Der emeritierte Politologie-Professor Werner Patzelt (CDU) pocht „in Sachen AfD“ wieder einmal auf „Vernunft und Maß“[b], läßt sie jedoch vermissen. Seines Erachtens verbarrikadiert sich die Partei in einer „rechtsradikalen Schmuddelecke“, anstatt sich „Respekt auch von Gegnern“ zu verdienen. Jedenfalls die Rechtsdemagogen im Osten wollten „unsere ganze politische Ordnung“ auf den „Müllhaufen“ befördern. Das ist nicht weit entfernt von Söders Diktum: „Die AfD ist ein Angriff auf Deutschland!“ Und nichts könnte falscher sein. Die AfD als „Systemgegner“? – Eine Entgegnung! weiterlesen

Aus „Gender Mainstreaming“ wird jetzt „Diversity Mainstreaming“. Migrantenquoten ante portas

Dank an TichysEinblick für die Veröffentlichung. 

Berliner Antidiskriminierungsgesetz:
aus „Gender Mainstreaming“ wird jetzt „Diversity Mainstreaming“. Migrantenquoten ante portas

Im Juni erließ das rotgrüne Berliner Abgeordnetenhaus ein „Landes-Anti-Diskriminierungsgesetz“. Sein Ziel ist die „Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity)“. Das von der Europäischen Union verordnete Gender Mainstreaming wird jetzt zum „Diversity Mainstreaming“.** Zu deutsch: Wurden bisher nur Frauen „gleichgestellt“, sind nun Migranten der dritten Welt und Homosexuelle offiziell bevorzugte Klientel deutscher Politik.

Next level der „großen Transformation“ zur Welteinheitszivilisation? Durchaus. Der Sturm der Ideologen auf die christlich-abendländische Kultur ist weder Verschwörungstheorie, noch Zeitgeist-Marotte, die irgendwann wieder verfliegt. Denn er manifestiert sich in einem permanenten rechtlichen Wandel, der seit Deutschlands Beitritt zur Europäischen Union (1992) Fahrt aufnahm. Aus „Gender Mainstreaming“ wird jetzt „Diversity Mainstreaming“. Migrantenquoten ante portas weiterlesen

Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik

Durch sein Schweigen wird das Gericht zum Totengräber der Demokratie. Wenn ihm in drei Jahren keine Rechtfertigung für die „Grenzöffnung“ einfällt, dann gibt es wohl keine. Die „Unabhängigkeit der Gerichte“ zählt zum Kernbestand „europäischer Werte“ (s. EU-Sanktionen gegen Polen). Wie steht es mit der Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichts?

Von Alexander Heumann

Die Hüter der Verfassung in Karlsruhe haben bei der Auslegung des Grundgesetzes das letzte Wort. Doch niemand scheint antragsbefugt, die Asylpolitik der offenen Grenzen auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Schon 2016 nahm das Gericht Verfassungsbeschwerden „nicht zur Entscheidung an“, obwohl das bei „grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung“ eigentlich gesetzeswidrig ist (§ 93a BVerfG-Gesetz). Jetzt verwarfen die Richter die auf den Parlamentsvorbehalt gestützte Organklage der AfD als unzulässig. Kurz zuvor auch Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung der Kanzlerin zum UNO-Migrationspakt. Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik weiterlesen

Sein oder Nichtsein im Zuwanderungsrecht

  1. Mai 2018

Politik » Deutschland

Organklage der AfD beim Bundesverfassungsgericht 

Von Alexander Heumann

Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 14. April 2018 – stellvertretend für den Bundestag – beim Karlsruher Verfassungsgericht eine Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht (Az. 2 BvE 1/18). Sie richtet sich gegen die seit Herbst 2015 gültige Anordnung, Asylbewerbern, die über sichere Drittstaaten wie etwa Österreich kommen, die Einreise nach Deutschland zu gestatten. Sein oder Nichtsein im Zuwanderungsrecht weiterlesen

´Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.´

Schon jetzt wird deutlich, dass die neue Bundestags-Opposition (AfD) ihre Sache sehr gut macht, aber die Altparteien eine undurchdringliche Mauer gegen ihre Argumente aufgebaut haben. 

Seit dem 16. März 2018 greift das „Merkel-muss-weg“-Mantra zu kurz: An diesem Tag wurde aus dem dauerhaften Rechtsbruch der Exekutive (Kanzlerin im Alleingang bzw. Bundesregierung) ein denkwürdiger Rechtsbruch des deutschen Parlaments. An diesem Tag lehnte der Bundestag mit großer Mehrheit einen AfD-Antrag vom 17.11.2017 ab, umfassende Grenzkontrollen einzuführen und Asylbewerber aus „sicheren Drittstaaten“ im Sinne des Grundgesetzes an der deutschen Grenze zurückzuweisen. ´Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.´ weiterlesen

Moschee´-Schwänzer-Fall – Bericht von der mündlichen Verhandlung

Im In- und Ausland wartete man auf die Entscheidung: Dürfen deutsche Schüler zum Besuch einer islamischen Moschee gezwungen werden?
Die gute Nachricht: Das Gericht hat das Verfahren aus formellen Gründen eingestellt. Also ein Erfolg für die Eltern des Jungen. Diese müssen die gegen sie ergangenen Bußgeldbescheide nicht bezahlen!
Die schlechte Nachricht: Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt (gesetzliche Frist dafür: 1 Woche). Die Kuh ist also noch nicht vom Eis. Moschee´-Schwänzer-Fall – Bericht von der mündlichen Verhandlung weiterlesen

Der Kampf um die Erziehungshoheit

„Kampf um die Erziehungshoheit“ – Mein neuer Artikel in der Jungen Freiheit

„Welchen Sinn macht die kulturelle Öffnung deutscher Schulkinder für den erzkonservativen Islam, wenn gleichzeitig progressive ‘Bildungspläne’ ausgeheckt werden, nach denen schon Achtjährige im Sexualkundeunterricht ‘Puff’ spielen sollen? Gerade zusammengeschüttelt entsteht gesellschaftlicher Sprengstoff. Oder soll die neue „Frühsexualisierung“ auf die künftige Dominanz einer fremden Kultur vorbereiten, die Viel- und Kinderehen erlaubt?“
https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2016/kampf-um-die-erziehungshoheit/

Der Kampf um die Erziehungshoheit weiterlesen

Rendsburger Schulschwänzerfall – 3. (ergänzte) Auflage der Verteidigerschrift

„Der ´Rendsburger Schulschwänzer-Fall´
– eine Verteidigerschrift für die breite Öffentlichkeit.“
Von Rechtsanwalt Alexander Heumann Fachanwalt für Familienrecht

>> Dritte (ergänzte) Auflage ©2016: URL zum PDF: heumann-rendsburg

„Dass die Öffnung deutscher Schulkinder für den strengkonservativen Islam sich wohl kaum mit den neuen ´Bildungsplänen´ für eine progressive minderheitenorientierte schulische Sexualaufklärung unter einen Hut bringen lässt, bei der schon Achtjährige ´Puff´ spielen müssen, hat Herr Wiedenroth in seiner aktuellen Karikatur auf geniale Weise satirisch verarbeitet.“ Oder soll die neue „Frühsexualisierung“ etwa auf die künftige Dominanz einer fremden Kultur vorbereiten, die bereits ´Kinderehen´ erlaubt?“

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Hier beim RT-Interview zum Rendsburger ´Schulschwänzer-Fall´: 
„German parents due in court after refusing son’s school trip to mosque“ — RT News: http://on.rt.com/7t5g

Hintergrundwissen: Mein Artikel in der ´Jungen Freiheit´  zu den Kopftuch-Beschlüssen des Bundesverfassungsgericht: 2015-04-17-jf-17-15-seite-18-rubrik-forum