„Es muss ein Ruck durch Deutschland gehen!“

Was Deutschland noch retten könnte, wäre in der Tat der von Medien und Altparteienpolitikern überall panisch gesichtete „Rechtsruck“. Weil dies ein Stück Weg Richtung politischer „Mitte“, also in die Balance bedeutete.

Oder als Merksatz/ Orientierungshilfe: Richtig ist (fast) immer das logische Gegenteil von dem, was die GEZ-Kommandobrücken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wahr und wünschenswert propagieren.

Dazu ein kleiner appetizer aus meinem Buch (in Arbeit): „Es muss ein Ruck durch Deutschland gehen!“ weiterlesen

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Sehr geehrte Wähler und Tagesschau-Gucker!

Wenn jetzt das ein- oder andere ´humanitäre´ NGO-Schlepperboot beleidigt seine Arbeit einstellt, ist das kein Grund zur Entwarnung!
Das dicke Ende kommt noch: NACH der Bundestagswahl – genauer: im März 2018 – wird der FAMILIENNACHZUG wieder auf die massenhaft als „Bürgerkriegsflüchtlinge“ Anerkannten [= weder asylberechtigt (§2 AsylG), noch „anerkannter Flüchtling“ (§3 AsylG), sondern nur „subsidiärer Schutz“ iSv. §4 AsylG] erweitert.
[Für juristisch Interessierte: >> § 104 XIII i.V.m. § 25 II 1, 2. Alt. AufenthaltsG]

Zudem wollen die Führer der EU die ´Dublin-Verordnung´ ändern, um die Italien erdrückende Flüchtlingsflut „gerechter“ auf die Mitgliedstaaten zu verteilen. Mangels gesicherter deutscher Binnengrenzen wird das in der Praxis darauf hinauslaufen, dass das Gros der „Flüchtlinge“ – womöglich mit stillschweigender Unterstützung italienischer Behörden – sich weiterhin seinen Weg in das europäische Land bahnen wird, wo (noch!) am meisten Milch & Honig fließt, also nach Deutschland!
Sehr geehrte Wähler und Tagesschau-Gucker! weiterlesen

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Moschee´-Schwänzer-Fall – Bericht von der mündlichen Verhandlung

Im In- und Ausland wartete man auf die Entscheidung: Dürfen deutsche Schüler zum Besuch einer islamischen Moschee gezwungen werden?
Die gute Nachricht: Das Gericht hat das Verfahren aus formellen Gründen eingestellt. Also ein Erfolg für die Eltern des Jungen. Diese müssen die gegen sie ergangenen Bußgeldbescheide nicht bezahlen!
Die schlechte Nachricht: Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt (gesetzliche Frist dafür: 1 Woche). Die Kuh ist also noch nicht vom Eis. Moschee´-Schwänzer-Fall – Bericht von der mündlichen Verhandlung weiterlesen

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Rund-Email von Generalmajor Gerd Schultze-Rhonhof mit Bitte um mediale Unterstützung:

Rund-Email von Generalmajor Gerd Schultze-Rhonhof mit Bitte um mediale Unterstützung:

„Generalmajor Gerd Schultze-Rhonhof, D-39340 Haldensleben, Jägersteig 1, Tel 0049-3904-72 52 554

24. Juni 2017

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Im vergangenen Jahr habe ich drei Warn- und Protestbriefe zur unkontrollierten Masseneinwanderung an die Frau Bundeskanzlerin, die Damen und Herren Ministerpräsidenten der Länder, die Generalsekretäre der Parteien , viele Bundesminister und an alle Damen und Herren Abgeordnete des Bundestags geschickt. Sie, meine Damen und Herren, haben damals positiv auf meine Bemühungen reagiert. Augenblicklich stecke ich auf einer ganz anderen Bühne in einem Dilemma und wäre dankbar, wenn Sie mir helfen würden. Rund-Email von Generalmajor Gerd Schultze-Rhonhof mit Bitte um mediale Unterstützung: weiterlesen

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Ehe für alle? Wohin die Reise geht …

Verkehrte Welt!

Während viele heterosexuelle Paare, selbst konservative, nicht mehr heiraten wollen, weil sie die vermeindlich spießige Rechtsverbindlichkeit stört (obwohl sie bestmögliche Gewähr für die Dauer der Verbindung und das Wohl der Kinder bedeutet), wollen die (oft links-liberal eingestellten) Homosexuellen und Lesben unbedingt die bürgerliche „Ehe“ miteinander eingehen. Verkehrte Welt!

Warum reicht die behördlich „eingetragene Lebenspartnerschaft“ für homesexuelle und lesbische Paare nicht? Auch diese demonstriert öffentlich Liebe und gegenseitiges Füreinander-Einstehen. Gleichstellung in steuerlicher, erbrechtlicher, versicherungsrechtlicher etc. Hinsicht ist dadurch bereits erreicht. Das steuerliche Ehegattensplitting gilt rückwirkend ab 2001 auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Mag sein, dass die Gesetzesreform „einfach ein paar Leute glücklicher machen würde“ (Spiegel-online), aber der Preis für das Gemeinwohl ist hoch: Die Zulässigkeit einer „Ehe für alle“ ist Dammbruch. Sie leitet das ENDE der „Ehe“ ein, die das Grundgesetz – neben der „Familie“ – „unter besonderen Schutz der staatlicher Ordnung“ stellt (Artikel 6), weil beides zu den Fundamenten dieser Ordnung gehört. Von der Abkehr vom christlichen Glauben ganz zu schweigen.

Bald wird man auch polygamen Verbindungen, z.B. bunten Wohngemeinschaften, die sich lieben und füreinander Einstehen wollen („Familie ist da, wo Kinder sind“) oder muslimischen Vielehen den Gang zum Standesbeamten nicht verwehren können.  Wohin die Reise geht, zeigt ein NTV-Bericht aus Kolumbien: Dort wurde die erste offizielle „Dreier-Ehe“ geschlossen: drei Männer – eine Ehe.  http://www.n-tv.de/panorama/Kolumbien-erkennt-erstmals-Dreier-Ehe-an-article19886757.html
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Der Würzburger „Facebook“-Fall

Vor dem Landgericht Würzburg wird die Zukunft von Facebook und ´Fake-News´ verhandelt

– Ein Kommentar von RA Alexander Heumann
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AfD: Von Hohmann bis Gedeon und zurück (20.1.2017)

Wolfgang Gedeon meldet sich mit einer brillianten Analyse zurück und erweist sich erneut als der wahre „Parteiphilosoph“ und Konzeptionalist der AfD. http://www.wolfgang-gedeon.de/2017/01/afd-eine-zionistische-partei/

Selbst die, die bei dem Wort „Zionismus“ sofort in Schockstarre oder politisch korrekte Schnappatmung verfallen (ich würde diesen schillernden und extrem missverständlichen Begriff nicht verwenden!), sollten in der Lage sein, sich wenigstens mit den restlichen 90 % seiner Positionen geistig auseinanderzusetzen. Eine AfD, die darauf verzichtet, springt programmatisch zu kurz; vielleicht verhilft ihr folgende Überlegung dazu: AfD: Von Hohmann bis Gedeon und zurück (20.1.2017) weiterlesen

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EuGMR: „Menschenrechte“ einmal kein trojanisches Vehikel gegen Staat und Gesellschaft

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat gegen muslimische Eltern bzw. deren Lobby entschieden, dass ihre Tochter am Schwimmunterricht teilzunehmen hat. Danke! 

Warum wurden „europäische Werte“ in den letzten Jahren fast immer zugunsten des Islam ausgelegt? Hier aber hat das „Menschenrecht“ der Religionsfreiheit bei der Abwägung mit dem berechtigten gesellschaftlichen Interesse an Integration, Sicherheit & Ordnung einmal den Kürzeren gezogen.

Wie bei der „Flüchtlings“-Politik muss sich Deutschland nun erneut entscheiden, ob es den vom Bundesverfassungsgericht mit den Kopftuchbeschlüssen [hierzu: http://heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/] im vorauseilenden EU-Gehorsam eingeschlagenen ´Sonderweg´ fortführt oder sich einreiht in ein vielleicht im letzten Moment noch aufwachendes und sich auf sich selbst besinnendes Europa.


„Befreiungsschlag“

Tomas Spahn spricht auf Tichy.de von einem „Befreiungsschlag der Zivilisation der Aufklärung“, der „in seiner gesamten Tragweite begriffen und anschließend auch aktiv durchgesetzt“ werden müsse:

„Die Soumission, die der Franzose Michel Houllebecq beschrieb und die als schleichende Islamisierung das westliche Europa des 21. Jahrhunderts prägt, hat durch die Straßburger Richter Grenzen aufgezeigt bekommen.

Bleibt zu hoffen, dass die europäische Politik das Signal richtig zu deuten weiß, seine Unterwerfung unter archaische Traditionen beendet und im Sinne der Verteidigung europäischer Grundwerte tätig wird, die sich uneingeschränkt gegen ein frühmittelalterliches Philosophiekonzept richten, dessen Auslegung mangels entsprechender Instanzen am Ende sogar noch jedem einzelnen Anhänger obliegt und daher beliebig variier- und erweiterbar ist.“ (Zitat Ende) http://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/eugh-stoppt-schleichende-islamisierung/

Sicher: Hier schlägt Aufklärung Religiosität. Aber auch „Identität“ ausufernden Relativismus und Individualismus: „Menschenrechte“ dürfen kein trojanisches Vehikel gegen Staat und Gesellschaft sein. Und „Menschenwürde“ nicht zu einem beliebig instrumentalisierbaren Hebel gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verkommen.

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Obergrenzen beim Asylrecht?

Wie manch anderer asylpolitische Vorschlag der Unionsparteien kratzt auch die Diskussion um eine „Obergrenze“ ohne umfassende und robuste Sicherung nationaler Grenzen nur an der Oberfläche der sicherheitspolitischen Probleme. Jede „Obergrenze“ bleibt solange Makulatur, wie man nicht feststellen kann, wann sie überschritten wird.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article160902357/Wie-viele-Fluechtlinge-kommen-ohne-Papiere-Das-BAMF-weiss-es-nicht.html
Und gerade links-liberale ´No-Nation-no-border´-Euphoriker werden keinen Polizeistaat wollen. 

Selbstverständlich kommt es nicht nur auf die Quantität, sondern auch auf die Qualität der Zutrittsuchenden an: Bei Terroristen bzw. ´Schläfern´ ist schon Einer zuviel. Das Gleiche gälte für ein jährliches Kontingent von 100000 Integrationsunwilligen oder Kriminellen.**

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?

„Obergrenzen“ sind auch moralisch fragwürdig, da der Staat damit die Parole der Müller: „Wer zuerst kommt, malt zuerst!“ ausgibt. Das Asylgrundrecht wird so von einem Schutzrecht für Verfolgte und Schwache zu einem Recht des Stärkeren und Schnellsten, zu einer Option für die Skrupellosesten oder technisch besser Vernetzten. Insoweit ist an die Morde an Christen auf Lampedusa-Schlepperboten zu erinnern. Ohnehin haben die in Kriegsgebieten Traumatisierten und Schwächsten keine Kraft für eine ´Flucht´ über viele sichere Drittstaaten und eine Distanz von 7000 Kilometern. Diese moralisch abstruse Situation haben wir ja jetzt schon seit der Grenzöffnung. „Obergrenzen“ können an ihr nichts ändern.



„Generalverdacht“

[**Insoweit ist – allen Egalitaristen zum Trotze – ein Generalverdacht hinsichtlich bestimmter Herkunftsstaaten erforderlich (unabhängig davon, ob diese „sicher“ sind): Aus Gründen öffentlicher Sicherheit und Ordnung wie auch zur Bewahrung prinzipieller Funktionalität des Staates und seiner Institutionen, von der ´ewige´ Verfassungsprinzipien wie Demokratie, Rechts- und Sozialstaatlichkeit (Art 20, 79 III GG) abhängen. Oberste Priorität muss die Wiederherstellung der Sicherheit der hiesigen Bevölkerung (einschließlich derjenigen mit Migrations- oder Fluchthintergrund) haben. Das muss auch beim Familiennachzug gelten. Ausnahmereglungen sind insbesondere für verfolgte Christen oder Yesiden aus den betreffenden Regionen vonnöten.


Zwar werden auch viele Muslime vom „islamischen Staat“/IS oder anderen dschihadistischen  Organisationen verfolgt. Diese können aber aus sicherheits- und bevölkerungspolitischen wie auch ökomischen Gründen nicht von Europa resp. Deutschland aufgenommen werden (insb. Gefahr einer fortschreitenden Islamisierung, siehe die dies illustrierende Graphik), sondern müssen bei islamischen Nachbarstaaten Asyl beantragen. Mit ärmeren Staaten müssen die Geberstaaten der UNO, nicht zuletzt Deutschland, über angemessene finanzielle Unterstützung und deren Konditionen verhandeln; erpressbar von Erdogan oder anderen Potentaten sind sie nur dann, wenn sie selbstständige effektive Grenzsicherung aus ideologischen (oder vermeindlich ökonomischen) Gründen nicht bewerkstelligen wollen.


´Dexit´ erforderlich?

In jedem Fall sind die Grenzen des Asyl-Artikels 16 a (Absätze II bis V) GG zu beachten, der seit dem ´Asylkompromiß´ von 1994 bei Einreise über den Landweg jegliches Asylrecht ausschließt. Dies gilt nicht nur für das Asylrecht im engeren Sinne (Art 16 a GG und Art 1 A Genfer Flüchtlingskonvention: „politisch Verfolgte“), sondern – im Erst-recht-Schluß – analog auch für das (1994 noch nicht existierende) schwächere Recht des „internationalen subsidiären Schutzes“ für Bürgerkriegsflüchtlinge.

„EU-rechtliche Überlagerung“

Sollte allerdings eine „EU-rechtliche Überlagerung“ tatsächlich Art 16 a GG quasi obsolet machen (was wir bestreiten), müßte Deutschland im Rat der Europäischen Union das Thema Austritt aus der EU nach Art 50 EUV („Dexit“) behandeln – solange es noch die ökonomische Kraft dazu hat. Die EU ist nicht „Europa“ – und es lassen sich andere Assoziationsformen mit europäischen Nachbarn aushandeln, die eine größere Gewähr für einen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ bieten. Die Schweiz und Norwegen zeigen ja, wie es geht: auch ohne EU-Mitgliedschaft. Auch in Deutschland gab es unbestreitbar ein Leben vor den Verträgen von Maastricht und Lissabon: ohne EURO und EU. Und immer mehr Menschen wird klar, dass es sogar ein Besseres war!

Russland 

Von besonderer Wichtigkeit ist eine engere Kooperation mit Russland (solange wir überhaupt noch ein interessanter Verhandlungspartner und nicht schon ein ´failed state´ sind). Solange von unserem techischen ´Know-How´ und ´Wohlstand´ überhaupt noch die Rede sein kann, muss eine synergetische Allianz mit Russlands Bevölkerungsmassen und Bodenschätzen (und nicht zuletzt seiner religiösen Orthodoxie) geschlossen werden.

Donald Trump und der nun breitere Grad

Für derartige Überlegungen ist durch den US-Wahlsieg des Putin respektierenden Trump nun ein wesentlich breiterer Grad vorhanden als bisher. Doch die transatlantische ´Gutmenschenweltgemeinschaft´ unter Merkel und Hillary Clinton ist hierfür nicht zu gewinnen. Der Kulturkampf der „Rechtspopulisten“ gegen die „Gutmenschen“ ist also – so oder so – unvermeidlich.


Schmerzhafter Spagat zwischen den Stühlen … 

Es gibt natürlich auch eine Art „dritten Weg“: den Spagat zwischen den Stühlen, wie er jetzt auch von Sarah Wagenknecht dargeboten wird: Gegen Grenzöffnung für Flüchtlinge, gegen Kaputtsparen der Polizei, gegen EU und NATO – aber das Schlimmste ist das Erstarken der AfD und der böse „Nationalismus“ … Nur: Tut das nicht weh?!

„Die Linke teilt EU-Skepsis der Rechten

Wagenknecht gibt rechten Verschwörungstheoretikern auch recht, wo es um die EU geht. „Ich glaube, dass sich die EU entgegen der Bedürfnisse der Menschen entwickelt hat. Demokratische Werte werden abgeschafft.“ Das Ergebnis sei unausweichlich: „Das zwingt mehr und mehr Menschen, diese Art von Europa abzulehnen. Das fördert den Nationalismus, und das sollten wir zu vermeiden versuchen.“ (…)

Fraktionschefin setzt in Syrien auf Moskau

Natürlich findet auch Sahra Wagenknecht, dass der richtige Weg in Syrien über „mehr Kooperation mit Russland und nicht mehr Konfrontation“ gefunden werden müsse. Und überhaupt müsse man für den Weltfrieden „die Nato auflösen und mit einem System kollektiver Sicherheit ersetzen, das Russland einschließt“. Ob man dann gemeinsam Grenzen militärisch verschiebt wie in der Ukraine oder Krankenhäuser bombardiert wie in Syrien, lässt Wagenknecht offen.

Aber wie Le Pen ist sie der Meinung, dass die Aufnahme syrischer Flüchtlinge ein Hauptfehler der Regierung Merkel war. Die Empfangsbereitschaft der Kanzlerin sei es gewesen, die viele Flüchtlinge erst angezogen habe und dabei nahezu unlösbare Integrationsprobleme erzeuge. „Das ist ein riesiges Problem, weil es die Deutschen mit Zweifeln und Ablehnung erfüllt. Letztlich ist das der Grund, warum die AfD so stark geworden ist.“
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article160010031/Wagenknechts-Thesen-koennten-auch-von-rechts-kommen.html

 

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Neues von ´der Sekte´: Die #“NAFRI“#-Debatte

„Deutschland diskutiert über den Schwachsinn, ob man für Nordafrikaner die Abkürzung »Nafris« benutzen darf“. Nur Eva Herman fragt zurecht: „Was hatten tausende Nordafrikaner in unterschiedlichen Städten in der Silvesternacht eigentlich vor? Und warum sind die so aggressiv?“ (Eva Herman auf http://www.eva-herman.net/sie-bereiten-etwas-vor/ – lesenswert!)

Um den Fragenkatalog fortzusetzen: Wie gelangten tausende aggressive Lampedusas erst in die EU und später über deutsche Mickimaus-„Grenzen“ nach Köln, Hamburg, Frankfurt, München (oder ins Düsseldorfer „Maghreb-Viertel“), wenn nicht aufgrund massiven „Staatsversagens“? Hat der Grenzschutz Schwarzafrikaner nicht von „Syrern“ unterscheiden können? Ist es ein Problem der Allgemeinbildung? Hatten Politiker in Geographie nicht aufgepasst? Wir wissen es nicht.


http://www.focus.de/politik/videos/in-der-silvesternacht-nicht-nur-koeln-auch-in-anderen-staedten-versammelten-sich-verdaechtige-gruppen_id_6434168.html

Und was sind das für gesellschaftliche Gruppen, die immer, wenn Kritik an der „Asyl“-Politik der Altparteien droht, ihr hysterisches Ablenkungs-Theater aufführen?

Die Selbstmord-Sekte

Schon bei polizeilichen Personenkontrollen nach typisierendem Raster holen sie die „Menschenwürde“- und „Rassismus“-Keulen heraus.
Sie finden sich jederzeit mit einheimischen Gewaltopfern ab, nicht jedoch mit Einzelschicksalen „nicht gerechtfertigter Kontrollierung“ (dann wollen sie einen Sturm „menschenrechtlicher“ Entrüstung lostreten).
Ihre fundamentalistische Antidiskriminierungs-Agenda ist ihnen Religions-Ersatz und daher wichtiger, als elementarste Grundrechte ihrer Mitmenschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Man kann sie nur als Selbstmord-Sekte bezeichnen.

Vorkommen /Ausbreitungsgrad: Grundsätzlich überall in freier Wildbahn bei guter globaler Vernetzung, primär jedoch in Großstädten Westeuropas (insb. Deutschlands) und den Küsten Nordamerikas. Dort allerdings oft in höchsten gesellschaftlichen Positionen anzutreffen.

Charakteristika
: Allgemeine Scheu vor sachlichen Debatten, da arm an Argumenten. Neigung zu postrationalen Visionen, anti-christlicher Esoterik und abergläubischen Beschwörungsformeln („Wir schaffen das“).
 
Gesellschaftlicher Einfluß: Überproportional. Große Finanz- (und Medien-)Macht, die professionellste Propaganda-Kampagnen ermöglicht. Daher gleichwohl Diskurshoheit.
 
Warnhinweis: Bei Kritik muss mit aggressivem Verhalten gerechnet werden. Einzelne Hohepriester (Ralf Stegner) ließen ein ambivalentes Verhalten zu Demokratie, Grundrechten und Gewalt durchblicken, soweit es politische Gegnern betrifft. Immer eine Armlänge Abstand wahren.
 
Verbotsverfahren vor dem BVerfG: derzeit keines anhängig.

Soweit der „alternative Verfassungsschutzbericht 2015/16“. 

Die Beobachtung wird fortgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
: Die sofortige Beschwerde muss binnen zwei Wochen in schriftlicher oder in Textform (§126b BGB) beim Düsseldorfer Institut für Verfassungsschutz (Rechtsform: nicht eingetragener Verein) eingehen. Sie soll eine Begründung enthalten.
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